31. März 2004

LUFA: Viele Pferdeweiden falsch gedüngt

Themen: Archiv,Pferde — info @ 16:03

Münster (agrar.de) – Ein Großteil der Pferdeweiden ist falsch gedüngt. Das ergibt eine Auswertung von 1.023 Pferdeweiden aus den Jahren 2002 und 2003, die das Untersuchungszentrum LUFA der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt hat. Je nach Nährstoff waren 15 bis 31 Prozent aller Pferdeweiden zu niedrig mit Nährstoffen versorgt. Hingegen könnte bei einem Drittel bis der Hälfte der Pferdeweiden der Düngereinsatz deutlich reduziert und damit der Kostenaufwand verringert werden. Lediglich ein Drittel bis die Hälfte aller bei der LUFA untersuchten Pferdeweiden wies den anzustrebenden Versorgungszustand auf.

Um eine dem Standort angepasste Düngung vorzunehmen, ist es sinnvoll, die Nährstoffvorräte in Grünlandböden, wie bei Pferdeweiden, durch eine Bodenuntersuchung der LUFA zu bestimmen. Vom Herbst bis zum Frühjahr ist ein günstiger Zeitpunkt für die Bodenprobenahme.

Mit Hilfe einer Bodenprobe kann jeder Pferdehalter für seine Flächen individuell prüfen, ob Kalk- oder Düngebedarf besteht oder gegebenenfalls auf eine Kalkung oder Düngung verzichtet werden kann. Damit lassen sich Kosten sparen und der Umweltschutz fördern.

Mittlerweile senden Pferdehalter aus allen Teilen Deutschlands Bodenproben zur Untersuchung auf Kalkgehalt (pH-Wert), Phosphor, Kalium und Magnesium an die LUFA. Im Gegenzug erhalten die Einsender eine spezielle Düngeempfehlung auf der Basis der Untersuchungsergebnisse zurück. Diese Empfehlung hilft vor allem auch Hobbypferdehaltern, zielgerichtet den Düngebedarf der Weiden zu ermitteln und die dafür notwendigen Mengen und Mittel errechnen zu können.

Interessenten erhalten alle notwendigen Unterlagen zur Bodenuntersuchung auf Pferdeweiden per Post gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlages unter dem Stichwort Pferdeweiden bei der LUFA, Nevinghoff 40, 48147 Münster. Weitere Informationen sind auch im Internetangebot der LUFA zu finden.

Links zum Thema Pferde, Links zum Thema Düngung.

Brandenburg: neues Waldgesetz und neues Naturschutzgesetz

Themen: Archiv — info @ 15:03

Potsdam (agrar.de) – Der brandenburgische Landtag hat heute das neue brandenburgische Waldgesetz und das neue Naturschutzgesetz verabschiedet. Bei beiden Vorhaben standen neben den notwendigen Anpassungen an neue EU- und Bundesgesetze die Entschlackung von Paragraphen und der Wegfall bürokratischer Hemmnisse im Mittelpunkt. ‚Wer die Gesetze unvoreingenommen liest, wird schnell feststellen, dass das Land Brandenburg auch weiterhin seine Vorbildrolle beim Schutz der Natur und des Waldes ausfüllen wird‘, betonte Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD).

Bis zuletzt war noch um Details gestritten worden. So wird es nach einem Vorschlag der SPD/CDU-Koalition in der jetzt verabschiedeten Fassung des Landeswaldgesetzes doch wieder die Anleinpflicht für Hunde geben. Der Minister begrüßt auch den Vorschlag, die waldbezogene Bildungs- und Erziehungsarbeit – gemeint ist die Waldpädagogik – noch umfassender im Gesetz zu verankern: ‚Ich hoffe, dass in diesem so wichtigen Sektor auch in Zukunft weiter investiert wird.‘

Im Naturschutzgesetz wurden vom Landtag klarere gesetzliche Regelungen zur Markierung der Wege eingebracht. Eigentümer und Nutzungsberechtigte haben diese Markierungen zu dulden.

