22 neue Gebiete und acht Erweitungen wurden gemeldet – aktuelle FFH-Liste online – Kalender informiert über Schutzgebiete
Düsseldorf (agrar.de) – Das Land Nordrhein-Westfalen hat alle noch ausstehenden FFH (Flora-Fauna-Habitat)- Gebiete für ein europaweites Netz ‚Natura 2000‘ gemeldet. Danach sind zu den bereits bis 2001 gemeldeten 491 FFH-Gebieten 22 neue Gebiete hinzugekommen und acht schon gemeldete Gebiete erweitert worden. Diese Gebiete wurden an die Bundesregierung weitergeleitet, die die Daten anschließend nach Brüssel senden wird.
Insgesamt umfasst das Netz ‚Natura 2000‘ in NRW auf rund 6,77 Prozent der Landesfläche nunmehr 513 FFH-Gebiete mit 183.391 Hektar sowie 15 Vogelschutzgebiete mit 89.529 Hektar, die zum Teil aber auch als FFH-Gebiete gemeldet sind.
Umweltministerin Bärbel Höhn: ‚Die sehr kurze Liste unserer Nachmeldungen zeigt, dass uns die EU hinsichtlich der bisherigen Meldung im Wesentlichen bestätigt hat. NRW hat nur rund 3.000 Hektar nachgemeldet. Damit sind wir eines der wenigen Länder in Deutschland, das die Anforderungen fast vollständig erfüllt hatte. Die ausschließlich nach fachlichen Kriterien ausgewählten Flächen und die intensiven Anhörungsverfahren mit allen Beteiligten haben dazu geführt, dass das Meldeverfahren gründlich und zügig abgeschlossen wurde. Damit erhalten alle größtmögliche Rechtssicherheit und NRW leistet trotz seiner dicht besiedelten Ballungsräume gleichzeitig einen beachtlichen Beitrag zur Sicherung des europäischen Naturerbes. Die großartige biologische Vielfalt ist in den Regionen Nordrhein-Westfalens mit zahlreichen wertvollen Lebensräumen und Arten repräsentiert.‘
Eine abschließende Bewertung aller Meldungen aus Deutschland findet im Januar 2004 im Rahmen einer bilateralen Konferenz zwischen der EU-Kommission und der BRD in Bonn statt, an der auch alle Länder teilnehmen.
Die Nachmeldung – einschließlich der schon im Juli 2003 vom Kabinett beschlossenen Nachmeldungen in der atlantischen Region, d. h. im Flachland Nordrhein-Westfalens, umfasst im
– Regierungsbezirk Düsseldorf sechs neue und zwei erweiterte Gebiete: Naturschutzgebiet (NSG) Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk (Krefeld), Brutbäume des Heldbock in Emmerich (Kreis Kleve), Rhein-Fischschutzzonen (Kreise Kleve, Wesel, Neuss, Mettmann, Kreisfreie Städte Duisburg, Krefeld, Düsseldorf), NSG Egelsberg (Krefeld), NSG Wahler Berg (Kreis Neuss), NSG Uedesheimer Rheinbogen (Kreis Neuss) sowie die Erweiterung der Krickenbecker Seen (Kreis Kleve) und des Tantelbruchs (Kreis Viersen)
– Regierungsbezirk Münster drei neue Gebiete: Vechte (Kreise Coesfeld, Steinfurt, Borken), Steinfurter Aa (Kreise Steinfurt, Coesfeld) und Kirche in Ledde (Kreis Steinfurt)
– Regierungsbezirk Detmold sechs neue und ein erweitertes Gebiet: Schloß Uhlenburg (Kreis Herford), im Kreis Höxter: NSG Wenkenberg, Kloster Marienmünster, Franzmann-Haus in Brakel-Hembsen, Rathaus Höxter, Kirche in Rhaden sowie die Erweiterung des NSG Bielenberg mit Stollen
– Regierungsbezirk Arnsberg zwei neue und ein erweitertes Gebiet: Felsen am Hartkortsee (Ennepe-Ruhr-Kreis), Haus Düsse (Kreis Soest) sowie einer Erweiterung des NSG Lörmecketal (Hochsauerlandkreis, Kreis Soest)
– Regierungsbezirk Köln vier neue und drei erweiterte Gebiete: Rhein-Fischschutzzonen zwischen Bad Honnef und Emmerich (Rhein-Sieg-Kreis, kreisfreie Städte Köln und Bonn, s. auch unter Regierungsbezirk Düsseldorf), Wacholdergelände bei Branscheid (Oberbergischer Kreis), Wacholdergelände bei Wildberg (Oberbergischer Kreis), NSG Komper Heide (Rhein-Sieg-Kreis), Schloßkirche in Schleiden (Kreis Euskirchen) sowie Erweiterung des Thielenbruchs (Rheinisch-Bergischer Kreis), der Sieg (Rhein-Sieg-Kreis), Hänge an Urft und Gillesbach, Urftaue von Urft bis Schmidtheim (Ennepe-Ruhr-Kreis), Wupper von Leverkusen bis Solingen (Rheinisch-Bergischer Kreis, kreisfreie Städte Remscheid, Solingen und Leverkusen).
Nach Brüssel weitergeleitet wird auch das FFH-Gebiet ‚Bergwiesen Lippe mit Buchheller und Mischebachtal‘ im Kreis Siegen-Wittgenstein, da inzwischen auch die benachbarten Bundesländern ihren Meldverpflichtungen in diesem Landschaftsraum nachgekommen sind bzw. dies beabsichtigen. Schließlich ist noch auf Antrag der entsprechenden Grundeigentümer die Erweiterung des bestehenden Vogelschutzgebietes ‚Wälder und Wiesen bei Burbach und Neunkirchen‘ (Kreis Siegen-Wittgenstein) von rund 169 Hektar beschlossen worden.
Die Meldung der FFH-Gebiete lässt konkurrierende Nutzungen zu, wenn im Rahmen von FFH-Verträglichkeitsprüfungen festgestellt wird, dass aus einer geplanten Nutzung keine erhebliche Beeinträchtigung für die geschützten Arten bzw. Lebensräume resultiert oder aber bei überwiegendem öffentlichen Interesse eine Nutzung trotz Beeinträchtigung bei angemessenem Ausgleich möglich ist.
Die aktuelle Gebietsliste mit separater Darstellung der nachgemeldeten Gebiete ist im Internet-Angebot des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) einsehbar.
Das Ministerium hat zu den Europäischen Schutzgebieten in Nordrhein-Westfalen einen Kalender erstellt. Er kann schriftlich beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, 40190 Düsseldorf oder online bestellt werden. Der farbige und bebilderte Kalender ist auch über den Infoservice des Ministeriums erhältlich: Tel.: 0211-4566-666, Fax: 0211-4566-388, E-Mail.
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