18. August 2004

DBV: Deklaration von Mischfuttermitteln schafft Transparenz und Sicherheit

Themen: Archiv — info @ 11:08

Verband bedauert gerichtliche Auseinandersetzungen um die Angabe der Inhaltsstoffe

Berlin (agrar.de) – Die Futtermittelindustrie sollte aus Gründen der Transparenz und Sicherheit von juristischen ‚Scharmützeln‘ absehen und die gesetzlich vorgeschriebene Deklaration von Mischfuttermitteln umsetzen. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) betonte, könnte nur so eine einheitliche und vergleichbare Deklaration von Futtermitteln in Deutschland sichergestellt werden. Die Meinung der Mischfutterhersteller, dass die offene Deklaration zu einer vollständigen Offenlegung der Rezepturen von Mischfuttern führe, teile der DBV nicht. Denn es müssen Zusätze wie Vitamine, Spurenelemente und andere Wirkstoffe nicht mit ihren Gewichtsanteilen angegeben werden.

Seit Juli dieses Jahres müssen Mischfutterhersteller die eingesetzten Rohstoffe in den Mischungen mit ihren Einsatzmengen angeben. Diese so genannte offene Deklaration hatte der europäische Gesetzgeber als Konsequenz aus der BSE-Krise eingeführt und die Mitgliedsstaaten verpflichtet, sie in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung ist mit der Änderung der Futtermittelverordnung dieser Verpflichtung nachgekommen. Dennoch gibt es Unsicherheiten bezüglich der Rechtslage beziehungsweise einer einheitlichen Umsetzung in Deutschland. So hat das Bundesverfassungsgericht (BVefG) in Karlsruhe jetzt der Verfassungsbeschwerde eines Mischfutterherstellers gegen die offene Deklaration stattgegeben. Dieser sah den ‚Know-How-Schutz‘ seiner Produkte gefährdet und war mit seinem Anliegen vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht gescheitert. Da allein die Oberverwaltungsgerichte in den Bundesländern für Entscheidungen in dieser Frage zuständig sind, gelten trotz des BVefG-Urteils in den einzelnen Regionen nun unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Zurzeit wird die Rechtmäßigkeit dieser Bestimmung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geprüft, wodurch eine EU-weit gültige Klärung herbeigeführt wird.

Die Deklaration der Bestandteile von Mischfuttermitteln beinhaltet wichtige Informationen für den Landwirt. Nur eine klare Auszeichnung erlaubt dem Landwirt eine optimale Fütterung seiner Nutztiere. Mit detaillierten Angaben zu Inhaltsstoffen und Bestandteilen kann die Futterration gezielt zusammengestellt und auf den Bedarf der Tiere abgestimmt werden. Änderungen bei der Rohstoffzusammensetzung können mit dieser Kennzeichnung schnell erkannt und bei der Gesamtration berücksichtigt werden. Die Deklaration ist zudem ein verlässliches Verfahren, um Mischfuttermittel am Markt vergleichbar zu machen.

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