25. November 2003

Klamroth: Flurschäden durch Wildschweine müssen begrenzt werden

Themen: Verbände — info @ 09:11

Landvolkverband Sachsen-Anhalt fordert Landwirtschaftsministerium zum Handeln auf

Quedlinburg (agrar.de) – ‚Die Wildschweine haben in den letzten Wochen in Sachsen-Anhalt erheblichen Flurschaden, insbesondere bei Grünland, angerichtet, der von der Landwirtschaft so nicht mehr hingenommen werden kann. Teilweise übersteigen die zu entschädigenden Schadenshöhen das Leistungsvermögen der Jagdpächter. Der Grund für die Ausbreitung des Schwarzwildes liegt in günstigen natürlichen Lebensbedingungen. Der massive Populationsanstieg in Sachsen-Anhalt wird durch jagdliche Eingriffe bisher nicht abgeschöpft. Die Folgen überhöhter Schwarzwildbestände äußern sich neben den steigenden Schäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen auch in der zunehmenden Gefahr von Seuchenzügen der Schweinepest und zunehmenden Wildunfällen. Wir fordern daher das Landwirtschaftsministerium auf, gemeinsam mit dem landwirtschaftlichen Berufsstand, dem Landesjagdverband und dem Waldbesitzerverband eine Strategie zu entwickeln, um den Schwarzwildbestand zu reduzieren,‘ so der Präsident des Landvolkverbandes Sachsen-Anhalt, Kurt-Henning Klamroth.

Der Landvolkverband schlägt in Anlehnung an eine gemeinsame Empfehlung zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände in Bayern, folgende Leitsätze, auch für Sachsen-Anhalt vor:

– Intensive Bejagung unter Nutzung aller zulässigen Jagdarten, insbesondere Durchführung von revierübergreifenden Bewegungsjagden und Sammelansitzen.

– Forcierung des jagdlichen Übungsschießens (insbesondere auf den sog. laufenden Keiler).

– Ganzjähriger Abschuss von Überläufern und vor allem von Frischlingen bei jeder sich bietenden Gelegenheit, ohne Rücksicht auf deren körperliche Stärke.

– In der Zeit von Oktober bis Januar forcierte Bejagung von Bachen unter Erhöhung des Bachenanteils auf mindestens 10 Prozent (besser sogar 20 Prozent) der Gesamtstrecke möglichst unter Schonung der Leitbachen.

– Intensive Schwerpunktbejagung in den Feldrevieren, aber auch an der Wald-Feld-Grenze in den Sommermonaten.

– Beschränkung der Kirrung auf den geringst möglichen Umfang. Abstimmung über die räumliche und zeitliche Verteilung der Kirrung in einer Schwarzwildarbeitsgemeinschaft.

– Intensivierung des zielgerichteten Informationsaustausches zwischen Landwirten, Waldbesitzern und Jagdpächtern über Wildschäden und den Einsaatzeitpunkt gefährdeter Kulturen.

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