09. Juli 2004

Grüne zur Zuckermarktordnung: Entwurf der EU-Kommission für weitere Reformen nutzen

Themen: Archiv — info @ 15:07

Berlin (agrar.de) – Zum Entwurf der EU-Kommission zur Zuckermarktordnung erklärt Ulrike Höfken, agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen::

‚Der Entwurf der EU-Kommission zur Reform der Zuckermarktordnung (ZMO) ist eine gute Diskussionsgrundlage für die notwendige Reform. Einzelne Maßnahmen müssen noch diskutiert werden. Die Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energien im Bereich Bioäthanol zur Marktentlastung und Eröffnung alternativer Einkommenspotenziale müssen ausgeschöpft werden.

Die wesentlichen Elemente des Kommissionsvorschlages sind: massive Preissenkungen und Quotenreduzierung, Ausgleichsmaßnahmen für die Zuckerunternehmen und Kompensationen für die afrikanischen und asiatischen Entwicklungsländer (AKP) sowie die Handelbarkeit von Zuckerquoten zwischen den EU-Mitgliedsländern. Damit würde die EU-Zuckerproduktion an den Weltmarktpreisen orientiert, wie es für den Fortgang der WTO-Verhandlungen verlangt wird, und die Angleichung auch der Zuckermarktordnung an die Prinzipien der Luxemburger GAP-Reform vollzogen.

Allerdings müssen insbesondere die vorgesehenen Anpassungspfade, die Auswirkungen der vorgesehenen Preissenkung nebst Kompensationshöhen für heimische Erzeuger wie für betroffene Entwicklungsländer in ihren Auswirkungen genau geprüft werden.

Im Weltzuckermarkt stoßen die Interessen großer, kostengünstig produzierender Erzeugerländer wie Brasilien, kleiner Produzenten (in Entwicklungsländern), für deren Ökonomie der Export zu hohen EU-Binnenmarktpreisen große Bedeutung hat, und die der heimischen Wirtschaft aufeinander. Es gilt, eine tragfähige Lösung für internationale Gerechtigkeit, die Anforderungen der WTO und der heimischen Produzenten zu entwickeln. Klärungs- und Diskussionsbedarf besteht insbesondere bezüglich der Preissenkungen und des Zeitplans der Reformschritte. So ist zu berücksichtigen, dass die jetzige ZMO als Planungsgrundlage der Landwirtschaft bis 2006 gilt. Bei den Marktentlastungsmöglichkeiten und der Sicherung der Arbeitsplätze sollte die Reform genutzt werden, um den Bereich der nachwachsenden Rohstoffe voranzutreiben. Schon jetzt entstehen in diesem zukunftsfähigen Sektor drei neue Bioethanol-Anlagen in Ostdeutschland.‘

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Sachsen-Anhalt: 1.971 Verkäufe landwirtschaftlicher Grundstücke im Jahr 2003

Themen: Archiv — info @ 15:07

Ein Hektar kostete durchschnittlich 4.700 Euro

Halle (agrar.de) – Der Kaufwert landwirtschaftlicher Grundstücke (ohne Gebäude und ohne Inventar) lag in Sachsen-Anhalt im Jahr 2003 erneut über dem Wert des Vorjahres; seit 1999 ist ein stetiges Ansteigen zu verzeichnen. So kostete nach Angaben des Statistischen Landesamtes ein Hektar Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung durchschnittlich 4.700 Euro, das waren 361 Euro mehr als im Jahr zuvor und fast 500 Euro mehr als der im Durchschnitt der vergangenen 5 Jahre erzielte Kaufpreis.

Insbesondere wird der Kaufpreis von landwirtschaftlichen Grundstücken durch die Bodengüte bestimmt. So wurde für einen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche mit einer durchschnittlichen Ertragsmesszahl von über 80 im Bördekreis 9.431 Euro bezahlt; der höchste erzielte Kaufwert in Sachsen-Anhalt. In Gegenden mit ertragsschwachen Böden (Ertragsmesszahl zwischen 30 und 40) lagen in den Kreisen Anhalt-Zerbst, Wittenberg und Altmarkkreis Salzwedel die durchschnittlichen Kaufwerte unter 3.000 Euro je Hektar. Insgesamt wechselten im vergangenen Jahr 1.971 landwirtschaftliche Grundstücke mit einer Fläche von 10.669 Hektar für fast 50,1 Mill. Euro den Eigentümer.

