21. Juni 2004

DBV: Groteske Fehleinschätzung bei Hochwasserschutz-Gesetz

Themen: Archiv — info @ 16:06

Verband fordert in Bundestagsanhörung Stopp des geplanten Ackerbauverbots

Berlin (agrar.de) – Das geplante Ackerbauverbot in Gebieten, die statistisch alle 100 Jahre von Hochwasser betroffen sind, muss gestoppt werden. Dies forderte auf der Anhörung im Deutschen Bundestag für den Deutschen Bauernverband (DBV) dessen Stellvertretender Generalsekretär Adalbert Kienle. Der Berufsstand lehne die landwirtschaftlichen Passagen im Gesetzentwurf, der in erster Lesung am Donnerstag vergangener Woche im Bundestag verabschiedet wurde, entschieden ab. Es gebe keine fachlich belegbare Begründung für ein generelles Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten. ‚Ein Zusammenhang zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Hochwasserschutz besteht nicht‘, betonte Kienle.

Selbst das Bundesumweltministerium, verantwortlich für das Gesetz zum vorsorgenden Hochwasserschutz, bleibe den Beweis für die behauptete Schadwirkung des Ackerbaus für die Gewässer schuldig. Die geschilderten Gefahren durch Bodenerosion und den Eintrag von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln seien ‚groteske fachliche Fehleinschätzungen‘, so Kienle. In Überschwemmungsgebieten komme es durch den Ackerbau zu keinem flächenhaften Bodenabtrag, denn schließlich seien ‚die fruchtbarsten Böden gerade in Auenlandschaften‘ durch Sedimentation, als Ablagerung, entstanden.

Der DBV geht bei dem vorliegenden Gesetzentwurf von 900.000 Hektar aus, die künftig dem Ackerbauverbot unterliegen würden. Das Ackerbauverbot würde zu Einkommens- und Vermögensverlusten von über 4 Milliarden Euro führen. Dabei habe das federführende Bundesministerium keinerlei Zahlen über den Umfang der betroffenen Flächen oder über die Kosten vorgelegt. Kienle kritisierte: ‚Es ist schwerlich nachvollziehbar, warum zu dem Gesetz keinerlei Gesetzesfolgenabschätzung vorgenommen wurde‘. Der Bundesrat habe den Gesetzentwurf abgelehnt. Man nehme im Deutschen Bauernverband selbstverständlich zur Kenntnis, dass der Deutsche Bundestag jetzt auf die vielfache Kritik am Gesetzentwurf reagiere und Korrekturen insbesondere am Umfang des Ackerbauverbotes angekündigt habe, so Kienle. Der Deutsche Bauernverband werde aber bei seiner Haltung bleiben, dass das Ackerbauverbot gänzlich gestrichen werden sollte. Etwaige Erosionsschutzmaßnahmen in Teilen von Abflussbereichen ließen sich sehr viel besser als durch Verbot durch differenzierte Maßnahmen, insbesondere im Rahmen von Agrarumweltprogrammen lösen, jedoch dürfe das Hochwasserschutzgesetz nicht mit Bodenschutzmaßnahmen zweckentfremdet werden.

Kienle unterbreitete eine Reihe von wirksamen Maßnahmen eines vorsorgenden Hochwasserschutzes, den die deutsche Landwirtschaft aktiv unterstütze. Bereits nach der Elbe-Flutkatastrophe im August 2002 und auf der nationalen Flusskonferenz hatte der DBV eine umfassende Strategie für einen vorbeugenden Hochwasserschutz vorgeschlagen, woran sich die Landwirtschaft aktiv beteilige. Die Maßnahmen reichten von konsequenterer Klimaschutzpolitik, zu der die Landwirtschaft durch erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe wesentlich beitragen könne, bis zu deutlichen Schritten zur Senkung des Flächenverbrauchs. Auch trage man ein Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten mit, wenn die bestehenden Betriebe sich weiter entwickeln könnten. Unabdingbar – und hier habe es bislang erhebliche Defizite gegeben – seien Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Hochwasserschutzauflagen, insbesondere Deichen. Doch gerade diese fehlten im Hochwasserschutzgesetz der Bundesregierung. Um Hochwasserspitzen zu kappen, seien Hochwasserpolder mit geregeltem Zu- und Abfluss die effektivste Maßnahme. Die Landwirte würden dies aber niemals bei drohendem Ackerbauverbot mittragen, sondern nur, wenn eine weitestgehende normale Nutzung der Flächen möglich bleibe und vorab der finanzielle Ausgleich vertraglich geregelt sei, betonte Kienle bei der Anhörung des Deutschen Bundestages.

