16. Dezember 2003

Schleswig-Holstein: FFH-Rahmenvereinbarung für Waldgebiete unterzeichnet

Themen: Archiv — info @ 16:12

Kiel (agrar.de) – Im Namen des Waldbesitzerverbandes Schleswig-Holsteins unterzeichnete Hans Caspar Graf zu Rantzau eine Rahmenvereinbarung mit Umwelt- und Landwirtschaftsminister Klaus Müller. Ziel der Vereinbarung ist der Erhalt der Biologischen Vielfalt der Waldlebensräume.

‚In einem partnerschaftlichen Prozess haben wir gemeinsam für unsere ‚einzigartigen‘ Waldgebiete gehandelt. NATURA 2000 heißt nicht, dass die Wälder nicht mehr genutzt werden können. Der umweltfreundliche Rohstoff Holz kann bei nachhaltiger Nutzung auch aus NATURA 2000-Gebieten zur Verfügung stehen‘, unterstrich Müller und Graf zu Rantzau ergänzte: ‚Die Rahmenvereinbarung dient der Wahrung des Nachhaltigkeitsgedanken. Hier werden ökonomische und ökologische Erfordernisse zum Ausgleich gebracht.‘

Die Vereinbarung schaffte einen flexiblen Rahmen, in dem Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern freiwillige Vereinbarungen in Natura 2000-Gebieten angeboten werden. Durch 30 Jahre bindende Verträge wird die Ausweisung von Naturschutzgebieten entbehrlich. Teil der Rahmenvereinbarung ist ein Katalog, in dem Bewirtschaftungsregeln aufgelistet werden, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Für Einschränkungen, die durch den Verzicht auf den Anbau ertragreicherer Baumarten entstehen, wird ein Ausgleich gewährt. Dieser Ausgleich wird dann gezahlt, wenn Wälder wieder neu angepflanzt oder natürlich verjüngt werden. Wird beispielsweise auf den Anbau von Nadelbäumen verzichtet, gibt es einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 85 Prozent der Investitionskosten.

Darüber hinaus können weitere Entwicklungsmaßnahmen, wie Nutzungsverzicht für Altbäume, Maßnahmen für geschützte Tiere und Pflanzen oder Wiederherstellen natürlicher Wasserverhältnisse in Bruchwäldern vereinbart werden. In diesen Fällen wird der Ausgleich individuell berechnet.

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