Neben den Verkäufen zum Verkehrswert wurden ehemals volkseigene landwirtschaftliche Flächen preisgünstig durch die Bodenverwertung und -verwaltungs GmbH (BVVG) veräußert. Bei 215 Veräußerungsfällen wurden insgesamt 8.662 Hektar privatisiert. Der durchschnittliche Kaufwert je Hektar betrug 3.170 Euro.

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Baden-Württemberg: Preise für landw. Grundstücke bei 19.100 Euro

Themen: Archiv — info @ 14:07

Höchste Grundstückspreise mit über 30.000 Euro je Hektar nach wie vor in den Verdichtungsräumen

Stuttgart (agrar.de) – Für landwirtschaftliche Grundstücke (ohne Gebäude und ohne Inventar) in Baden-Württemberg wurde nach Feststellung des Statistischen Landesamts im Jahr 2003 ein durchschnittlicher Kaufpreis von knapp 19.100 Euro je Hektar Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung (FdlN) entrichtet. Hierbei ist zu beachten, dass sich diese Flächendefinition nicht mit der in der Agrarstatistik üblichen ‚landwirtschaftlich genutzten Fläche‘ deckt. Die FdlN umfasst im wesentlichen Acker- und Grünlandflächen, nicht jedoch Rebland und Flächen der gärtnerischen Nutzung.

Gegenüber dem Vorjahr (18.800 Euro je ha FdlN) sind die landwirtschaftlichen Bodenpreise leicht gestiegen und liegen damit weiterhin auf dem seit 1993 zu beobachtenden Niveau von etwa 18.500 Euro bis knapp 20.000 Euro je ha FdlN. Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre hatten die Preise noch um rund 2.000 Euro/ha höher gelegen. Insgesamt wurden in 2003 die Preise von 4.705 Kauffällen ermittelt; dabei wechselten landwirtschaftliche Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 4.402 ha FdlN die Besitzer.

Vor allem in den Stadt- und Landkreisen der Verdichtungsräume, häufig Gebiete mit besseren natürlichen Ertragsbedingungen, wurden die höchsten Grundstückspreise erzielt. Unter den Landkreisen führen Böblingen, Esslingen und Ludwigsburg mit durchschnittlichen Bodenpreisen von 31.100 bis 40.300 Euro/ha FdlN die Preisskala an. Grundstückspreise von zum Teil deutlich über 60.000 Euro/ha FdlN, wie sie in den Stadtkreisen Heidelberg, Ulm, Heilbronn, Mannheim, Pforzheim und der Landeshauptstadt Stuttgart beobachtet wurden, sprechen dafür, dass das Preisniveau hier stark von den örtlichen Baulandpreisen beeinflusst sein dürfte. Am unteren Ende der Preisskala lagen die eher ländlichen Gebiete mit meist unterdurchschnittlichen Bodenqualitäten (Schwarzwald, Schwäbische Alb, Odenwald), wie die Landkreise Tuttlingen, Freudenstadt, Waldshut, Sigmaringen, Zollernalbkreis und Schwarzwald-Baar-Kreis mit Grundstückspreisen von knapp 8.200 bis 10.750 Euro/ha FdlN.

Neben der regionalen Lage wurden die Kaufpreise wesentlich von der Bodenqualität, also der natürlichen Ertragsfähigkeit bestimmt. Für geringwertigere Böden mit Ertragsmesszahlen (EMZ) unter 20 (auf einer Skala von 1 bis 100) wurden durchschnittlich 10.000 Euro/ha FdlN, bei etwas besseren Böden mit Ertragsmesszahlen zwischen 40 und 50 bereits 16.250 Euro/ha FdlN entrichtet. Für gute bis sehr gute Böden (EMZ > 70) ergaben sich für die veräußerten Flächen mit 33:900 Euro/ha FdlN auch die höchsten Preise. Für größere Grundstücke ab 30 Ar FdlN sind darüber hinaus Aussagen zu weiteren kaufpreisbestimmenden Faktoren möglich. So wurde für Ackerland mit 19:150 Euro/ha FdlN im Landesdurchschnitt ein deutlich höherer durchschnittlicher Kaufpreis entrichtet als für Grünland (14:400 Euro/ha FdlN).

