17. Juni 2004

DBV: Aufsplittung des Gentechnikgesetzes gefährdet gesellschaftliche Akzeptanz

Themen: Gentechnik,Haftung,Verbände — info @ 10:06

Verband fordert Koexistenzregelungen im Einvernehmen mit Bundesländern

Berlin (agrar.de) – Mit der gestrigen Erklärung von Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast, den Entwurf des Gentechnikgesetzes in einen zustimmungspflichtigen und einen nicht-zustimmungspflichtigen Teil aufzusplitten, werden die wichtigen praktischen Fragen der Koexistenz ausgeklammert. Das Durchpeitschen des Gentechnikgesetzes mit den Mehrheiten der Regierungskoalition im Parlament verhindert Lösungen auf breiter politischer und gesellschaftlicher Basis auch über die ernsthaft und nachvollziehbar vorgetragenen Bedenken des Bundesrates hinweg. In der Anhörung im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in dieser Woche wurde von allen Beteiligten ein erheblicher Änderungsbedarf eingefordert.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) appelliert deshalb nachhaltig an die Regierungskoalition diesen von der Bundesministerin eingeschlagenen Weg nicht zu folgen. Für den Bauernverband ist die Sicherung der Koexistenz, also das Nebeneinander des Anbaus mit und ohne gentechnisch veränderte Pflanzen, das zentrale Anliegen. Wer in der deutschen Landwirtschaft auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen verzichten wolle, müsse ebenso eine dauerhafte Perspektive erhalten wie diejenigen, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollten. Alle Seiten der Koexistenz bedürfen einer breiten gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz und dürfen nicht auf eine Einbahnstraße für eine bestimmte Form des Anbaus gelenkt werden.

Die im Gesetzentwurf geregelte verschuldensunabhängige gesamtschuldnerische Gefähr¬dungshaftung für GVO-anbauende Landwirte begründet Risiken für Bauernfamilien, die nicht kalkulierbar und nach gegenwärtigem Stand nicht versicherbar sind. Bliebe es dabei, müsste der Berufsstand in seiner Verantwortung jedem Landwirt generell vom Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen abraten. Der DBV hat stets als Alternative eine klassische verschuldensabhängige Haftungsregelung ergänzt um eine Fondslösung vorgeschlagen – auch in Übereinstimmung mit den Vorschlägen des Bundesrates. Dieser Lösungsansatz wurde in der Anhörung auch von unabhängigen Sachverständigen aus der Wissenschaft als gangbarer Weg bestätigt. Durch diese Haftungsregelung würden die GVO-anbauenden Landwirte bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen gegen die gute fachliche Praxis für Schäden bei benachbarten Landwirten haften. Über die Fondslösung würden aber auch die Landwirte geschützt, die keine gentechnisch ver änderten Pflanzen anbauen, da unkomplizierter Schadensausgleich gesichert wäre. Der DBV hat immer wieder betont, dass vorrangig die am GVO-Anbau unmittelbar wirtschaftlich interessierten Kreise – auch die Pflanzenzüchter – zur Finanzierung einer derartigen Fondslösung – herangezogen werden müssen. Das Gentechnikgesetz in Dänemark und auch die Diskussionen in den Niederlanden und Großbritannien zeigen nachhaltig, dass diese ausgewogene Koexistenzregelung ein praktikabler Lösungsweg ist.

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