02. April 2004

RLV: Molkereien in die Pflicht nehmen

Themen: Archiv — info @ 13:04

Milchausschuss: Quotenkürzung ungeeignet

Bonn (agrar.de) – Die Situation am Milchmarkt und Maßnahmen zu dessen Stabilisierung standen im Mittelpunkt einer teils kontrovers geführten Diskussion im Fachausschuss ‚Milch‘ des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), der am vergangenen Mittwoch in Bonn tagte.

Grundsätzlich, so die Ausschuss-Mitglieder in einer einstimmig verabschiedeten Stellungnahme, seien alle Bemühungen zur Stabilisierung des Milchmarktes zu unterstützen. Dazu zähle neben dem Erhalt der Milchprämie bzw. dem Verzicht auf deren Abschmelzung eine Überprüfung der Sinnhaftigkeit der noch verbliebenen Intervention. Es werde immer deutlicher, dass sich der Handel an den fallenden Interventionspreisen orientiere, obgleich die dahinterstehende Menge von Jahr zu Jahr unbedeutender werde. Damit schade die Intervention letztlich mehr als sie nütze. Vorausgesetzt, die mit der Intervention verbundenen EU-Mittel blieben dem Milchsektor erhalten, sei deren Abschaffung zu prüfen.

In jedem Fall aber müsse auf die seitens der EU vorgesehene Quotenanhebung um 1,5 Prozent verzichtet werden. Diese sei ein völlig falsches Signal für den ohnehin überfüllten Markt. Der Fachausschuss zweifelt jedoch an der politischen Realisierbarkeit einer zeitweisen oder dauerhaften Kürzung der Quoten auf EU-Ebene, die vielen zwar wünschenswert erscheinen möge, auf Dauer aber eine Zunahme an Importen befürchten lasse.

Ausdrücklich wendet sich der Fachausschuss gegen die derzeitige Preisdruckpolitik des Handels. Die jüngsten Aktionen des Berufstandes etwa vor den Verwaltungssitzen der Handelshäuser müssten uneingeschränkt fortgesetzt werden. Dies ändere aber nichts daran, dass die Molkereien nicht aus ihrer Verantwortung für die Erzeugerpreise entlassen würden, um kostenorientierte Preise gegenüber dem Handel durchzusetzen. Im Hinblick auf die laufende Preisrunde werde man es nicht mehr wortlos akzeptieren, wenn Molkereien umfallen, gegenüber den Forderungen des Lebensmitteleinzelhandel kampflos einknicken und so Dominoeffekte zum Schaden aller Milcherzeuger auslösen.

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Mecklenburg-Vorpommern: Ein Drittel der Hühnereier aus der Freilandhaltung

Themen: Archiv — info @ 11:04

Schwerin (agrar.de) – Die 29 Landwirtschaftsbetriebe Mecklenburg-Vorpommerns mit jeweils mindestens 3.000 Hennenhaltungsplätzen erzeugten nach Angaben des Statistischen Landesamtes im Jahr 2003 zusammen 438 Millionen Eier, das sind 3,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei vergrößerte sich der Anteil der Eier aus der Freilandhaltung von 31 auf knapp 35 Prozent.

Die Haltung von Legehennen konzentrierte sich 2003 in Mecklenburg-Vorpommern auf 29 Betriebe mit mindestens 3.000 Hennenhaltungsplätzen. Die zusammen über 1,5 Millionen Tiere legten 438 Millionen Eier. Damit setzte sich die seit Jahren kontinuierliche Steigerung in der Eiererzeugung fort und übertraf die bisherige Höchstmenge von 1991 (434 Millionen Stück). Statistisch gesehen legte jede Henne im vergangenen Jahr 286 Eier.

Bezogen auf die Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns von 1,74 Millionen Einwohnern wurden pro Kopf 252 Eier produziert. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch in Deutschland belief sich im Jahr 2002 auf 217 Eier, so dass eine Eigenversorgung des Landes gewährleistet ist. Im Bundesdurchschnitt hingegen lag der Selbstversorgungsgrad bei 75 Prozent.

