23. Juli 2003

Bayern: Weniger Rinder – mehr Schweine und Schafe

Themen: Archiv — info @ 10:07

München (agrar.de) – Anfang Mai 2003 wurden in Bayern jeweils rund 3,78 Millionen Rinder und Schweine sowie 478.400 Schafe gezählt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, bedeutet das gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang von 3,0 Prozent bei den Rindern und Zunahmen von 1,6 Prozent bei den Schweinen sowie von 2,4 Prozent bei den Schafen. Für Milchkühe wird eine um 3,7 Prozent oder 50.500 Tiere niedrigere Zahl ausgewiesen als im Vorjahr. Im Gegensatz dazu ist der Bestand an Zuchtsauen und Mastschweinen im Vergleich zu 2002 um 1,6 Prozent auf 415.200 (Zuchtsauen) bzw. 3,5 Prozent auf 1,25 Millionen (Mastschweine) gewachsen.

Der Rinderbestand im Freistaat verringerte sich nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung nach den vorläufigen Ergebnissen der Viehzählung im Mai 2003 gegenüber dem Vorjahr um 3,0 Prozent auf rund 3,78 Millionen Tiere. Bei den Milchkühen, die mit 1,33 Millionen Tieren über ein Drittel des gesamten Rinderbestandes ausmachen, ergab sich – bei einem absoluten Rückgang um 50.500 Stück – mit 3,7 Prozent eine deutlich stärkere Abnahme.

In der Schweinehaltung ist ein Anstieg des Tierbestands zu verzeichnen. Insgesamt nahm dort die Zahl der Tiere gegenüber 2002 um 1,6 Prozent zu, auf nunmehr ebenfalls rund 3,78 Millionen. Mit insgesamt 415.200 Tieren werden um 1,6 Prozent mehr Zuchtsauen gehalten als noch im Jahr zuvor. Bei den Ferkeln ergab sich im Vorjahresvergleich ein Zuwachs von 1,9 Prozent auf rund 1,26 Millionen Tiere, die Zahl der Jungschweine unter 50 kg verringerte sich um 1,5 Prozent auf 846.500 Tiere, die der Mastschweine nahm um 3,5 Prozent auf 1,25 Millionen Tiere zu.

Bei Schafen erhöhte sich der Bestand gegenüber dem Vorjahr um 2,4 Prozent auf 478.400 Tiere. Besonders stark war der Anstieg bei Schafen unter einem Jahr (5,2 Prozent), die mit rund 174.000 Tieren etwa ein Drittel zum Gesamtbestand beitragen.

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GVO: EU-Kommission veröffentlicht Empfehlungen für die Koexistenz gentechnisch veränderter und nicht veränderter Kulturpflanzen

Themen: Archiv — info @ 10:07

Brüssel (agrar.de) – Heute hat die Europäische Kommission Leitlinien für die Entwicklung einzelstaatlicher Strategien und geeigneter Verfahren für die Koexistenz gentechnisch veränderter (GV-) Kulturen mit herkömmlichen und ökologischen Produktionsformen veröffentlicht. Sie sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, im Einklang mit dem geltendem Gemeinschaftsrecht praktikable Maßnahmen zur Koexistenz zu erarbeiten. Die Leitlinien legen die allgemeinen Grundsätze sowie technische und verfahrensspezifische Aspekte fest, die berücksichtigt werden sollten, und enthalten eine Liste möglicher Aktionen, die an die jeweiligen nationalen, regionalen oder örtlichen Bedingungen angepasst werden könnten.

Hierzu erklärte Franz Fischler, Kommissar für Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums und Fischerei: ‚Wir wollen sicherstellen, dass die Landwirte selbst wählen können, ob sie gentechnisch veränderte, herkömmliche oder ökologische Kulturen anbauen. Deshalb brauchen wir Maßnahmen, die die Koexistenz dieser verschiedenen Produktionsformen gewährleisten. Was am effizientesten und kostenwirksamsten ist, hängt von den jeweiligen nationalen, regionalen oder örtlichen Bedingungen ab. Daher ist eine EU-weite Einheitslösung nicht praktikabel. Die Empfehlungen stützen sich auf die neuesten Forschungsergebnisse und schaffen eine solide Grundlage, auf der die Mitgliedstaaten aufbauen sollten.‘

Nach der neuen GVO-Regelung, wie sie der Rat gestern (siehe IP/03/1056) verabschiedet hat, können die Mitgliedstaaten nunmehr geeignete Maßnahmen treffen, um das zufällige Vorhandensein gentechnisch veränderter Organismen in anderen Erzeugnissen zu verhindern, und die Kommission hat den Auftrag, Leitlinien für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen zu erarbeiten.

