14. Juli 2004

DBV: Existenzgefährdende Vorschläge der EU-Kommission zur Zuckermarktordnung

Themen: Archiv — info @ 10:07

Vorstellung von alternativen Kernpunkten einer Reform

Berlin (agrar.de) – Beim Deutschen Bauernverband (DBV) stoßen die heute veröffentlichten Vorschläge der EU-Kommission zur Zuckermarktordnung wegen der drastischen Folgen ab dem Wirtschaftsjahr 2005/06 auf Ablehnung. Nach Einschätzung des DBV wäre nach einer solchen Reform der Zuckerrübenanbau in Europa nur noch in einigen wenigen besonders ertragsstarken Regionen wie Frankreich möglich. In zahlreichen EU-Mitgliedstaaten käme der Zuckerrübenanbau zum Erliegen. Gerade die strukturarmen ländlichen Gebiete würden durch Produktionsaufgabe und Schließungen von Zuckerfabriken geschwächt. Deshalb unterbreitet der DBV eine Reihe von alternativen Reformvorschlägen.

Die Kommission hat eine Senkung der Zuckerquoten um circa 16 Prozent und der Rübenmindestpreise sogar um 25 Prozent bzw. 37 Prozent vorgeschlagen. Eine erste Preiskürzung um 25 Prozent soll bereits zum Juli 2005 und damit ein Jahr vor Ende der laufenden Marktordnungsperiode in Kraft treten. Darüber hinaus will die EU-Kommission die Produktionsquoten um 2,8 Millionen Tonnen auf 14,6 Millionen Tonnen kürzen. Die Einnahmeausfälle der Rübenbauern sollen nur zu 60 Prozent ausgeglichen, die Produktionsquoten entschädigungslos gekürzt werden.

Auch die vorgeschlagene Laufzeit der neuen EU-Zuckermarktordnung von nur drei Jahren lehnt der DBV als völlig unzureichend ab. Als Basis für die im Zuckersektor notwendigen Langfristinvestitionen sei ein Zeitraum bis mindestens 2012 unverzichtbar. Dem durch die Reform der EU-Agrarpolitik und ihre nationale Umsetzung in Deutschland ohnehin gebeutelten Ackerbau würde die letzte verbliebene tragende Säule genommen.

Die Vorschläge der EU-Kommission eignen sich auch nicht vor dem Hintergrund der WTO-Verhandlungen. Denn nach Auffassung des DBV würde in der EU erneut eine Reform entworfen ohne entsprechende Gegenleistungen wichtiger Wettbewerber vor allem in Südamerika. Insbesondere das WTO-Streitschlichtungsverfahren gegen EU-Zuckerexporte ist von entscheidender Bedeutung für die EU-Zuckermarktordnung, so dass eine tragfähige und sachgerechte Reform nur nach abschließenden WTO-Entscheidungen in Frage kommen kann. Auch macht der DBV darauf aufmerksam, dass die vorgeschlagene Reform das Ende der erfolgreichen Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern wäre. Die Abkommen mit den AKP-Staaten und den fünfzig ärmsten Entwicklungsländern (LDC) wären mit der Senkung des EU-Referenzpreises für Zucker auf 421 Euro bzw. 329 Euro für Rohzucker praktisch wertlos. Im Ergebnis würde damit den aggressiven brasilianischen Zuckerexporteuren Vorschub geleistet. Die Entwicklungsländer haben dann auch die Komm issionsvorschläge strikt abgelehnt. Dieses Votum darf die Kommission nicht einfach übergehen.

Der DBV schlägt folglich als Kernpunkte für die Reform der Zuckermarktordnung vor, die geltende EU-Zuckermarktordnung unverändert fortzusetzen, bis konkrete Anpassungen auf Grund der welthandelsrechtlichen Rahmenbedingungen (WTO/Zuckerpanel) und der von der EU eingegangenen Präferenzabkommen notwendig sind. Außenschutz und Mengenregulierung zur Gewährleistung kostendeckender Erzeugerpreise sind aufrecht zu erhalten; für Zucker muss als ’sensibles Produkt‘ die besondere Schutzklausel erhalten bleiben. Mit den LDC-Staaten ist entsprechend der Entwicklung ihrer Nettoexportmöglichkeiten eine Einbeziehung in das Mengenmanagement der EU-Zuckermarktordnung zu vereinbaren. Anpassungen der Marktordnung unter Beibehaltung flexibler Quoten sind nur insoweit in Betracht zu ziehen, als diese unumgänglich sind und in adäquaten Übergangszeiträumen umgesetzt werden können. Durch solche Anpassungen verursachte Belastungen der Zuckerrübenbauern sind nach Ansicht des DBV uneingeschränkt auszugl eichen.

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