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Ostendorff: Studie zur Gentechnik in der Milch besorgniserregend

Themen: Archiv — info @ 16:06

Berlin (agrar.de) – Zur heutigen Veröffentlichung von Forschungsergebnissen zum Nachweis gentechnisch veränderter Bestandteile in der Milch durch Greenpeace erklärt Friedrich Ostendorff, Obmann im Agrarausschuss für Bündnis 90 / Die Grünen:

‚Die heute von Greenpeace veröffentlichten Forschungsergebnisse des Forschungszentrums für Milch und Lebensmittel in Weihenstephan sind alarmierend. Scharf zu kritisieren ist, dass das Forschungszentrum für Milch und Lebensmittel im bayerischen Weihenstephan über drei Jahre lang die Ergebnisse geheim hielt und die Studienergebnisse nur durch die Initiative von Greenpeace an die Öffentlichkeit gekommen sind. Unter solchen Bedingungen ist der Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft ein unverantwortlicher Leichtsinn.

Die Studienergebnisse und auch die Geheimhaltungstaktik des Forschungsinstituts bestätigen einmal mehr unsere Vorsorgestrategie beim Umgang mit der Gentechnik. Dazu gehört das erst letzten Freitag im Bundestag verabschiedete Gentechnikgesetz, mit dem die gentechnikfreie Landwirtschaft geschützt wird. Und dazu gehört unsere Forderung an die EU-Kommission, künftig auch die Kennzeichnung von Produkten von Tieren vorzuschreiben, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Die EU-Kommission hatte die Kennzeichnung dieser Produkte bisher mit dem Hinweis abgelehnt, dass auch bei Verwendung gentechnisch veränderten Futters keine gentechnisch veränderten Bestandteile das Endprodukt erreichen würden. Sollten sich die heute veröffentlichten Ergebnisse bestätigen, wird diese Auffassung nun stark in Frage gestellt.‘

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Mecklenburg-Vorpommern: Pachtflächenanteil rückläufig, Pachtpreise steigend

Themen: Archiv,Pacht&Besitz — info @ 16:06

Schwerin (agrar.de) – Die Besitzverhältnisse am Boden in der Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns veränderten sich in den vergangenen Jahren weiter zu Gunsten des Eigenlandes. Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes zu weiteren Ergebnissen aus der Agrarstrukturerhebung 2003 waren im vergangenen Jahr 79 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen gepachtet (Deutschland: 64 Prozent; früheres Bundesgebiet: 54 Prozent), 1995 lag dieser Anteil noch bei 89 Prozent, 2001 bei 84 Prozent.

Die Pachtpreise in Mecklenburg-Vorpommern beliefen sich im Jahr 2003 auf durchschnittlich 113 Euro pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche; damit verdoppelten sie sich seit 1991 nahezu (Deutschland 2001: 164 Euro pro Hektar).

Langsam aber stetig geht der Anteil der von den Betrieben gepachteten Flächen zurück. Während 1995 noch 1.197.000 Hektar (89 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche) Pachtland waren, verringerte sich die Pachtfläche im Jahr 2003 auf 1.067.000 Hektar (79 Prozent). Jedoch bewirtschafteten 2003 immer noch 72 Prozent der 5.229 Landwirtschaftsbetriebe Mecklenburg-Vorpommerns in unterschiedlichem Maße fremden Grund und Boden; vor vier Jahren lag dieser Anteil bei 73 Prozent.

