24. Juli 2003

BDP: Koexistenz durch flexible Kombination von Maßnahmen möglich

Themen: Archiv — info @ 12:07

Bonn (agrar.de) – Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) begrüßt die von der EU-Kommission herausgegebenen Leitlinien für die praktische Gestaltung von Koexistenz pflanzlicher Produktionsrichtungen mit und ohne Einsatz der Gentechnologie. Das von der Kommission empfohlene Subsidiaritätsprinzip, welches den sehr unterschiedlichen Bedingungen in den landwirtschaftlichen Betrieben Rechnung tragen kann, beurteilt der BDP als besonders sinnvoll. Der Landwirt muss dabei stets frei wählen können, welche praktischen Maßnahmen aus dem zur Verfügung stehenden Gesamtkatalog gezielt und von ihm individuell maßgeschneidert kombiniert werden müssen, um in der gegebenen Betriebsstruktur und unter den erforderlichen Produktionsbedingungen die angestrebte und gewünschte Produktqualität zu erzielen.

‚Für die Umsetzung der vorgelegten Strategien in den EU-Mitgliedssaaten ist deshalb ein starres Korsett in Form gesetzlicher Regelungen ungeeignet, ja geradezu schädlich‘, so Dr. Ferdinand Schmitz, Geschäftsführer des BDP.

Sollten die EU-Mitgliedsstaaten die hier gegebenen Leitlinien in unterschiedlicher Schärfe in nationale Gesetze festschreiben, so käme es zwangsläufig zu einem Flickenteppich an Regelungen, der ohne Zweifel zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Gemeinschaft führen würde. ‚Ein funktionierendes Koexistenzsystem muss intelligent und effizient organisiert werden. Durch eine möglichst flexible Kombination von betrieblichen Einzelmaßnahmen lässt es sich besonders effektiv, praktikabel, kostenwirksam und verhältnismäßig gestalten. Dazu ist keine weitere Gesetzgebung notwendig‘, betont der BDP-Geschäftsführer.

Wissenschaftliche Basis und praktische Erfahrung

Der jetzt von der EU-Kommission empfohlene Maßnahmen-Katalog zur Koexistenz ist das Ergebnis einer aktuellen, wissenschaftlich basierten Sammlung von Forschungsergebnissen, die mit den bestehenden Erfahrungen im Pflanzenbau und den Regeln der guten fachlichen Praxis kombiniert sind.

Im Konsumanbau wenden Landwirte bereits traditionell – im Einklang mit den Regeln des integrierten Pflanzenbaus – ein umfangreiches Maßnahmenbündel an, um die gewünschte Qualität ihres Ernteproduktes zu erreichen. Die große Interaktion zwischen Sortenwahl, klimatischen Bedingungen, Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung, Ernte und Fruchtfolge können durch Maßnahmen, wie sie die Leitlinien vorschlagen, ergänzt werden.

In der Saatgutproduktion liegen aus historischem Hintergrund zusätzlich einige gesetzliche Vorschriften vor, die sich auch im vorgelegten Leitlinienkatalog der Kommission wiederfinden, beispielsweise Abstandsregelungen und Fruchtfolgevorschriften. Die Eins zu Eins-Übertragung von Maßnahmen der in der Saatgutproduktion auf den Konsumanbau ist nicht praxisgerecht und im Regelfall überflüssig.

Im Vordergrund steht die flexible und kosteneffektive Gestaltung des Maßnahmenkonzeptes durch den Landwirt selbst. Der europäische Rechtsrahmen dafür ist – zumindest für Lebens- und Futtermittel – im Rahmen der Verordnung zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung sowie gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel mit der Festlegung eines Schwellenwertes von 0,9 Prozent be-reits grundsätzlich gelegt. Die Unternehmen der Saatgutwirtschaft kämpfen allerdings weiterhin mit der vorherrschenden Rechtsunsicherheit durch fehlende Schwellenwerte für Saatgut.

‚Wissenschaft, Produzenten (Saatgutanbieter und Landwirte), Offizialberatung und Behörden auf Länder- und Bundesebene müssen zusammenarbeiten, um diese Leitlinien in effiziente Anbauempfehlungen umzusetzen‘, so Dr. Ferdinand Schmitz abschließend.

