04. März 2004

BBV: Freiwilliges Engagement nicht bestrafen

Themen: Archiv — info @ 13:03

Nachmeldung von FFH- und Vogelschutzgebieten: Herber Rückschlag im kooperativen Naturschutz

München (agrar.de) – Im ländlichen Raum gibt die geplante Gebietsnachmeldung Bayerns Anlass zu großer Sorge. Für die regionale Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat (FFH)- und der Vogelschutzrichtlinie beabsichtigt die Bayerische Staatsregierung, nach den bereits einbezogenen 550.000 Hektar weitere Flächen im Umfang von ca. 290.000 Hektar an die Europäische Kommission zu melden. Angesichts dieser Größenordnung bangen nicht nur Land- und Forstwirte, sondern auch Kommunen und Landkreise um ihre Möglichkeiten zu einer nachhaltigen Weiterentwicklung, berichtet der Bayerische Bauernverband (BBV).

Gefahr: Rückschlag im kooperativen Naturschutz

Nicht nachvollziehbar sei insbesondere, weshalb nun auch Flächen unter hoheitlichen Schutz gestellt werden sollen, auf denen sich Bauern freiwillig zu einer besonders arten- und biotopschützenden Bewirtschaftung verpflichtet haben. Die freiwilligen Verträge hätten die Landwirte unter der Voraussetzung geschlossen, dass diese nicht eine spätere Eingliederung in ein Schutzgebiet nach sich ziehen. Die Bayerische Staatsregierung hatte den Bauern wiederholt zugesichert, dass ein Eingriff in ihre Eigen-verantwortlichkeit nicht Ziel der bayerischen Politik sei.

Der Umweltpräsident im Bayerischen Bauernverband, Walter Heidl, befürchtet, dass sich dieser Vertrauensbruch bei zukünftigen Maßnahmen als herber Rückschlag im kooperativen Naturschutz erweisen könnte. ‚Welcher Bauer arbeitet noch freiwillig an der Pflege und Entwicklung von Biotopen, wenn möglicherweise in späteren Jahren ‚als Dankeschön‘ eine hoheitliche Schutzglocke über seine Flächen gestülpt wird‘, sagte Heidl.

Leistungen der Landwirte für Umwelt und Naturschutz

Die Bauern haben sich bisher mit unschätzbaren Leistungen für die Umwelt und den Naturschutz engagiert, wie folgende Zahlen aus dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm zeigen:

Teilnahme an Maßnahmen im Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm – Teil A (z. B. Extensive Grünlandnutzung, Mulchsaat): 1,4 Mio. ha oder 46 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Bayern

Anpflanzung von Hecken (1998 – 2000): 643 km

Anlage von Feldgehölzen (1998 – 2000): 1.400.000 m²

Umwandlung von Acker- in Grünland (2000): 270 ha

Darüber hinaus leisten die bayerischen Landwirte auf einer Fläche von 50.000 Hektar freiwilligen Vertragsnaturschutz.

Gemeinsame Erklärung verabschiedet

Nach Bekannt werden der bayerischen Pläne zur Nachmeldung von FFH- und Vogelschutzgebieten haben der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Landkreistag, der Verband der bayerischen Bezirke sowie die Verbände der Land- und Forstwirtschaft, der Industrie, des Gewerbes und des Handwerks eine Gemeinsame Erklärung abgegeben: ‚Wir appellieren an die Staatsregierung, den bayerischen Städten und Gemeinden, der Industrie, dem Gewerbe, dem Handwerk und der bayerischen Land- und Forstwirtschaft die unverzichtbaren Wirtschaftsräume und Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten und überzogenen Vorstellungen bezüglich des Flächenumfangs der nachzumeldenden Gebiete eine deutliche Absage zu erteilen.‘

Links zum Thema Landschaft und Natur, Links zum Thema Verbände.




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