12. August 2003

Sachsen-Anhalt: Landwirtschaftsministerium untersagt Anbindehaltung von Pferden

Themen: Archiv — info @ 11:08

Magdeburg (agrar.de) – Das Landwirtschaftsministerium Sachsen-Anhalts hat die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden in sogenannten Ständern untersagt. ‚Diese Haltung ist nicht artgerecht‘, begründet Landwirtschaftsstaatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens den Erlass. Die Anbindehaltung schränkt Bewegungsbedürfniss und Sozialkontakte des Pferdes ein und verhindert das Wälzen zur Körperpflege sowie das Schlafen in Seitenlage. Untersagt ist auch das dauerhafte Anbinden auf der Koppel mittels Kette. Die Übergangsfrist für die Umstellung beträgt 24 Monate.

Die Anbindehaltung ist nur noch auf Turnieren oder anderen Veranstaltungen, zur Pflege und zur tierärztlichen Behandlung kranker und verletzter Tiere zulässig.

Die in Sachsen-Anhalt gehaltenen Pferde werden nahezu ausschließlich zum Sport oder zur Freizeitbeschäftigung genutzt. Die Nutzungsintensität ist dabei sehr unterschiedlich, deshalb muss die artgerechte Haltung besonders berücksichtigt werden. Das wird bei dem überwiegenden Teil der Pferde in Sachsen-Anhalt bereits berücksichtigt.

In Sachsen-Anhalt gibt es 19.783 Pferde aus Reit- und Fahrbetrieben, Pferdepensionen und sonstige Pferdehaltungen. Pferde in der landwirtschaftlichen Nutzung gibt es in Sachsen-Anhalt so gut wie keine mehr.

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