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Sachsen-Anhalt: Erste Ergebnisse aus der Bodennutzungshaupterhebung

Themen: Archiv — info @ 12:07

Halle (agrar.de) – Nach den vorläufigen Ergebnissen der diesjährigen Bodennutzungshaupterhebung im Mai wurden in Sachsen-Anhalt auf einer Million Hektar Ackerland 836.000 Hektar Marktfrüchte – und zwar darunter 582.000 Hektar Getreide, 137.000 Hektar Ölfrüchte, 65.000 Hektar Hackfrüchte, 44.000 Hektar Hülsenfrüchte sowie 4.800 Hektar Gemüse und Erdbeeren – und 68.000 Hektar Futterfeldfrüchte angebaut.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt ging die Getreidefläche gegenüber dem Vorjahr um 3 Prozent zurück und hat einen Anteil an der Ackerfläche von 58 Prozent. Innerhalb der Getreidearten gab es aufgrund der ungünstigen Aussaatbedingungen im Herbst, bedingt durch das Augusthochwasser sowie erheblichen Auswinterungsschäden, eine Verschiebung des Wintergetreides zugunsten des Sommergetreides. Während bei den Winterungen ein Rückgang um 10 Prozent zu verzeichnen ist, hat sich die Fläche mit Sommergetreide nahezu verdoppelt.

Auf über der Hälfte der Getreidefläche reift in Sachsen-Anhalt Winterweizen (311.000 Hektar); Sommerweizen wurde auf 15.000 Hektar gedrillt. Die mit Wintergerste bestellte Fläche verringerte sich um 14 Prozent auf 89.000 Hektar. Der Anbau von Sommergerste dagegen ist durch die Neuaussaat auf den Auswinterungsflächen auf 34.000 Hektar angestiegen (2002: 18.000 Hektar). Roggen wächst in diesem Jahr auf 61.000 Hektar, das ist knapp ein Drittel weniger als im Vorjahr. Bei Triticale wurde der Anbau um 12 Prozent eingeschränkt; zur Ernte 2003 stehen damit 39.000 Hektar Triticale an.

Ölfrüchte beanspruchen knapp 14 Prozent des Ackerlandes und stehen auf 137.000 Hektar, darunter 119.000 Hektar Winterraps, 8.000 Hektar Sommerraps und Rübsen und 5.000 Hektar Körnersonnenblumen. Während die Winterrapsfläche um 11 Prozent zurückgegangen ist, wurde der Anbau von Sommerraps und Rübsen entsprechend erheblich ausgedehnt.

Für den Anbau von Hackfrüchten wurden 65.000 Hektar Ackerland genutzt und zwar für Kartoffeln knapp 15.000 Hektar und für Zuckerrüben rd. 51.000 Hektar. Gut drei Viertel der in Sachsen-Anhalt angebauten Hülsenfrüchte (44.000 Hektar) sind Futtererbsen.

Silomais reift in diesem Jahr auf 59.000 Hektar, das sind 11 Prozent bzw. 6.000 Hektar mehr als im Vorjahr. Insgesamt wird auf 7 Prozent des Ackerlandes Futterbau betrieben.

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Bauernhofcafés fragen: Was will der Kunde?

Themen: Archiv — info @ 12:07

Münster (agrar.de) – ‚Wir wollen genau wissen, was der Kunde will‘. Darum führen jetzt erstmals Bauernhofcafés in Westfalen-Lippe eine Kundenbefragung mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer durch. Knapp 90 landwirtschaftliche Betriebe im Kammerbezirk bieten Bauernhofgastronomie an.

Der selbstgebackene Kuchen mit Kaffeepott – das war schon immer gut und wird es auch in Zukunft bleiben. Damit jedoch der Cafébesuch auf dem Land auch langfristig als lohnendes Ausflugsziel gesichert werden kann, möchten die Ausflugsziele ihre Angebots- und Servicepalette weiter verbessern und zielgruppengerecht ausbauen.

