07. Juli 2003

Österreich: Land- und forstwirtschaftliche Förderungen für 2003 freigegeben

Themen: Archiv — info @ 15:07

Wien (agrar.de) – Ab heute stehen die Agrarinvestitionskredite (AIK) 2003 für landwirtschaftliche Investitionen zur Verfügung, das für das Jahr 2003 zur Verfügung stehende AIK-Kreditvolumen wurde nach einem mit den Bundesländern akkordierten Länderschlüssel auf die einzelnen Förderungsabwicklungsstellen aufgeteilt. Lebensminister Josef Pröll unterstrich, dass mit dem zur Verfügung stehenden AIK-Volumen die bäuerlichen Betriebe wichtige Modernisierungen durchführen können, darüber hinaus die Investitionen für den ländlichen Raum insgesamt wichtige Impulse bedeuten. Insgesamt kann mit den Fördermittel ein Kreditvolumen von 182 Mio. Euro erzielt werden. Dies teilte das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.

Ab 1. Juli 2003 beträgt der Bruttozinssatz für AI-Kredite 3,875 Prozent. Vom Bund und den Ländern werden im Verhältnis 60 : 40 je nach Maßnahme Zinsenzuschüsse bis zu 50 Prozent des Bruttozinssatzes zur Verfügung gestellt. Die Förderungsabwicklungsstellen können ab sofort die AIK-Anträge der Förderungswerber nach den geltenden Sonderrichtlinien bewilligen.

Im wesentlichen sind fast alle bekannten Bankinstitute an der AIK-Förderaktion beteiligt. Da die Laufzeit der AI-Kredite bis zu 20 Jahre betragen kann, haftet derzeit ein AIK-Volumen von ca. 1,7 Mrd. Euro aus. Dazu bezahlt der Bund momentan jährlich ca. 30 Mio. Euro an Zinsenzuschüssen an die einzelnen Bankinstitute.

Die AIK-Aktion steht seit dem Jahre 1959 für die Förderung von verschiedenen Investitionsmaßnahmen in der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft zur Verfügung. Gegenwärtig wird der überwiegende Teil des AIK-Volumens für bauliche und technische Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben beansprucht. Der AIK bildet neben dem Investitionszuschuss eine wichtige ergänzende Förderungsmaßnahme in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, teilte das BMLFUW abschließend mit.

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Thalheim zieht positive Bilanz für Agrarsektor in den neuen Ländern

Themen: Archiv — info @ 12:07

Sohland (agrar.de) – Eine positive Bilanz im Hinblick auf die Umgestaltung des Agrarsektors in den neuen Ländern hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Dr. Gerald Thalheim, auf einer Veranstaltung mit tschechischen Landwirten und dem Oberlausitzer Bauerverband in Sohland (Sachsen) gezogen. De Agrarbereich in den neuen Ländern sei der Wirtschaftssektor, der nach dem gesellschaftlichen Umbruch trotz scharfer Einschnitte den Übergang zur Marktwirtschaft mit am besten bewältigt habe. In den vergangenen zwölf Jahren sei eine leistungsfähige, marktorientierte und umweltgerechte Landwirtschaft in den verschiedensten Rechts- und Organisationsformen entstanden. Er sei überzeugt, dass auch die tschechischen Landwirte den Umstrukturierungsprozess erfolgreich meistern werden, so Thalheim.

