Niedersachsen: Landvolk kritisiert Umsetzung der FFH-Richtlinie
Hannover (agrar.de) – Die administrative Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) ist beim Landvolk Niedersachsen auf scharfe Kritik gestoßen. Fortwährend würden von der EU-Kommission Nachforderungen formuliert, die derzeit mit der dritten Tranche abgearbeitet werden sollen. Weitere Nachforderungen durch die Kommission in Brüssel seien aber keineswegs auszuschließen. Deshalb hat Landvolk-Hauptgeschäftsführer Bernd Kuhmeier die Landesregierung aufgefordert, die Meldung für die dritte Tranche erst dann abzugeben, wenn die Kommission verbindlich erklärt, dass keine weiteren Nachforderungen erhoben werden. In einem Schreiben an das Niedersächsische Umweltministerium äußerte sich Kuhrmeier auch kritisch zum Beteiligungsverfahren. So würde entgegen früheren Annahmen die Auswahl der Gebiete sehr wohl in die Individualrechte der Bürger eingreifen. Als Beispiel nannte er die jüngsten Verschärfungen bei der Vogelschutzrichtlinie. Ferner sei den betroffenen Bürgern der Standard-Datenbogen, der verlässlich Auskunft über den günstigen Erhaltungszustand für das FFH-Gebiet gibt, vorenthalten worden. ‚Dadurch leidet das Beteiligungsverfahren an einem gravierenden Mangel‘, schrieb Kuhrmeier. Auf erhebliche Vorbehalte bei den Landwirten stoße auch die Einbeziehung der Hofstelle in die Vorschlagsgebiete. Dies könnte bei der Genehmigung von baulichen Änderungen zur Ablehnung oder kostentreibenden Auflagen führen. Kuhrmeier schlug vor, insbesondere in Randlagen die Hofstellen inklusive eines angemessenen Sicherheitsabstandes aus der Gebietskulisse auszuklammern.
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