30. Juni 2004

SPD: Interessenausgleich zwischen Hochwasserschutz und Landwirtschaft

Themen: Archiv — info @ 09:06

Berlin (agrar.de) – Die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrike Mehl, und die zuständige Berichterstatterin Renate Jäger erklären:

‚Der Umweltausschuss hat in seiner heutigen Sitzung die Änderungsanträge der Koalitionsparteien zum Hochwasserschutzgesetz beschlossen.

Auf Betreiben der Koalitionsfraktion werden jetzt die Interessen der Landwirte stärker berücksichtigt, ohne Abstriche beim Hochwasserschutz zu machen.

Die neue Regelung sieht vor, dass in bis zu 95 Prozent der Überschwemmungsgebiete – wie bisher – der Ackerbau grundsätzlich zugelassen bleibt. Nur in erosionsgefährdeten Bereichen, wie zum Beispiel Hängen, können die Länder Bewirtschaftungsauflagen erteilen.

Das Ackerbauverbot beschränkt sich nunmehr ausschließlich auf erosionsgefährdete Flächen im Abflussbereich und muss bis 2012 umgesetzt werden. Da bis 2015 auch die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden muss und die neue europäische Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik greift, ist ausreichend Zeit gegeben, sich auf die neuen Bedingungen umzustellen.

Soweit Landwirte durch die Einstellung des Ackerbaus in den Abflussbereichen unzumutbar hart getroffen sind, regeln die Länder Ausgleichszahlungen.

Die neue Regelung ist ein ausgewogener Kompromiss, der einerseits den Schutz der Gewässer vor Schadstoffeinträgen gewährleistet und andererseits den berechtigten Anliegen der Landwirtschaft gerecht.‘

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