Um regional die richtigen Schwerpunkte für die Zukunft zu setzen, z.B. mit Angeboten wie Kindergeburtstagsfeiern, Tagungsräumen, Kreativkursen, Gästeführungen oder Dichterlesungen, sollen jetzt die Kunden zu Wort kommen. Neue Angebote – orientiert an den Wünschen der Verbraucher – können so entwickelt werden.

Mit einem landesweit einheitlichen Fragebogen, den die Mitglieder der Arbeitskreise Bauernhofgastronomie der Landwirtschaftskammer entwickelt haben, können in den beiden Wochen vor Beginn der Sommerferien (21. Juli bis 3. August) die Bauernhofcafé-Besucher an der Aktion teilnehmen. Die Anschriften der Bauernhofcafés, die eine Kundenbefragung durchführen, sind beim INFO-Telefon der Landwirtschaftskammer (Tel.: 0251-599-444) oder im Internet zu erfahren.

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Sonnleitner: Wir brauchen echte Wahlfreiheit

Themen: Gentechnik,Umwelt,Verbände — info @ 11:07

EU entzieht sich der Verantwortung bei Koexistenz Grüner Gentechnik

Berlin (agrar.de) – Die EU-Kommission habe die Chance versäumt, für die Koexistenz eine verbindliche Regelung auf EU-Ebene zu schaffen und entziehe sich ihrer Verantwortung zur Anwendung der Grünen Gentechnik. Dies betonte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung, nachdem die EU-Kommission auf ihrer gestrigen Sitzung statt verbindliche Gesetze zur Regelung der Koexistenz bei Grüner Gentechnik lediglich mehr oder weniger unverbindliche Leitlinien für die Nationalstaaten vorgelegt hat. Die EU-Kommission überlasse das Neben- und Miteinander von konventionellem Ackerbau mit und ohne Gentechnik und Ökolandbau ohne Gentechnik den nationalen Mitgliedsstaaten. Dies sei um so bedauerlicher, als damit weitere Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Binnenmarkt entstünden und angesichts zunehmender innergemeinschaftlicher und internationaler Warenströme Probleme nicht gelöst werden.

Auch für die Frage der Haftung reichten die von der Kommission vorgelegten Leitlinien nicht aus. Die Politik müsse klare Regelungen und Gesetze schaffen, damit es nicht zu einer Prozesswelle unter den Landwirten komme, bekräftigte Sonnleitner seine Forderung an die Kommission und an die Bundesregierung. Den Bürgern und der Wirtschaft sei es nicht zumutbar, von der EU und der Bundesregierung versäumte Regelungen in langwierigen und kostenaufwendigen Gerichtsverfahren zu klären.

Nach Ansicht des DBV-Präsidenten trägt die Bundesregierung angesichts der Leitlinienlösung der EU jetzt eine um so größere Verantwortung für eine verbindliches Regelwerk auf nationaler Ebene. Die Politik müsse jetzt endlich eine klare Sprache in Sachen Grüner Gentechnik sprechen und einen Konsens unter den zuständigen Ministerien finden. Andere EU-Länder wie z.B. Dänemark, das Sonnleitner als nachahmenswertes Beispiel nannte, gingen die gesetzliche Ausgestaltung von produktionstechnischen und haftungsrechtlichen Fragen zur Koexistenz unter Beteiligung der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Öffentlichkeit vorbildlich an.

Präsident Sonnleitner hob zudem hervor, dass die Landwirtschaft technischen Fortschritt fördere, stets aber die Akzeptanz der Verbraucher die entscheidende Voraussetzung für Innovationen sei. Daher sei für die Landwirtschaft die Koexistenz Grüner Gentechnik die zentrale Frage, die geregelt werden müsse, um die Wahlfreiheit von Verbrauchern und Landwirten gleichermaßen zu gewährleisten.

