21. Oktober 2003

Gemüseanbau in Sachsen 2003: Anbaufläche gestiegen

Themen: Archiv — info @ 14:10

Dresden (agrar.de) – Die sächsischen Gemüsebauern bewirtschaften nach Angaben des Statistischen Landesamtes derzeit rund 5.157 Hektar Anbaufläche für Gemüse zum Verkauf. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Gemüse anbauenden Betriebe um 16 auf nunmehr 393 Betriebe. Die Anbaufläche für Gemüse liegt mit 397 Hektar über der Fläche von 2002.

In diesem Jahr bauten 319 Betriebe auf 5.106 Hektar Freilandgemüse an. Dabei nimmt die Frischerbse, wie auch schon in den letzten Jahren, mit 2.678 Hektar Anbaufläche über die Hälfte der sächsischen Gemüseanbaufläche ein. Grüne Pflückbohnen beanspruchen im Berichtsjahr 435 Hektar und damit rund acht Prozent der Gemüseanbaufläche auf dem Freiland. Der Anbau von grünen Pflückbohnen erfolgt in 138 sächsischen Betrieben. Zudem sind unter anderem 415 Hektar Spargel (darunter 327 Hektar im Ertrag stehend), 393 Hektar Blumenkohl, 352 Hektar Speisezwiebeln und 258 Hektar Spinat herangewachsen.

Der Anbau von Gemüse unter Glas wird in Sachsen von 261 Betrieben auf 51 Hektar durchgeführt. Dabei dominiert der Anbau von Gurken auf rund 17 Hektar, gefolgt von Tomaten auf einer Anbaufläche von zwölf Hektar.

Der Regierungsbezirk Dresden stellt mit 226 Betrieben und 3.062 Hektar Anbaufläche den Schwerpunkt des sächsischen Gemüseanbaus dar. Auf diesen Regierungsbezirk entfallen fast 58 Prozent der Gemüse anbauenden Betriebe und 59 Prozent der Anbaufläche. Im Regierungsbezirk Leipzig haben 93 Betriebe (24 Prozent) ihren Sitz. Sie bearbeiten 1.823 Hektar (35 Prozent) der Gemüseanbaufläche in Sachsen. Für den Regierungsbezirk Chemnitz werden 74 Betriebe (19 Prozent) und 293 Hektar (sechs Prozent) der Anbaufläche ausgewiesen.

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Österreich: Eckpunkte der nationalen GAP-Umsetzung fixiert

Themen: Archiv — info @ 14:10

Pröll: Zentrales Kriterium ist inneragrarische Ausgewogenheit

Wien (agrar.de) – In enger Abstimmung mit den Interessenvertretern der heimischen Landwirtschaft hat Landwirtschaftsminister Josef Pröll die Eckpunkte der nationalen Umsetzung der europäischen Agrarreform fixiert. Kennzeichen der Ausgestaltung des nationalen Spielraums sei der Grundsatz der inneragrarischen Ausgewogenheit, so der Landwirtschaftsminister.

Diesem Grundsatz entsprechend sollen in der Frage der Entkoppelung der Prämien die Zahlungen bei den Kulturpflanzen vollständig entkoppelt werden. Im Bereich der Rinderprämien ist die Beibehaltung einer gekoppelten Mutterkuhprämie zu 100 Prozent sowie einer gekoppelten Schlachtprämie von 40 Prozent der bisherigen Zahlung vorgesehen.

Die Umsetzung soll mit 1.1.2005 erfolgen, wobei auf technischer Ebene Übergangsregeln und Härtefallbestimmungen – etwa für Betriebsübernehmer und Neueinsteiger – erarbeiten werden sollen.

Schließlich sollen die aus der Modulation resultierenden zusätzlichen Mittel der ländlichen Entwicklung zu einer Investitionsoffensive im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums eingesetzt werden. Die technische Ausarbeitung dieser Eckpunkte wird nun auf Expertenebene in Angriff genommen.