Der Staatssekretär erinnerte daran, dass die Agrarstrukturförderung der Europäischen Union, des Bundes und der Länder wesentlich zur Entwicklung einer leistungsfähigen Agrarwirtschaft und zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen beigetragen habe. Förderschwerpunkt sei dabei die einzelbetriebliche Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ gewesen. Mit speziellen Fördermaßnahmen für die neuen Länder sei die Anpassung der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Bezug auf Menge, Qualität und Art des Angebotes an die Markterfordernisse gezielt unterstützt worden. Es sei so gelungen, den Absatz sowie die Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse spürbar zu verbessern und die Marktstrukturen an die im früheren Bundesgebiet anzugleichen. Überbetriebliche Maßnahmen, wie Dorferneuerung, Flurbereinigung, ländlicher Wegebau und wasserwirtschaftliche und kulturbautechnische Maßnahmen hätten die einzelbetriebliche Förderung ergänzt. Insbesondere die Maßnahmen der Dorferneuerung hätten dazu beigetragen, das dörfliche Lebensumfeld lebenswerter und farbenfroher zu gestalten. Trotz bestehender Sparzwänge werde die Gemeinschaftsaufgabe auch in den kommenden Jahren das Hauptinstrument der nationalen Politik zur Entwicklung ländlicher Räume bleiben, so Thalheim.

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Stellungnahme zur Änderung des BauGB

Themen: Archiv — info @ 11:07

Damme (agrar.de) – In Zusammenarbeit mit anderen betroffenen Wirtschaftverbänden hat die Interessengemeinschaft der Nord-Westdeutschen Schweinehalter (ISN) eine Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung des Baugesetz-Buches formuliert.

Anlass für die Arbeiten am Baugesetzbuch ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, die bis zum Sommer 2004 zu erfolgen hat.

Die Stellungnahme sieht ‚gravierende Beeinträchtigungen‘, die das ‚Aus‘ für die deutsche Schweinehaltung bedeuten können. ‚Letztlich werden die vorgesehenen Regelungen Investitionen behindern und Arbeits- und Ausbildungsplätze in Deutschland vernichten‘, so ISN-Geschäftsführer Detlef Breuer.

Die Stellungnahme steht hier zum Download zur Verfügung.

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Mecklenburg-Vorpommern: Vorschlag für FFH-Nachmeldung geht in Öffentlichkeitsbeteiligung

Themen: Archiv — info @ 11:07

Schwerin (agrar.de) – Das Kabinett hat gestern den vom Umweltministerium vorgelegten Vorschlag zur Nachmeldung von FFH-Gebieten an die Europäische Union zur Kenntnis genommen und Umweltminister Prof. Dr. Wolfgang Methling gebeten, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Gleichzeitig verständigte man sich in der Kabinettsklausur darauf, die in der Liste aufgeführten Gebiete bis zum Abschluss des Verfahrens zur Nachmeldung als potenzielle FFH-Gebiete zu behandeln. Im Einvernehmen mit den betroffenen Ministerien sollen Managementpläne erstellt werden.

Der Vorschlag zur Nachmeldung von FFH-Gebieten, der jetzt 180 Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übergeben wird, umfasst eine Neumeldung von ca. 239.000 ha, davon 130.000 ha Landfläche und 109.000 ha Küstengewässer. Zusammen mit den Meldungen aus den Jahren 1998 und 1999 wird eine FFH-Gebietskulisse von insgesamt 248 Gebieten mit einer Fläche von ca. 421.000 Hektar zur Diskussion gestellt. Die Basis für die Erarbeitung der Nachmeldung bildete ein vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) im Auftrag des Umweltministeriums erarbeiteter Fachvorschlag. Im Ergebnis einer umfangreichen und tiefgründigen Abstimmung zwischen den Ministerien wurden bei 52 Gebieten Veränderungen vorgenommen (51 Reduzierungen, 9 Erweiterungen), 61 Gebiete bleiben mit ausdrücklichem Vorbehalt bis zum Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung und 30 Gebiete sind strittig.

‚Die Nachmeldung von FFH-Gebieten ist unsere unabweisbare Pflicht. 1999 hat Mecklenburg-Vorpommern nach einer langwierigen – von der EU allerdings nicht geforderten – Öffentlichkeitsbeteiligung 136 FFH-Gebiete mit einer Fläche von rund 182.000 ha über die Bundesregierung nach Brüssel gemeldet. Ich war damals davon überzeugt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern eine naturschutzfachlich gute Meldung abgegeben hat, wohl wissend, dass zum Schluss nicht allein naturschutzfachliche Belange, so wie von der EU gefordert, die Auswahl bestimmt haben. Manches Zugeständnis von damals erweist sich heute als Überschreitung des Auswahlspielraumes‘, führte Umweltminister Methling aus.