Auch 2003 war eine fortschreitende Tendenz zu tiergerechten Haltungssystemen zu beobachten. Von den über 1,9 Millionen Hennenhaltungsplätzen entfielen 34,6 Prozent auf die Freilandhaltung in 22 Betrieben, fast 7 Prozentpunkte mehr als noch vor zwei Jahren. Der Anteil der Bodenhaltung erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 25,9 auf 28,6 Prozent (in 11 Betrieben). 36,8 Prozent der Haltungsplätze (2001: 43,1 Prozent) waren noch der Käfighaltung (in 6 Betrieben) zuzuordnen.

Die Auslastung der Tierplätze aller drei Haltungsformen lag 2003 bei 80 Prozent.

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Bundesrat beschließt kritische Stellungnahme zum Gentechnikrecht

Themen: Archiv — info @ 11:04

Berlin (agrar.de) – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts eine fast 100 Punkte umfassende Stellungnahme beschlossen, die sich sehr kritisch mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzt.

So soll unter anderem die Haftung der Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, auf Fälle beschränkt werden, in denen die ‚gute fachliche Praxis‘ nicht eingehalten wird. Für Risiken, die aus einer ungewollten technischen Verunreinigung und Auskreuzung resultieren, soll ein Ausgleichsfonds geschaffen werden. Einzahlungen in diesen Fonds sollen alle Wirtschaftsbeteiligten leisten, die einen Nutzen aus dem Anbau gentechnisch veränderter Organismen haben. Darüber hinaus soll lediglich ein zentrales Register über die Flächen geführt werden, auf denen Freisetzungen oder der Anbau von gentechnisch veränderten Kulturen stattfinden. Auf die von der Bundesregierung vorgesehenen zusätzlichen 16 Länderregister kann nach Ansicht des Bundesrates verzichtet werden. Ein besonderer Sachkundenachweis beim Umgang mit gentechnisch verändertem Saat- und Erntegut sowie Pflanzmaterial soll nicht erforderlich sein und demzufolge gestrichen werden. Änderungen soll es weiterhin geben bei der Einrichtung und Aufgabenbeschreibung einer zentralen Kommission für die biologische Sicherheit und bei der ‚Benehmensregelung‘ für verschiedene Behörden. Die Aufzeichnungs-, Verwaltungs- und Kontrollpflichten sollen in zahlreichen Bereichen eingeschränkt werden.

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Diese so genannte Freisetzungsrichtlinie regelt die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen zu Erprobungs- und Forschungszwecken sowie deren In-Verkehr-Bringen. Darüber hinaus eröffnet die Richtlinie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das unbeabsichtigte Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen in anderen Produkten zu verhindern. Damit soll die Koexistenz von konventioneller bzw. ökologischer Landwirtschaft und die Gentechnik nutzender Landwirtschaft gewährleistet werden. Gleichzeitig wird auch die Haftung für solche Schäden geregelt, die sich durch ungewollte Auskreuzungen ergeben.

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Verabschiedung der EEG-Novelle im Bundestag

Themen: Biogas,Energie,NaWaRos — info @ 10:04

DBV zieht positive Bilanz für das Biogas

Berlin (agrar.de) – Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt, dass mit der heutigen zweiten und dritten Lesung im Bundestag das Inkrafttreten des novellierten Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) in greifbare Nähe gerückt ist. ‚Nachdem sich die Novelle des EEG über zwei Jahre hingezogen hat, können Landwirte endlich mit der Sicherheit rechnen, die sie für Investitionen in den innovativen Bereich der Stromproduktion aus nachwachsenden Rohstoffen benötigen,‘ bewertete der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, den heutigen Beschluss des Bundestages zur EEG-Novellierung.