Deutlich rückläufig ist allerdings der Anteil der Betriebe, die ausschließlich Pachtflächen für ihre Agrarproduktion nutzen. 2003 betrug er 28 Prozent, 1995 knapp 37 Prozent.

Die durchschnittliche Größe der Pachtfläche in den landwirtschaftlichen Betrieben verringerte sich seit 1995 um 20 Prozent auf nunmehr 287 Hektar. Darunter pachteten Betriebe in der Hand juristischer Personen im Mittel 855 Hektar, Personengesellschaften (u. a. GbR) 445 Hektar und Einzelunternehmen (bäuerliche Familienbetriebe) 112 Hektar, im Haupterwerb 175 Hektar.

Die 3.767 Betriebe (72 Prozent), die 2003 im Besitz von eigener Fläche waren und diese überwiegend auch selbst bewirtschafteten, verfügten im Mittel über 77 Hektar Eigenland. 1995 waren es 63 Prozent der Betriebe mit durchschnittlich 43 Hektar.

Das Jahrespachtentgelt, das für die Nutzung fremden Bodens zu zahlen ist, erhöhte sich seit 1995 um mehr als 40 Prozent auf 113 Euro 2003; 1991 lag es bei lediglich 58 Euro je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Beim Ackerland fiel die Erhöhung seit 1995 deutlicher aus (um 46 Prozent auf 127 Euro) als beim Grünland (um 34 Prozent auf 67 Euro).

Bei den Pachtpreisen gibt es zwischen den einzelnen Rechtsformen nur geringfügige Unterschiede (Betriebe in der Hand juristischer Personen: 111 Euro; Einzelunternehmen: 112 Euro; Personengesellschaften: 119 Euro).

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NABU warnt vor Aufweichung des Hochwasserschutzgesetzes

Themen: Archiv — info @ 14:06

Bonn/Berlin (agrar.de) – Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung zum neuen Hochwasserschutzgesetz hat der Naturschutzbund NABU mit großem Nachdruck vor einer Aufweichung der Regelungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz gewarnt. ‚Oberstes Ziel muss es bleiben, mit den neuen Gesetzesregelungen zukünftig einen besseren Schutz der Menschen und der Umwelt zu erreichen‘, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Je länger die verheerenden Hochwasserereignisse zurücklägen, umso energischer versuchten Agrarlobby und Kommunen die dringend notwendigen Verbesserungen zu verhindern, kritisierte der NABU.

Die angestrebte Einschränkung der Ackernutzung in Flussauen müsse als elementarer Punkt zur Verbesserung der Gewässergüte und zur Sicherung sensibler Auenlebensräume im Gesetz erhalten bleiben.

‚Äcker haben in den Überschwemmungsgebieten unserer Flüsse nichts zu suchen‘, so Tschimpke. Durch die Überflutungen würden Chemikalien und Düngemittel aus diesen intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen herausgelöst, was zu immensen Belastungen der Gewässer führe. ‚Die diffusen Einträge an Düngestoffen und die daraus resultierenden Überdüngungen von Flüssen und Meeren stellen heutzutage das größte Problem des Gewässerschutzes dar‘, so der NABU-Präsident. Die millionenschweren Investitionen in Klärwerke und aufwändigen Abwasserbehandlungen der letzten Jahrzehnte würden zunichte gemacht, wenn dieses Problem nicht gelöst würde. ‚Es reicht keinesfalls aus, etwa nur für die Abflussbereiche der Überschwemmungsgebiete eine Ackerverbot zu verhängen‘, so Tschimpke.

Außerdem forderte der NABU, unbedingt am absoluten Verzicht auf Baugebiets-Ausweisungen in Überschwemmungsbereichen festzuhalten. ‚Das Gesetz darf nicht auf Druck bauwütiger Kommunen und zu Lasten der Menschen geschwächt werden‘ betonte Tschimpke. Wer seinen Bürgern erlaube, in Überflutungsgebieten zu bauen, nehme billigend in Kauf, dass Menschen gefährdet würden und bei Überschwemmungen beträchtlicher wirtschaftlicher Schaden entstehe.