Im November 2002 erfolgte auf einem wissenschaftlichen Seminar in Potsdam die Bewertung der deutschen Meldung durch die EU-Kommission. Das Urteil für Deutschland lautete: ungenügend. Deutschland muss Gebiete nachmelden. Davon betroffen sind alle Bundesländer und nicht nur Mecklenburg-Vorpommern!

Für Mecklenburg-Vorpommern hat die EU-Kommission Defizite bei 38 Lebensraumtypen und 22 Arten festgestellt, die zu korrigieren sind. Bei den Lebensraumtypen müssen z. B. Buchenwälder, kalkreiche Sümpfe, natürliche nährstoffreiche Seen sowie Sand- und Trockenrasen nachgemeldet werden, bei den Arten betrifft es u. a. verschiedene Fisch- und Fledermausarten. Im Gegensatz zu 1999 gibt es diesmal durch die EU-Kommission ganz klare Ansagen. Gemeldet werden müssen insbesondere:

• für prioritäre Lebensräume und Arten mindestens 80 Prozent der bekannten bzw. geschätzten Vorkommen,

• für seltene Lebensräume und Arten mindestens 60 Prozent der bekannten bzw. geschätzten Vorkommen.

Weitere wichtige EU-Vorgaben sind die möglichst gleichmäßige geografische Verteilung der Gebiete und die Herstellung der Kohärenz. Die Gebiete müssen miteinander verbunden sein, um das Wandern der Arten und damit den Genaustausch zu ermöglichen und ein durchgängiges europäisches Netz NATURA 2000 zu gewährleisten.

Minister Methling: ‚Auch wenn die Zahlen auf den ersten Blick recht hoch erscheinen, gibt es keinen Grund, in der geplanten FFH-Nachmeldung den Untergang des Abendlandes zu sehen. Und das Umweltministerium beabsichtigt schon gar nicht – wie oftmals wider besseres Wissen unterstellt wird – mehr als erforderlich zu melden oder vorsätzlich Nutzungskonflikte mit der Wirtschaft, der Landwirtschaft oder dem Tourismus zu konstruieren. Allerdings sind die Meldedefizite so groß, dass es zu einer umfangreichen Nachmeldung keine rechtssichere Alternative gibt. Wenn wir unserer Pflicht nicht nachkommen, wird über Deutschland ein Zwangsgeld verhängt, das auf die einzelnen Bundesländer umgelegt wird (bis zu 700.000 Euro täglich und rückwirkend bis zum 11.09. 2001) und es könnten von der EU Strukturfördermittel nicht ausgereicht werden. Was das für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes bedeuten würde, muss ich wohl niemandem erläutern.‘

Es sei auch ein großer Irrtum zu glauben, mit der FFH-Meldung würde automatisch ein neues Naturschutzgebiet entstehen, so Methling. Mit der Meldung wird kein neuer nationaler Schutzstatus begründet, denn dafür sind gesonderte Rechtssetzungsverfahren notwendig. Für neue und geänderte Schutzgebietsverordnungen sind (mit Ausnahme der Naturschutzgebiete) die Kreise zuständig. 75 Prozent der neu gemeldeten Gebiete sind bereits geschützte Gebiete.