Weiter zeigt sich eine deutliche Preisdifferenzierung nach den jeweiligen Erwerbern der Grundstücke: Nichtlandwirtschaftliche Käufer bezahlten wesentlich höhere durchschnittliche Grundstückspreise als Haupt- bzw. Nebenerwerbslandwirte. Die Preisspanne bewegte sich bei Ackerland von rund 16:400 Euro/ha FdlN beim Kauf durch Nebenerwerbslandwirte über 18.200 Euro/ha FdlN bei Haupterwerbslandwirten bis auf 24.600 Euro/ha FdlN bei Nichtlandwirten. Bei Grünland entsprechend von 13.500 Euro/ha FdlN über 13.600 Euro/ha FdlN bis auf 16:500 Euro/ha FdlN. Die von Nichtlandwirten bezahlten relativ hohen Preise hängen NACH Einschätzung des Staistikamts möglicherweise damit zusammen, dass hier längerfristig doch mit Umwandlungen der landwirtschaftlichen Flächen in andere Nutzungsarten gerechnet wird.

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NABU begrüßt Bundesratsbeschlüsse zu Agrarreform und Naturschutz

Themen: Archiv — info @ 14:07

Berlin (agrar.de) – Der Naturschutzbund NABU hat die heutigen Beschlüsse des Bundesrates in Sachen Agrarreform und Naturschutz begrüßt. ‚Mit der Zustimmung des Bundesrates zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland ist ein grundsätzlicher Kurswechsel vollzogen worden‘, sagte der politische NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Gegen den massiven Widerstand der Besitzstandswahrer im Bauernverband sei nach fast 50 Jahren einer verfehlten EU-Agrarpolitik endlich eine zukunftsfähigere Förderpolitik verabschiedet worden. Miller bedauerte zwar, dass die Reform erst in 2013 vollständig umgesetzt werden solle. Erfreulich sei jedoch, dass bereits ab dem kommenden Jahr auch Grünland prämienberechtigt sei und andererseits für intensive Rindermast Fördermittel abgegeben werden müssten. Nach Auffassung des NABU müssten jetzt möglichst rasch eindeutige Umwelt- und Verbraucherschutzauflagen formuliert werden, um den gesellschaftlichen Ansprüchen an eine nachhaltige Landwirtschaft gerecht zu werden. ‚Die Bundesländer dürfen die Erarbeitung von Umwelt-Mindeststandards nicht länger aufschieben, da auch die Bauern Planungssicherheit benötigen‘, so Miller. Erfreut reagierte der NABU auf die Ablehnung des niedersächsischen Antrages zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Bundesrat. ‚Damit wurde verhindert, dass einige der größten umweltpolitischen Erfolge der letzten 30 Jahre völlig unnötig wieder auf die Probe gestellt werden‘, so Miller. Die Blockadetaktik der niedersächsischen Landesregierung sei gescheitert. Der NABU begrüße, dass der Bundesrat durch die Ablehnung des Antrages eine kurzsichtige, populistische und rückwärtsgewandte Politik erfolgreich abgewendet habe.

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CDU/CSU: Kein Grund zum Feiern, Frau Künast

Themen: Archiv,GAP — info @ 12:07

Unsere Landwirte können sich nur verhöhnt vorkommen

Berlin (agrar.de) – Anlässlich der heutigen Beratungen des Bundesrates zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Umsetzung der EU-Agrarreform erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt:

‚Ministerin Künast ist bekannt für ihre Darstellungskunst. Dass sie jetzt das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform für eine Jubelfeier über die von ihr propagierte Agrarwende benutzt, zeigt allerdings, wie weit sich die Ministerin von der Realität entfernt hat. Statt vollmundig zu reden und Feiern abzuhalten, hätte sie besser vor einem Jahr in Brüssel ein besseres Verhandlungsergebnis für die deutschen Landwirte erreichen sollen.

