01. Oktober 2003

Brandenburg: Dürre geschädigte Betriebe können Anträge auf Hilfsgelder stellen

Themen: Archiv — info @ 13:10

Potsdam (agrar.de) – Ab sofort können Dürre geschädigte Agrarbetriebe in Brandenburg Anträge für das Bund-Länder-Existenzsicherungsprogramm stellen. Nachdem seit Juni bereits eine Reihe von Hilfsmaßnahmen für Brandenburgs Landwirtschaft auf den Weg gebracht wurden, stellen Bund und Land nun auch – wie angekündigt – zusätzliches Geld zur Verfügung, betont Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD): ‚Jeder weiß, dass wir damit nicht die dreistelligen Millionenverluste der diesjährigen Ernte ausgleichen können. Mit dem Geld ist aber wirksame Hilfe zur Existenzsicherung möglich. Ich will auch daran erinnern, dass dieses wichtige Hilfsprogramm für unsere Landwirtschaft unbürokratisch und schnell auf den Weg gebracht werden konnte, weil in Bund und Land Ministerien und Verwaltungen über Parteigrenzen hinweg an einem Strang gezogen haben – und ziehen wollten, um so ein Zeichen der Solidarität zu setzen.‘

Im brandenburgischen Landeshaushalt sind für dieses Jahr und kommendes Jahr insgesamt 15 Mio. Euro für die Dürrehilfen reserviert. Brandenburgs Landesregierung hat vom Bund Signale erhalten, dass der Beitrag des Bundes über die bereits garantierten 10 Mio. Euro auf 15 Mio. Euro aufgestockt werden kann.

Antragsformulare sind über die Landwirtschaftsämter der Kreise beziehungsweise kreisfreien Städte erhältlich. Im Online-Angebot des brandenburgischen Agrar- und Umweltministeriums sind die Formulare abrufbar.

Die ausgefüllten Anträge müssen bis spätestens Montag, 27. Oktober 2003 bei den Landwirtschaftsämtern eingegangen sein (Amtsstempel). Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Nachfragen und weitere Informationen beim zuständigen Amt für Landwirtschaft sowie beim Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft.

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