Falsch seien auch die immer wiederkehrenden Behauptungen, FFH verhindere Investitionen und Wirtschaftswachstum. Bisherige legale Nutzungen sind auch weiterhin möglich! Bestehende Bebauungspläne haben weiterhin Gültigkeit! Wenn neue Nutzungen (z. B. die Errichtung eines Gewerbegebietes) geplant sind, müssen Verträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. ‚Das aber auch erst dann, wenn festgestellt wurde, dass diese Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzzweckes führen können. Diese Prüfung muss innerhalb von 3 Wochen erfolgen. Kein anderes Behördenverfahren hat diese kurzen Bearbeitungsfristen. Der zusätzliche Prüfaufwand für Gebiete, die bereits Vogelschutzgebiete sind und FFH-Gebiete werden sollen, muss auch kein Grund zur Panikmache sein. Die Genehmigungen für den Auslaufkanal für das GuD-Kraftwerk in Lubmin, die Strandaufspülung in Lubmin oder die B-Pläne für den Hafen Vierow wurden unter Beachtung des europäischen Naturschutzrechts erteilt. Die Peene und der Greifswalder Bodden bleiben auch weiterhin und auf Dauer Bundeswasserstraßen und in ihrer Nutzung uneingeschränkt. Weder die Zufahrt zur Peenewerft in Wolgast, noch der Stadthafen Greifswald, noch der Industriehafen Ueckermünde sind Teil der FFH-Nachmeldung. Und dort wo bisher Boote fahren dürfen, Fischer fischen oder Touristen baden werden sie das auch nach der Meldung tun können.‘

Bis zum Herbst haben die 180 Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, die Gebietsvorschläge zu prüfen. Ende Oktober/Anfang November wird es ein bilaterales Gespräch mit der EU-Kommission geben. Vor diesem Gespräch wird der Umweltminister im Kabinett über Zwischenergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung berichten. Nach Überarbeitung der Vorschlagsliste im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung wird das Kabinett bis Ende des Jahres 2003 über die endgültige FFH-Nachmeldung entscheiden.

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05. Juli 2003

COPA/COGECA: Europäisches Agrarmodell und Gemeinschaftspräferenz müssen in WTO-Verhandlungen gewahrt bleiben

Themen: Archiv — info @ 14:07

Die von den EU-Landwirten und ihren Genossenschaften unternommenen Anstrengungen verlangen jetzt Gegenleistungen der EU-Handelspartner

Brüssel (agrar.de) – Das Europäische Parlament hat die EU-Handelspartner – in der Hauptsache die USA und die Cairns Gruppe – heute zu einer vernünftigeren und flexibleren Einstellung in den laufenden Landwirtschaftsverhandlungen aufgerufen. Es trat auch dafür ein, dass die jetzige Handelsrunde echt zur Entwicklung ärmerer Nationen beitrage, und dass man nicht-handelsbezogenen Anliegen sowie der verstärkten Anwendung geographischer Angaben zum Schutz hochwertiger Lebensmittel und Getränke grössere Bedeutung beimesse.

In einem Kommentar zu der Abstimmung über die Vorbereitung der WTO-Tagung (Cancun) im Europäischen Parlament legte COPA/COGECA-Generalsekretär Franz Josef Feiter Nachdruck auf die substantiellen Konzessionen, die hinsichtlich der internen Stützung seitens der EU zugestanden wurden – mit überaus gravierenden Konsequenzen für die Landwirte der EU.

Dr. Feiter erklärte, infolge der Kürzung der Marktstützung und der Zahlungen werde es den europäischen Landwirten noch schwerer fallen, dem Importwettbewerb unter dem wachsenden Druck der WTO zur Öffnung der Gemeinschaftsmärkte standzuhalten. Es sei daher von entscheidender Bedeutung, dass man die EU-Marktpreise und das europäische Agrarmodell basierend auf einer multifunktionalen, umweltfreundlichen und qualitätsorientierten Landwirtschaft nicht im Zuge der WTO-Verhandlungen weiter untergrabe. Insbesondere nach den Agrarratsbeschlüssen zur mid-term Reform appellieren COPA und COGECA an die Kommission, sicherzustellen, dass die Gemeinschaftspräferenz eine Priorität bleibt, betonte Dr. FEITER.

Ferner sollte aus der Sicht von COPA und COGECA auch die ‚boxen‘-Definition in den WTO-Verhandlungen erhalten bleiben – insbesondere treffe dies für die ‚blue box‘ Stützung zu, die für die GAP grösste Bedeutung habe.

