03. März 2004

Grüne: Meilenstein für Hochwasserschutz

Themen: Archiv — info @ 11:03

Berlin (agrar.de) – Zur Vorlage eines Hochwasserschutzgesetzes durch die Bundesregierung erklärt Reinhard Loske, stellvertretender Vorsitzender von Bündnis 90 / Die Grünen:

‚Das jetzt vorgelegte Hochwasserschutzgesetz ist ein Meilenstein für den vorsorgenden Hochwasserschutz und eine Ökologisierung der Flusspolitik in Deutschland. Damit zieht die Bundesregierung die Folgen aus der Flutkatastrophe von 2002, die allein in Deutschland 21 Menschen das Leben gekostet hat und Sachschäden in Höhe von etwa 9 Milliarden Euro verursacht hat.

Die jetzt vorgelegten Regelungen setzen die Kernpunkte des 5-Punkte-Programms gesetzlich um, das die Bundesregierung unmittelbar nach der Flut an Elbe und Donau im September 2002 verabschiedet hatte.

Alle gefährdeten Gebiete müssen künftig als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen und bei der Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Bebauungsplanung berücksichtigt werden. Besonders zu begrüßen ist, dass Bebauung und Landnutzung an den Erfordernissen des Hochwasserschutzes ausgerichtet werden. Für den Ackerbau gelten dabei Übergangsfristen, die eine sinnvolle und wirtschaftlich machbare Umstellung auf andere Nutzungsformen unter voller Nutzung bestehender Agrarumweltprogramme ermöglichen.

Die Erstellung flussgebietsbezogener Hochwasserschutzpläne entspricht der flussgebietsbezogenen Betrachtungsweise, die die EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgibt und zwingt endlich alle Beteiligten zu länder- und staatenübergreifenden Konzepten.

Angesichts von Klimaveränderung und der damit einhergehenden Häufung extremer Wetterereignisse wird deutlich, dass Hochwässer nicht völlig verhindert werden können. Um so wichtiger ist es, Vorsorge zu betreiben, um die Schäden möglichst gering zu halten.

Wir erwarten von den Ländern, dass sie alle Maßnahmen zum vorsorgenden Hochwasserschutz zügig umsetzen. Voraussetzung dafür sind die konsequente Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie die Renaturierung unserer Flüsse.‘

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