Zusammen mit Fachverbänden, wie dem Bundesverband Bioenergie mit seinem Vorsitzenden Helmut Lamp und dem Fachverband Biogas mit seinem Präsidenten Josef Pellmeyer, hat der DBV in den letzten anderthalb Jahren fachlich fundierte Verbesserungsvorschläge für den Bereich der Biomasse im EEG gemacht. In kooperativer Auseinandersetzung mit den Befürwortern des EEG in den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU und SPD konnten so eine Reihe von Verbesserungen in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden. Parteiübergreifend wird ebenso anerkannt, dass die Biomasse als speicherbare Energie einen stetig wachsenden Beitrag zur Grundlastversorgung leisten kann.

Im heute vom Bundestag beschlossenen Gesetz sind die Hauptforderungen des Deutschen Bauernverbandes zum Teil berücksichtigt worden. So soll der Förderzeitraum für die Biomasse bei 20 Jahren belassen, und nicht wie im Regierungsentwurf vorgesehen war, auf 15 Jahre gekürzt werden. Die Degression wird lediglich um 0,5 Prozent auf 1,5 Prozent angehoben und nicht auf 2 Prozent. Dies stellt zumindest einen Teilerfolg dar und die nun höhere Degression wird hier das – in Bezug auf das EEG – häufig vorgebrachte Argument des fehlenden Drucks zur Effizienzsteigerung bei der Biomasse eindeutig entkräften.

Für die Stromerzeugung aus Biomasse in Biogasanlagen ergeben sich deutliche Verbesserungen gegenüber dem bisherigen EEG. Für den ausschließlichen Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen erhalten Biogasanlagen bis 500 Kilowatt (kW) eine Bonusvergütung (Brennstoffbonus) von 6 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Wie der DBV gefordert hatte, sollen nun auch größere Biogasanlagen bis 5 Megawatt (MW) in den Genuss des Brennstoffbonus kommen. Für Anlagen zwischen 500 kW und 5 MW beträgt er jedoch nicht 6 Cent sondern 4 Cent/kWh. Darüber hinaus ist die Definition der Stoffe, die in den Genuss des Brennstoffbonus kommen, präzisiert bzw. erweitert worden.

Beim Einsatz von fester Biomasse (Waldholz) in Biomasse(heiz)kraftwerken ist das Gesetz hinter den Forderungen des DBV zurückgeblieben. Die Höhe des Brennstoffbonus wird, wie im Regierungsentwurf vorgesehen war, lediglich bei 2,5 Cent/kWh liegen. ‚Bei dieser Höhe ist nur unter sehr günstigen Standortvoraussetzungen in Verbindung mit den anderen Boni zu erwarten, dass ein Bau von Biomassekraftwerken auf Basis von Waldholz initiiert wird‘, so Sonnleitner.

Positiv bewertet der DBV, dass für alle Bionergieanlagen der Bonus für die gekoppelte Strom- und Wärmenutzung (KWK-Bonus) von 1,0 auf 2,0 Cent/kWh angehoben wird. Wenn neben dem KWK-Betrieb innovative Techniken eingesetzt werden, erhalten Anlagenbetreiber zusätzlich 2,0 Cent/kWh (Technologiebonus).

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im Bereich des Waldholzes ein zu geringer Anreiz für den Kapitaleinsatz gesetzt wurde, mit den Regelungen für Biogas jedoch ein Investitionsschub in innovative Zukunftstechnologien erwartet werden kann.

