19. März 2004

Jägerpräsident Borchert erteilt Künast-Plänen für ein neues Bundesjagdgesetz klare Absage

Themen: Archiv — info @ 13:03

Bonn (agrar.de) – ‚Eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes ist völlig überflüssig und macht gerade jetzt, da eine Neuverteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern erarbeitet wird, überhaupt keinen Sinn‘, erklärte der Präsident des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV), Jochen Borchert, heute in Bonn. Schließlich könne nicht einerseits überlegt werden, das Jagdrecht komplett in die Länderhoheit zu verlagern und andererseits gleichzeitig eine Novelle des Bundesgesetzes betrieben werden. Deshalb müsse jetzt erst einmal das Ergebnis der Verfassungskomission abgewartet werden, so Borchert weiter.

Damit erteilte der Jägerpräsident den sogenannten Eckpunkten zum neuen Bundesjagd- und Bundeswaldgesetz, die Bundesministerin Künast am Freitag, dem 19. März, in Berlin vorgestellt hatte, eine klare Absage. Die Jagd in Deutschland stehe als anerkannte Form der nachhaltigen Nutzung im Einklang mit allen internationalen Konventionen und Übereinkommen zur biologischen Vielfalt und werde weltweit als Vorbild betrachtet. Deshalb müsse das Bundesjagdgesetz in seiner bisherigen Form erhalten bleiben.

‚Das Bundesjagdgesetz mit seinen 16 Landesgesetzen und zahlreichen Verordnungen lässt bereits jetzt genügend Spielraum, um die Jagd regionalen Erfordernissen anzupassen und es enthält umfangreiche Ge- und Verbote, durch die Verfehlungen einzelner Jäger geahndet werden können‘, begründete Borchert die Position des Verbandes. Die Möglichkeiten müssten lediglich stärker genutzt werden.

‚Die Ministerin sollte sich nicht von ideologischen Hardlinern beeinflussen lassen, die durch die Hintertür eigentlich nur eine deutliche Einschränkung der Jagd verfolgen, um das flächendeckende Naturschutzengagement der Jägerschaft zu verhindern‘, rät der ehemalige Landwirtschaftsminister seiner Kollegin.

Über 40 Mio. Euro private Mittel investieren die Jäger in Deutschland bereits jetzt jährlich in Natur- und Artenschutzprojekte. Deshalb sind der DJV und fast alle Landesjagdverbände nach dem Naturschutzgesetz anerkannte Naturschutzverbände.

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