Die Koexistenz-Leitlinien ergänzen die umfassende Rahmenregelung der Europäischen Union für GVO und GVO-haltige Lebens- und Futtermittel. Die EU wird neue GVO weiterhin genau prüfen, denn nach geltendem Gemeinschaftsrecht dürfen GVO nur dann zum Anbau und/oder zur Vermarktung zugelassen werden, wenn sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. Es wurden bereits Zulassungsanträge für eine Reihe von GVO gestellt, die von der Kommission und den Mitgliedstaaten zurzeit bearbeitet werden.

Die Kommission wird die Einhaltung der gemeinschaftlichen GVO-Regelung genau überwachen und etwaige Probleme infolge divergierender nationaler Maßnahmen, die mit den geltenden Gemeinschaftsvorschriften nicht in Einklang stehen, in Angriff nehmen.

Allgemeine Grundsätze der Leitlinien

Aufbauend auf den Erfahrungen mit den bestehenden Trennungsverfahren (z. B. bei der Erzeugung von zertifiziertem Saatgut), müssen Koexistenz-Maßnahmen in transparenter Weise, auf wissenschaftlicher Grundlage und unter Einbeziehung aller Interessengruppen entwickelt werden. Sie sollten gewährleisten, dass die Interessen der Landwirte aller Produktionstypen angemessen berücksichtigt werden. Einzelstaatliche Strategien und geeignete Verfahren sollten sich auf die vorgeschriebenen Etikettierungsschwellen und Reinheitsstandards für gentechnisch veränderte Nahrungs- und Futtermittel sowie Saatgut beziehen. Die Maßnahmen sollten effizient und kostenwirksam sein, ohne über das hinauszugehen, was notwendig ist, um die EU-Schwellen für die Etikettierung von GVO einzuhalten. Sie sollten auf die unterschiedlichen Kulturarten zugeschnitten sein, da die Wahrscheinlichkeit der Vermischung je nach Pflanzenart sehr unterschiedlich ist. Bei bestimmten Pflanzen (etwa bei Ölsaatenraps) ist diese Wahrscheinlichkeit groß, bei anderen (etwa bei Kartoffeln) wiederum eher gering. Außerdem sollten auch örtliche und regionale Aspekte in vollem Umfang berücksichtigt werden.

Strategien sind notwendig, um deutlich zu machen, dass die Interessen der Landwirte aller Produktionsformen in ausgewogener Weise berücksichtigt werden müssen. Die Landwirte sollten die Möglichkeit haben, selbst zu wählen, welchen Produktionstyp sie praktizieren wollen, ohne benachbarten Betrieben eine Änderung bereits bewährter Produktionsmuster aufzuzwingen. Grundsätzlich sollten Landwirte, die in einer Region einen neuen Produktionstyp einführen, während der Einführungsphase alle erforderlichen Aktionen unternehmen müssen, um das Risiko von Beimischungen zu begrenzen. Schließlich sollten zur ständigen Verbesserung dieser Maßnahmen eine kontinuierliche Überwachung und Bewertung sowie die rasche Verbreitung der bewährtesten Verfahren unbedingt gewährleistet sein.

Indikativer Maßnahmenkatalog

Diese in den Leitlinien enthaltene nicht erschöpfende Liste gibt den Mitgliedstaaten Anhaltspunkte für Maßnahmen, die sie anpassen und miteinander kombinieren und in die einzelstaatlichen Verfahren und Strategien einbeziehen können. Zu nennen sind insbesondere:

• innerbetriebliche Maßnahmen (wie z. B. Sicherheitsabstände, Pufferzonen, Pollenfallen oder -barrieren wie z. B. Hecken),

• Zusammenarbeit zwischen benachbarten Betrieben (wie z. B. gegenseitige Information über Aussaatpläne, die Verwendung von Pflanzensorten mit unterschiedlichen Blütezeiten),

• Überwachung (und Meldesysteme),

• Schulung der Landwirte,

• Austausch von Informationen,

• Beratungsdienste.

