18. Februar 2004

DBV: Richtungsweisendes dänisches Gentechnik-Gesetz

Themen: Gentechnik,Haftung,Umwelt,Verbände — info @ 13:02

Verband: Gangbarer Weg auch für Deutschland

Berlin (agrar.de) – Der Gesetzentwurf zur Regelung des Neben- und Miteinanders von Landwirtschaft mit und ohne Verwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen, der morgen ins dänische Parlament eingebracht wird, weist nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) einen auch für Deutschland gangbaren Weg.

Anders als in Deutschland basiere der dänische Gesetzentwurf auf wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnissen, die im jetzigen Gesetz zu praktikablen Regelungen geführt hätten. Während durch das deutsche Gesetz die Koexistenz bei Grüner Gentechnik de facto verhindert werde, setze der dänische Gesetzentwurf auf eine hohe Verantwortlichkeit der Anbauer gentechnisch veränderter Pflanzen und auf nachbarschaftlichen Dialog. So müsse ein dänischer Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wolle, seine Nachbarn fragen, ob sie planen, Pflanzen der gleichen Art ohne Gentechnik anzubauen. Gentechnisch veränderte Pflanzen dürften nicht angebaut werden, wenn die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten würden. Um eine lückenlose Kontrolle zu ermöglichen, sind weiterhin die Saatgutfirmen zur Information über den Verkauf und die jeweiligen Landwirte zur Information über die Aussaat an das dänische Pflanzendirektorat verpflichtet.

Im Gegensatz zur vorgesehenen deutschen Haftungsregelung, die nach Ansicht des DBV entscheidend dafür ist, dass den Landwirten vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen abgeraten werden müsse, sehe das dänische Gesetz eine Haftung nur dann vor, wenn gegen geltende Regeln verstoßen wird. Außerdem richte das dänische Modell ein Entschädigungssystem für Vermarktungsschäden ein. Danach werden notwendige Tests zunächst vom Staat bezahlt und Vermarktungsausfälle durch Gentechnik-Verunreinigungen durch das Pflanzendirektorat entschädigt. Schadensersatzpflichtig sind Gentechnik-Anbauer nur dann, wenn sie Anbauregelungen verletzt haben.

Zur Finanzierung des Koexistenz-Entschädigungsfonds wird in Dänemark eine Abgabe je Hektar, der mit gentechnisch veränderten Pflanzen bebaut wird, diskutiert. Auch der DBV schlägt vor, eine Fondslösung für Haftungslücken bei Einhaltung aller Anbauregelungen in Betracht zu ziehen. Dieser Fonds sollte von den Herstellern und den Inverkehrbringern von gentechnisch veränderten Pflanzen gemeinsam mit staatlicher Beteiligung finanziert werden.

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