Der Generalsekretär von COPA und COGECA betonte, die von den EU-Landwirten und ihren Genossenschaften unternommenen Anstrengungen verlangten jetzt Gegenleistungen der EU-Handelspartner. Unter allen entwickelten Ländern habe die EU ihre Märkte am stärksten Entwicklungsländern geöffnet, und zudem seien enorme Anstrengungen aufgebracht worden, um handelsverzerrendere Formen der Stützung zu reduzieren. Zu den gleichen Anstrengungen sollten insbesondere die USA aufgefordert werden, deren marketing loans und Exportkredite die WTO-Disziplinen bei Subventionen systematisch missachteten und dazu beigetragen haben, die Weltmarktpreise zu verzerren.

Schliesslich erklärte Dr. Feiter, COPA und COGECA hätten Verständnis für das Anliegen der Landwirte in Entwicklungsländern, zum Schutz ihrer Märkte vor Importen, die die Preise untergraben und ihre Märkte zerstören, in der Lage zu sein. Daher wird eine Besondere und Differenzierte Behandlung von COPA und COGECA unterstützt; wenn aber Entwicklungsländer in verschiedener Weise behandelt werden sollen, muss es sich unter landwirtschaftlichem Blickwinkel wirklich um ‚Entwicklungsländer‘ handeln.

COPA und COGECA heben erneut mit Nachdruck hervor, dass rücksichtslose Handelsliberalisierung den Landwirten nicht zum Wohle gereichen wird, weder in der EU noch in Entwicklungsländern. Nutzen daraus zöge einzig und allein die stark exportorientierte Landwirtschaft in den USA und den Ländern der Cairns Gruppe.

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Noch vier Wochen Zeit für Bewerbung um den Förderpreis Ökologischer Landbau 2004

Themen: Archiv — info @ 10:07

Berlin (agrar.de) – Noch bis zum 1. August können sich landwirtschaftliche Betriebe, die ihren gesamten Betrieb nach den Regeln des ökologischen Landbaus bewirtschaften, für den Förderpreis Ökologischer Landbau bewerben. ‚Mit dem Förderpreis möchten wir innovative Ideen im Ökolandbau anderen Landwirten zugänglich machen und damit zur Akzeptanz und Verbreitung des ökologischen Landbaus beitragen,‘ so Bundesverbraucherministerin Renate Künast.

In den vergangenen drei Vergabeperioden haben sich insgesamt 286 ökologisch wirtschaftende Betriebe für den Förderpreis beworben. Betriebe, die bisher nicht ausgezeichnet wurden, können sich erneut bewerben. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden zunächst 15 Betriebe anhand ihrer schriftlichen Bewerbung vorgeschlagen. Daraus wählt eine unabhängige Jury dann fünf Betriebe für die Prüfung vor Ort aus. Am Ende werden bis zu drei Preisträger ermittelt. Diese erhalten ein Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro. Die Preisverleihung erfolgt auf der Grünen Woche im Januar 2004 in Berlin.

Weitere Informationen zum Förderpreis und die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie beim KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung, Postfach 42 04 43, 50898 Köln, Tel.: 0221-944048-0, Fax: 0221-944048-9 und via Internet. Faltblätter zum Förderpreis können Sie bestellen beim Bundesverbraucherministerium, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Postfach 14 02 70, 53107 Bonn, Fax: 0228-529-4424, E-Mail.

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Beschreibende Sortenliste 2003 für Kartoffeln erschienen

Themen: Archiv — info @ 09:07

Hannover (agrar.de) – Die Beschreibende Sortenliste 2003 für Kartoffeln ist erschienen. Sie enthält die Beschreibung aller vom Bundessortenamt nach aktuellem Stand saatgutrechtlich zugelassenen Sorten. Pflanzgut dieser Sorten kann in Deutschland anerkannt und in Verkehr gebracht werden.

