26. Mai 2004

DBV: Bundesministerin Künast muss Klarheit für GVO-Anbau schaffen

Themen: Gentechnik,Mais — info @ 10:05

Greenpeace entdeckt plötzlich Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit

Berlin (agrar.de) – Nachdem das Bundessortenamt, eine nachgeordnete Behörde des Verbraucherschutzministeriums von Bundesministerin Renate Künast, gentechnisch veränderten Mais für den Versuchsanbau von etwa 1.000 Hektar genehmigt hat, sind inzwischen in 7 Bundesländern rund 300 Hektar angebaut worden. Das Bundesministerium hat jedoch offenbar keinerlei Vorgaben gegeben, wie diese GVO-Versuche in transparenter Weise durchzuführen sind und sogar die Mitwirkung der Biologischen Bundesanstalt untersagt. Greenpeace versucht nun, von dieser Entscheidungssituation abzulenken und kritisiert die Bundesländer wegen der Geheimhaltung der GVO-Flächen. Nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ist dies mehr als heuchlerisch, weil die Bundesländer aufgrund der Erfahrungen früherer Jahre davon ausgehen müssen, dass Greenpeace die Informationen über die Betriebe und Flächen, auf denen dieser GVO-Versuchsanbau stattfindet, erneut zu gesetzwidrigen Zerstörungen dieser Feldversuche nutzen wird. Deshalb sind die ‚Krokodilstränen‘ der Umweltorganisationen mehr als scheinheilig, so der DBV.

Der Deutsche Bauernverband kritisiert, dass die derzeitige missliche Situation der Geheimhaltung der GVO-Flächen allein durch die inkonsequente und intransparente Handlungsweise der Bundesregierung entstanden ist. So hat sie versäumt, die EU-Freisetzungsrichtlinien, die öffentliche Standortregister vorschreibt, rechtzeitig 2002 in nationales Recht umzusetzen. Außerdem wurde ein vom Berufsstand geforderter völlig transparenter Erprobungsanbau unter Einbeziehung auch kritisch eingestellter Umweltorganisationen von Ministerin Künast immer wieder abgelehnt, jedoch von Forschungsministerin Bulmahn und anderen Mitgliedern der Bundesregierung positiv beurteilt. Auch für den Erprobungsanbau von BT-Mais hat der DBV wegen fehlender Transparenz und unzureichend geklärter Haftungsfragen öffentlich Landwirte von einer Teilnahme abgeraten. Sollten sich Landwirte dennoch am Erprobungsanbau beteiligen, hat der Berufsstand ihnen unter anderem empfohlen, sich mit den Nachbarn, Verpächtern und gegebenenfalls Flächentauschpartnern abzustimmen.

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