Pröll: ‚Ich habe die Ergebnisse der GAP Reform als einen für Österreichs Bauern gangbaren Weg bezeichnet. Die nationale Umsetzung hält diesem Anspruch stand.‘

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Hessen: Bewässerung in der Landwirtschaft verbraucht 24 Millionen Kubikmeter Wasser

Themen: Hessen,Wasser — info @ 13:10

Wiesbaden (agrar.de) – In Hessen wurden im Jahr 2002 rund 23,6 Millionen Kubikmeter Wasser zur Bewässerung in der Landwirtschaft eingesetzt. Das ergab die Befragung des Hessischen Statistischen Landesamtes bei 321 landwirtschaftlichen Betrieben und Verbänden, die Wasser für Bewässerungszwecke verwendet hatten. Das Wasser stammte zu 90 Prozent aus dem Grundwasserreservoir. Das restliche Zehntel wurde zum überwiegenden Teil aus Oberflächengewässern gewonnen. Die Nutzung von Quellwasser sowie der Bezug aus der öffentlichen Wasserversorgung spielten eine untergeordnete Rolle.

Von den rund 484.000 Hektar Anbauflächen im hessischen Acker-, Garten- und Dauerkulturbau wurden lediglich 28.000 Hektar (knapp sechs Prozent) mit zusätzlichen Wassergaben versorgt. Dabei kam die Bewässerung fast ausschließlich im südhessischen Regierungsbezirk Darmstadt zum Einsatz und konzentrierte sich vor allem auf die Landkreise Groß-Gerau und Bergstraße. Im nord- und mittelhessischen Raum hatte die Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen nur geringe Bedeutung.

Auf jeden Hektar bewässerte Fläche wurden durchschnittlich 843 Kubikmeter Wasser aufgebracht. Die Bewässerungsgabe schwankte allerdings je nach Kulturart. Auf die Anbauflächen im Ackerbau gelangten 14,5 Millionen Kubikmeter Wasser. Rund 8,4 Millionen Kubikmeter dienten der Bewässerung von gärtnerischen Kulturen sowie 700.000 Kubikmeter der von Dauerkulturen. Das bedeutete im Mittel 660 Kubikmeter Wasser je Hektar Ackerland, 1.845 Kubikmeter je Hektar Gartenland und 470 Kubikmeter je Hektar Dauerkulturen.

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Wernicke: Landwirte müssen mit eigenen Mitteln Futterknappheit vorbeugen

Themen: Archiv — info @ 12:10

EU-Kommission lehnt eine Futternutzung stillgelegter Flächen im Jahr 2004 ab

Magdeburg (agrar.de) – Die EU-Kommission hat eine Nutzung stillgelegter Flächen für die Futtergewinnung im Jahr 2004 abgelehnt. Zur Begründung wies die EU darauf hin, dass die betroffenen Betriebe derzeit durchaus noch in der Lage wären, ihre Anbauplanung auf die knappe Futtersituation einzurichten und Futter auf Böden außerhalb stillgelegter Flächen anzubauen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat auf Initiative des Landes Baden-Württemberg, der sich auch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt angeschlossen hat, versucht, bei der EU-Kommission bereits jetzt eine Ausnahmeregelung zur Futternutzung stillgelegter Flächen im Jahr 2004 zu erreichen.

Begründet wurde dies mit Versorgungsengpässen vieler landwirtschaftlicher Betriebe bei der Futterbereitstellung für ihre Tierbestände durch die Trockenheit des Jahres 2003 in Deutschland. Die angespannte Witterungssituation hat dazu geführt, dass durch fehlenden Aufwuchs beim Frischfutter bereits die Wintervorräte angegriffen werden mussten und Futterengpässe im zeitigen Frühjahr 2004 zu befürchten sind.

Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke: ‚Den Bauern bleibt nach jetziger Einschätzung nichts weiter übrig, als mit eigenen Mitteln Futterknappheit vorzubeugen.‘

Die EU-Kommission hat ihre Ablehnung auch damit begründet, dass die Sinnhaftigkeit des Marktordnungsinstruments Flächenstilllegung in Frage gestellt würde, wenn bereits jetzt die Nutzung von Stilllegungsflächen für die Fütterung freigeben würde.

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BUND-Bilanz rot-grüner Regierungspolitik

Themen: Archiv — info @ 12:10

Berlin (agrar.de) – Zum Jahrestag des Amtsantritts der zweiten rot-grünen Bundesregierung hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor Rückschritten in der Umweltpolitik gewarnt. Schlüsselprojekte der ökologischen Modernisierung gerieten zunehmend in Misskredit. Das gelte beispielsweise für die Lkw-Maut, den weiteren Ausbau der Windenergie, das Dosenpfand und die Ökosteuer. Bestimmte Umweltziele müssten mutiger und entschlossener angestrebt werden. Selbst die zu begrüßenden Neuerungen bei der Entfernungspauschale und der Eigenheimzulage seien weniger einer konsequenten Umweltpolitik als vielmehr der Suche nach Einsparmöglichkeiten geschuldet.

In der Landwirtschaftspolitik – einem rot-grünen Vorzeigesektor – drohe Stillstand. Die EU-Agrarreform lasse den einzelnen Staaten viel Spielraum bei der Neuverteilung von Subventionen. Bundeslandwirtschaftsministerin Künast und die Länderagrarminister müssten jetzt beweisen, ob sie eine sozial-, umwelt- und tiergerechte Landwirtschaft wirklich wollten. Prämien dürften in Zukunft nur jene Agrarbetriebe erhalten, die gehobenen ökologischen Standards genügten.

Angelika Zahrnt, BUND-Vorsitzende: ‚Frau Künast hat sich gegen große Widerstände zu behaupten. Die Lobby der Agrar- und Lebensmittelindustrie schreit jedes Mal auf, wenn versucht wird, etablierte Pfründe anzutasten. Selbst Bundeskanzler Schröder scheint sich an seine Aussage während der BSE-Krise, wir müssten weg von den Agrarfabriken, nicht mehr zu erinnern. So setzen sich Künast und Trittin für gentechnikfrei produzierende Landwirte ein, Wirtschaftsminister Clement und Forschungsministerin Bulmahn jedoch mit Hilfe fadenscheiniger Arbeitsplatzargumente für die Interessen der Gentech-Industrie.‘

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Maut: Landhandel will Gebühren auf Bauern abwälzen

Themen: Archiv — info @ 12:10

Koblenz (agrar.de) – Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) stellt bei den diesjährigen Preisangeboten für Getreide fest, dass diese teilweise mit dem Zusatz ‚unter Vorbehalt einer Maut-Gebühr‘ oder ‚ex Maut‘ ausgestellt werden.

Unter der Aktion ‚Lebensmittel sind mehr wert‘ kämpfen die Bauern- und Winzerfamilien um höhere Preise, damit die Nahrungsmittel wieder den Wert erhalten, der ihnen gebührt. Der Verband fordert, dass die Genossenschaften und der private Landhandel die Mautgebühren bei dem Verkauf ihrer Produkte in den Preis einberechnen müssten. Es sei, so der Verband, möglicherweise einfach, aber vollkommen falsch die Mautgebühren an die Erzeuger abzuwälzen. Unverständlicherweise werde noch nicht einmal der Versuch unternommen, die Mautgebühren über den Preis am Markt zu erwirtschaften.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau empfiehlt jedem Landwirt, sich bei Angeboten oder bei den späteren Abrechnungen, die den ‚Mautvermerk‘ haben, bei dem jeweiligen Abnehmer zu beschweren und darauf hinzuweisen, dass die Mautgebühr in den Verkaufspreis an die Mühlen weiterzuberechnen sei.