‚Hochwasserereignisse sind natürliche Prozesse einer lebendigen Natur, mit denen wir Menschen anders umgehen müssen und die wir auch in unseren Köpfen wieder zulassen sollten‘, sagte Tschimpke.

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Greenpeace: Gentechnik in Milch gefunden

Themen: Gentechnik,Mais — info @ 11:06

Hamburg (agrar.de) – Greenpeace veröffentlicht heute einen brisanten Untersuchungsbericht des Forschungszentrums für Milch und Lebensmittel in Weihenstephan/Bayern zum weltweit ersten Nachweis von gentechnischen Verunreinigungen in Milchproben. In der Milch eines Landwirtes, der Gen-Soja und Gen-Mais verfütterte, fanden Wissenschaftler Teile der Erbsubstanz dieser Pflanzen. Die Untersuchung wurde drei Jahre unter Verschluss gehalten. Greenpeace fordert weitere Studien und eine Kennzeichnung von tierischen Produkten, die mit Gen-Futter hergestellt wurden.

‚Die Wissenschaftler haben anscheinend Angst vor den eigenen Ergebnissen. Was die Forschung bisher für unmöglich hielt, muss nun anders bewertet werden‘, sagt Henning Strodthoff, Gentechnikexperte von Greenpeace. Bisher wurde angenommen, dass Gen-Pflanzen bei der Verdauung abgebaut werden und nicht in Fleisch oder Milch gelangen.

Nach der EU-Verordnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel besteht keine Kennzeichnungspflicht für tierische Produkte. ‚Die Lücke in der Kennzeichnungsverordnung muss auf jeden Fall geschlossen werden‘, fordert Strodthoff.

In den analysierten Milchproben des Landwirtes konnte die Erbsubstanz von gentechnisch verändertem Roundup Ready Soja und genmanipulierten bt176 Mais nachgewiesen werden. Zudem zeigt der Untersuchungsbericht mehrere Möglichkeiten auf, wie die Gen-Abschnitte in die Milch gelangt sein könnten: über das Gen-Futter, das die Tiere bekommen haben oder den Staub des Futters, wenn die Luft damit belastet war. Bisher wurden keine weiteren Untersuchungen durchgeführt, um den genauen Weg der Gene in die Milch zu klären.

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Bauern organisieren gentechnikfreie Futtermittel

Themen: Archiv — info @ 10:06

Bundesweite Liste mit Anbietern erstellt

Berlin/Hamm (agrar.de) – Endlich reagiert der Futtermittelhandel auf die Nachfrage von Bäuerinnen und Bauern nach ‚gentechnikfreien‘ bzw. nicht als gentechnisch verändert gekennzeichneten Futtermitteln. Eine erste Zusammenstellungen von Firmen, die sowohl einzelne ungekennzeichnete Futtermittel als auch Mischungen für Rinder, Schweine und Geflügel anbieten, präsentiert heute das Netzwerk gentechnikfreie Landwirtschaft.

‚Keine Kuh gibt mehr Milch, nur weil sie insektenresistenten Mais frisst, keine Schwein nimmt durch gentechnisch verändertes Soja schneller zu‘, erläutert Mute Schimpf vom Netzwerk gentechnikfreie Landwirtschaft. ‚Bauern kaufen das Gen-Soja nur, weil ihnen häufig keine andere Wahl bleibt, denn viele Futtermittelhändler bieten entweder gar keine ungekennzeichneten ‚gentechnikfreien‘ Futtermittel oder nur mit deutlichem Aufpreis an.‘ Vor Einführung der Kennzeichnungspflicht für Futtermittel lehnten in einer Umfrage des Wickert-Instituts über 70 Prozent der Landwirte mit Tierhaltung genmanipulierte Futtermittel ab.