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DBV: Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechtes gescheitert

Themen: Archiv — info @ 09:04

Bauernverband begrüßt Bundesratsentscheidung

Berlin (agrar.de) – Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die heutige Bundesratsentscheidung, im Gesetzentwurf zur Neuordnung des Gentechnikrechtes eine verschuldensabhängige Haftung zu verankern, nach der Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, nur bei Verstößen gegen die gute fachliche Praxis haften. Nur damit kann nach Ansicht des DBV verhindert werden, dass Haftungsrisiken trotz Einhaltung aller Anforderungen der guten fachlichen Praxis auf dem Rücken derjenigen Landwirte ausgetragen werden, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen. Der vom Bundesrat geforderte Ausgleichsfonds zur Deckung von Risiken aus unbeabsichtigten technischen Verunreinigungen und Auskreuzungen ist nach Meinung des DBV ebenfalls richtungsweisend für ein praktikables und für die Landwirte verlässliches Gentechnikgesetz.

Der DBV appellierte erneut an Bundestag und Bundesrat, Druck auf die EU ausüben, um endlich Rechtssicherheit durch noch ausstehende Gentechnik-Schwellenwerte für Saatgut zu schaffen. Aktuell gilt zwar eine Nulltoleranz bei Saatgut, wonach – zumindest theoretisch – kein gentechnisch verändertes Saatgut auf den Markt kommt. Widersprüchlich dazu sind aus Sicht des DBV jedoch die im letzten Jahr vom Kartellamt genehmigten ‚Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen‘, die ausdrücklich darauf hinweisen, dass das zufällige Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen nicht völlig auszuschließen ist und das gelieferte Saatgut nicht frei von jeglichen Spuren von Gentechnik sein kann.

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01. April 2004

Mecklenburg-Vorpommern: Milchleistung pro Kuh seit 1991 um 75 Prozent gestiegen, Milchkuhbestand um 38 Prozent gesunken

Themen: Archiv,Milch — info @ 15:04

Schwerin (agrar.de) – Wie das Statistische Landesamt Mecklenburg-Vorpommerns mitteilt, wurde bei der Milcherzeugung auch 2003 das Ergebnis des Vorjahres überboten. Die durchschnittliche Milchleistung erhöhte sich gegenüber 2002 um 3,4 Prozent auf im Landesmittel bisher noch nie erreichte 7.505 Kilogramm je Kuh und Jahr (2002: 7.258 Kilogramm; Bundesdurchschnitt: 6.272 Kilogramm). Damit stieg die Gesamtmilchmenge trotz abnehmenden Bestandes an Milchkühen um 2,5 Prozent auf 1,360 Millionen Tonnen.

Die durchschnittliche Milchproduktion von 7.505 Kilogramm je Kuh übertraf die bisherige Spitzenleistung aus dem Jahr 2002 um 246 Kilogramm bzw. 3,4 Prozent. Seit 1991 stieg die Milchleistung pro Kuh um 75 Prozent. Die Gesamterzeugung an Milch jedoch, die durch die Milchquotenregelung begrenzt ist, erhöhte sich im gleichen Zeitraum um lediglich 8 Prozent von 1,258 auf 1,360 Millionen Tonnen. Somit verringerte sich der Milchkuhbestand in dieser Zeit um 38 Prozent auf 181.200 Tiere.

In der Milchleistung je Kuh nimmt Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich der Bundesländer einen vorderen Platz ein. So lag das im Jahr 2002 erreichte Ergebnis von 7.258 Kilogramm nur geringfügig unter dem Durchschnitt der neuen Länder (7.295 Kilogramm), aber beträchtlich über dem Mittelwert des früheren Bundesgebietes (6.033 Kilogramm). Damit übertraf das Milchleistungsniveau der neuen Länder das des früheren Bundesgebietes um mehr als 20 Prozent.

Von der im Jahr 2003 ermolkenen Milchmenge verkauften die Landwirtschaftsbetriebe 1,332 Millionen Tonnen (98 Prozent) an Molkereien und Händler. 27.300 Tonnen Milch wurden zumeist in der Kälberaufzucht verfüttert (2002: 29:500 Tonnen; 1991: 57:600 Tonnen); landesweit nur knapp 500 Tonnen Milch verarbeiteten die Erzeugerbetriebe selbst oder vermarkteten sie direkt.