Letztlich profitiere die aufnehmende Hand von einer gesunden bäuerlichen Struktur in der Region. Es sei im Sinne des privaten Landhandels und der Genossenschaften, Belastungen von den bäuerlichen Familien fernzuhalten. Es dürfe nicht der Weg des geringsten Widerstandes, sondern der lohnendere Weg gegangen werden.

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SLB: Weiterhin Anträge auf Dürrehilfe stellen

Themen: Archiv — info @ 11:10

Dresden (agrar.de) – Der Sächsischer Landesbauernverband (SLB) empfiehlt Landwirten, weiterhin Anträge auf Dürrehilfe aus dem Bund-Länder-Programm zu stellen.

SLB-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfram Rühle hat den Kreisbauernverbänden empfohlen, gemeinsam mit den betroffenen Bauern und den Landwirtschaftsämtern die betriebliche Situation zu analysieren und entsprechende Anträge zur Dürrehilfe aus dem Bund-Länder-Programm zu stellen. Der SLB werde sich dafür einsetzen, die teils überhöhten Zugangsbedingungen zur Einbeziehung in das Programm zu korrigieren. Die Lage in den dürregeschädigten Betrieben sei prekär, die Unterstützung des Staates bliebe größenteils aus, so die Meinung der Regionalgeschäftsführer des SLB auf ihrer Sitzung am 20. Oktober in Dresden.

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Rheinland-Pfalz: Ministerium weist Kritik an Dürre-Hilfsmaßnahmen zurück

Themen: Archiv,Banken,Förderung — info @ 11:10

Mainz (agrar.de) – Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium hat die in jüngster Zeit in Presseberichten und Briefen geäußerte Kritik an angeblich nicht ausreichenden Hilfen für dürregeschädigte Landwirte entschieden zurückgewiesen. ‚Wir haben das Mögliche zeitnah veranlasst. Für millionenschwere Sonderprogramme ist schlicht und einfach kein Geld da oder wir müssten innerhalb der Landwirt­schaft umschichten, also an anderer Stelle kürzen‘, so ein Sprecher des Ministeriums.

Die diesjährigen Witterungsbedingungen hätten ohne Zweifel zu erheblichen finanziellen Einbußen in der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft geführt, besonders in der West- und Nordpfalz. Deshalb habe das Ministerium alle Kräfte darauf konzentriert, liquiditätsverbessernde Maßnahmen im Interesse dieser Landwirte zu ergreifen. Dazu gehören einerseits steuerliche Entlastungsmaßnahmen und eine beschleunigte Auszahlung aller Beihilfe­zahlungen nach den gegebenen Möglichkeiten. In Abstimmung mit dem rheinland-pfälzischen Berufsstand hatte dabei höchste Priorität, die Ausgleichszulage und die Prämien des rheinland-pfälzischen Förderprogramms Umwelt­schonende Landbewirtschaftung (FUL) noch im September bzw. Anfang Oktober auszuzahlen.

Anschließend wurden die EU-Ausgleichszahlungen so zeitnah wie möglich angewiesen. Dabei sind alle Ausnahmetatbestände der maßgeblichen EU-Verordnungen zur Anwendung gekommen und weitere, in den Rechtstexten nicht vorgesehene Ausnahmen geschaffen worden. So wurde beispielsweise dafür gesorgt, dass Flächen, die auf Grund des schlechten Zustands nicht oder nur teilweise im Flächennachweis beantragt wurden, noch bis zum 31. Mai diesen Jahres nachgemeldet werden konnten. Damit wurde erreicht, dass den betroffenen Landwirten nicht noch ein zusätzlicher finanzieller Schaden durch den Entzug der Prämien entsteht. Leider wurde von dieser Ausnahmeregelung nur sehr wenig Gebrauch gemacht.

Den Futterbaubetrieben in den Höhengebieten wurde mit der vorgenannten Ausnahmeregelung leider nur eine kleine Sorge genommen. Deren Haupt­problem war die bereits eingetretene Futterknappheit. Nach langen und zähen Verhandlungen mit Brüssel hat das Ministerium erreicht, dass es zu einer Entlastung dieser Versorgungsengpässe kam, in dem in diesem Jahr die Aufwüchse der konjunkturell stillgelegten Flächen in Rheinland-Pfalz zusätzlich als Futterfläche genutzt werden konnten.