Beide Novellen wurden bereits bei der Erarbeitung eng miteinander verzahnt. Mit der Schlussredaktion im Landtag wurden sie – auch mit Blick auf das gerade verabschiedete neue Landesjagdgesetz – nochmals harmonisiert. Beispielsweise heißt es im Antrag zum Reiten und Gespannfahren: ‚Die Bestimmungen zum Reiten und Fahren sollen im BbgNatSchG und LWaldG inhaltlich gleichlautend geregelt werden. Dazu bedarf es einer Änderung (…) , dass klargestellt wird, dass das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen nur auf anderen als den mit zwei- oder mehrspurigen Fahrzeugen befahrbaren Wegen verboten sein soll.‘

‚Alles in allem sind die eingebrachten Änderungen vertretbar‘, so Birthler: ‚Das Ergebnis zählt. Brandenburg hat zwei moderne, handhabbare Gesetze bekommen, die nicht jedem alles bieten, die aber zu einem fairen Interessenausgleich beitragen. Für die insgesamt konstruktive Zusammenarbeit bei der Erarbeitung dieser beiden Schlüsselgesetze für Brandenburg möchte ich mich nochmals bedanken.‘

Naturschutzgesetz

Vor 12 Jahren wurde im Landtag das erste brandenburgische Naturschutzgesetz verabschiedet. Ziel war es, Natur und Landschaft in einer von großen Umbrüchen und neuen Perspektiven gekennzeichneten Zeit zu erhalten. Seitdem gab es nur punktuell Änderungen des Naturschutzgesetzes.

Inzwischen hat sich aber das Naturschutzrecht sowohl des Bundes als auch der EU wesentlich weiter entwickelt und hat damit Anpassungspflichten für das Landesrecht ausgelöst. Die vorliegende Novelle setzt nicht nur die Bundes- und EU-rechtlichen Vorgaben um. Sie ist auch Ergebnis einer Überprüfung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit aller Regelungen des Naturschutzgesetzes aufgrund zehnjähriger Praxiserfahrung.

Birthler: ‚Brandenburg ist ein Bundesland mit herausragender Naturausstattung und trägt unter allen Bundesländern Verantwortung für die größte Zahl vom Aussterben bedrohter Tier und Pflanzenarten. Sich dieser politischen und naturschutzfachlichen Verantwortung stellen, ihr angemessene und die geeigneten Mittel und Wege zur Erhaltung der Naturgüter zu finden und festzulegen – an diesem Maßstab muss die vorliegende Novelle gemessen werden.‘

Das Ergebnis der Durchforstung zeigt eine spürbare Reduzierung des Aufwandes sowohl für die Verwaltung als auch für den Bürger. Vollzugsaufgaben sollen grundsätzlich von der Ministerialverwaltung auf das Landesumweltamt oder die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden verlagert werden. Einvernehmensregelungen werden fallweise durch das einfache Benehmen ersetzt, unter anderem bei Entscheidungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Großschutzgebieten. Ziel dabei ist die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.

Der Umfang gestrichener Verwaltungsaufgaben übertrifft die Umsetzung der durch die FFH- und Zoo-Richtlinie neu aufgenommenen Regelungen. Vielmehr profitieren auch die Kreise unter dem Strich von einer Entlastung von Verwaltungsaufgaben.

Birthler:. ‚Alles in allem liegt nunmehr mit dem Gesetzentwurf ein Regelwerk vor, das dem Schutz unserer brandenburgischen Natur auch insoweit Rechnung trägt, als es die Zeichen und Wandel der Zeit in Natur, Gesellschaft und Wirtschaft erkennt und positiv aufnimmt. Uns ist eine bedeutende Modernisierung und Straffung des Gesetzes gelungen.‘

Landeswaldgesetz

Das 1991 in Kraft getretene Landeswaldgesetz wird durch ein neues Gesetz abgelöst. Birthler: ‚Der Verlauf der öffentlichen Anhörung im zuständigen Ausschuss hat mir gezeigt, dass die Landesregierung mit ihrem Entwurf den Belangen der Waldbesitzer, Erholungssuchenden, Forstunternehmern, Naturschützern nahe gekommen ist.‘

Anerkannt wurde vor allem das Bemühen, Normen und Standards und damit Bürokratie abzubauen.

Ein weiterer Grundsatz des neuen Gesetzes ist die Verlagerung von Verantwortlichkeiten auf die Flächeneigentümer. Zukünftig können diese selbst entscheiden, ob sie Dritten die Durchfahrt durch ihren Wald erlauben. Das Betretungsrecht ist für Erholungssuchende weiterhin gesichert. Neu ist aber, dass Waldbesitzer aus alleiniger Entscheidung heraus das Zelten für eine Nacht dulden dürfen. Waldbesitzer können Bienenstöcke aufstellen lassen oder auch das Sammeln von Pilzen über den Eigenbedarf hinaus erlauben.