Die Broschüre enthält tabellarische Übersichten zu Resistenz-, Qualitäts- und Ertragseigenschaften der einzelnen Sorten. Beschrieben wird unter anderem auch, welche Sorten besonders für die Herstellung von Veredelungsprodukten geeignet sind. Hinweise zu Koch- und Speiseeigenschaften fehlen ebenfalls nicht. Darüber hinaus gibt das Heft einen Überblick über die Entwicklung der Vermehrungsflächen in den letzten Jahren sowie die Zuordnung der Sorten nach Kochtyp und Knollenform laut Handelsklassenverordnung. In einem weiteren Kapitel werden die Stauden- und Knollenmerkmale der Sorten beschrieben. Die Anschriften der Züchter schließen die Liste ab.

‚Beschreibende Sortenliste Kartoffeln 2003‘, 118 Seiten, Preis je Einzelheft 3,68 Euro (zzgl. Versandkosten; Ermäßigung bei Abnahme von mehr als 25 Exemplaren); zu beziehen bei der Deutschen Landwirtschaftsverlag GmbH, Postfach 1440, 30014 Hannover.

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04. Juli 2003

Flath setzt sich für Freigabe von Stilllegungsflächen zur Futtergewinnung ein

Themen: Archiv — info @ 16:07

‚Dürregeschädigte Landwirte brauchen schnellstmögliche Unterstützung‘

Kehl/Dresden (agrar.de) – Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsminister Steffen Flath hat sich bei seinem Treffen mit EU-Agrarkommissar Franz Fischler in Kehl am Rhein nachdrücklich für die Freigabe der Stilllegungsflächen zur Futtergewinnung eingesetzt. ‚Die Lage bei den von der Dürre betroffenen Landwirten ist sehr ernst‘, sagte der Minister. Bei der Futterversorgung komme es in einigen Regionen bereits jetzt zu Engpässen. ‚Hier muß innerhalb der nächsten 14 Tage eine Lösung durch die EU gefunden werden‘, forderte Flath.

Nachdem die EU dem Antrag des Bundes auf Freigabe der Stilllegungsflächen zunächst eine Absage erteilt hatte, sei jetzt eine nochmalige Überprüfung signalisiert worden. ‚Wir werden dafür schnellstmöglich die erforderlichen Fakten und Zahlen nach Brüssel liefern“, so der Minister weiter. Minister Flath informierte gestern auch den Ausschuß für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten des Sächsischen Landtages über die Auswirkungen der Trockenheit auf die Landwirtschaft. Die zu erwartenden Missernten seien für einige sächsische Betriebe existenzbedrohend, schilderte Flath die Situation. Sollte sich die Bundesregierung ähnlich wie im Jahr 2000 zu einer Bund-Länder-Vereinbarung entschließen, ‚werden wir den erforderlichen Landesanteil sicherstellen‘, so der Minister weiter. Die Fröste ohne schützende Schneedecke Anfang des Jahres sowie die im Frühjahr einsetzende, langanhaltende Trockenheit haben vor allem in Nord- und Ostsachsen zu massiven Schäden geführt.

Erste Ertragseinschätzungen gehen beim Ackerbau (u.a. Getreide, Raps, frühe Kartoffeln) von einer 25 bis 30 Prozent geringeren Ernte gegenüber dem fünfjährigen Durchschnitt aus. Regional gibt es jedoch große Unterschiede. So ist beispielsweise beim Raps in den von der Trockenheit besonders betroffenen Gebieten mit Ertragseinbußen von über 50 Prozent zu rechnen. Auch bei der Wintergerste sind bisher sehr differenzierte Erträge zu verzeichnen. Die Spanne liegt derzeit zwischen 15 und 60 dt pro Hektar. Der langjährige Durchschnitt beträgt 63 dt/ha. Bei Kulturen, die erst im Herbst (späte Kartoffelsorten, Zuckerrüben) geerntet werden, können durch Niederschläge in den nächsten Wochen noch zufriedenstellende Ergebnisse erreicht werden.

