05. Februar 2004

Künast ruft zu besonderer Sorgfalt gegen Einschleppung der Geflügelpest auf

Themen: Archiv,Tierseuchen — info @ 10:02

Berlin (agrar.de) – Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat alle, die mit der Erzeugung von Geflügel zu tun haben sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher zu besonderer Sorgfalt aufgerufen, um eine Einschleppung der Geflügelpest nach Deutschland zu verhindern.

‚Es ist Sorgfalt geboten, ungeachtet des EU-Einfuhrverbotes für Geflügel, Vögel und Geflügelerzeugnisse aus den von der Geflügelpest betroffenen asiatischen Ländern. Ich bitte eindringlich alle Beteiligten, insbesondere die Geflügelhalter, daran mitzuwirken, die Bestände genau zu beobachten und bei Anzeichen für das Vorliegen des Verdachts der Geflügelpest dies sofort den zuständigen Behörden mitzuteilen‘, so die Ministerin. Die Erfahrungen während des europäischen Geflügelpestgeschehens im vergangenen Jahr, als in den Niederlanden und in Belgien rund 30 Millionen Tiere getötet werden mussten, hätten die Notwendigkeit einer guten Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft, den Ländern und dem Bund deutlich vor Augen geführt. Diese gute Zusammenarbeit habe sich bereits im vergangenen Jahr bewährt und sei auch weiterhin unabdingbar, um eine Einschleppung der Seuche nach Deutschland zu verhindern bzw. diese im schlimmsten Fall umgehend zu bekämpfen.

Zur Zeit bereite die Bundesregierung eine Eilverordnung vor, nach der die Tierhalter gehäufte Verluste, erhebliche Veränderungen der Legeleistung oder der Gewichtszunahme der zuständigen Behörde anzuzeigen haben, da dies bereits erste Hinweise auf Verdacht der Geflügelpest sein könnten, so Künast.

Nach den bisherigen Entscheidungen der EU-Kommission sind sowohl kommerzielle als auch private Einfuhren von Vögeln jeder Art aus Kambodscha, Indonesien, Japan, Laos, Pakistan, China einschließlich HongKong, Südkorea, Thailand, Vietnam untersagt. Das Einfuhrverbot gilt auch für Geflügelerzeugnisse wie Geflügelfleisch, Brut- und Konsumeier, Rohmaterial, unbehandelte Futtermittel mit Geflügelanteilen, nicht behandelte Jagdtrophäen und unbehandelte Federn aller Vögel. Die Schutzmaßnahmen gelten vorerst bis zum 15.08.2004.

Das Importverbot, das als Schutz vor der Einschleppung des aggressiven Virus diene, gelte auch für privat mitgeführte Waren, so Künast. ‚Reisende in die betroffenen Länder sind zudem dringend aufgefordert, die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen, insbesondere den Kontakt zu Geflügel, geflügelhaltenden Betrieben und Vogel- bzw. Geflügelmärkten in diesen Ländern zu unterlassen‘.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest (BMVEL)

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