Unsere Landwirte können sich nur verhöhnt vorkommen. Seit dem Amtsantritt von Frau Künast stürzen die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe in den Keller. Allein im vergangenen Jahr gab es ein sattes Minus von 20 Prozent! Die Investitionsbereitschaft ist auf einem historischen Tiefstand, die Stimmung auf dem Lande vielerorts auf dem Nullpunkt.

Aus den Haushaltsberatungen mit Minister Eichel kommt allein die Landwirtschaft arg gerupft hinaus. Um rund eine halbe Milliarde Euro soll der Agraretat gekürzt werden. Massive Einschnitte drohen bei den agrarsozialen Sicherungssystemen. Zudem sollen die Wettbewerbsbedingungen unserer Betriebe durch die Erhöhung der Agrardieselsteuer von mehr als 50 Prozent erneut massiv verschlechtert werden.

Es sei noch einmal betont, dass es dem Einsatz der unionsregierten Bundesländern und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu verdanken ist, dass entscheidende Verbesserungen bei der nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform erreicht wurden. Gerade die Milchbauern und die Rindermäster hätten durch den ursprünglichen Gesetzentwurf von Frau Künast enorme Verluste hinnehmen müssen. Die Ministerin war es höchstpersönlich, die sich bis zuletzt einem besseren Kompromiss für die Milchbetriebe verweigert hatte. Die Union hat weiter durchgesetzt, dass die Strukturbrüche abgemildert werden, die Direktzahlungen den aktiv wirtschaftenden Betrieben länger und umfangreicher erhalten bleiben und statt 2007 erst 2010 abgeschmolzen werden. Zudem kann auf Forderung der Union in Ackerbauregionen durch eine Länderoption ein Ausgleich für Verluste geschaffen werden. Genauso wichtig für CDU und CSU sind etliche Verbesserungen bei den Cross Compliance Bestimmungen. So konnten die von Rot-Grün geplanten neuen nationalen Wettbewerbsbeschränkungen zum Teil verhindert und praxisgerechtere Lösungen gefunden werden.‘

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BUND: CDU/CSU-Länder bremsen Umweltwirkung der Agrarreform

Themen: Archiv — info @ 10:07

Berlin (agrar.de) – Aktivisten des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) demonstrieren heute vor dem Bundesrat in Berlin für eine forcierte Wende in der Agrarpolitik. Den unionsgeführten Ländern im Bundesrat wirft der BUND vor, bei den Verhandlungen über die Agrarreform eine umwelt- und gesundheitsverträglichere Verteilung der staatlichen Subventionen behindert zu haben. Auf Grund ihres Drucks habe der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern die dringend notwendige Einführung einer regional einheitlichen Flächenprämie auf 2010 verschoben. Für Künasts Einsatz im Bundesrat überreichte der BUND der Landwirtschaftsministerin frische Bio-Erdbeeren.

Gerhard Timm, BUND-Bundesgeschäftsführer: ‚Unsere Erdbeeren sollen helfen, Stoiber und seine Unionskollegen im Bundesrat auf einen anderen Geschmack zu bringen. Denn mit ihnen ist nicht gut Kirschen essen, wenn es um den Erhalt schöner Landschaften, gesunder Ernährung und artgerechter Tierhaltung geht.‘

Wegen der verzögerten Umverteilung sei es umso wichtiger, die Zahlung der Prämien an wirksame Umweltauflagen zu binden. Bisher konnten sich die Länder nur auf Minimalstandards einigen. Nach Ansicht des BUND sollen Betriebe nur dann die volle Prämie bekommen, wenn sie auf ihrem Acker- und Grünland jährlich mähen und ernten und wenn sie auf fünf Prozent ihrer Fläche Landschaftselemente wie Hecken und Bäume aufbauen.

Mit der Demonstration vor dem Bundesrat startet der BUND seine Sommertour für die Agrarwende. BUND-Gruppen in ganz Deutschland werden in den kommenden Wochen für Produkte aus umwelt- und tiergerechter Landwirtschaft werben – mit einem bunten Marktstand, einem überdimensionalen Einkaufswagen und umfangreichem Informationsmaterial. Unter dem Motto ‚billig ist teuer‘ zeigen sie, dass Essen zu Schleuderpreisen sowohl die Natur als auch die Gesellschaft teuer zu stehen kommt.

