Minister für abgestimmtes Vorgehen der Erzeuger und Verbraucherverbände bei der nationalen Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie – Koexistenz steht im Mittelpunkt
Stuttgart (agrar.de) – ‘Der Einsatz gentechnisch veränderter Nutzpflanzen ist dort sinnvoll, wo ein echtes Nebeneinander (Koexistenz) der Produktionsweisen möglich ist. Für Baden-Württemberg steht die Koexistenz überragend im Vordergrund’, betonte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Willi Stächele, am Freitag (30. Januar) im Landtag in Stuttgart. ‘Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland müssen so gestaltet werden, dass sie auch in der Praxis eine echte Koexistenz ermöglichen’, erklärte Stächele. Minister Stächele hält die Ausweisung von Gentechnik freien Zonen nur auf der Basis freiwilliger Selbstverpflichtung für möglich. Zu klären sei auch die Haftungsfrage. ‘Die geplante Haftungsregelung für einen Landwirt, der genveränderte Pflanzen anbauen will, ist nicht akzeptabel. Es ist ein Haftungsfonds zu prüfen’, sagte Stächele.
‘Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf lässt viele Fragen offen’, erklärte Stächele. ‘Wir müssen Landwirte und Verbraucher, die die Grüne Gentechnik nicht wollen, besser schützen. Zugleich darf es kein Gegeneinander mit Erzeugern und Verarbeitern geben, die die Chancen der Grünen Gentechnik sinnvoll nutzen’, betonte Stächele. Sowohl die Landwirte als auch der Verbraucher müssten die Wahlfreiheit haben, fordert der Minister. Um die unterschiedliche Interessenlage zu klären und mögliche Verunsicherungen im Vorfeld aufzuklären, will das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum mit einem Kolloquium alle interessierten Verbände zusammenführen und dann die Position des Landes im Bundesrat vertreten. Ein erster Schritt hierzu ist die bereits tagende Arbeitsgruppe ‘Grüne Gentechnik’ beim Ministerium. ‘Ich halte niedere Schwellenwerte beim Saatgut, strenge Regelungen für die Koexistenz in der Praxis und eine Klärung der Haftungsfrage für vorrangig’, betonte Minister Stächele. So gelte es, zügig und präzise den vor kurzem veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zur Novellierung des Gentechnikgesetze zu beraten und Arbeitssicherheit für die Landwirtschaft herzustellen. Damit soll nach langem Zögern der zuständigen Bundesministerien die Freisetzungsrichtlinie der EU aus dem Jahr 2001 endlich umgesetzt werden.
Die wichtigsten Themen, wie die Kennzeichnung von Saatgut, die Haftungsregelungen bei Überschreiten der geltenden Schwellenwerte für gentechnisch veränderte Bestandteile, die gute fachliche Praxis beim Umgang mit genetisch veränderten Pflanzen, das Standortregister und den Schutz ökologisch sensibler Gebiete wurden von der von Minister Stächele berufenen Arbeitsgruppe eingehend besprochen. Dabei wurde deutlich, dass auf die jeweiligen Verhältnisse im Land eingegangen werden müsse. ‘Einerseits soll der Anbau zum Beispiel insektenresistenter genetisch veränderter Pflanzen möglich sein andererseits gilt es auch, die Produktionsweisen zu schützen, die bewusst auf die Verwendung genetisch veränderter Sorten verzichten’, erläuterte Stächele. Beispiele für Gentechnik freie Produktionsflächen seien der ökologischen Landbau, der integrierte und kontrollierte Anbau nach dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg (HQZ) aber auch ein Großteil der Maisproduktion Badens, die nach den Worten der Erzeuger und Vermarkter frei von genetisch verändertem Material bleiben soll.
Zusatzinformation:
An der Arbeitsgruppe ‘Grüne Gentechnik’ beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum beteiligen sich Vertreterinnen und Vertreter des Landfrauenverbands, der Verbraucherzentrale, des Einzelhandelsverbands, der Genossenschaften und des Landhandels, der Bauernverbände, der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau, der Universität Hohenheim, der südwestdeutschen Pflanzenzüchter, der Naturschutz sowie der Kirchen. Die Projektgruppe wird immer dann zusammenkommen, wenn im Rahmen der notwendigen Gesetzgebungsvorgaben weitere Überlegungen zu diskutieren sind. Fachübergreifende Projektgruppen zum Thema Gentechnik in dieser Zusammensetzung gibt es bisher in keinem anderen Bundesland.
