15. September 2004

CDU/CSU: Rote Karte für grüne Minister bei Düngeverordnung

Themen: Archiv — info @ 10:09

Kritik: Für die Praxis nicht mehr zu beherrschende Regelungsdichte

Berlin (agrar.de) – Anlässlich der Beschlussempfehlung des Bundesrates zur geplanten Düngeverordnung erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Harry Carstensen, und die zuständige Berichterstatterin, Gitta Connemann:

‚Die grünen Bundesminister Künast und Trittin haben für ihren Entwurf einer Düngeverordnung die rote Karte erhalten. Agrar- und Umweltausschuss des Bundesrates haben jetzt in einer gemeinsamen Beschlussempfehlung den Regierungsentwurf zurückgewiesen und eine eigene Alternative präsentiert. Die Union begrüßt dieses Votum. Damit ist die Länderkammer unserer Forderung nach einer weitgehenden 1:1 Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie gefolgt.

Der Entwurf aus dem Verbraucherschutzministerium ist einmal mehr der Versuch, Landwirtschaft und Gartenbau einseitig zu belasten und die Kontrollaufgaben der Länder unverhältnismäßig auszudehnen. Ob Agrardiesel, Agrarsozialpolitik, oder Gemeinsame Agrarpolitik – insbesondere die grünen Minister haben in der Vergangenheit keine Gelegenheit ausgelassen, unsere Bauern im europäischen Vergleich zu benachteiligen. Die Düngeverordnung soll nun als Vorwand für weitere zusätzliche Belastungen dienen. Sollten diese Vorstellungen umgesetzt werden, wäre eine Extensivbewirtschaftung, wie z.B. in Küstenregionen, nicht mehr möglich. Auch die vollmundigen Ankündigungen der Bundesregierung zum Abbau von Bürokratie in Deutschland finden sich in dem Entwurf nicht wieder. Im Gegenteil: in Bezug auf die Nährstoffbilanz scheint die Bundesregierung nach dem Motto ‚viel hilft viel‘ verfahren zu wollen. Neben der verpflichtenden Einführung der Hoftorbilanz soll für die Grünlandbetriebe auch die Vorschrift von schlagbezogenen Aufzeichnungen gelten. Dies bedeutet einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Zusätzliche Informationen für die Ermittlung der Nährstoffbilanz können hierdurch jedoch nicht gewonnen werden. Wie sollen unsere Bauern sich in diesem bürokratischen Dickicht zurecht finden?

Vor diesem Hintergrund bescheinigen auch die Experten des Agrarausschusses des Bundesrates der Vorlage aus dem Verbraucherschutzministerium u.a. eine ‚für die Praxis nicht mehr zu beherrschende Regelungsdichte‘. Ihr Alternativentwurf stellt demgegenüber weitgehend die 1:1 Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie dar. Dadurch wird auch der Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes, der eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der unvollständigen Umsetzung der Richtlinie eingeleitet hat, Rechnung getragen. Im Entwurf des Bundesrates sollen die seit 1996 gültige und bewährte Düngeverordnung sinnvoll erweitert und ergänzt werden. So stehen insbesondere die Reduzierung der Stickstoff-Obergrenze bei Wirtschaftsdüngern und Regelungen zur Düngeausbringung auf stark geneigten Flächen im Mittelpunkt. Im Gegensatz zur Bundesregierung, werden hier allerdings die Belange der Betriebe insbesondere mit intensiver Gründlandbewirt-schaftung angemessen berücksichtigt. Die Union begrüßt diese Vorlage als gelungene Alternative zum Regierungsentwurf. Das vorliegende Konzept verfolgt das Ziel, Umweltbelastungen zu minimieren, ohne die Landwirtschaft unverhältnismäßig zu belasten. Schließlich werden unseren Landwirten durch die rot-grüne Agrarpolitik bereits genug Lasten auferlegt. Damit muss jetzt Schluss sein. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, sich der Vorlage des Bundesrates anzuschließen.

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