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AbL zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland

Themen: Archiv — info @ 09:07

Eine Reform, die vieles zum Guten wenden wird – Beschluss ist eine Basis für die Sicherung einer ökologisch bäuerlichen Wirtschaftsweise

Berlin/Hamm (agrar.de) – Das heute auch vom Bundesrat endgültig beschlossene Gesetz zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland wird letztlich den bäuerlichen Betrieben ebenso wie dem Tier- und Umweltschutz zugute kommen. Davon ist die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) überzeugt. ‚Diese auf die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion gestützte Reform ist eine Weichenstellung, die niemand unterschätzen sollte, weder die, die sich an einigen Stellen mehr erhofft hatten, noch jene, die alles beim Alten lassen wollen‘, kommentiert der AbL-Vorsitzende Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf. ‚Diese Reform wird uns weiterhin viel Arbeit abverlangen, denn einiges ist auf die Zeitschiene gesetzt worden. Das alles kann aber die grundlegende Bedeutung dieser Beschlüsse nicht schmälern‘, so Graefe zu Baringdorf.

Maria Heubuch, die AbL-Bundesvorsitzende und Milchbäuerin aus dem Allgäu, hebt an positiven Effekten hervor, dass die Benachteiligung der Betriebe auf natürlichem Grünland gegenüber den Kollegen in Ackerbauregionen im Laufe einer Übergangsfrist abgebaut werde. ‚Am Ende sind die entkoppelten Prämien je Hektar Grünland gleich hoch wie für einen Hektar Silomais. Damit endet eine langjährige Wettbewerbsverzerrung, denn bisher gab es für Grünland keinen Cent, für Silomais aber mehrere Hundert Euro jährlich. Auf den Liter Milch umgerechnet macht das eine Benachteiligung von bis zu 5 Cent aus. Gegen diese Preisverzerrung der Prämien haben wir lange gekämpft‘, so Maria Heubuch. Jetzt werde sich die Auseinandersetzung auf faire Auszahlungspreise der Genossenschaften konzentrieren.

Die AbL stellt sich auch hinter eine neue Regelung, die die Zahlungen an die Einhaltung von Mindeststandards im Umwelt- und Tierschutzbereich bindet. Dazu Graefe zu Baringdorf: ‚Wer meint, er müsste auf Kosten der Umwelt oder des Tierschutzes wirtschaften, dem werden nun die Prämien gekürzt oder sogar ganz gestrichen. Auch das haben wir lange gefordert, denn es stärkt die bäuerlichen Betriebe, die verantwortungsbewusst handeln. Und diese Bindung an Standards ist notwendig, um die Akzeptanz der Steuerzahler zu behalten, auch in Zukunft für den Erhalt unserer Kulturlandschaften Geld zur Verfügung zu stellen.‘ Dabei geht es nicht darum, komplizierte bürokratische Kontrollsysteme zu installieren, sondern eine gute landwirtschaftliche Praxis zu stärken, und das heißt Bewirtschaftung und Ernten und nicht etwa bloßes Mulchen. Das müssen Bund und Länder bei der noch ausstehenden Bundesverordnung sicherstellen, fordert die AbL.

‚Diese Reform bringt die Agrarpolitik einen großen Schritt voran. Sie legt eine gute Basis für eine ökologischere und sozialere Agrarpolitik. Es wird nicht die letzte Reform bleiben, das ist sicher. Ein wesentliches Ziel für die nächsten Schritte wird sein, die Zahlungen auch an soziale Kriterien zu binden. Diejenigen, die Arbeitsplätze schaffen, müssen belohnt werden, und nicht mehr diejenigen, die sie abbauen. Die Bindung der Prämien an den Faktor Arbeit und der Ausbau der ländlichen Entwicklung sind dringend notwendig‘, so Graefe zu Baringdorf.

