12. März 2004

DBV: Baugesetzbuch kein agrarpolitisches Instrument

Themen: Archiv,Biogas,Energie — info @ 13:03

Bauernverband und Gartenbau setzen sich für praktikable Novelle ein

Berlin (agrar.de) – Das Baugesetzbuch darf nicht dazu missbraucht werden, um die Agrarpolitik einseitig zu gestalten. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) in einer Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Wohnungswesen des Deutschen Bundestages zur Novellierung des Baugesetzbuches. Der DBV zeigte ebenso wie der Zentralverband Gartenbau auf, dass das Baurecht nicht den Kommunen einseitige Rechtsinstrumente an die Hand geben dürfe, um unerwünschte größere Neubauten von Stallanlagen im Außenbereich von vornherein zu verhindern. Die in der Novelle vorgesehenen neuen Steuerungselemente ‚Belastungsgebiet, Vorranggebiet und Eignungsgebiet‘ werden deshalb von der Land- und Forstwirtschaft sowie vom Gartenbau entschieden abgelehnt.

Die dem Gesetzentwurf zugrunde gelegten Nutzungskonflikte mit so genannten ‚Intensivtierhaltungsanlagen‘ existierten nur in ganz wenigen Landkreisen bzw. Gemeinden in Deutschland, was ein Einschreiten des Bundes als Gesetzgeber nicht rechtfertige, so der DBV. Anstatt die baurechtliche Privilegierung von gewerblich eingestuften Stallneubauten im Außenbereich dadurch quasi aufzugeben, indem sie in das freie Ermessen der Kommunen gestellt wird, könne ein vorausschauendes Flächennutzungsmanagement im Zusammenhang mit dem Bau von Tierhaltungsanlagen Probleme vermeiden, erklärte der DBV. Das bestehende Baurecht biete hierzu unzählige Möglichkeiten. Das vom Bundesbauministerium in Auftrag gegebene Planspiel beweise zudem deutlich, dass die in der Novelle vorgesehenen zusätzlichen Steuerungselemente für die Kommunen zur Einschränkung des landwirtschaftlichen Bauens nicht erforderlich seien.

Bei der Anhörung sprachen sich die Vertreter aus Landwirtschaft und Gartenbau auch gegen die Einführung einer Bausperre für den Flächennutzungsplan sowie gegen ein ge-nerelles Rückbaugebot ohne Umnutzungsmöglichkeiten für nicht mehr genutzte Stallungen und Anlagen im Außenbereich aus. Die vorgesehene Privilegierung von Biogasanlagen im Außenbereich wurde dagegen begrüßt. Sie sei jedoch zu einschränkend. Umweltpolitisch sinnvoll sei es dagegen, diese Privilegierung auch für gewerblich eingestufte landwirtschaftliche Betriebe vorzusehen. Leistungsobergrenzen, so der DBV, hätten im Baurecht nichts zu suchen.

Links zum Thema Verbände.




   (c)1997-2017 @grar.de