Der Abbau von Bürokratie umfasst eine Reihe von Genehmigungen: Nicht mehr erforderlich sind beispielsweise Genehmigungen für die Teilung von Waldgrundstücken oder die Feuerstättengenehmigung.

Deutlich reduziert wurden die Vorschriften an die Kommunen zur Bewirtschaftung ihres Waldes. Die konkret festzulegenden Maßnahmen und die dafür erforderliche Ausbildung der Mitarbeiter sollen die Kommunalparlamente selbst entscheiden.

Um für die Waldbesitzer und möglicherweise auch die Gerichte klare Vorgaben zu haben, ist dem Kapitel zur Benutzung des Waldes durch die Allgemeinheit ein Haftungsparagraph vorangestellt worden. Dieser nennt und beschreibt die typischen Gefahren des Waldes und konkretisiert, was Betreten auf eigene Gefahr bedeutet.

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Schleswig-Holstein: Kaufwert landwirtschaftlicher Grundstücke 2003 über Vorjahresniveau

Themen: Archiv — info @ 14:03

Kiel (agrar.de) – In Schleswig-Holstein wurden nach den vorläufigen Ergebnissen des Statistikamtes Nord im Jahre 2003 gut 1.000 Verkäufe landwirtschaftlicher Grundstücke registriert, dabei wechselten 5.800 Hektar Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung (ha FdlN) ohne Gebäude und ohne Inventar den Eigentümer.

Der durchschnittliche Kaufwert lag mit 12.100 Euro je ha FdlN über dem Niveau des Vorjahres. Nachdem die durchschnittlichen Kaufwerte von einem Nachkriegshöchststand im Jahre 1980 (14.300 Euro je ha FdlN) auf die Hälfte im Jahre 1993 (7.800 Euro je ha FdlN) zurückgegangen waren, sind sie seitdem wieder nahezu stetig angestiegen. Die im Berichtsjahr veräußerten Flächen wiesen im Landesmittel gegenüber den Vorjahren eine vergleichbare Bodengüte auf.

Hohe Kaufwerte wurden mit durchschnittlich 23.100 Euro je ha FdlN im Kreis Stormarn (Hamburger Randgebiet) erzielt. Demgegenüber betrugen die Kaufwerte in dem grünlandreichen Landkreis Nordfriesland im Mittel nur 9.000 Euro je ha FdlN.

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Tierschlachtungen in Brandenburg nehmen zu

Themen: Fleisch,Statistik,Tiere — info @ 13:03

Potsdam (agrar.de) – Nach vorläufigen Informationen des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik wurden im Jahr 2003 rund 63.200 Rinder gewerblich geschlachtet, die Anzahl stieg damit um etwa 3 Prozent gegenüber dem Jahr 2002. Dies ist besonders auf die größere Anzahl an geschlachteten Kühen (+ 16 Prozent) zurückzuführen. Die Hausschlachtungen von Rindern sanken dagegen 2003 um nicht ganz 3 Prozent auf 2.900 Tiere.

Im Jahr 2003 wurden mit über 1,1 Millionen Schweinen gut 3 Prozent mehr als im Jahr 2002 gewerblich geschlachtet. Darüber hinaus fanden mehr als 20.000 Hausschlachtungen statt, was im Vergleich zum Jahr 2002 einem Rückgang von über 3 Prozent entspricht.

Leicht rückläufig ist die Zahl der gewerblich geschlachteten Schafe auf fast 50.400 Tiere (- 1 Prozent im Vergleich zu 2002). Die Zahl der Hausschlachtungen blieb mit etwa 850 konstant. Die Bedeutung der Schaffleischproduktion war damit auch im Jahr 2003 verschwindend gering.

Aufgrund der gestiegenen Zahlen an geschlachteten Tieren ergaben sich gegenüber dem Vorjahr höhere Schlachtmengen (einschließlich Hausschlachtungen) von gut 20.500 Tonnen Rindfleisch insgesamt (+ 4 Prozent) und zirka 101.800 Tonnen Schweinefleisch insgesamt (+ 3 Prozent). Die Schweinefleischimporte aus Dänemark sind 2003 um 18 Prozent gestiegen. Der produzierte Schweinefleischanteil an der Gesamtfleischproduktion (ohne Geflügelfleisch) beläuft sich auf über 82 Prozent. Der Rindfleischanteil blieb bei etwas unter 17 Prozent.

