Höhn: NRW-Programm „Ländlicher Raum“ voller Erfolg
Programm schafft Arbeitsplätze und entlastet die Umwelt
Düsseldorf (agrar.de) – Im Rahmen des NRW-Programms ‚Ländlicher Raum‘ sind in den letzten drei Jahren mehr als 310 Millionen Euro ausgezahlt worden. Das Geld wird gemeinsam von EU, Bund und Land bereit gestellt und in insgesamt elf verschiedenen Förderbereichen in Land- und Forstwirtschaft eingesetzt. Neben der einzelbetrieblichen Agrarinvestitionsförderung geht es vor allem um den Ausbau der nordrhein-westfälischen Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen in der Landwirtschaft sowie im Gartenbau. Über Flurbereinigungs- und Dorferneuerungsmaßnahmen wird die ländliche Infrastruktur verbessert. Im Forstbereich zielen die Fördermaßnahmen auf die wirtschaftliche und ökologische Aufwertung der Waldflächen. Im Zentrum steht dabei die Förderung neuer Einsatzmöglichkeiten für Holz bei der Wärme- und Stromgewinnung. Ein weiterer Kernbereich des Programms sind die Agrarumweltmaßnahmen, der Vertragsnaturschutz und der FFH-Ausgleich. Damit werden die ökologischen Leistungen der Land- und Forstwirtschaft angemessen honoriert und die Bewirtschaftungsauflagen ausgeglichen.
Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: ‚Das Programm ‚Ländlicher Raum‘ ist ein voller Erfolg und ein gutes Beispiel für nachhaltige Förderung. Es sind neue Arbeitsplätze entstanden und viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben sich mit Hilfe der Förderung neue Einkommensmöglichkeiten erschlossen. Wir haben damit bewiesen, dass sich mit Natur- und Umweltschutz auch Geld verdienen lässt.‘
Drei Maßnahmen des Programms sind besonders erfolgreich: die Dorferneuerung, die Agrarumweltmaßnahmen und die Holzabsatzförderung. Durch die Förderung der Umnutzung nicht mehr benötigter land- und forstwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnraum oder für gewerbliche Zwecke im Rahmen der Dorferneuerung konnten in den letzten drei Jahren rund 200 Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden. Über Agrarumweltmaßnahmen und im Vertragsnaturschutz werden in NRW inzwischen rund 230.000 Hektar ökologisch, extensiv bzw. naturnah bewirtschaftet, das sind mehr als 15 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Nordrhein-Westfalens. Seit 1999 hat sich der Umfang der Förderfläche mehr als verdoppelt. Im Rahmen der Holzabsatzförderung sind mehr als 1.000 Anlagen für Holzpellets und Holzhackschnitzel gefördert worden. Das bedeutet 340 neue Arbeitsplätze im Anlagenbau, im Wartungsbereich und im Forst. Zusätzlich konnten rund doppelt so viele bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Der Einsatz von Holz als Energieträger rechnet sich und ist zu gleich aktiver Klimaschutz. Mit den geförderten Anlagen reduziert sich der klimaschädliche CO2-Ausstoß um 130.000 Tonnen pro Jahr.