Der Grund für die höheren Kosten von Futtermitteln ohne Gentechnik liege darin, dass ausgerechnet die Marktbeteiligten, die auf Gentechnik verzichten wollen, alleine die Folgekosten der Agro-Gentechnik zu tragen hätten: ‚Alle Kosten der getrennten Erfassung, Verarbeitung und des getrennten Transport sowie alle Untersuchungen auf gentechnische Verunreinigung zahlen ausgerechnet jene Bauern, die genmanipulierte Pflanzen nicht wollen und nicht nutzen. Die Saatgutfirmen, die die genmanipulierten Pflanzen in Europa einführen wollen, zahlen für die Kosten der Trennung hingegen keinen Cent‘, erklärt das Netzwerk.

Um die Wahlfreiheit beim Kauf von Futtermitteln für Bauern zu verbessern, haben nun die Aktiven im Netzwerk gentechnikfreie Landwirtschaft bei Futtermittelwerken nachgefragt, was sie anbieten. Das Ergebnis zeigt, dass es entgegen der oft geäußerten Behauptung, es gebe zu gentechnisch verändertem Futter kein Alternative mehr, sehr wohl möglich sei, weiterhin auf gentechnisch veränderte Futtermittel zu verzichten. Die Liste des Netzwerkes führt 35 Anbieter aus dem ganzen Bundesgebiet auf, die entsprechende Futtermittel im Angebot haben.

Präsentiert wird die Liste der Lieferanten von ‚gentechnikfreien‘ bzw. nicht als gentechnisch deklarierten Futtermitteln auf der Tagung des AgrarBündnisses ‚Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz‘ vom 22. bis zum 23. Juni in Berlin.

Das ‚Netzwerk gentechnikfreie Landwirtschaft‘ wird von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und vom Verein zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft getragen.

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DBV: Greenpeace liegt daneben

Themen: Gentechnik,Mais — info @ 09:06

Gentechnik in der Milch stammte wahrscheinlich aus Verunreinigungen durch Staub

Berlin (agrar.de) – Das Forschungszentrum für Milch und Lebensmittel in Weihenstephan/Bayern hat in einer Stellungnahme die heutige Aussage von Greenpeace zurückgewiesen, wonach das Institut zum ersten Mal weltweit gentechnische Verunreinigungen in Milchproben nachgewiesen habe. Angesichts der Form der nachgewiesenen Erbsubstanz sei dies nur über die Verunreinigung durch Futtermittel-Staub möglich. Das Institut hatte vor mehr als drei Jahren über die Hessische Landesvereinigung für Milch- und Milcherzeugnisse Milchproben von einem landwirtschaftlichen Betrieb erhalten, der gentechnisch veränderten Bt-Mais an seine Kühe verfüttert hatte. Diese Proben enthielten in der Tat Spuren dieses Bt-Maises.

In kontrollierten wissenschaftlichen Studien des Weihenstephaner Forschungsinstitutes konnten nach Verfütterung gentechnisch veränderter Futtermittel weder in Geweben der Kuh noch in Milch Spuren der transgenen Bt-DNA nachgewiesen werden, wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilte. Mit dem Futter zugeführte gentechnisch veränderte Erbsubstanzen würden im Tierorganismus eindeutig abgebaut werden.

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18. Juni 2004

Bioland begrüßt Entscheidung des Bundestages zum Gentechnikgesetz

Themen: Archiv — info @ 15:06

Verband: Meilenstein für Verbraucherschutz und Landwirtschaft

Mainz (agrar.de) – Der Anbauverband Bioland begrüßt die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des Gentechnikgesetzes. ‚Mit den Regelungen des Gentechnikgesetzes sind, leider gegen den Widerstand der CDU/CSU-Fraktion, die Mindestvoraussetzungen für den Erhalt einer Lebensmittelerzeugung ohne Gentechnik geschaffen worden‘, freut sich Thomas Dosch, Bioland Bundesvorsitzender.

