18. Juni 2004

Naturland begrüßt neues Gentechnikgesetz

Themen: Archiv — info @ 13:06

Gräfelfing (agrar.de) – Heute wurde in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag das neue Gentechnikgesetz verabschiedet. Naturland begrüßt das Gesetz, das wichtige Änderungen, wie die Haftung von Schäden durch die Gentechnik-Anwender oder ein bundesweites, praxistaugliches Standortregister regelt. ‚Endlich werden viele Unsicherheiten für Landwirte, Verarbeiter und in der Folge auch für den Verbraucher durch das Gesetz beseitigt‘, so Naturland Landwirt und Präsidiumsmitglied Dr. Felix Prinz zu Löwenstein in einer ersten Stellungnahme. Naturland als zweitgrößter Öko-Anbauverband vertritt über 36.000 Mitglieder weltweit.

Der im Februar diesen Jahres vom Bundeskabinett vorgelegte Entwurf des Gentechnikgesetzes wurde mit Mehrheit der unionsregierten Bundesländer im Bundesrat abgelehnt. Besonders in Haftungsfragen und bezüglich der Transparenz beim Anbau von Gentechnik-Pflanzen sollten Regelungen durchgesetzt werden, die auf Kosten von Öko-Bauern und konventionellen Bauern den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erleichtert hätte. Folge dieser Bundesratsblockade war eine Rechts- und Planungsunsicherheit in diesem Jahr für alle Landwirte und Verarbeiter.

Breites Bündnis für gentechnikfreie Landwirtschaft

Die Bundestagsfraktionen von SPD und den Grünen haben den Gesetz-Entwurf in ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz geändert und somit die heutige Abstimmung ermöglicht. Der große Einsatz von Öko-Landwirten, Umwelt- und Verbraucherverbänden und konventionellen Landwirten für eine gentechnikfreie Landwirtschaft hat Wirkung gezeigt. ‚Trotz aller Risiken, die die Anwendung der Agro-Gentechnik auch weiter mit sich bringt, können unsere Landwirte mit der heutigen Entscheidung zufrieden sein‘, erklärte Naturland Geschäftsführer Firos Holterman.

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