Die zwölf Molkereien Mecklenburg-Vorpommerns kauften 89 Prozent der im Land erzeugten Milch auf (1,188 Millionen Tonnen, Vorjahr: 1,155 Millionen Tonnen). 11 Prozent der Milch (143:700 Tonnen) verkauften die Landwirte an Molkereien oder Händler in anderen Bundesländern. Mehr als die Hälfte davon ging nach Brandenburg; kleinere Mengen wurden nach Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen geliefert.

Andererseits bezogen die Mecklenburg-Vorpommerschen Molkereien insgesamt rund 514:700 Tonnen Milch aus anderen Bundesländern, allein 354:800 Tonnen aus Schleswig-Holstein. Weitere Lieferungen erfolgten aus Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Links zum Thema Agrarbericht und Statistik, Links zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

500 Milcherzeuger demonstrieren im nordhessischen Edermünde gegen die aggressive Preispolitik von Lidl

Themen: Archiv — info @ 15:04

Edermünde (agrar.de) – ´’Unsere Milchviehbetriebe befinden sich in einer extremen Notlage, ihnen steht das Wasser bis zum Hals. Sie kämpfen ums Überleben.‘ Mit diesen Worten beschrieb der Präsident des Hessischen Bauernverbandes (HBV), Heinz Christian Bär, heute im nordhessischen Edermünde die katastrophale Situation der Milcherzeuger.

Rund 500 hessische Landwirte unterstützt durch einige Kollegen aus Süd-Niedersachsen hatten heute Vormittag mit 100 Schleppern und Milchkühen vor dem Lidl-Auslieferungslager demonstriert, um ihren Unmut über die aggressive, wertevernichtende Preisdruckpolitik von Lidl kundzutun. Präsident Bär betonte, dass sich die Milchpreise seit 2001 im Sturzflug befänden und derzeit mit einem durchschnittlichen Auszahlungspreis von 27,7 Cent/kg Milch auf einem nicht kostendeckenenden Niveau angelangt seien. In den letzten drei Jahren hätten die 5.150 hessischen Milcherzeuger somit einen Gesamtverlust von rund 43 Millionen Euro hinnehmen müssen.

Discounter steigern Gewinne auf Kosten der Vorlieferanten

Da der Lebensmitteleinzelhandel, allen voran die Discounter mit Lidl an der Spitze der Bewegung, ihre aggressive, wertevernichtende Preisdruckpolitik weiter fortsetzten, drohten den Milcherzeugern im laufenden Jahr weitere Einkommensverluste. ‚Das bringt unsere Bauern auf die Barrikaden und gefährdet sie in ihrer Existenz‘, kritisierte der Bauernverbandspräsident. Die Discounter steigerten von Jahr zu Jahr ihre Umsätze und Gewinne auf Kosten ihrer Vorlieferanten, beispielsweise der Molkereien. Diese würden regelrecht erpresst und gegeneinander ausgespielt. Hierbei tue sich Lidl besonders hervor und unterbiete sogar die Preisabschlüsse von Aldi. Hinzu komme eine schlechte Zahlungsmoral gegenüber den Molkereien. Die Leidtragenden seien schließlich die Landwirte als schwächstes Glied in der Kette. So dürfe es nicht weitergehen, denn diese Entwicklung führe die Betriebe in den Ruin.

Resolution überreicht

Präsident Bär überreichte dem Leiter des Lidl-Logistikzentrums, Frank Scheithauer, eine Resolution, in der Lidl aufgefordert wird, die brutale Preisdruckpolitik gegenüber den Molkereien in den jetzt anstehenden Listungsgesprächen unverzüglich zu beenden, das Verramschen hochwertiger Milch- und Milchprodukte zu Dumpingpreisen zu unterlassen und eine faire Partnerschaft mit den Molkereien, die faire, kostendeckende Preise für Milcherzeuger ermöglicht, herzustellen. Scheithauer zeigte Verständnis für die schwierige Situation der Landwirte und sicherte zu, die Resolution an die Geschäftsführung seines Unternehmens weiterzuleiten. Er könne sich im übrigen vorstellen, die Verbraucherpreise für Milch zu erhöhen. Dies würde auch seinem Unternehmen Vorteile bringen. Angesichts der Übermacht des Hauptkonkurrenten Aldi, der die Preisführerschaft inne habe und den Markt klar beherrsche, sei diese Vorstellung jedoch nicht umsetzbar.