Anlage: Positionspapier ‘Grüne Gentechnik’
· Die EU hat vor kurzem das Moratorium für die Grüne Gentechnik aufgehoben. Diese Entscheidung war unumgänglich und überfällig. Jetzt geht es darum, sich in Deutschland der gentechnischen Möglichkeiten zu stellen und den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen verantwortungsbewusst zu regeln. Ein gewissenhafter und sorgsamer Umgang mit der Grünen Gentechnik ist geboten. Wenig hilfreich ist ein Dämonisieren oder der Versuch, mit Gesetzesregelungen nutzbare gentechnische Entwicklungen zu strangulieren. Die Regelungen, die Berlin jetzt schafft, müssen eine echte Koexistenz absichern.
· Unabdingbar ist, dass bei der Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen, z.B. von Saatgut, alle Gesichtspunkte sorgfältig abgewogen werden. Bestehen wissenschaftliche Zweifel, darf auch künftig keine Zulassung ausgesprochen werden.
· Der Verbraucher muss alle Informationen haben, damit er echt entscheiden kann, ob er Lebensmitteln aus konventionellem Anbau oder aus gentechnisch veränderten Pflanzen haben will. Um dies zu gewährleisten, treten im April bzw. Mai 2004 zwei EG-Verordnungen in Kraft, in denen genau vorgeschrieben wird, wie Lebensmittel, die gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten oder aus GVO hergestellt wurden, zu kennzeichnen sind. In Lebensmitteln ohne GVO-Kennzeichnung dürfen nur zufällige und technisch unvermeidbare Anteile an GVO enthalten sein, diese Anteile dürfen zudem 0,9 Prozent nicht überschreiten.
· Voraussetzung für ein Nebeneinander von veränderten und unveränderten Organismen, also für eine Koexistenz, sind vor allem praktikable Schwellenwerte für unbeabsichtigte Verunreinigungen (Vermischungen) und eine praktikable Haftungsregelung.
Während es für das Inverkehrbringen von genveränderten Pflanzen und Futtermitteln den EU-einheitlichen Schwellenwert von 0,9 Prozent gibt, fehlt ein Schwellenwert für Saatgut. Bei Schwellenwerten darf es keine nationalen Alleingänge geben (Saatgut wird global gehandelt).
· Für den Landwirt ist entscheidend, wie die Haftungsfrage gelöst wird. Wer die gute fachliche Praxis einhält, kann auch nicht zur Haftung herangezogen werden. Um Schäden abzudecken, für die weder der Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, noch der konventionell wirtschaftende Landwirt etwas kann, käme ein Haftungsfonds in Betracht. Auch die Selbstverantwortung der Wirtschaftsbeteiligten ist ein Eckpfeiler dieser Regelung.
· Nicht hilfreich ist die hohe Regelungsdichte des Gesetzentwurfes der Bundesregierung. Damit entsteht ein großer bürokratischer Aufwand, sowohl für die Landwirte wie auch für Handel und Verarbeitung als auch für die Verwaltung (Vollzug und Kontrolle).
· Die Koexistenzregelungen dürfen nicht Befürworter und Gegner der Grünen Gentechnik gegeneinander in Stellung bringen. Wir wollen keinen “Glaubenskrieg” in den Gemeinden, sondern ein friedliches Miteinander. Der vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum eingeleitete Dialog aller Beteiligten ist dafür eine gute Voraussetzung und soll die Diskussion im laufenden parlamentarischen Verfahren weiter begleiten.
· Landwirte, die keine GVO haben und sich zu GVO-freien Gemeinschaften zusammenschließen wollen, sollen dies auch tun können. Beispielsweise bei der Maisvermehrung, die in Deutschland fast ausschließlich am Oberrhein stattfindet. Gentechnikfreie Zonen sind gesetzlich nicht vorgesehen. Landwirte sollten auf freiwilliger Basis regional gentechnikfreie Zonen bilden können.
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