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Stächele: Hoher Standard der Futtermittelsicherheit

Themen: Dioxin,Futtermittel — info @ 15:07

Ergebnisse der Futtermittelkontrollen im Jahr 2002 in Baden-Württemberg – Beanstandungensquote bei 5,4 Prozent

Stuttgart (agrar.de) – ‚Futtermittelkontrollen führen zu einem hohen Standard der Futtermittelsicherheit. Futtermittelkontrollen tragen entscheidend dazu bei, dass die von Tieren gewonnenen Lebensmittel hohen Qualitätsanforderungen entsprechen‘, sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Willi Stächele. Der Minister gab bekannt, dass die amtliche Futtermittelüberwachung im Land rund 1.000 Betriebe, davon über 600 tierhaltende Betriebe, vor Ort kontrolliert und mehr als 1.200 Betriebsprüfungen und circa 100 Buchprüfungen im Jahr 2002 durchgeführt hat. Dabei wurden fast 2.500 Futtermittelproben gezogen, an denen 12.525 Untersuchungen durchgeführt wurden.

‚Auch in diesem Jahr werden die Kontrollmaßnahmen an den bekannten Risiken, beispielsweise der Untersuchung auf unerwünschte Stoffe und Zusatzstoffe, ausgerichtet. Den unangemeldeten Vor-Ort-Kontrollen kommt dabei eine wachsende Bedeutung zu‘, erklärte Stächele.

‚Das im nationalen Kontrollprogramm der amtlichen Futtermittelüberwachung für Baden-Württemberg vorgeschriebene Soll von 6.745 Analysen wurde im Jahr 2002 um fast das Doppelte erfüllt‘, betonte der Minister. Insgesamt ergaben sich lediglich 675 Beanstandungen, was einer Beanstandungsquote von 5,4 Prozent entspricht.

Baden-Württemberg erfüllt nicht nur das vom Bund vorgeschriebene Kontrollprogramm, welches seit dem Jahr 2001 länderbezogen Art und Umfang der anstehenden Untersuchungen vorgibt, sondern setzt zusätzlich eigene risikoorientierte Kontrollschwerpunkte. Ein solcher Schwerpunkt der amtlichen Kontrolle von Einzel- und Mischfuttermitteln war die Überprüfung auf unzulässige Stoffe, wie tierische Bestandteile. Verstöße gegen das Verbot, Tiermehl für die Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere zu verwenden, konnten nur äußerst selten und nur in geringsten Konzentrationen festgestellt werden. Außerdem wurden über 2.500 Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, organische, schwer abbaubare Verbindungen (DDT, Lindan), Aflatoxin B1 sowie giftige Samen und Früchte durchgeführt. Bei nur 0,6 Prozent dieser Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe wurden die festgesetzten Höchstgehalte überschritten. Die Untersuchungen auf Zusatzstoffe, wie Spurenelemente, Vitamine, Leistungsförderer führten zu einer Beanstandungsquote von 12,8 Prozent. Beanstandungen ergeben sich aus Abweichungen von deklarierten Gehalten oder aufgrund unzulässiger Verwendungen.

Die Durchführung der amtlichen Futtermittelüberwachung ist Aufgabe der Regierungspräsidien. Die Untersuchungen erfolgen an der Staatlichen Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) Augustenberg, der Landesanstalt für Landwirtschaftliche Chemie an der Universität Hohenheim, sowie für Dioxine am CVUA Freiburg und für pharmakologisch wirksame Stoffe am CVUA Karlsruhe.

Links zum Thema Qualität und Kontrolle, Links zum Bundesland Baden-Württemberg.

