Verfütterungsverbot – Verordnungen nur mit Zustimmung der Länder
Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an
Berlin (agrar.de) – Der Bundesrat hat gestern zu dem Ersten Gesetz zur Änderung des Verfütterungsverbotsgesetzes den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel angerufen, das Gesetz dahin gehend abzuändern, dass die Mitgestaltungsrechte der Länder in diesem Bereich gewahrt werden. Auf dieser Grundlage zu erlassende Rechtsverordnungen sollen der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
Mit dem Gesetz soll eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, mit der das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) ermächtigt wird, die deutschen Verfütterungsverbotsregelungen an unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft anzupassen. Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages sieht vor, dass diese Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden können.
Der Bundesrat hatte bereits in seiner Stellungnahme am 26. September 2003 ausgeführt, dass die Mitgestaltungsrechte der Länder auf dem sensiblen Gebiet des Verfütterungsverbotes tierischer Bestandteile erhalten bleiben müssen.
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