Junglandwirt Walter Müller, Stellvertretender Vorsitzender der Hessischen Landjugend, sagte, die Politik des Preisdrucks gefährde den gesamten ländlichen Raum. Ganze Landstriche, auch die Grünlandregionen hier in Nordhessen drohten aus der Produktion zu fallen. Dies habe fatale Folgen für die Sauerstoffproduktion, die Grundwasserneubildung und das Klima. Es sei unsinnig zu glauben, dass man in Deutschland heute im Zeitalter der Globalisierung gänzlich auf die heimische landwirtschaftliche Primärproduktion verzichten könne. Die Schmerzgrenze sei eindeutig überschritten.

Junglandwirt gibt Kühe ab

‚Unter den derzeitigen Bedingungen lohnt es sich für mich als Junglandwirt und Milchbauer nicht, meine Kühe noch weiter zu melken, da ich jeden Tag drauflege. Aus diesem Grund habe ich mich schweren Herzens dazu entschlossen, drei meiner Kühe abzugeben und fordere Lidl auf, bei diesem Dumpingpreis meine Kühe selbst zu melken‘, so der Junglandwirt aus Hofgeismar.

‚Im Schwalm-Eder-Kreis wird in fast 500 Betrieben Milchvieh gehalten. Die Bauern produzieren mit über 12.000 Milchkühen 70 Millionen kg Milch mit einem Produktionswert von mehr als 25 Millionen Euro‘, betonte Adolf Lux, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Schwalm-Eder. Im Kreisgebiet würden rund 16.000 ha Gründland von Rindern genutzt und gleichzeitig kostenlos durch die Landwirte gepflegt. Sollte aufgrund der dramatischen Erzeugerpreiseinbrüche eine rentable Bewirtschaftung dieser Flächen künftig nicht mehr möglich sein, müssten allein für die Erhaltung des jetzigen Landschaftsbildes über 6 Millionen Euro jährlich von der Bevölkerung des Schwalm-Eder-Kreises aufgebracht werden.

Links zum Thema Verbände.

CDU/CSU: Alternativmodell zur Umsetzung der Agrarreform

Themen: Archiv — info @ 14:04

Brüche innerhalb der Landwirtschaft abmildern

Berlin (agrar.de) – Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Harry Carstensen:

‚Mit dem rot-grünen Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wird die deutsche Landwirtschaft ein weiteres Mal geschwächt. Die Spielräume, die die EU-Vorgaben zulassen, werden nicht genutzt, um die Interessen der leistungsfähigen Betriebe in den Vordergrund zu stellen. Insbesondere unseren Milchbauern, denen bereits jetzt das Wasser bis zum Hals steht, werden weitere erhebliche Belastungen zugemutet. Durch die rot-grüne Agrarpolitik droht ganzen Standorten das ‚Aus‘. Die Bundesregierung hat das Alternativmodell der Union, das weitere drastische Einkommensverluste für die Milchbauern verhindert hätte, nicht aufgegriffen.

‚Spitze‘ ist Rot-Grün hingegen bei der Schaffung neuer ‚Fesseln‘ für die Landwirtschaftsbetriebe! Ein Mix aus nationalen Auflagen, schärferen Regelungen als im EU-Recht und mehr Bürokratie für Betriebe und Landesverwaltungen drohen der Landwirtschaft. Die Folge dieser Politik sind neue Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu unseren EU-Konkurrenten.