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Heiderich: Künast muss Leitlinien zur Koexistenz schnell ausfüllen

Themen: Gentechnik,Umwelt — info @ 11:07

Kommissions-Start in die richtige Richtung

Berlin (agrar.de) – Zur Vorstellung der Leitlinien zur Koexistenz von gentechnisch veränderten, konventionellen und ökologischen Pflanzen- und Saatgutkulturen durch die EU-Kommission erklärt der Beauftragte für Bio- und Gentechnologie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helmut Heiderich:

‚Die von der EU-Kommission vorgelegten Leitlinien zur Koexistenz sind ein Anfang für ein geregeltes Nebeneinander der verschiedenen Anbauformen. Die Kommission hat mit dem praxisnahen Ansatz einen Start in die richtige Richtung gegeben. Die Mitgliedstaaten sind gefordert, daraus praktikable und umsetzbare Lösungen zu entwickeln. Es ist zu hoffen, dass die rot-grüne Bundesregierung den Handlungsspielraum nicht neuerlich zu einem Blockadeinstrument für die Grüne Gentechnik nutzen wird.

Ministerin Künast sollte sich nun an das halten, was die Kommission betont: dass es sich bei der Koexistenz nur um wirtschaftliche Fragen handele. Die entsprechenden Maßnahmen sollen die Koexistenz gerade ermöglichen, nicht verhindern. Erforderlich sind also Regelungen, die allen Beteiligten Rechtssicherheit geben, die aber, auch das betont die Kommission, verhältnismäßig sein müssen. Die zu entwickelnden Konzepte dürfen nicht zu einer neuerlichen wissenschaftlich unbegründeten Blockade der Grünen Gentechnik führen.

Ministerin Künast sollte ein bundesweites Anbauprogramm vorlegen, das als Pilotphase für die nächsten zwei Jahre bis zum ersten Kommissionsbericht eine hervorragende Lösung wäre. Bei der Entwicklung müssten vor allem der Bauernverband und die für die Saatgutüberprüfung zuständigen Länderbehörden beteiligt werden. Auch den Landwirten selbst sollte Gelegenheit gegeben werden, praktikable Maßnahmen für den eigenen Betrieb selbst vorzuschlagen.‘

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Bioland, BUND und Demeter: Leitlinien zur Gen-Kontamination

Themen: Archiv — info @ 11:07

EU-Kommission lässt gentechnikfreie Landwirtschaft im Stich – Verbände fordern EU-Verordnung für Gentech-Betriebe

Berlin (agrar.de) – Die Anbauverbände Bioland und Demeter und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) lehnen die Leitlinien von EU-Agrarkommissar Franz Fischler zum Nebeneinander von gentechnischer, konventioneller und biologischer Landwirtschaft ab. Die gestern in Brüssel präsentierten Vorschläge ließen zentrale Fragen ungeklärt und würden die Probleme auf die Mitgliedsstaaten abschieben. Solange es keine strikte und verbindliche EU-Verordnung für Gentech-Betriebe gebe, müsse Agrarministerin Renate Künast wenigstens in Deutschland dafür sorgen, dass die gentechnikfreie Landwirtschaft geschützt wird.

Hubert Weiger, agrarpolitischer Sprecher des BUND: ‚Die Kommission hat keine Leitlinien zur Koexistenz, sondern zur Kontamination vorgelegt. Sie gibt das Ziel der Gentechnik-Freiheit auf und akzeptiert eine gentechnische Grund-Verunreinigung bis zu 0,9 Prozent. Sie spricht vage von Sicherheitsabständen und Pollenbarrieren, aber sie schweigt darüber, wer haftet, wenn gentechnisch manipulierte Organismen auf andere Felder ausstreuen. Sie schlägt eine enge Zusammenarbeit zwischen Bauern vor, aber sie lässt offen, wer die Kosten für die notwendigen Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen trägt. Unter solchen Voraussetzungen wird die gentechnikfreie Landwirtschaft in Europa bald Geschichte sein.‘

Thomas Dosch, Vorsitzender von Bioland: ‚Fischler drückt sich vor der Verantwortung und sät Zündstoff in die europäische Landwirtschaft. Die Konflikte der Zukunft sind vorprogrammiert: zwischen Bauern, die Gentechnik einsetzen wollen, und Bauern, deren Produkte dadurch bedroht sind; zwischen Ländern mit strikten Verordnungen und Ländern, die dem Druck der Gentechnik-Lobby nachgeben. Die EU-Öko-Verordnung macht vor, wie Auflagen und Kontrollen in der Landwirtschaft funktionieren können. Genauso wie beim Ökolandbau dafür gesorgt wird, dass keine gesundheits- und umweltschädlichen Stoffe in die Produkte gelangen, muss beim Gentech-Anbau garantiert werden, dass keine gentechnisch manipulierten Organismen auf andere Produkte übergreifen.‘