Stächele: Landfrauen sind wichtige Stützen der Gesellschaft

Themen: Archiv — info @ 14:07

Kritik an geplanten Kürzungen im Bundes-Agrarhaushalt, insbesondere bei der Sozial- und Verbraucherpolitik

Freiburg (agrar.de) – ‚Die Einschnitte im Agrarhaushalt treffen unsere Betriebe direkt. Bei der landwirtschaftlichen Krankenversicherung geht es um die Zukunft eines tragfähigen Sozialsystems im Ländlichen Raum‘, erklärte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Willi Stächele, am Donnerstag beim Deutschen Landfrauentag in Freiburg. ‚Die Landfrauen‘, so Stächele, ‚leisten einen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilität im Ländlichen Raum, den man nicht in Geld aufrechnen kann.‘

Heftig attackierte der Agrarminister die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt 2004. ‚Die Reduzierung der Zuschüsse in die landwirtschaftliche Krankenversicherung um weitere 243 Millionen Euro bedeutet eine Kürzung um fast zwanzig Prozent‘, erläuterte Stächele. Für die baden-württembergischen Landwirte sei nach ersten Berechnungen mit einer Steigerung der Beiträge um durchschnittlich 34 Prozent zu rechnen. Kaum eine andere Berufsgruppe, so Stächele, habe in so kurzer Zeit so heftige Einschnitte hinnehmen müssen. Als weiteres Beispiel für das ‚dramatische Streichkonzert beim Bund‘ nannte Stächele die vorgesehene Kürzung der Steuererstattung für Agrardiesel um 157 Millionen Euro. Die Wettbewerbsverzerrungen zu den Nachbarländern würden dadurch noch verstärkt.

Besonders kritikwürdig, so der Verbraucherschutzminister, sei auch, dass bei der Verbraucheraufklärung eine Mittelkürzung um 42,5 Prozent von 21,7 Millionen Euro auf 12,5 Millionen Euro vorgesehen sei. ‚Neben der Verbraucherpolitik kürzt der Bund auch beim Zukunftsthema der Förderung der nachwachsenden Rohstoffe um über 30 Prozent‘, erläuterte Stächele. Im Kürzungsplan ebenfalls enthalten seien Streichungen beim Bundesprogramm ‚Ökologischer Landbau‘ um insgesamt 44 Prozent von 36 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro.

Minister Willi Stächele ermunterte die Landfrauenverbände, sich weiterhin so vorbildlich in die gesellschaftlichen Themen einzubringen. ‚Eine starke Beteiligung beispielsweise in Gemeinderäten und Kreistagen oder lokalen Initiativen erweitert oft den Blickwinkel der Gremien‘, sagte Stächele. Landfrauen sorgten mit ihren Beiträgen dafür, dass man nicht Gefahr laufe, den Bezug zum Ländlichen Raum zu verlieren, unterstrich Stächele. Stächele betonte, dass die Landesregierung in der Förderung einer intakten Infrastruktur mit guten Angeboten an Wohnraum und Arbeitsplätzen einen wichtigen Schwerpunkt setzt. Dazu gehöre auch ein dicht geknüpftes Netz der Nahversorgung durch Einkaufseinrichtungen, Verkehrsanbindung und kulturelle Angebote. Speziell für Frauen im Ländlichen Raum fördert das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum die Weiterbildung der Bildungs- und Sozialwerke der Landfrauenverbände in Baden-Württemberg jährlich mit rund 511.000 Euro, so der Minister. Ein weiterer Schwerpunkt der Politik für Frauen im Ländlichen Raum sei das von der Europäischen Union mitfinanzierte Programm zur Förderung innovativer Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum. Um die Chancengleichheit von Frauen im Ländlichen Raum zu verbessern, wurde im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplanes Ländlicher Raum ein spezielles Förderprogramm entwickelt. ‚Frauen brauchen ein maßgeschneidertes Paket an spezieller Qualifizierung, sowie Starthilfen für Existenzgründungen um sich erfolgreich Einkommen- und Beschäftigungsperspektiven erschließen zu können‘, betonte der Minister. Deshalb wurde bewusst von einer reinen Querschnittsförderung in den traditionellen Förderprogrammen abgesehen und ein auf Frauen fokussiertes Förderprogramm aufgelegt.

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