EP verhandelt Umwelthaftungsrichtlinie
Bauckhage setzt sich bei den rheinland-pfälzischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments für Landwirte ein
Mainz (agrar.de) – Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand in Brüssel zur Umwelthaftungsrichtlinie sollen in bestimmten Fällen Landwirte auch dann für Schäden haften, wenn sie nicht dafür verantwortlich sind. Die Umwelthaftungsrichtlinie (Vorschlag) wird Anfang Dezember im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments behandelt. Der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage hat daher die rheinland-pfälzischen Europa-Abgeordneten in einem Schreiben auf dieses Problem hingewiesen. Es sei nicht hinnehmbar, ‚dass ein Landwirt, der die seiner Tätigkeit zugrunde liegenden Fachgesetze einhält, schuldunabhängig haftet‘.
Der Minister legte dar, dass zum Beispiel bei unvorhersehbaren Witterungseinbrüchen, wie Starkregen, ein Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer eintreten könnte, obwohl der Landwirt sich bei der Ausbringung des Mittels an die vorgegebenen gesetzlichen Bestimmungen gehalten und die anerkannte, gute fachliche Praxis eingehalten hat.
Sofern der Umweltschaden nicht vorsätzlich oder fahrlässig verursacht und die Ausübung der Tätigkeit nach dem derzeitigen wissenschaftlichen und technischen Stand als unschädlich eingestuft wird, könnten die Mitgliedsstaaten zwar dem Landwirt die Kosten der durchgeführten Sanierungsmaßnahme erlassen. Diese ‚Kann-Regelung‘ hätte jedoch auf Grund der unterschiedlichen Anwendung in den Mitgliedsstaaten Wettbewerbsverzerrungen zur Folge und müsste, nach Ansicht des Ministers, in eine verpflichtende Bestimmung umgewandelt werden.
Der Minister bat daher die Abgeordneten, die Tätigkeiten nach der guten landwirtschaftlichen Praxis von dem Geltungsbereich der Umwelthaftungsrichtlinie auszunehmen. Die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft sei ein allgemein anerkannter Standard für solides ordentliches Wirtschaften in Einklang mit der Natur, so dass diese Ausnahmeregelung gerechtfertigt und auch erforderlich sei, unterstrich Bauckhage in seinem Schreiben.
Stellungnahmen zur EU-Umwelthaftungsrichtlinie gaben bereits der DBV und BBV ab.
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