BUND, Bioland und Demeter fordern Renate Künast auf, im nationalen Alleingang konsequente Regeln für die Koexistenz in der Landwirtschaft aufzustellen. Dies könne mit der bevorstehenden Novelle des Gentechnikgesetzes geschehen. Darin müsse das Verursacherprinzip verankert werden. Wer Gen-Pflanzen verwendet, müsse auch dafür sorgen, dass keine Kontamination stattfindet. Kontroll-, Sicherheits- und Schadenskosten dürften nicht die bedrohten Bauern in der konventionellen und biologischen Landwirtschaft belasten. Zugleich solle sich Künast in Brüssel und bei anderen Mitgliedsstaaten für eine EU-Gen-Verordnung einsetzen. Solange das Problem nicht auf europäischer Ebene gelöst sei, müsse das EU-Moratorium für die Zulassung von Gen-Pflanzen bestehen bleiben.

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Rheinland-Pfalz: Ernteberichterstatter erwarten deutliche Ertragsminderung

Themen: Archiv — info @ 10:07

Bad Ems (agrar.de) – Nur rund ein Drittel der sonst im Juni üblichen Regenmenge von 60 Litern pro Quadratmeter fiel in den rheinhessischen Ackerbaugebieten. Entsprechend negativ fiel das Urteil der ehrenamtlichen Ernteberichterstatter des Statistischen Landesamtes in Bad Ems aus: Die anhaltende Trockenheit wurde in erheblichem Umfang als Ursache für zu erwartende Ertragsminderungen angeführt.

Im Unterschied zum Vorjahr scheint die Witterung in der Vorerntephase diesmal voll auf die Erträge durchzuschlagen, da die Nutzpflanzen aufgrund des Vegetationsverlaufs zuvor bereits einiges an Stress auszuhalten hatten. Schon das Frühjahr war zu trocken, im Winter hatten Frostperioden den Pflanzen zugesetzt.

Die ersten Vorschätzungen beim Getreide lassen gravierende Mindererträge erwarten. Die Einbußen beim Brotgetreide gegenüber dem Vorjahr liegen in Größenordnungen von 15 Prozent beim Winterweizen und zehn Prozent beim Roggen. Beim Winterweizen, als der anbaustärksten Getreideart, wie auch bei der häufig angebauten Sommergerste sind die Ertragseinbußen in den südlichen Anbaugebieten größer als im Norden des Landes. Bei den Futtergetreidearten wird für Triticale (eine Kreuzung von Weizen und Roggen) ein Minderertrag von zehn, bei Wintergerste von 13 Prozent erwartet. Die Ernte der Wintergerste musste in diesem Jahr sehr früh begonnen werden. Auch für Winterraps, bei dem man sich an ein Ertragsniveau um drei Tonnen je Hektar gewöhnt hatte, gehen die ersten Schätzungen ungewöhnlich stark nach unten. Die Ernteberichterstatter erwarten nur 2,5 Tonnen je Hektar.

Erste Ertagsschätzungen Fruchtart; Ertrag 2002; Ertrag 2003 (in dt) Winterweizen; 63,4; 54,8 Sommergerste 47,6; 43,8 Wintergerste; 56,6; 49,4 Tritcale; 57,9; 52,5 Roggen; 55,7; 50,5 Winterraps; 31,3; 24,9

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BBV: Spielräume nutzen

Themen: Archiv — info @ 09:07

Verband legt Grundsatzposition zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform vor

München (agrar.de) – Der Bayerische Bauernverband (BBV) sieht erhebliche Spielräume in der nationalen Umsetzung der EU-Agrarratsbeschlüsse. Bund und Länder stünden nun in der Pflicht, diese im Sinne der bäuerlichen Betriebe zu nutzen, heißt es in der Stellungnahme des BBV-Präsidiums. Das Präsidium folgte damit einer Empfehlung der Landesfachausschüsse für Agrarpolitik, tierische Veredelung und pflanzliche Erzeugung sowie des Zentralverbands der Milcherzeuger Bayern e.V. In diesen Gremien des Bayerischen Bauernverbandes haben Bäuerinnen und Bauern die Reformbeschlüsse diskutiert und ihre Grundsatzpositionen für die nationale Umsetzung vereinbart.