Mit fast 53.200 Tonnen Geflügelfleisch erhöhte sich die produzierte Menge im Vergleich zu 2002 um 12 Prozent. Damit wurde das beste Ergebnis der letzten 14 Jahre nachgewiesen. Hauptsächlich wurden Masthähnchen und Enten produziert. Mit der verstärkten Produktion von Geflügelfleisch werden die veränderten Verbraucheransprüche auch in Bezug auf ein gestiegenes Gesundheitsbewusstsein berücksichtigt.

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Bundesrat: Landwirten mehr Zeit bei der Anpassung an Betriebsprämien einräumen

Themen: Archiv — info @ 10:03

Berlin (agrar.de) – Der Bundesrat mahnt in seiner Stellungnahme (15/2770) zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (15/2553) zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) insgesamt 37 Änderungen an. Das berichtet der Pressedienst des Bundestages.

Die im Juni letzten Jahres vom EU-Agrarrat beschlossene Reform sieht eine umfassende Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik ab dem Jahr 2005 vor. Wesentliche Eckpunkte der beschlossenen Reform sind dabei die Neugestaltung des Systems der Direktzahlungen durch die Einführung einer einheitlichen Betriebsprämienregelung und die damit verbundene Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion, die Stärkung des ländlichen Raums durch die so genannte Modulation sowie die Bindung der Zahlung an Standards in den Bereichen Umwelt- und Tierschutz sowie Lebensmittelsicherheit (Cross-Compliance).

Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme unter anderem, dass der im Gesetzentwurf vorgesehene Anpassungspfad für die Umlage der Zahlungsansprüche auf die Flächenprämie zu früh einsetzt. Die Betriebsprämienregelung führe bei den Landwirten zu einem erheblichen Anpassungsdruck.

Die Betriebsorganisation lasse sich in vielen Fällen nur langfristig ändern. Gerade die Umlage der betriebsindividuellen auf die flächenbezogenen Beträge erfordere erhebliche Anpassungen bei den Produktionskapazitäten.

Der im Gesetzentwurf vorgesehene Zeitraum reiche dafür nicht aus. Durch eine Verschiebung auf die Jahre ab 2010 würden die Landwirte angemessene Spielräume erhalten, um sich der Betriebsprämienregelung anzupassen.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die vom Bundesrat vorgeschlagene Verschiebung der Anpassung auf 2010 bis 2013 als zu weitgehend ab. Dadurch würde für einen zu langen Zeitraum eine erhebliche Differenzierung der Zahlungsansprüche festgeschrieben.

Allerdings sei die Regierung bereit, wegen der besonderen Betroffenheit der Erzeuger im Bereich der Milch- und Schafproduktion eine zeitliche Anpassung des im Gesetzentwurf vorgesehenen Angleichungspfades der Zahlungsansprüche in Erwägung zu ziehen.

Weiter mahnt die Länderkammer an, bei der Umsetzung der Cross-Compliance-Regelungen sei darauf zu achten, dass das Kontrollniveau EU-einheitlich festgelegt wird und die nationalen Vorgaben das EU-Niveau nicht übersteigen. Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Ausgestaltungen der Cross-Compliance-Regelungen zwischen den Mitgliedstaaten müssten vermieden werden. Zudem seien die Kontrollstandards so anzulegen, dass sie mit vertretbarem Aufwand von den zuständigen Behörden angewendet werden können. Das System sei so zu gestalten, dass eine weitgehende Bündelung von bestehenden Fachrechtskontrollen mit den Cross-Compliance-Kontrollen möglich ist. Letzteres Anliegen wird von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung geteilt.

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30. März 2004

Baden-Württemberg: Rückgang der Eiererzeugung setzt sich weiter fort

Themen: Geflügel — info @ 16:03

Anteil der Eier aus Boden- und Freilandhaltung jetzt bei 25 Prozent

Stuttgart (agrar.de) – Rund drei Fünftel der marktgängigen Eiererzeugung in Baden-Württemberg stammen aus spezialisierten Geflügelhaltungsbetrieben mit jeweils mehr als 3.000 Hennenhaltungsplätzen, deren Eierproduktion und Legehennenbestände im Rahmen der Geflügelstatistik erfasst werden. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes ist in diesen rund 160 auf die Haltung von Legehennen spezialisierten Betrieben die Hühnerhaltung in Käfigen bzw. Legebatterien mit rund drei Viertel der vorhandenen Hennenhaltungsplätze im Dezember 2003 zwar noch immer die vorherrschende Haltungsform.

