16. Juni 2004

CDU/CSU: Misstrauen gegen Landwirte hat traurigen Höhepunkt erreicht

Themen: Archiv — info @ 14:06

Berlin (agrar.de) – Anlässlich des Projektes ‚unangekündigte Feldbeobachtung des Umweltbundesamtes‘ erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Harry Carstensen, und die zuständige Berichterstatterin, Gitta Connemann:

‚Trotz massiver Kritik arbeitet das Umweltbundesamt weiter an den Vorbereitungen zu seinem umstrittenen Projekt der ‚unangekündigten Feldbeobachtung‘. Geplant ist, durch eigens angeheuerte verdeckte Ermittler Landwirte bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu überwachen. Die Kosten des Vorhabens belaufen sich bislang auf rund 300.000 Euro.

Hier wird das Geld des Steuerzahlers zum Fenster hinaus geschmissen. Denn schließlich wird die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bereits von den entsprechenden Behörden der Länder kontrolliert. Und dies sehr erfolgreich, wie das Beispiel Niedersachsen zeigt.

Immer abenteuerlicher stellt sich mittlerweile auch die Art und Weise der geplanten Beobachtung dar. Da soll der Beobachter die Landwirte verdeckt bei der Arbeit überwachen, sich dann zu erkennen geben und dem verdutzten Bauern ein Merkblatt zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in die Hand drücken. Darüber hinaus soll er dann noch ein klärendes Gespräch mit dem Betroffenen führen. Gestartet wird dieses Projekt planmäßig im kommenden Herbst.

Alles in allem kommt hier eine Haltung gegenüber der Arbeit unserer Bauern zum Ausdruck, wie wir sie seit der sog. Agrarwende kennen. Dies ist der Ausdruck eines Misstrauens, das nun seinen traurigen Höhepunkt erreicht hat. Dieses Misstrauen kommt im Übrigen auch im Pflanzenschutzgesetz zum Ausdruck. Um dies zu ändern, hat CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Antrag eingebracht. Darin fordern wir Bundesregierung auf, die einschlägigen Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes zu ändern. Dieses Gesetz gewährt bislang den für die Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zuständigen Behörden weit reichende Zugriffsrechte. Das geht sogar bis zur Einschränkung des Grundrechtes auf Unverletzbarkeit der Wohnung. Solche Regelungen schießen deutlich über dass Ziel hinaus. Schließlich müssen die deutschen Landwirte bei der Ausbringung der Pflanzenschutzmittel ohnehin strengste Auflagen erfüllen. Ein solches gesetzgeberisches Misstrauen ist demnach völlig unbegründet. Im Gegenteil: Umweltschutz und Landwirtschaft brauchen beide ein vertrauensvolles Miteinander.‘

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