Planbare Rahmenbedingungen

Folgende Ziele müssten dabei im Vordergrund stehen, damit die Betriebe auf planbare Rahmenbedingungen setzen können: Aktive Betriebe stärken, Einkommenseinbußen der stark betroffenen Betriebe – insbesondere der Milcherzeuger – zumindest anteilig stärker ausgleichen sowie die Reform einfach, unbürokratisch und ohne zusätzliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Bundesländern umsetzen.

Auf die Möglichkeit jedes EU-Staates, bis zu zehn Prozent der Direktzahlungen zu kürzen und diesen Betrag für ‚Sonderformen der Landwirtschaft‘ (z.B. zusätzliche Extensivierungen) einzusetzen, müsse Deutschland aus Gründen der Schadensminimierung verzichten. Denn weitere Kürzungen der Direktzahlungen könnten die wirtschaftenden Betriebe nicht verkraften.

Zusätzliche Bürokratie vermeiden

Die Spielräume bei der Entkoppelung müssten genutzt werden, um wirtschaftende Betriebe zu stärken. Die Koppelung der Milch sollte deshalb solange wie möglich erhalten bleiben. Bei den Tierprämien sollte eine weitgehende Ausschöpfung der Koppelung angestrebt werden, wobei nach Ansicht des BBV eine Festlegung auf eine der drei Möglichkeiten offen bleibt.

Grundsätzlich kommt es darauf an, Rechtstreitigkeiten und zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Darüber hinaus müssen Tendenzen in der Umsetzung in den anderen EU-Staaten (insbesondere Frankreich, Österreich usw.) berücksichtigt werden, um weitere Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU zu vermeiden.

Auch die Ergebnisse der WTO-Ministerkonferenz im September, bei der es keine weiteren Zugeständnisse der EU geben darf, sind abzuwarten.

Die Modulationsmittel sind vorrangig in Richtung Milchbetriebe einzusetzen. Gleichzeitig seien die rechtlichen Grundlagen für die Wiederverwendung der Modulationsmittel fortzuentwickeln und zu vereinfachen, so dass sie für aktive Landwirte voll einkommenswirksam sind. Bund und Länder sollten sich hierfür gegenüber der EU-Kommission umgehend und tatkräftig einsetzen.

Bei der Umsetzung der Agrarreform dürften bestehende Programme (KULAP, Ausgleichszulage) nicht gefährdet werden. Die Einschränkung bzw. der Abbau der bestehenden Grünlandprämien in Agrarumweltprogrammen (Bayern: ca. 100 Mio. Euro/Jahr) bzw. sogar der Grünlandförderung über die Ausgleichszulage (Bayern: knapp 100 Mio. Euro/Jahr) müsse unbedingt vermieden werden. Deshalb müsse von der Ausnahmeregelung beim Umbruchverbot für Dauergrünland gemäß der Bestimmungen zu Cross-Compliance (Art. 5) Gebrauch gemacht werden.

Die EU-Vorgaben zu Cross Compliance müssten eins zu eins umgesetzt werden und dürften nicht zu nationalen Alleingänge führen. Zusätzlicher Verwaltungs- und Kontrollaufwand sei hier unbedingt zu vermeiden.

