22. Oktober 2003

Stächele: Flurneuordnung ist wichtiges Instrument zur ganzheitlichen Landentwicklung

Themen: Archiv — info @ 12:10

Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften (BTG) tagt in Oberkirch / Verband vertritt drei Millionen Grundstückseigentümer

Oberkirch (agrar.de) – ‚Die Flurneuordnung wird von der Landesregierung Baden-Württembergs als wichtiges Instrument zur ganzheitlichen Landentwicklung hoch geschätzt‘, sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Willi Stächele, am Dienstag bei der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes für Teilnehmergemeinschaften (BTG) in Oberkirch (Ortenaukreis). ‚Der Ländliche Raum ist die ‚Perle‘ eines jeden Bundeslandes‘, betonte Stächele. Er sei nicht nur Kornkammer, sondern ebenso wertvoll für die Natur und die Erholung suchenden Menschen.

Der BTG vertritt rund 3.800 Teilnehmergemeinschaften mit zirka drei Millionen Grundstückseigentümer, die an Flurneuordnungsverfahren in Deutschland beteiligt sind. ‚Ihre Arbeit wird geschätzt und anerkannt‘, bestätigte der Minister den Versammlungsteilnehmern. Denn es werde immer wichtiger, dass durch ehrenamtliches Engagement die Verwaltung und die Politik unterstützt würden. Nur so könne das Ziel, die Weiterentwicklung des Ländlichen Raumes, erreicht werden.

‚Bei dieser großen Zahl von Grundstückseigentümern sei es besonders wichtig, engen und vertrauensvollen Kontakt zu knüpfen‘, hob Minister Stächele hervor. Das gelinge mit dem Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften und dem Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg unter dem Vorsitz von Willi Müller, der zugleich Bundesvorsitzender ist, ausgezeichnet. ‚Gehen Sie jeweils auf Länderebene sowie gemeinsam auf Bundes- und EU-Ebene auf die Vertreter der Politik zu und suchen Sie nach Lösungen, die dem ländlichen Raum helfen‘, empfahl der Minister den Delegierten.

‚Die Flurneuordnung ist in Baden-Württemberg als das Instrument zur Strukturentwicklung im Ländlichen Raum sehr gefragt‘, erklärte Stächele. Im neuen Arbeitsprogramm der Flurneuordnungsverwaltung für die Jahre 2003 und 2004 ist vorgesehen, dass insgesamt 76 neue Flurneuordnungsverfahren mit rund 29.000 Hektar in den nächsten zwei Jahren angeordnet werden. Davon sind 23 Verfahren so genannte Unternehmensflurneuordnungen bei planfestgestellten Infrastrukturprojekten. Weitere zehn Verfahren sind notwendig auf Grund kommunaler, infrastruktureller sowie ökologischer Erfordernisse. Bis zum Jahr 2012 seien nochmals rund 300 Verfahren zu erwarten oder bereits beantragt. Auch hier betrage der Anteil der Unternehmensverfahren zirka 30 Prozent.

Ende 2002 wurden über 450 Flurneuordnungsverfahren mit knapp 400.000 Hektar, das sind zirka elf Prozent der Landesfläche, von den 22 Ämtern für Flurneuordnung und Landentwicklung bearbeitet. Daran beteiligt waren mehr als 300.000 Grundstückseigentümer. Jährlich werden etwa 40 Millionen Euro durch die Flurneuordnungsverwaltung im Land investiert. Davon sind rund 28 Millionen Euro Zuschüsse von EU, Bund und Land. Ein Euro aus Landesmitteln kann bis zu vier Euro des Bundes und der EU ins Land holen. In den letzten 40 Jahren wurden über 1,3 Milliarden Euro an Zuschüssen in Flurneuordnungen aufgewendet.

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