‚Vor dem Hintergrund dieser eindrucksvollen Ergebnisse ist die Kritik von Agrarkommissar Fischler, Nordrhein-Westfalen habe Fördergelder in Brüssel liegen lassen, nicht nachvollziehbar‘, so die Ministerin. „Alle bewilligungsreifen Anträge auf Förderung im Rahmen des NRW-Programms ‚Ländlicher Raum‘ sind auch bedient worden. Kein Förderantrag in NRW ist liegengeblieben. Mit dem Programm ‚Ländlicher Raum‘ hat die Landesregierung ab 2000 deutlich mehr EU-Mittel – rund 40 Prozent – nach Nordrhein-Westfalen geholt als in der vorangegangenen Förderperiode. Damit wurde die bisherige ungerechte Verteilung der EU-Mittel zu Gunsten der süddeutschen Bundesländer teilweise korrigiert. Die Verantwortung für den nicht vollständigen Mittelabfluss in den ersten beiden Programmjahren 2000 und 2001 trägt vor allem die Europäische Kommission. Wenn Agrarkommissar Fischler 14 Monate braucht, um unser neues Programm zu genehmigen, obwohl er nach dem Verordnungstext innerhalb von sechs Monaten genehmigen muss, darf er sich nicht wundern, dass die Gelder nicht abfließen. Die Genehmigung aus Brüssel erfolgte erst am 7. September 2000, eigentlich wollten wir aber schon am 1. Januar 2000 mit der Förderung beginnen. Im ersten Programmjahr blieben uns daher bis zum Ende des EU-Haushaltsjahres am 15. Oktober 2000 nur noch sechs Wochen Zeit, Gelder zu bewilligen und auszuzahlen, wobei die Auszahlung erst nach Fertigstellung der Maßnahme zulässig ist. Trotzdem haben wir im ersten Jahr eine Mittelabflussquote von 52 Prozent erreicht. Das war nur möglich, weil wir auf eigenes Risiko schon vor der Genehmigung bewilligt haben. Im übrigen hat die Europäische Kommission bis heute noch nicht die von NRW gemeldeten FFH- und Vogelschutzgebiete genehmigt, obwohl EU-Umweltkommissarin Wallstroem unser Vorgehen als mustergültig ansieht.‘
Die rund 40 Prozent zusätzliche Mittel sind u.a. in neue Förderprogramme geflossen (z. B. FFH-Ausgleich, Förderung des Aufbaus neuer Einkommensstandbeine in landwirtschaftlichen Betrieben und weitere Agrarumweltmaßnahmen), die den Bäuerinnen und Bauern erst bekannt gemacht werden mussten. Das nicht ausgeschöpfte Mittelvolumen der ersten Programmjahre entspricht dem zusätzlich akquirierten Mittelanteil. Bezogen auf die EU-Mittel der vorangegangenen Förderperiode wurden die EU-Mittel also vollständig ausgeschöpft.
Darüber hinaus ist der Mittelabfluss im Rahmen des NRW-Programms ‚Ländlicher Raum‘ in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2002 wurde eine Abflussquote von über 90 Prozent erreicht. Für das laufende Jahr rechnet das Ministerium mit einem vollständigen Abfluss der Mittel. Diese Steigerung hängt auch mit den vielen neuen Maßnahmen des Programms zusammen, die von den Landwirten häufig erst nach einer Anlaufphase nachgefragt werden.
Nach Einschätzung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig (FAL), die derzeit die Halbzeitbewertung des NRW-Programms ‚Ländlicher Raum‘ durchführt, ist das Programm ein guter Beitrag, die Förderung im ländlichen Raum neu auszurichten. Positiv sind neue Förderansätze wie z. B. die Modellvorhaben im Agrarumweltbereich, die das Zusammenwirken der einzelnen Förderbereiche verbessern. Nach Ansicht der Gutachter müssen sich bei einem Programm mit neuen strategischen Ansätzen und Inhalten die Umsetzungsprozesse erst einspielen. Die FAL betont, dass auch die Europäische Kommission gefordert ist, die Verwaltungsvorgaben und die finanztechnischen Regelungen so auszugestalten, dass in den Mitgliedstaaten eine effiziente Umsetzung der Programme möglich ist. Als Hemmschuh bei den Investitionsfördermaßnahmen hat sich insbesondere der Mittelverfallsmechanismus am Ende des Haushaltsjahres herausgestellt. EU-Mittel, die z. B. durch mangelnden Baufortschritt infolge ungünstiger Witterung im laufenden EU-Haushaltsjahr nicht ausgegeben werden können, verfallen und müssen dann mit EU-Mitteln des neuen Programmjahres ausfinanziert werden. In anderen EU-Förderprogrammen wie z.B. dem Ziel 2-Programm gibt es diese störenden Regelungen nicht.
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