23. März 2004

Höhn: Landwirte, die weiter gentechnikfrei anbauen, dürfen nicht bestraft werden

Themen: Archiv — info @ 14:03

Politik, Landwirtschaft, Verbraucher, Versicherungen und Handel suchen nach Möglichkeiten der Koexistenz

Köln/Düsseldorf (agrar.de) – Die Möglichkeiten und Grenzen der Koexistenz verschiedener Anbauformen mit und ohne Gentechnik stehen im Mittelpunkt einer Veranstaltung des Zentrums für ländliche Entwicklung. In Köln-Auweiler diskutiert Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Politik, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Erzeuger- und Versicherungsverbänden sowie aus dem Handel darüber, ob und wie langfristig eine gentechnikfreie Landwirtschaft und die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet werden kann.

Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: ‚Landwirte, Konsumenten und Produzenten müssen selbst bestimmen können, ob sie sich für oder gegen Gentechnik entscheiden. Es kann nicht sein, dass ein Landwirt, der weiterhin gentechnikfrei anbauen will, wirtschaftliche Einbußen hinnehmen muss, weil er dem Pollenflug seines Nachbarn ausgesetzt ist. Das heißt, es sind klare Regelungen für die Koexistenz nötig. Die Ökolandwirtschaft ist zum Beispiel gesetzlich verpflichtet, ohne Gentechnik zu arbeiten. Sie muss wirkungsvoll geschützt werden. Die Landwirtschaft setzt zurzeit mit freiwilligen gentechnikfreien Zonen deutliche Signale. Ich würde es begrüßen, wenn die nordrhein-westfälischen Bauernverbände nach dem Vorbild von Initiativen aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zur Einrichtung solcher Zonen aufrufen würden. Damit würden sie dem Wunsch der Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher entsprechen, die gentechnisch veränderte Lebensmittel ablehnt.‘

Auf EU-Ebene sind inzwischen eine Reihe von Regelungen verabschiedet worden, so dass mit der Möglichkeit gerechnet werden muss, dass auch auf deutschen Äckern demnächst gentechnisch veränderter Raps und Mais angebaut werden könnten. Die Novellierung des deutschen Gentechnikgesetzes wird derzeit im Bundesratsverfahren verhandelt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will die Koexistenz u.a. durch die Einführung einer Vorsorgepflicht und einer guten fachlichen Praxis, Regelungen zu Lagerung und Transport, Produktinformationen, Sachkunde- und Zuverlässigkeitsnachweis ermöglichen. Außerdem ist ein Standortregister für die Landwirtschaft vorgesehen, das Informationen zu allen Flächen enthält, auf denen genveränderte Pflanzen angebaut werden. Ergänzend werden die zivilrechtlichen Abwehr- und Ausgleichsansprüche konkretisiert.

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