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Sachsen: Nebenerwerbslandwirte wollen gezielte Förderung

Themen: Archiv — info @ 09:07

Beierfeld (agrar.de) – Angesichts des heute vorgelegten Agrarberichts hat der sächsische Verband der Landwirte im Nebenberuf (VLN) eine gezielte Förderung der Nebenerwerbsbetriebe gefordert. Zwar würden immer noch 59 Prozent der Agrarbetriebe im Nebenberuf geführt, doch sei deren Zahl binnen Jahresfrist um 82 gesunken. Junge Menschen, die einen Landwirtschaftsbetrieb einrichten wollten, sollten neben der fachlichen Ausbildung auch einen finanziellen Zuschuss erhalten, forderte VLN-Chef Matthias Schreier. Damit werde dem Ausbluten des ländlichen Raumes begegnet.

Gleichzeitig kritisierte Schreier die Kreditvergabe der Banken an Landwirtschaftsbetriebe. Die von den Banken geforderten Laufzeiten für Pachtverträge seien viel zu lang. ‚Die Praxis von zwölf und achtzehn Jahren wie bei BVVG-Pachtverträgen darf nicht auf ortsansäßige Bodeneigentümer übertragen werden, damit auch Neueinsteiger Land pachten können. Bei diesen langen Laufzeiten, werde die nachfolgende Gegeneration komplett ausgeschaltet‘, sagte Schreier.Auch sollte neben den Pachtpreisanpassungen auch auf Kündigungsklauseln bei neuen Pachtverträgen geachtet werden. Pachtverträge mit geringerer Laufzeit müssten den Banken als Sicherheit genügen. So hätten auch Berufsanfänger die Chance, Boden zu pachten und sich eine alternative Erwerbsmöglichkeit zu schaffen.

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23. Juli 2003

Niedersachsen: Stilllegungsfläche nahm kräftig zu

Themen: Archiv,Flächenstilllegung — info @ 16:07

Schwierige Aussaatbedingungen im vergangenen Herbst erhöhten Bracheanteil

Hannover (agrar.de) – Immer mehr Felder in Niedersachsen liegen brach: Der seit einigen Jahren zu beobachtende Trend zu einer Ausdehnung der Stilllegung von Ackerflächen hat nach Angaben des Landvolks Niedersachsen auch in diesem Jahr angehalten. Wie das niedersächsische Landesamt für Statistik jetzt ermittelt hat, wurden 2003 für die so genannte konjunkturelle Stilllegung der EU, die für die Bauern verpflichtend ist, 142.000 Hektar (ha) angemeldet. Das sind knapp 9.000 ha mehr als im vergangenen Jahr, als gegen Entschädigung aus den EU-Kassen 133.200 ha stillgelegt wurden.

Im Jahr 2001 waren es 129.000 ha und im Jahr 2000 sogar nur 124.900 ha, obwohl die Mindestverpflichtung zur Stilllegung von Ackerflächen nicht verändert wurde und nach wie vor bei zehn Prozent liegt. Für den Anstieg in diesem Jahr sind indes die besonderen Umstände im vergangenen Herbst verantwortlich. Ungewöhnlich hohe Niederschläge seit dem vergangenen Sommer hatten viele Anbaupläne über den Haufen geworfen und auf manchem Acker die Herbstbestellung unmöglich gemacht. Die Bauern hatten deshalb vielfach die Flächenstilllegung über das Mindestmaß hinaus dem Anbau von ertragsschwächerem Sommergetreide vorgezogen. Aufgrund der Ausnahmesituation hatte die EU zudem die Obergrenze für die freiwillige, über die Mindestverpflichtung hinaus gehende Stilllegung von einem Drittel auf 50 Prozent der Ackerfläche angehoben. Jedoch liegen nicht alle Flächen brach.

Auf einem – ebenfalls steigenden – Teil der Stilllegungsflächen wachsen nachwachsende Rohstoffe für die industrielle Verwertung. Gegenüber 2002 erhöhte sich deren Anbaufläche kräftig von 21.091 ha auf immerhin 27.400 ha. Ein Grund dürfte die stark gestiegene Nachfrage nach Raps für die Biodieselherstellung sein. Zum weit überwiegenden Teil wird Raps als nachwachsender Rohstoff auf den Stilllegungsflächen angebaut. Allerdings nimmt Niedersachsen in der Anbaustatistik nur den sechsten Platz ein. Die größte Stilllegungsfläche ist mit 43.641 ha in Sachsen mit nachwachsenden Rohstoffen bestellt.

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