08. September 2004

CDU/CSU: Wichtige Ergänzung der Koexistenzregeln für Gentechnik

Themen: Archiv — info @ 11:09

Festlegung von Schwellenwerten für Saatgut

Berlin (agrar.de) – Zur erstmaligen Festlegung von Schwellenwerten für Saatgut durch die EU-Kommission erklärt der Bio- und Gentechnik-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helmut Heiderich:

‚Die Festlegung eines 0,3 Prozent-Grenzwertes für Raps- und Maissaatgut durch die EU-Kommission ist ein erster wichtiger Schritt zur Vervollständigung der Koexistenzregeln. Ohne eine solche eindeutige Obergrenze für unbeabsichtigte Anteile von gentechnisch verbessertem Saatgut sind weder Feldversuche in der Wissenschaft, noch eine geregelte Anwendung in der landwirtschaftlichen Praxis möglich.

Die Kommission hat damit ihre Absicht, zu einem tatsächlichen, pragmatischen Nebeneinander unterschiedlicher landwirtschaftlicher Anbauformen zu kommen, weiter umgesetzt.

Nachdem dieser niedrige, sehr anspruchsvolle Schwellenwert von 0,3 Prozent für fremd befruchtende Pflanzenarten mit Pollenflug vereinbart ist, muss nun in einem zweiten Schritt ein Wert für selbst befruchtende Pflanzen festgeschrieben werden. Dazu hatte die Kommission bereits April 2004 einen Vorschlag von 0,5 Prozent unterbreitet. Für Pflanzen mit vegetativer Vermehrung sollte ein Wert von 0,7 Prozent ausreichend sein, da es dort bei Wachstum und Ernte nicht zu einer Auskreuzung und kaum zu einer Vermischung kommen kann.

Insgesamt ist es wichtig, auch diese Werte bald möglichst umzusetzen, um sicherere Grundlagen für die Saatgutherstellung in Europa zu haben.

Ein Grenzwert an der Nachweisgrenze oder eine Null-Toleranz, wie von Gentechnikgegnern gefordert, würde dagegen Europa im internationalen Wettbewerb deutlich benachteiligen, dazu erhebliche, zusätzliche Kosten verursachen und weder dem Verbraucher noch der Landwirtschaft irgendeine Verbesserung bringen.‘

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