Auf der anderen Seite nahm der Anteil der Produktionskapazitäten in Boden-, Auslauf- und Freilandhaltungen auf mittlerweile ein Viertel zu, im Vergleich zu nur 4 Prozent im Jahr 1990. Bei den Klein- und Kleinstgeflügelhaltungen, die bei der Geflügelstatistik nicht erfassten werden, dürfte der Anteil der letztgenannten Haltungsformen noch größer sein. Bei einem Gesamtbestand von rund 1,56 Millionen Legehennen haben die Geflügelspezialbetriebe im Jahr 2003 rund 405 Mill. Eier erzeugt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Monatslegeleistung von 21,6 Eiern bzw. einer Jahreslegeleistung von rund 260 Eiern je Henne.

Nach den Ergebnissen betriebsstruktureller Erhebungen werden in den landwirtschaftlichen Betrieben mit kleineren Beständen (weniger als 3.000 Hennenhaltungsplätze) weitere 1 Mill. Legehennen zur Eiererzeugung gehalten. Ihre Produktionsleistung wird auf 286 Mill. beziffert, so dass sich im Kalenderjahr 2003 eine marktgängige Produktion im Land von insgesamt 691 Mill. Eiern ergibt. Damit hat sich der seit vielen Jahren bei den Legehennen zu beobachtende Bestandsabbau und in der Folge davon der rückläufige Trend in der heimischen Eiererzeugung weiter fortgesetzt. Seit 1990 hat sich der Legehennenbestand um 29 Prozent auf rund 2,6 Mill. Tiere im Jahresdurchschnitt 2003 verringert. Die Eiererzeugung ging um 27 Prozent zurück.

Legt man den durchschnittlichen jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch von etwa 222 Eiern im Bundesgebiet 2003 zugrunde, deckt die heimische Markterzeugung an Eiern in Baden-Württemberg gerade noch 35 Prozent des Eierbedarfs im Land. Im Bundesdurchschnitt lag der Selbstversorgungsgrad bei Eiern 2002 bei etwa 75 Prozent. Der Schwerpunkt der bundesdeutschen Eiererzeugung liegt in Niedersachsen (35 Prozent der Hennenhaltungsplätze). Mit weitem Abstand folgen Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern mit jeweils rund 10 Prozent.

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Käfigverbot: Flath befürchtet Abwanderung von Arbeitsplätzen

Themen: Archiv — info @ 16:03

Dresden (agrar.de) – Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsminister Steffen Flath befürchtet durch das Käfighaltungsverbot eine Verlagerung der Eierproduktion und der damit verbundenen Arbeitsplätze ins benachbarte Ausland. ‚Dem Tierschutz ist damit nicht gedient und unsere Frühstückseier werden in Zukunft aus dem Ausland kommen‘, sagte Flath. Flath sprach sich dafür aus, die Legehennenhaltung in Deutschland frei von ideologisch geprägten Auswüchsen neu zu regeln. Haltungssysteme sollten von einem politisch unabhängigen Gremium ergebnisoffen bewertet werden. In diesem Zusammenhang begrüßte Flath den Beschluss der Agrarministerkonferenz vom vergangenen Freitag. Die Agrarminister hätten damit einen Weg für eine tierschutzgerechte und wettbewerbsfähige Legehennenhaltung eröffnet.

Untersuchungen der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft zufolge wird das Käfighaltungsverbot mit einem Abbau von bis zu 130 Arbeitsplätzen in der Legehennenhaltung verbunden sein. Der Sächsische Geflügelwirtschaftsverband rechnet sogar mit einem Verlust von 250 bis 300 Arbeitsplätzen. Beide Untersuchungen lassen Arbeitsplatzverluste im vor- und nachgelagerten Bereichen der Eierproduktion unberücksichtigt. Schätzungen gehen davon aus, dass auch hier ein Abbau von Arbeitsplätzen in gleicher Höhe die Folge sein wird. Die Umstellung auf alternative Haltungssysteme wie Boden-, Freiland- und Volierenhaltung ist mit einem Tierbestandsabbau von bis zu 65 Prozent verbunden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass infolgedessen der Selbstversorgungsgrad bei Eiern in Deutschland von derzeit 70 auf 35 Prozent sinken wird, was durch steigende Import ausgeglichen werden muss. ‚Dabei ist davon auszugehen, dass ein Großteil der importierten Eier aus der Käfighaltung stammen wird‘, so Flath.

