05. Juli 2004

Kein Versicherungsschutz für „grüne Gentechnik“

Themen: Archiv — info @ 15:07

Berlin (agrar.de) – Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut verwenden und für die Auswirkungen haften, können dieses Risiko nicht versichern. Darauf hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf seiner Jahrespressekonferenz am vergangenen Freitag in Berlin hingewiesen.

Angesichts der Vielzahl der bestehenden Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der ‚grünen Gentechnik‘ sei das Risiko der Aussaat nicht zu kalkulieren, sagte der Vorsitzende des GDV-Hauptausschusses Schaden- und Unfallversicherung, Edmund Schwake. Die Versicherung von Ertragsausfallschäden sei daher nicht möglich.

Dr. Edmund Schwake im Wortlaut: ‚Im Bereich der Haftpflichtversicherung muss ich auf die durch politische Entscheidungen entstandene Situation im Zusammenhang mit der Anwendung der sogenannten ‚grünen Gentechnik‘ hinweisen. Hier geht es unter anderem um die Verantwortung der Anwender gentechnisch veränderten Saatgutes für mögliche Auskreuzungen. Vor zwei Wochen hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, wonach ein Landwirt, der genetisch veränderte Pflanzen auf seinen Feldern anbaut, für wirtschaftliche Schäden haften muss, die ökologisch und konventionell wirtschaftenden Landwirten durch die Vermischung ihrer Ernte mit Genpollen entstehen. Auf ein Verschulden des Landwirts kommt es nicht an.

Die Haftung wird zudem verschärft durch eine Beweislastumkehr verbunden mit einer gesamtschuldnerischen Haftung. Es ist nun die Pflicht der Versicherer darauf hinzuweisen, dass angesichts der Vielzahl der bestehenden Unwägbarkeiten die Versicherung derartiger Ertragsausfallschäden nicht möglich ist. Zum einen steht fest, dass Samenflug auch über große Entfernungen nicht verhindert werden kann. Weiterhin sind Genehmigungspraxis der Behörden, Akzeptanz der neuen Technik durch Landwirtschaft und Verbraucher sowie die Einzelheiten der Haftung, insbesondere die konkreten Anforderungen an die Regeln der guten fachlichen Praxis, derzeit noch völlig ungeklärt. Das ist ungefähr so, als würden Sie im Bereich Straßenverkehr eine Halterhaftung einführen und gleichzeitig das Verkehrsrecht abschaffen.‘

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