07. September 2004

dlv: Gesetzliche Pflichtversicherungen durch private Zusatzversicherungen ergänzen

Themen: Archiv — info @ 15:09

Berlin (agrar.de) – Der Bundesvorstand des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv) hat auf seiner Sitzung am 26. August 2004 in Bad Waldsee folgende Stellungnahme verabschiedet:

‚Junge Betriebsleiterpaare müssen zwei große Risiken privat versichern: das Risiko der Berufsunfähigkeit und das Risiko eines frühen Todes. Vor allem in jungen Jahren, wenn das Betriebsleiterpaar Investitionen im Betrieb getätigt hat und Kredite bedient werden müssen, führen Berufsunfähigkeit und Tod unter Umständen nicht nur zum Aus für den Betrieb, sondern auch zum finanziellen Desaster für die Hinterbliebenen.

Landwirtschaftliche Unternehmerfamilien tragen eine große Verantwortung für sich und ihre Betriebe. In der Landwirtschaft sind Familie, privater Haushalt und Betrieb untrennbar miteinander verbunden. Diese besondere Situation landwirtschaftlicher Familienbetriebe findet ihren Ausdruck in der agrarsozialen Sicherung. Unternehmerische Eigenverantwortung ist gerade bei der Absicherung von Berufsunfähigkeit und vorzeitigem Tod notwendig.

Die Inanspruchnahme der Betriebs- und Haushaltshilfe in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung dient dazu, eine akute betriebliche Notsituation zu überbrücken. Der Versicherungsschutz, den die gesetzlichen Pflichtversicherungen der agrarsozialen Sicherung anbieten, reicht bei Weitem nicht aus, um Hof und Familie für den Ernstfall abzusichern. Der dlv befürwortet in der agrarsozialen Sicherung ein System, das solidarisch finanzierte Pflichtversicherungen mit privaten Zusatzversicherungen verbindet.

Landwirtschaftliche Familien müssen ein gut abgestimmtes Paket von gesetzlichen Pflichtversicherungen und privaten Zusatzversicherungen für sich zusammenstellen können.

Der Deutsche LandFrauenverband (dlv) fordert dazu:

– Das qualifizierte und unabhängige Beratungssystem der Landwirtschaftsverwaltung mit seinen Vorsorgeexperten ist unverzichtbar und muss erhalten bleiben.

– Für den besonderen Beratungsbedarf von Frauen in der Landwirtschaft müssen flächen-deckende Beratungsangebote und zielgruppenspezifische Versicherungsprodukte zur Verfügung stehen. Der dlv sieht Beratungsbedarf in den Bereichen Berufsunfähigkeit, Tod und Altersvorsorge.

– Die landwirtschaftliche Familie wird in Zukunft noch mehr unternehmerische Eigenverantwortung in Versicherungsfragen übernehmen müssen. Wer freiwillig Eigenverantwortung übernimmt, muss steuerlich entlastet werden.

– Der Versicherungsschutz für Frauen in der Landwirtschaft ist ebenso wichtig wie der für Männer. Der dlv appelliert an die Frauen, sich verstärkt um die eigene Absicherung zu kümmern. Die Versicherungsunternehmen sind aufgefordert, transparente und konkrete Angebote vorzulegen.

Neben den beiden großen Risiken Berufsunfähigkeit und Tod ist die private Altersvorsorge für die Frauen die dritte Säule der finanziellen Lebensplanung. Vor allem Zusatzeinkommen aus Einkommenskombinationen der Frauen auf den Höfen sollten für diese private Altersvorsorge mit eingesetzt werden.‘

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