Nach der Legehennenhaltungsverordnung der Bundesregierung ist die Hennenhaltung in Käfigen ab dem 1. Januar 2007 in Deutschland verboten.

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Natur- und Tierschutzverbände machen öffentlichen Druck für neues Bundesjagdgesetz

Themen: Archiv — info @ 14:03

Bonn (agrar.de) – Die Natur- und Umweltschutzverbände begrüßen die von Bundesministerin Renate Künast vorgestellten Überlegungen zur Reform des Bundesjagdgesetzes. ‚Die Zeit ist überreif für eine grundlegende Novelle des Bundesjagdgesetzes. Frau Künast ist jetzt am Zuge, in den nächsten Wochen einen Referentenentwurf vorzulegen,‘ betonte Hubert Weinzierl, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR). Er forderte die Jäger auf, nicht an überholten Traditionen festzuhalten, sondern die Jagd im Zeitgeist des 21. Jahrhunderts so fort zu entwickeln, dass sie zukunftsfähig bleibt. Mit der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz und dem Eigenwert der Schöpfung in das Naturschutzgesetz habe sich ein Wertewandel vollzogen, den auch die Jäger anerkennen müssen.

Wie dringend notwendig die Reform des BJagdG ist, zeigen u.a. tierschutzwidrige Jagdpraktiken wie die Fallen- oder Beizjagd, die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren oder der massenhafte Abschuss von Haustieren jedes Jahr. ‚Vor dem Hintergrund, dass der Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert, ist es unverständlich und unerträglich, dass jagdrechtlich weiterhin der Tierschutz ausgeklammert wird oder allenfalls eine untergeordnete Rolle einnimmt‘, so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Nach den Vorstellungen der Verbände ist die Jagdausübung nur dann zulässig, wenn die bejagten Tierarten in ihrem Bestand nicht gefährdet sind und wenn die getöteten Tiere einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden. Zudem darf von der praktischen Jagdausübung keine nennenswerte Störung der übrigen Tierwelt ausgeht.

Auch die punktuellen Bemühungen seitens der Jäger im Rahmen der derzeitigen Hegeverpflichtung, wie etwa das Anlegen von Wildwiesen, konnten den Rückgang vieler dem Jagdrecht unterliegenden Arten nicht stoppen. ‚Hier hilft nur eine weitreichende Kürzung der Liste der jagdbaren Arten mit den Ziel, die gefährdeten Arten unter den deutlich umfangreicheren Schutz des Naturschutzrechtes zu stellen‘, sagte NABU-Jagdexperte Gregor Beyer. Die Liste der jagdbaren Arten soll weitgehend auf den Schalenwildarten (Rothirsch, Damhirsch, Sikahirsch, Reh, Gemse, Mufflon,) beschränkt werden. Alle Vogelarten sind grundsätzlich von der Bejagung ausgenommen. Zudem würden Artenschutzprojekte auch für dem Jagdrecht unterliegende Arten entgegen den Behauptungen der Jäger schon heute überwiegend vom Naturschutz durchgeführt und finanziert. ‚Hegemaßnahmen‘ für Gänsesäger, Haubentaucher oder die Wildkatze von Jägern sind bis heute unbekannt. Auch müsste das Füttern einiger für die Jagd attraktiver Wildtiere endlich verboten werden, da sie das ökologische Gleichgewicht empfindlich stören und der Natur schaden würden.

In Nationalparken, Kernzonen von Biosphärenreservaten, EG-Vogelschutzgebieten und Ramsar-Gebieten soll die Jagdausübung ruhen. In Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten sollen Eingriffe in den Bestand freilebender Tiere nur dann zulässig sein, wenn der Schutzzweck dies zwingend erfordert. Sie dürfen dort ausschließlich nach Maßgabe der Schutzziele erfolgen.

