BDP: Koexistenz durch flexible Kombination von Maßnahmen möglich
Bonn (agrar.de) – Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) begrüßt die von der EU-Kommission herausgegebenen Leitlinien für die praktische Gestaltung von Koexistenz pflanzlicher Produktionsrichtungen mit und ohne Einsatz der Gentechnologie. Das von der Kommission empfohlene Subsidiaritätsprinzip, welches den sehr unterschiedlichen Bedingungen in den landwirtschaftlichen Betrieben Rechnung tragen kann, beurteilt der BDP als besonders sinnvoll. Der Landwirt muss dabei stets frei wählen können, welche praktischen Maßnahmen aus dem zur Verfügung stehenden Gesamtkatalog gezielt und von ihm individuell maßgeschneidert kombiniert werden müssen, um in der gegebenen Betriebsstruktur und unter den erforderlichen Produktionsbedingungen die angestrebte und gewünschte Produktqualität zu erzielen.
‘Für die Umsetzung der vorgelegten Strategien in den EU-Mitgliedssaaten ist deshalb ein starres Korsett in Form gesetzlicher Regelungen ungeeignet, ja geradezu schädlich’, so Dr. Ferdinand Schmitz, Geschäftsführer des BDP.
Sollten die EU-Mitgliedsstaaten die hier gegebenen Leitlinien in unterschiedlicher Schärfe in nationale Gesetze festschreiben, so käme es zwangsläufig zu einem Flickenteppich an Regelungen, der ohne Zweifel zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Gemeinschaft führen würde. ‘Ein funktionierendes Koexistenzsystem muss intelligent und effizient organisiert werden. Durch eine möglichst flexible Kombination von betrieblichen Einzelmaßnahmen lässt es sich besonders effektiv, praktikabel, kostenwirksam und verhältnismäßig gestalten. Dazu ist keine weitere Gesetzgebung notwendig’, betont der BDP-Geschäftsführer.
Wissenschaftliche Basis und praktische Erfahrung
Der jetzt von der EU-Kommission empfohlene Maßnahmen-Katalog zur Koexistenz ist das Ergebnis einer aktuellen, wissenschaftlich basierten Sammlung von Forschungsergebnissen, die mit den bestehenden Erfahrungen im Pflanzenbau und den Regeln der guten fachlichen Praxis kombiniert sind.
Im Konsumanbau wenden Landwirte bereits traditionell – im Einklang mit den Regeln des integrierten Pflanzenbaus – ein umfangreiches Maßnahmenbündel an, um die gewünschte Qualität ihres Ernteproduktes zu erreichen. Die große Interaktion zwischen Sortenwahl, klimatischen Bedingungen, Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung, Ernte und Fruchtfolge können durch Maßnahmen, wie sie die Leitlinien vorschlagen, ergänzt werden.
In der Saatgutproduktion liegen aus historischem Hintergrund zusätzlich einige gesetzliche Vorschriften vor, die sich auch im vorgelegten Leitlinienkatalog der Kommission wiederfinden, beispielsweise Abstandsregelungen und Fruchtfolgevorschriften. Die Eins zu Eins-Übertragung von Maßnahmen der in der Saatgutproduktion auf den Konsumanbau ist nicht praxisgerecht und im Regelfall überflüssig.
Im Vordergrund steht die flexible und kosteneffektive Gestaltung des Maßnahmenkonzeptes durch den Landwirt selbst. Der europäische Rechtsrahmen dafür ist – zumindest für Lebens- und Futtermittel – im Rahmen der Verordnung zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung sowie gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel mit der Festlegung eines Schwellenwertes von 0,9 Prozent be-reits grundsätzlich gelegt. Die Unternehmen der Saatgutwirtschaft kämpfen allerdings weiterhin mit der vorherrschenden Rechtsunsicherheit durch fehlende Schwellenwerte für Saatgut.
‘Wissenschaft, Produzenten (Saatgutanbieter und Landwirte), Offizialberatung und Behörden auf Länder- und Bundesebene müssen zusammenarbeiten, um diese Leitlinien in effiziente Anbauempfehlungen umzusetzen’, so Dr. Ferdinand Schmitz abschließend.
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