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Grüne: Agrarreform steht für eine multifunktionale, Marktorientierte Landwirtschaft und starke ländliche Räume

Themen: Archiv — info @ 09:07

Berlin (agrar.de) – Zu den Beschlüssen des Bundesrates zur nationalen Umsetzung der Agrarreform erklärt Ulrike Höfken, agrarpolitische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen:

‚Die Agrarreform in Deutschland steht. Mit dem heutigen Beschluss im Bundesrat steht der nationalen Umsetzung einer neuorientierten europäischen Agrarpolitik nichts mehr im Wege.

Es handelt sich um eines der größten Reformpakete in der Geschichte der Landwirtschaft. Damit werden wesentliche Forderungen und Elemente grüner Agrarpolitik und die Vorschläge von Ministerin Künast umgesetzt.

Tragfähige Kompromisse mit den Ländern hat es vor allem bei der zeitlichen Staffelung der Entkoppelungsschritte gegeben. Wichtig ist, dass sich die Bundesländer auf ein einheitliches Vorgehen in Richtung Flächenprämie einigen und darüber hinaus EU-Meldefristen eingehalten werden konnten.

Die Umstellung der Förderung bedeutet einen Systemwechsel hin zur regional einheitlichen Flächenprämie. Damit wird nicht mehr derjenige belohnt, der am meisten produziert – mit allen bekannten Folgen wie Überproduktion, Vernichtung von Lebensmitteln und Verzerrung auf den Märkten. Stattdessen wird marktgerecht produziert, wofür Absatzchancen bestehen.

Die Reform führt:

– schrittweise zu mehr Marktorientierung und Vereinfachung, bei gleichzeitiger Ausgabenbegrenzung; – zu mehr Förderung der ländlichen Räume und damit zu besonderen Leistungen der Landwirtschaft im Umwelt-, Tierschutz-, Naturschutz; – zu mehr Förderung der Lebensmittelqualität; – die Produktion wird darüber hinaus insgesamt umweltgerechter, weil nur dann Fördergelder ausgezahlt werden, wenn sich der Betrieb an die Standards in den Bereichen Umweltschutz, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit hält (cross compliance); – zur Beendigung der Benachteiligung des Grünlandes; – darüber hinaus dürfen die Fördermittel in Zukunft keine Produktionsanreize und marktverzerrende Wirkung auf dem Weltmarkt entfalten; – damit (und mit den weiteren Reformen bei den Marktordnungen und Exportsubventionen) sind wichtige Schritte zu mehr Handelsgerechtigkeit mit den Entwicklungsländern und für einen Abschluss bei den WTO-Verhandlungen in Gang gesetzt.

Die Reform stellt die Weichen für eine multifunktionale Landwirtschaft und gestärkte ländliche Räume. Hier liegen die größten Potenziale für die Zukunft.

Die deutsche Landwirtschaft steht mit dem Systemwechsel vor großen Herausforderungen. Probleme, etwa im Bereich Milch, Mutterkuh- oder Schafhaltung, bedürfen der Lösung. Wir werden die Landwirtschaft dabei mit den Instrumenten der zweiten Säule unterstützen. Leider war der deutsche Bauernverband mit einer widersprüchlichen, quasi totalen Verweigerungspolitik nicht hilfreich.‘

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Grüne: Schluss mit der Verzögerungstaktik beim Gentechnikgesetz

Themen: Gentechnik,Haftung — info @ 09:07

Berlin (agrar.de) – Anlässlich der Überweisung  des Gentechnik-Gesetzes im Bundesrat an den Vermittlungsausschuss durch die Mehrheit der Unions geführten Bundesländer erklärt Ulrike Höfken, agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen:

‚Wir fordern die unionsgeführten Länder auf, mit der Verzögerungstaktik beim Gentechnik-Gesetz Schluss zu machen. Das Gesetz schützt die Wahlfreiheit der Verbraucher und die gentechnikfreie Produktion, landwirtschaftliches Eigentum und die Umwelt. Es sichert Transparenz bezüglich der Standorte und enthält wirksame, dem Verursacherprinzip verpflichtete Haftungsregelungen.

Es kommt der Forderung – auch der Bundesländer – nach Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie nach. Eine weitere Verzögerung des Gesetzes mit dem Ziel, die Schutzmassnahmen gegen gentechnische Kontamination zu verhindern, ist unverantwortlich.