Der Gesetzentwurf erfüllt wesentliche Forderungen der Mehrheit der Landwirte und der Verbraucher, die weiterhin ohne Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen Lebensmittel erzeugen wollen und begrenzt die Gefahren eines schleichenden Eintrags von GVO in Biobetriebe und gentechnikfreie konventionelle Betriebe. Bundesministerin Renate Künast löst damit, so Thomas Dosch, ihr Versprechen für Regelungen ein, die ein Nebeneinander aller Anbauformen gewährleisten sollen.

Sowohl Landwirte, die Gentechnik nicht anwenden, als auch Landwirte, die zukünftig gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen, sind nun haftungsrechtlich geschützt. Transparenzregelungen erlauben es den Betrieben, sich einvernehmlich zu verständigen und zu ko-existieren. Zudem sichern die gesetzlichen Regelungen Arbeitsplätze in Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie in Deutschland. Dosch fordert die unionsregierten Bundesländer auf, ihren Widerstand gegen die neuen Regelungen des Gentechnikgesetzes aufzugeben und so ein echtes Nebeneinander aller Anbauformen in Deutschland zu ermöglichen.

Nach dem neuen Gesetz müssen Gentechnikanwender gesamtschuldnerisch für GVO-Verunreinigungen in gentechnikfreien Betrieben und deren Produkte aufkommen. Wirtschaftliche Schäden, die Biobetrieben mit der Anwendung der Gentechnik durch Einträge von GVO entstehen können, können auf dem Klageweg geltend gemacht werden, auch wenn die Verunreinigungen unterhalb des Schwellenwertes von 0,9 Prozent liegen.

Hersteller von GVO-Pflanzen sind verpflichtet, für ihre Produkte einzuhaltende Anbaumaßnahmen festzulegen, um GVO-Verunreinigungen auszuschließen. Diese müssen als Beipackzettel den GVO-Saatgut beigefügt werden. Damit sind auch Gentechnikanwender weitgehend rechtlich geschützt. Halten sie sich an die Vorgaben, sollte es zu keinen Schadensfällen kommen. Kommt es trotz Einhaltung der Anbaumaßnahmen zu Schadensfällen, so besteht für sie die Möglichkeit, Hersteller von GVO-Pflanzen in Regress zu nehmen.

Ein öffentlich zugängliches Bundesregister sorgt zudem für die notwendige Transparenz. Hier sollen die grundstücksgenauen GVO-Flächen angezeigt werden. Damit können Nachbarbetriebe im gegenseitigen Einvernehmen aufeinander Rücksicht nehmen und zusätzliche Vorsorgemaßnahmen ergreifen.

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AbL begrüßt wesentliche Verbesserungen im Gentechnikrecht

Themen: Bienen,Gentechnik,Umwelt,Verbände — info @ 14:06

Bauern fordern: Bleibt uns mit der Gentechnik vom Acker!

Berlin/Hamm (agrar.de) – ‚Wir haben wesentliche Verbesserungen im Gentechnikgesetz für die Mehrheit der Bäuerinnen und Bauern erreichen können, die ohne Gentechnik wirtschaften wollen,‘ so Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und Sprecher im Bündnis für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Niedersachsen, Bremen und Hamburg, in einer ersten Stellungnahme zum heute verabschiedeten Gentechnikgesetz im Deutschen Bundestag.

Janßen weiter: ‚Unsere zentrale Forderung nach Ausgleich für gentechnische Verunreinigungen für alle Bauern, die heute und auch in Zukunft ohne Gentechnik erzeugen wollen, ist nun im Ansatz aufgenommen. Nach den bisherigen Plänen sollten nur ökologisch wirtschaftende Bauern und Bauern, deren Ernte über 0,9 Prozent verunreinigt ist, einen Ausgleich einfordern können. Schon heute gelten jedoch in der Lebensmittelwirtschaft für viele Bauern deutlich niedrigere privatrechtliche Grenzwerte, bis zu denen sie ihre Ernte als gentechnikfrei vermarkten können. SPD und Grüne haben in dem Gesetz ebenfalls unsere Forderung nach Einbeziehung der Saatgut-Firmen über eine Produktinformationspflicht in die Haftung sowie das flurstückgenaue Standortregister aufgenommen.