Auch bezüglich des in den Presseberichten erwähnten Auszahlungstermins im Bereich der Flächenzahlungen hat sich das Ministerium für eine Vorverlegung des Termins eingesetzt. Im Ministerium geht man davon aus, dass es für die meisten betroffenen Landwirte sinnvoller ist, die Prämie in voller Höhe im November zu erhalten als nur einen von der EU vorfinanzierten Abschlag im Oktober. Davon hat im Übrigen nur ein Bundesland Gebrauch gemacht. Aus EU-rechtlichen Gründen darf Landwirten, die nachwachsende Rohstoffe auf Stilllegungsflächen angebaut hatten, ohnehin kein Abschlag ausgezahlt werden. Auf Rheinland-Pfalz übertragen hätte dies bedeutet, dass mehr als zehn Prozent der Landwirte keinen Abschlag erhalten hätten. Selbst die neuen Bundesländer, in denen die Dürreschäden in der Regel weitaus gravierender waren als in Rheinland-Pfalz, haben u.a. wegen dieser EU-rechtlichen Einschränkungen und sonstiger verwaltungstechnischer Probleme, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht.

Dabei ist auch festzuhalten, dass der Bund den „regulären“ Auszahlungstermin einheitlich für alle Bundesländer festlegt, da er die nach dem EU-Recht notwendige Zwischenfinanzierung der Prämien (rund 3,5 Milliarden Euro) über­nehmen muss. Angesichts der extremen Dürre und der damit verbundenen Situation der Landwirte war der Bund bereit, in diesem Jahr den Auszahlungs­termin auf den 16. November 2003 vorzuverlegen. Eine weitere Vorverlegung wurde vom Bundesministerium aus finanziellen Gründen abgelehnt. An diese Entscheidung ist das Land gebunden, da Mittel für eine eigene Zwischen­finanzierung nicht zur Verfügung stehen.

An dem angebotenen Bund-Länder-Hilfsprogramm beteiligt sich das Land Rheinland-Pfalz nicht. Dies hat folgende Gründe:

1. Die Messlatte für den Nachweis der Existenzgefährdung liegt sehr hoch und das Verwaltungsverfahren ist angesichts der erforderlichen Genehmigungen seitens der Europäischen Kommission zu bürokratisch und langwierig.

2. Angesichts der Haushaltslage hätte Rheinland-Pfalz darüber hinaus bei der geltenden 50-prozentigen Landesbeteiligung Mittelumschichtungen aus der Ausgleichszulage vornehmen müssen. Mit diesem Rückgriff auf die Ausgleichszulage wären allerdings die in Rheinland-Pfalz hauptsächlich betroffenen Futterbaubetriebe in ihrer Gesamtheit ‚bestraft‘ worden. Dabei wären insbesondere auch die Betriebe getroffen worden, die die Kriterien für die Hilfsmaßnahmen des Bund-Länder-Programms nur knapp verfehlen.

Deshalb ist das Bund-Länder-Hilfsprogramm aus Sicht des Ministeriums keine geeignete Hilfe, da sie den Betrieben kurzfristig nicht zur Verfügung steht. Darüber hinaus sieht das Ministerium in der überwiegend als Zinsverbilligung beabsichtigten Hilfe des Bund-Länder-Programms keine wesentlich günstigere Unterstützung im Vergleich zu der Öffnung des ‚Sonderkreditprogramms Junglandwirte‘ der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie des Landes­programms der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Diese Kapitalmarkthilfen stehen den Landwirten zeitnah zur Verfügung und sind damit die bessere Hilfe.

