02. Juli 2004

DBV: Ackerbauverbot hat nichts mit Hochwasserschutz zu tun

Themen: Archiv — info @ 15:07

Bauernverband zur Verabschiedung des ochwasserschutzgesetzes im Bundestag

Berlin (agrar.de) – Entgegen anders lautenden Äußerungen von Bundesumweltminister Jürgen Trittin wird das im Hochwasserschutzgesetz enthaltene Ackerbauverbot vom Deutschen Bauernverband (DBV) weiter abgelehnt.

Ein Ackerbauverbot hat nichts mit Hochwasserschutz zu tun, Erosion ist kein Problem von Überschwemmungsgebieten, eventuelle Gefahren durch den Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sind nicht vorhanden. Daher ist ein Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten fachlich nicht gerechtfertigt. Diese Position des Deutschen Bauernverbandes wurde sowohl von den Sachverständigen im Rahmen der Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages als auch vom Bundesrat bekräftigt. Im Deutschen Bundestag wurde zwar durchaus Veränderungsbereitschaft gezeigt, nach wie vor wird aber die Tatsache übersehen, dass die befürchteten Schadwirkungen nicht vorhanden sind und damit die fachliche Grundlage für derart harte ordnungsrechtliche Auflagen und Verbote fehlt. Letztlich wird mit der Politik zunehm ender Auflagen und Verbote von Bundesminister Trittin die Kooperationsbereitschaft der Landwirte für sinnvolle Hochwasserschutzmaßnahmen aufs Spiel gesetzt, erklärt der DBV anlässlich der Verabschiedung des Hochwasserschutzgesetzes im Deutschen Bundestag.

Anstatt lang gehegte Wünsche des Naturschutzes unter dem Deckmantel des Hochwasserschutzes durchsetzen zu wollen, hatte der DBV sinnvolle Hochwasserschutzmaßnahmen erwartet, wie etwa die Pflege von Deichen, die Anlage von Hochwasserpoldern in Kooperation mit der Landwirtschaft oder die konsequente Senkung des Flächenverbrauchs. Diese sind aber in dem von allen Bundestagsfraktionen heftig kritisierten Gesetz nicht enthalten.

Der DBV appelliert nun an die Bundesländer, das Gesetz im Bundesrat aufgrund der fehlenden Rechtfertigung des nach wie vor im Gesetz vorhandenen Ackerbauverbotes sowie der vorgesehenen weitreichenden Bewirtschaftungseinschränkungen abzulehnen. Mit hartem Ordnungsrecht und strikten Verboten sind zum einen immense Vermögens- und Einkommensverluste für die Landwirte verbunden, zum anderen werden freiwillige Maßnahmen und Fördermöglichkeiten über Agrarumweltprogramme sowie die Nutzung der Flächenstilllegung an Gewässern verhindert.

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