27. November 2003

Bundesverband Deutsches Ei: BUND handelt vorschnell in aktueller Tierschutzdiskussion

Themen: Archiv — info @ 12:11

BDE weist auf deutlich umfassenderes Gutachten zur ganzheitlichen Betrachtung der Legehennenhaltung hin

Bonn (agrar.de) – Einen Tag vor der entscheidenden Sitzung im Bundesrat zur Anpassung der Rechtsvorschriften zur Legehennenhaltung, präsentiert der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Berlin im Rahmen einer Pressekonferenz ein Gutachten der Universität Kassel. Dieses soll sich mit vermeintlich methodischen Fehlern und Mängeln einer Untersuchung der Tierärztlichen Hochschule Hannover (THH) zum Leistungsniveau und Gesundheitsstatus in verschiedenen Legehennenhaltungssystemen beschäftigen. (unsere Meldung)

Der BUND versucht offensichtlich die fundierte wissenschaftliche Argumentation für eine jetzt notwendige Weiterentwicklung der rechtlichen Vorgaben zur Hennenhaltung grundsätzlich in Frage zu stellen. Der Bundesverband Deutsches Ei (BDE) weist darauf hin, dass Basis der politischen Diskussion die unter der Koordination von Prof. Dr. Hans-Wilhelm Windhorst, Institut für Strukturforschung und Planung in agrarischen Intensivgebieten (ISPA), eine rund 250-seitige Ausarbeitung mit 11 Beiträgen von 24 Wissenschaftlern aus ganz Deutschland ist. Diese ganzheitliche Dokumentation mit Einbindung der Studie der THH, kurz ‚Dossier Legehennenhaltung‘ genannt, behandelt die Aspekte des Tierschutzes und der Tiergesundheit, des Verbraucher- und Umweltschutzes sowie der Ökonomie. Es zeigt auf, dass der deutsche Alleingang in Europa mit der Festlegung ausschließlich auf die Boden- und Freilandhaltung und der Nicht-Zulassung der ‚Kleingruppenhaltung‘ korrigiert werden muss und dabei alle Haltungsformen einer erweiterten Erprobung und Bewertung zu unterziehen sind.

Dabei sollten sich Wissenschaftler, Politiker, Tier- und Umweltschützer um eine Zusammenarbeit bemühen um Lösungen zu finden und nicht anfangen, auf der Basis von Emotionen oder methodischen Fehlern zu diskutieren und sich gegenseitig zu entwerten.

Dieses ‚Innehalten‘ mache es notwendig, die Übergangsfrist vom 31. Dezember 2006 auf den 31. Dezember 2009 zu verlängern, so der Bundesverband Deutsches Ei.

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