30. Januar 2004

Hessen: Düngeverbot im Uferbereich wird aufgehoben

Themen: Hessen,Wasser — info @ 10:01

Ministerium erfüllt Forderung des Hessischen Bauernverbandes

Friedrichsdorf (agrar.de) – ‚Das generelle Verbot der Düngemittelaufbringung im Uferbereich in § 70 Abs. 2 Nr. 2 Hessisches Wassergesetz wird im Rahmen der anstehenden Novellierung des Hessischen Wassergesetzes durch einen Verweis auf die entsprechenden Regelungen der Düngeverordnung ersetzt‘. Das hat Karl-Winfried Seif, Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, kürzlich in einem Schreiben an den Präsidenten des Hessischen Bauernverbandes (HBV), Heinz Christian Bär, angekündigt. Damit werde einerseits die Anforderung an eine Düngemittelaufbringung, die den Eintrag ins Oberflächengewässer vermeidet, bestätigt, andererseits erlaubt es eine flexiblere Handhabung der Düngemittelausbringung durch die Landwirte entsprechend den technischen Ausstattungen und nach der Gelände- und Bodenbeschaffenheit, so Staatssekretär Seif in seinem Brief.

Mit der bevorstehenden Gesetzesänderung wird die Forderung des Hessischen Bauernverbandes, das generelle Düngeverbot im 10-Meter-Uferschutzbereich von Gewässern aufzuheben, erfüllt. Der Hessische Bauernverband stützte seine Forderung auf ein Gutachten von Prof. Dr. Hans-Georg Frede, Justus-Liebig- Universität Gießen, der mit seinen Mitarbeitern zu folgendem Ergebnis kam: ‚Bei einer Aufhebung des derzeit bestehenden Düngeverbotes im Uferbereich ist keine ernsthafte Gefahr für die Gewässer zu befürchten, wenn die Düngeausbringung mit Geräten nach dem Stand der Technik erfolgt.‘ Nach dem das Land Hessen bereits vor zwei Jahren das Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Uferbereich aufgehoben hatte, ist die jetzt angekündigte Änderung des Hessischen Wassergesetzes in punkto Düngerausbringung nur folgerichtig. Der Hessische Bauernverband begrüßt diese Entscheidung des Hessischen Landwirtschaftsministeriums, denn damit werden die hessischen Bauern bei der Düngung gegenüber ihren Berufskollegen in Nordrhein-Westfalen und Bayern – in diesen Ländern existieren keinerlei Abstandsregelungen zu Gewässern – endlich gleichgestellt.

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