Natürlich ist damit die Gefahr rechtlicher Auseinandersetzungen zwischen den Bauern, die wir vermeiden wollen, nicht vom Tisch. Es wird deshalb darauf ankommen, in den Dörfern und unter Nachbarn offen darüber zu sprechen, wie man zum Gentechnikeinsatz in der Landwirtschaft steht und ob man unter den Bauern zu freiwilligen Vereinbarungen kommt, um auf den Gentechnikeinsatz zu verzichten. Schon jetzt gibt es über 35 gentechnikfreie Anbauregionen in Deutschland. Sie sind das Signal an die Politik, aber auch an die Menschen und die Unternehmen in den Regionen, dass bei der Gentechnik in der Landwirtschaft zur Zeit noch viel mehr Fragen als Antworten bestehen. Niemand kann heute der Gentechnik in der Landwirtschaft mit gutem Gewissen einen Freifahrtsschein für Unbedenklichkeit bei Gesundheits- und Umweltrisiken ausstellen. Unsere Zweifel, ob es eine Koexistenz zwischen Gentechnik-Landwirtschaft und gentechnikfreier Landwirtschaft geben kann, bleiben auch nach diesem Gesetz. Die Natur lässt sich nicht einsperren, Pollen und Bienen lassen sich in ihrem Verhalten nicht manipulieren. Unsere Botschaft im Namen vieler konventionell und biologisch erzeugenden Bäuerinnen und Bauern ist klar: Bleibt uns mit der Gentechnik vom Acker und vom Teller!

Die scharfe Kritik der CDU/CSU/FDP und des Präsidiums des Deutschen Bauernverbandes am verabschiedeten Gentechnikgesetz grenzt für uns an politische Heuchelei. CDU/CSU/FDP haben Anfang Mai in einigen Bundesländern einen Erprobungsanbau mit Genmais in geheimer Mission – und unserer Meinung nach rechtswidrig – durchgezogen, ohne uns Bauern und Imker über die genauen Standorte zu informieren. Dahinter steckt die Absicht, schon mal Fakten zu schaffen und die Gentechnik in der Landwirtschaft schleichend durchzusetzen. Nicht mit uns!‘

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DBV: Kritik am Gentechnikgesetz

Themen: Gentechnik,Haftung,Umwelt,Verbände — info @ 14:06

Keinem Landwirt ist GVO-Anbau zu empfehlen

Berlin (agrar.de) – Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Entscheidung des Bundestages, das Gentechnikgesetz in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Koalition zu verabschieden, kritisiert. Die Sicherung der Koexistenz, also das Nebeneinander mit und ohne gentechnisch veränderte Pflanzen, sei nicht erreicht worden. Der DBV bedauert auch, dass es zu einem in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Thema keine Lösungen auf breiter politischer und gesellschaftlicher Basis gegeben hat. Vielmehr habe sich die Bundesregierung aus parteipolitischen Gründen dazu entschieden, das Gentechnikgesetz so zu verändern, dass es durch den Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist.

Wissenschaftler gehen sogar so weit, dass das Gesetz de facto den Ausstieg aus der Nutzung der Grünen Gentechnik in Deutschland bedeuten wird. Denn durch die im Gesetzentwurf geregelte verschuldensunabhängige gesamtschuldnerische Gefährdungshaftung für Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, entsteht für die Bauernfamilien ein so hohes wirtschaftliches Risiko, dass selbst Versicherungen dies zum gegenwärtigen Stand wegen Unkalkulierbarkeit nicht versichern.

Der DBV muss deshalb jeden Landwirt von einem Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen abraten. Besser wäre es gewesen, wenn der Bundestag als Alternative eine klassische verschuldensabhängige Haftungsregelung ergänzt um eine Fondslösung verabschiedet hätte, wie dies auch der Bundesrat gefordert hat.

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