19. März 2004

DBV: Kein Novellierungsbedarf beim Bundeswald- und Bundesjagdgesetz

Themen: Archiv — info @ 15:03

Verband betont Wirksamkeit beider Gesetze

Berlin (agrar.de) – Zu den heute von Bundesministerin Renate Künast vorgestellten Eckpunkten des Bundeswald- und Bundesjagdgesetzes erklärt der Deutsche Bauernverband (DBV):

1. Das Bundeswaldgesetz hat sich in den vergangenen 25 Jahren bestens bewährt, von einer Novellierung wird keine Verbesserung erwartet. Die Waldfläche konnte in den vergangenen Jahrzehnten um mehrere hunderttausend Hektar vergrößert werden, gleichzeitig wurden durch nachhaltige Bewirtschaftung artenreichere Wälder geschaffen. Statt rechtlich vorgeschriebener zusätzlicher Naturschutzauflagen empfiehlt der DBV, bessere Anreize für eine naturnahe Waldbewirtschaftung zu schaffen. Denn die in den Eckpunkten für eine Novelle des Bundeswaldgesetzes vorgestellten Bewirtschaftungsauflagen gefährden Fördergramme, Vertragsnaturschutz und Ökokonten. Nach Ansicht des DBV sollte die Politik für den deutschen Wald das Ziel verfolgen, die Eigentumsrechte und Eigeninitiativen der Waldbesitzer zu stärken, so zum Beispiel durch Zertifizierung und Vertragsnaturschutz. Grundsätzlich ist ein Bekenntnis für die Waldbewirtschaftung in Deutschland notwendig, um die großen Potenziale des Waldes für Klimaschutz, Arbeitsplätze und die ländlichen Gebiete zu erschließen. Die deutschen Waldbauern erwarten deshalb, dass die Bundesregierung alles unternimmt, die Wirtschaftskraft der heimischen nachhaltig bewirtschafteten Wälder zu stärken und nicht weiter zu schwächen.

2. Auch zum Bundesjagdgesetz besteht nach Ansicht der DBV kein grundlegender Novellierungsbedarf. Das Jagdrecht ist untrennbar mit Eigentum an Grund und Boden verbunden und steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Es beinhaltet bewährte, zeitgemäße und moderne Regelungen unter Berücksichtigung des Tierschutzes und der naturnahen Forstwirtschaft. Die im Jagdgesetz verankerte Hegeverpflichtung ebenso wie die Verpflichtung des nachhaltigen Handelns gewährleistet die Artenvielfalt wildlebender Tierarten. Den Jägern wird ein System von Rechten und Pflichten auferlegt, Verfehlungen werden geahndet. Eine Reform, die sich nur einzelne Punkte herausnimmt, stellt dieses System in Frage und gefährdet die nachhaltige Nutzung der Wildtierbestände sowie die große Artenvielfalt in den Wäldern, fürchtet der DBV.

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