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Thalheim warnt vor Provinzialisierung bei Umsetzung der EU-Agrarreform

Themen: Archiv — info @ 11:10

Berlin/Döbeln (agrar.de) – ‚Ich warne vor Provinzialisierung der Agrarpolitik in Deutschland‘. Mit diesen Worten trat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL), Dr. Gerald Thalheim, anlässlich einer agrarpolitischen Veranstaltung am Montag in Döbeln (Sachsen) Bestrebungen einzelner Bundesländer entgegen, auf ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion zu verzichten.

Der Agrarpolitiker warnte davor, unter dem Deckmantel einer flexiblen Ausgestaltung unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern anzustreben. ‚Mit der stärkeren Marktorientierung brauchen wir einheitliche Wettbewerbsbedingungen für den Agrarstandort Deutschland‘, betonte der Staatssekretär. ‚Die Bundesregierung wird deshalb weiterhin gemeinsam mit den Bundesländern den Spielraum für die Umsetzung der EU-Agrarreform nutzen, um ein bundeseinheitliches Herangehen im Interesse der Landwirte zu gewährleisten.‘

Der Luxemburger Beschluss zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik lässt den Mitgliedstaaten einen erheblichen Spielraum bei der Umsetzung. Insoweit trägt der Beschluss den sehr unterschiedlichen Bedingungen, denen die Landwirtschaft in den verschiedenen Mitgliedstaaten bzw. den einzelnen Regionen der EU ausgesetzt ist, ausreichend Rechnung. Von besonderer Bedeutung sind dabei aus deutscher Sicht vor allem die stärkere Orientierung auf die Märkte durch weitgehende Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion sowie die Stärkung der Förderung des ländlichen Raums durch neue Maßnahmen und zusätzliche Mittel über die Modulation. Nach Auffassung der Bundesregierung wird der agrarpolitische Spielraum durch ein Entkopplungsmodell mit folgenden Eckpunkten am ehesten erreichen werden:

. Beginn der Entkopplung ab 2005, . bundeseinheitliches Entkopplungsmodell, . vollständige Entkopplung der Direktzahlungen, . Entkopplung über ein Kombimodell aus Betriebs- und Regionalmodell, . schrittweise Anpassung der Prämienrechte mit dem Ziel eines einheitlichen Hektar-Prämienrechts, . möglichst frühzeitige Einbeziehung der Milch in das Entkopplungsmodell.

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20. Oktober 2003

Müller fordert Verbesserungen bei Tiertransporten

Themen: Archiv — info @ 14:10

Kiel/Berlin (agrar.de) – Schleswig-Holsteins Umwelt- und Landwirtschaftsminister Klaus Müller begrüßt die Initiative von EU-Kommissar Byrne für mehr Tierschutz im Rahmen von Tiertransporten. Wesentliche Forderungen des Tierschutzes seien jedoch immer noch nicht erfüllt. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass Schlachttiere über unbegrenzte Entfernungen transportiert werden dürfen, erklärte Müller anlässlich der Beratungen im Agrarausschuss des Bundesrates.

‚Die erlaubte Transportzeit für Schlachttiere sollte auf maximal vier Stunden begrenzt werden. Es ist unzivilisiert, dass Tiere über hunderte, zum Teil tausende von Kilometern zum Schlachten durch die Welt gekarrt werden‘, so der Minister weiter. Nach seiner Auffassung sollten Tiere in möglichst nahe gelegenen Schlachthöfen geschlachtet werden. Schließlich könne das Fleisch im gefrorenen Zustand in weiter entlegene Gebiete transportiert werden.

Weiter fordert Klaus Müller die umgehende Abschaffung der europäischen Exporterstattungen für Schlachttiere. ‚Es ist völlig inakzeptabel, dass der Export von lebenden Schlachttieren in Drittländer mit dem Geld der europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gefördert wird.‘ Derzeit wird der grenzüberschreitende Viehhandel, beispielsweise nach Ägypten oder in den Libanon, mit 41 Euro pro Kilo Lebendgewicht subventioniert.

Links zum Thema Tierhandel und -transport, Links zum Thema Agrarpolitik.

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