Unionsparteien und FDP können sich für diese Absicht auch nicht auf EU-Gesetze berufen, verlangen diese doch den Schutz vor Auskreuzungen.

Aus der Möglichkeit, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen, wird ohne gesicherten Schutz vor Auskreuzungen der Zwang zur Agro-Gentechnik. Unkontrollierter und nicht überprüfbarer Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, wie von CDU/CSU und FDP vorgesehen, zerstört letztlich die Grundlagen gentechnikfreier Produktion.

Eine vorgebliche technologische Innovation, deren Folgen ohne entsprechende gesetzliche Regelungen nicht nur nicht absehbar, geschweige denn beherrschbar sind, sondern deren Einsatz nach Willen der Union nicht einmal dokumentiert werden soll, ist keine Innovation sondern erweist sich in dieser Form als gefährliches Experiment!

Ein Experiment zu Lasten von Gesellschaft, Natur und Mensch, obendrein existenzgefährdend für gentechnikfreie Wirtschaftsbetriebe.

Wir erwarten, dass die CDU/CSU /FDP regierten Länder den grundgesetzlichen Schutz des Eigentums der gentechnikfreien Produktion sichern und ebenso beim Schutz der Wahlfreiheit des Verbrauchers Farbe bekennen.

Diese kann es nur geben, wenn die gentechnikfreie Produktion als Alternative erhalten bleibt. Risiko und Kosten einer unzureichend kontrollierten Anwendung dieser Technologie dürfen nicht Gesellschaft, Verbrauchern und gentechnikfreier Landwirtschaft aufgebürdet werden. Deshalb darf es auch keine Einschränkungen des Verursacherprinzips bei der Haftung und keine Abwälzung der Kosten auf die Steuerzahler via Ausgleichsfonds geben.‘

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08. Juli 2004

Sachsen-Anhalt: Weniger Betriebe mit Tierhaltung

Themen: Archiv — info @ 16:07

Halle (agrar.de) – Laut Information des Statistischen Landesamtes wurde in Sachsen-Anhalt im Jahr 2003 in 63,4 Prozent der 4.941 landwirtschaftlichen Betriebe Tierhaltung betrieben. Vor 4 Jahren lag dieser Anteil noch bei 66,3 Prozent. Gut jeder 3. Betrieb ist damit ausschließlich auf pflanzliche Produktion ausgerichtet. Von den insgesamt 3.135 Tierhaltungsbetrieben (1999: 3.383 Betriebe) hielten 62,6 Prozent Rinder, 34,1 Prozent Schweine und 14,1 Prozent Schafe.

Die Zahl der Betriebe mit Rinderhaltung ist in den vergangenen 4 Jahren um 10,5 Prozent zurückgegangen, darunter mit Milchkuhhaltung um 13,9 Prozent. Im Durchschnitt hatte 2003 ein Betrieb mit Rinderhaltung 186 Tiere (1999: 188 Rinder). Die Hälfte der insgesamt 364.580 Rinder standen in Betrieben mit mehr als 500 Tieren.

Mit der Verringerung der Zahl der Schweinehaltungsbetriebe gegenüber 1999 um 13,5 Prozent ist eine Fortsetzung des Konzentrationsprozesses zu verzeichnen. Die durchschnittliche Tierzahl je Betrieb erhöhte sich von 700 Schweine 1999 auf 768 im Jahr 2003. Damit wird für Sachsen-Anhalt im Vergleich der Bundesländer untereinander der zweithöchste Durchschnittsbestand je Halter (nach Mecklenburg-Vorpommern) ausgewiesen. 57 Prozent der 819.990 Schweine wurden in Betrieben mit mehr als 5.000 Tieren gehalten.

Bei den Schafen wird für 2003 mit 279 Tieren (1999: 289 Schafe) der höchste Durchschnittsbestand je Halter bei selbigen Vergleich ausgewiesen. Die Zahl der Betriebe verringerte sich gegenüber 1999 um 8,5 Prozent. Links zum Thema Agrarbericht und Statistik, Links zum Bundesland Sachsen-Anhalt.

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