Die Union hat das Gesetz auch deswegen abgelehnt, weil massive Auswirkungen auf die Ernährungsindustrie und damit die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum zu erwarten sind. Zudem stehen die Agrarumweltprogramme etlicher Bundesländer auf der Kippe und damit Fördermittel in Höhe von 500 Millionen Euro.

Das Alternativmodell der Union sieht vor, die Brüche innerhalb der Landwirtschaft abzumildern. Dies gilt insbesondere für die Milch- und Rindfleischerzeuger, die beide wichtige Sektoren in der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft sind. Der Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit ist daher von besonderer Bedeutung.‘

Links zum Thema Agrarpolitik.

Fachtagung “ Bodenschutz europäisch und lokal “ bewertet EU-Vorschläge

Themen: Archiv — info @ 14:04

Berlin (agrar.de) – Unter dem Titel ‚Bodenschutz – europäisch und lokal‘ veranstalten das NRW-Umweltministerium und der Bundesverband Boden (BVB) am 1. April 2004 einen gemeinsamen Fachkongress zum geplanten Bodenschutz in der Europäischen Union. Mit den Vorträgen der Plenarveranstaltung soll der Bogen von der übergeordneten Rechtssetzungsebene der EU bis zur Vollzugsebene der Kommunen gespannt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen versteht sich dabei als Vermittler zwischen diesen Bereichen. Eine Vertiefung und Diskussion der verschiedenen Standpunkte erfolgt in den sich anschließenden Workshops. Die Fachtagung mit rund 200 Teilnehmern findet in der NRW-Landesvertretung in Berlin statt.

Umweltministerin Bärbel Höhn: ‚NRW hat grundsätzlich Interesse an möglichst umfassenden und einheitlichen Anforderungen zum Schutz des Bodens und begrüßt daher den Vorstoß der EU, hier europaweite Standards einzuführen. Dabei müssen aber regionale Besonderheiten ausreichend berücksichtigt werden und sich in der praktischen Vollziehbarkeit der Vorschriften niederschlagen. So hat die Montanindustrie in NRW ebenso Spuren im Boden hinterlassen, wie es heute die intensive Landwirtschaft tut. Im Rahmen dieser Veranstaltung wollen wir deshalb die Vorschläge der EU auf ihre Tauglichkeit für NRW prüfen und konkrete Wünschen und Vorstellungen für die Beratungen mit Brüssel formulieren. Zur Vorbereitung der Regelungen zum Bodenschutz sollten die Erfahrungen mit der Wasserrahmenrichtlinie genutzt werden, mit der auch Nordrhein-Westfalen bereits überzeugende Ergebnisse erzielt hat.‘

Die EU-Kommission hat im Rahmen des 6. Umweltaktionsprogramms den Schutz des Bodens als eine von sieben thematischen Strategien benannt. In einer im April 2002 vorgelegten Mitteilung unter dem Titel ‚Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie‘ kündigte die Kommission die Erarbeitung einer Richtlinie zum Bodenmonitoring sowie zu den drei Themenbereichen stoffliche Belastung des Bodens, Erosion und Erhaltung von Humus an. Inzwischen sind dazu in fünf technischen Arbeitsgruppen Grundlagen-Papiere vorbereitet worden, die nun zur weiteren Abstimmung und Umsetzung anstehen. Die Beratungen kommen damit in die entscheidende Phase. Die Mitgliedsstaaten und Regionen sowie die kommunalen und fachlich betroffenen Verbände sind aufgerufen, dazu Position zu beziehen.