Für die Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Wälder kommt der Jagd eine besondere Verpflichtung zu. Die Abschussregelung für Schalenwild ist zu vereinfachen und ihre Bemessung anhand waldbaulicher und vegetationskundlicher Gutachten bundesweit verbindlich vorzuschreiben. ‚Die Nichterfüllung oder zu geringe Festsetzung des Schalenwildabschusses hat entscheidend zur Erhöhung der Wilddichten beigetragen‘, sagte Elisabeth Emmert, Vorsitzende des Ökologischen Jagdverbands (ÖJV). Die Verbiss- und Schälschäden in unseren Wäldern kosten den Steuerzahler jährlich mindestens 150 Millionen EUR, die finanziellen Folgekosten für Waldbesitzer und die Volkswirtschaft betragen ein vielfaches davon. Die Schutzzäune gegen Wildverbiss erreichen inzwischen eine Länge, die zweimal um den Äquator reichen würde. Die Verbände begrüßen es daher auch ausdrücklich, dass die Novelle des BJagdG im Zusammenhang mit der zeitgleich anstehenden Novellierung des BWaldG gesehen wird. Die dringend notwendigen Änderungen in der Jagd sind elementare Voraussetzung um zukünftig zur einer ‚Naturnahen Waldwirtschaft‘ auf ganzer Fläche zu gelangen.

Nach Auffassung der Verbände sind die jagdrechtlichen Rahmenbedingungen dem gewandelten Verhältnis des Menschen zum Mitgeschöpf Tier anzupassen. Die Jagdzeiten sind sinnvoll zu verkürzen und regionsspezifisch vor allem auf den Herbst und Frühwinter zu verlagern. Die Schonzeit zur Zeit der Jungenaufzucht ist für alles Wild konsequent einzuführen. Zur Paarungszeit hat ebenfalls Jagdruhe zu herrschen, wenn dem nicht zwingende Gründe einer effektiven Schalenwildbejagung entgegenstehen. Eine Verkürzung der Jagdzeiten trägt zur Verminderung der jagdbedingten Störungen und der effektiven Nutzung erfolgversprechender Intervalle bei. Störungsärmeres Jagen fördert die Vertrautheit mancher bejagter Arten und deren Beobachtbarkeit für die Bevölkerung (Nationalpark-Effekt).

Der Abschuss von so genannten wildernden Hunden oder Katzen ist grundsätzlich zu untersagen. Der Abschuss oder Fang von Haustieren erfolgt ganz überwiegend aus überholtem jagdlichen Konkurrenzdenken und entbehrt einer sachlichen Rechtfertigung und steht zudem im krassen Widerspruch zum Gebot des Tierschutzes, dem als Verfassungsziel zukünftig größere Priorität einzuräumen ist.

Die Fallenjagd ist grundsätzlich zu verbieten. Begründete Ausnahmen sind nur entsprechend der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie zu genehmigen. Die Fütterung von Wild sowie die Verabreichung von Medikamenten und künstlichen Wirkstoffen sind zu untersagen. Die Fütterung ist eine wesentliche Ursache für überhöhte Schalenwildbestände, die nicht an die natürliche Lebensraumkapazität angepasst sind und im Ökosystem Wald beträchtliche Schäden verursacht.

Die Verbände fordern zudem ein Verbot der Beizjagd, wie dies bereits in fast der Hälfte aller Staaten Europas erfolgt ist sowie ein generelles Verbot bleihaltiger Munition zum Schutz von Wildtieren (Beispiel: vergiftete Seeadler), Verbrauchern (Wildbret) und Umwelt (Böden, Gewässer).

DNR, Tierschutzbund, NABU und ÖJV wollen mit Hilfe eines Internet-Portals den öffentlichen Druck auf die Bundesregierung erhöhen, damit die Novelle des Bundesjagdgesetzes jetzt verwirklicht wird.

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Ostendorff: Besondere Lage der Milchviehhalter beachten

Themen: Archiv,GAP — info @ 13:03

Berlin (agrar.de) – Zum gestrigen Fachgespräch ‚Milch‘ der Bundestagsfraktion erklärt Friedrich Ostendorff, Obmann im Agrarausschuss für Bündnis 90 / Die Grünen:

‚Die Milcherzeuger befinden sich angesichts historischer Niedrigpreise in einer äußerst schwierigen Situation. Der Milchpreis ist so niedrig wie seit den 1970er Jahren nicht mehr. An vielen Orten finden Protestaktionen der Milchbauern gegen den Preiskampf der großen Lebensmitteldiscounter statt.

Angesichts dieser aktuellen Probleme der Milcherzeuger kamen am Montag auf unsere Einladung Experten aus Landwirtschaft, Molkereien, Bundes- und Landespolitik in Berlin zu einem Fachgespräch zusammen, um Lösungsmöglichkeiten zu erörtern.