Für Nordrhein-Westfalen sind dabei vor allem die folgenden Punkte wichtig:

– die Beurteilung vorhandener stofflicher Bodenbelastungen auf Spielflächen, in Klein- und Hausgärten sowie auf landwirtschaftlichen Flächen sollte einheitlich erfolgen

– für die Begrenzung zukünftiger Stoffeinträge über Luft, Düngung und Abfallverwertung muss der Bodenschutz ein einheitliches langfristiges Qualitätsziel vorgeben und einen gemeinsamen Rahmen schaffen, der Grundlage für die anderen Regelungsbereiche ist

– Maßnahmen zum Schutz vor Erosion, Bodenverdichtung, Versalzung u.a. bedürfen wegen der großen klimatischen Unterschiede in der EU regional differenzierter Strategien

– für das Boden-Monitoring ist zur besseren Vergleichbarkeit eine Harmonisierung der Methoden unabdingbar; es sollte aber vor allem auf bereits vorliegende Daten für eine erste Bestandsaufnahme und auf laufende Programme in den Mitgliedsländern zur Beobachtung von Bodenveränderungen zurück gegriffen werden

– zur Bodenversiegelung sind klare Zielsetzungen zur Begrenzung der Flächeninanspruchnahme, wie sie etwa vom nationalen Nachhaltigkeitsrat für Deutschland aufgestellt wurden, notwendig.

Links zum Thema Boden, Links zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Keppelhoff-Wiechert zur Futtermittelhygiene: Politisch nur das fordern, was auch in die Praxis umsetzbar ist

Themen: Archiv — info @ 13:04

Straßburg (agrar.de) – Als zuständige EVP-ED-Berichterstatterin hat die CDU-Europaabgeordnete Hedwig Keppelhoff-Wiechert die Bemühungen der EU-Kommission um eine weitere Verbesserung der Lebensmitttelsicherheit in der Europäischen Union im Grundsatz begrüßt. So hätten gerade die Skandale der vergangenen Jahre im Futtermittelbereich wie zum Beispiel BSE, Dioxin oder Nitrofen nicht nur einen erheblichen Vertrauensschaden bei den Verbrauchern verursacht, sondern die europäischen Steuerzahler auch viel Geld gekostet. ‚Deshalb befürworte ich, daß mit der vorgelegten Verordnung in Zukunft bei Rückrufaktionen die Futtermittelhersteller sehr viel stringenter als zuvor zur Kasse gebeten werden sollen‘, erklärte Hedwig Keppelhoff-Wiechert in Straßburg.

Andererseits müsse der Begriff ‚Futtermittelhersteller‘ sehr genau definiert werden, wobei es unbestritten sei, daß der Primärfuttermittel produzierende Landwirt nicht zu einer Pflichtversicherung gezwungen werden dürfe. Die Mischfutterindustrie sei schon jetzt in der Lage, angelieferte Gerste, Roggen, Mais etc. zu analysieren und angemessen einzustufen. Auch kleine Anbauer von Futtermitteln zur Anlieferung oder eigenen Verarbeitung im Betrieb sollten von der Verordnung ausgenommen werden, die allerdings dann greifen müsse, wenn Zusatzkomponenten beigemischt werden.

Es sei jedoch nicht sinnvoll, so die westfälische CDU-Europaabgeordnete, wenn im Sinne des ‚vorbeugenden Verbraucherschutzes‘ Regelungen getroffen würden, die teilweise faktisch gar nicht einhaltbar sind: ‚Wir sollten deshalb politisch nichts fordern, was an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht. Dies betrifft insbesondere Grenzwerte für unerwünschte Stoffe bei Vermischungen, die nicht mehr an der tatsächlichen Gefährdung für den Verbraucher, sondern allein am analytisch Machbaren ausgerichtet sind‘. Ohne eine klare Definition von Gefährdungen würden Finanzgarantien aber zu völlig unkalkulierbaren Kostengrößen nicht zuletzt für die Versicherungen führen. Die EVP-Agrarpolitikerin appellierte daher an die Produzenten, mit einer freiwilligen Versicherung zu starten und forderte zusätzlich eine Machbarkeitsstudie über eine mögliche Versicherungsgarantie binnen von 12 Monaten.

Links zum Thema Futtermittelwerke, Links zum Thema Agrarpolitik.

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