Einer der Hauptgründe für die aktuelle Preismisere liegt im Überangebot an Milch. Die Experten haben daher über Möglichkeiten zur Anpassung der Erzeugung an die Marktnachfrage diskutiert. Die Politik hat hier Unterstützung für Maßnahmen signalisiert, die aber zuerst in der Verantwortung der Marktbeteiligten, das heißt der Land- und Molkereiwirtschaft selbst liegen. Aus unserer Sicht reicht es aber nicht, Forderungen nach Brüssel zu richten, ohne in wirksame Vorleistungen auf nationaler Ebene zu treten. Die Vorschläge aus der Landwirtschaft für eine Mengenreduktion sind daher noch nicht ausreichend, um die notwendige Wirkung am Markt erreichen zu können.

Zweites Thema des Fachgesprächs war die Frage, wie die Belange der Milcherzeuger bei der Umsetzung der EU-Agrarreform berücksichtigt werden, über die der Bundestag diese Woche abschließend beraten wird. Angesichts der speziellen Lage der Milchviehhalter wäre hier eine besondere Behandlung angemessen gewesen. Da sich jedoch die Bundesländer mehrheitlich gegen einen Sonderweg Milch ausgesprochen und stattdessen für eine Aufschiebung des Gleitflugs für alle Prämien votiert haben, sind die Chancen für eine besondere Berücksichtigung der Milch gesunken. Ein Sonderweg Milch ist nur dann sinnvoll, wenn alle anderen Prämien entsprechend zügig abgeschmolzen werden. Eine allgemeine Verschiebung hingegen schadet den Milchbauern mehr, als sie ihnen nützt und ist deshalb abzulehnen.

In diesem Sinne sind die Bundesländer aufgefordert, im Interesse der Bäuerinnen und Bauern die Reform nicht aufzuweichen, sondern einer zügigen Umsetzung zuzustimmen, anstatt die Einigkeit, die auf Fachebene besteht, dem parteipolitischen Kalkül zu opfern.‘

Links zum Thema Agrarpolitik.

29. März 2004

Milchbauern aus NRW demonstrieren vor Aldi-Zentrale in Essen

Themen: Archiv — info @ 15:03

Bonn (agrar.de) – Rund 1.000 nordrhein-westfälische Landwirte haben heute vor der Aldi-Zentrale in Essen gegen niedrige Milchpreise und die existenzgefährdende Preispolitik des Lebensmitteleinzelhandels demonstriert. Dabei wurde unter anderem die Zufahrt zu der Hauptverwaltung vorübergehend blockiert und symbolisch Milch verschüttet. Die Bauern werfen dem Handel vor, er versuche in den aktuellen Preisverhandlungen mit den Molkereien erneut den Preis zu drücken.

Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) mitteilt, ist die Demonstration der nordrhein-westfälischen und niedersächsischen Bauern vor der Aldi-Zentrale Teil einer Reihe von bundesweiten Aktionen gegen niedrige Milchpreise und Preisdumping. Bereits am Montag vergangener Woche hatten rund 400 Bauern aus Nordrhein-Westfalen vor der Zentrale der Metro in Düsseldorf demonstriert. Weitere Aktionen gegen Preisdumping sind geplant.

Der Milchpreis sei mit rund 27 Cent pro Liter Milch bereits auf den niedrigsten Stand seit 1977 gefallen, so der RLV. ‚Bei durchschnittlichen Produktionskosten von etwa 30 Cent können wir die Milch nicht mehr kostendeckend erzeugen‘, betonte Wilhelm Neu, Vorsitzender der Kreisbauernschaft Wesel, bei der Protestaktion vor der Aldi-Zentrale.

Die demonstrierenden Bauern forderten den Lebensmitteleinzelhandel auf, der Milch- und Ernährungswirtschaft ein fairer Partner zu sein. Die wertevernichtende Preisdruckpolitik müsse endlich beendet werden. ‚Unser oberstes Ziel ist es, dass Milcherzeugerpreise erreicht werden, die ein Überleben der landwirtschaftlichen Betriebe ermöglichen und ein vernünftiges Einkommen sichern‘, sagte der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Franz-Josef Möllers.

Bedroht durch die sinkenden Preise sind nach Auffassung der Landwirte nicht nur tausende Existenzen von Milcherzeugern und deren Familien. Gefährdet seien auch viele Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Nicht zuletzt stehe der Erhalt der Kulturlandschaft auf dem Spiel, die von der Vielzahl und Vielfalt bäuerlicher Betriebe geprägt sei.

Links zum Thema Verbände.

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