Der geeignete Geltungsbereich für die Koexistenz-Maßnahmen

Vorrang sollten die Maßnahmen erhalten, die je nach Kultur und Erzeugnisyp (z.B. Saatgut bzw. Kulturanbau) im Betrieb selbst und in enger Zusammenarbeit mit benachbarten Betrieben angewandt werden können. Maßnahmen mit regionaler Geltung könnten ins Auge gefasst werden, wenn sie verhältnismäßig sind und wenn sich auf andere Art kein ausreichender Reinheitsgrad erzielen lässt.

Warum sollen die Mitgliedstaaten über ihre Koexistenz-Maßnahmen selbst entscheiden?

Nach der Verabschiedung der EU-Vorschriften betreffend die Rückverfolgbarkeit und Etikettierung/Kennzeichnung von GV-Lebens- und Futtermitteln wurde die Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt dahingehend geändert, dass Koexistenz-Maßnahmen künftig auf Ebene der Mitgliedstaaten durchgeführt werden können. Viele Faktoren, die darüber entscheiden, welche Maßnahmen effizient, kostenwirksam und geeignet sind, sind abhängig von den jeweiligen nationalen und regionalen Besonderheiten und landwirtschaftlichen Verfahren und können je nach Mitgliedstaat und sogar innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten stark voneinander abweichen. Eine Einheitslösung wäre daher nicht sinnvoll.

Haftung

Bezüglich der Frage der Haftung im Falle einer wirtschaftlichen Schädigung aufgrund der Vermischung gentechnisch veränderter und nicht veränderter Organismen wird den Mitgliedstaaten empfohlen, ihre diesbezüglichen Rechtsvorschriften daraufhin zu prüfen, ob sie in dieser Hinsicht genügenden und gleichwertigen Schutz bieten. Die Lösung, die die Mitgliedstaaten für die Koexistenz gewählt haben, könnte sich auch auf die jeweiligen Haftungsregeln auswirken. Landwirte, Saatgutlieferanten und andere Marktteilnehmer sollten in vollem Umfang über die Haftungskriterien informiert sein, die im Falle einer Schädigung durch Beimischung gelten. In diesem Zusammenhang könnten die Mitgliedstaaten gegebenenfalls auch prüfen, inwieweit es sinnvoll wäre, bestehende Versicherungsregelungen entsprechend anzupassen oder neue Regelungen zu erarbeiten.

In zwei Jahren wird die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament über die Erfahrungen berichten, die in den Mitgliedstaaten gesammelt wurden, und gegebenenfalls mitteilen, ob weitere Schritte erforderlich sind.

Was ist Koexistenz?

Unter Koexistenz versteht man die Möglichkeit für den Landwirt, dem Verbraucher die Wahl zwischen herkömmlichen, ökologischen und gentechnisch veränderten Produkten, die den europäischen Etikettierungs- und Reinheitsvorschriften entsprechen, zu lassen. Koexistenz bedeutet nicht, dass ein Umwelt- oder Gesundheitsrisiko entsteht, weil in der EU nur gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden dürfen, die als gesundheitlich und ökologisch unbedenklich zugelassen wurden.

Da verschiedene Landbaumethoden naturgemäß nicht voneinander getrennt praktiziert werden, sind geeignete Maßnahmen für Anbau, Ernte, Transport, Lagerung und Verarbeitung erforderlich, um die Möglichkeit einer zufälligen Vermischung von gentechnisch veränderten und nicht veränderten Kulturen zu verhindern, die durch Verunreinigung des Saatguts, Kreuzbestäubung, Durchwuchs oder unsachgemäße Ernte- bzw. Lagerpraktiken verursacht werden können. Koexistenz betrifft die möglichen wirtschaftlichen Einbußen infolge der Vermischung gentechnisch veränderter und nicht veränderter Kulturen, die sich wertmindernd auswirken kann, sowie die Festlegung praktikabler Betriebsführungsmaßnahmen zur Minimierung der Vermischung und die Kosten dieser Maßnahmen.

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Landvolk-Appell: Offene Lehrstellen den Arbeitsämtern melden

Themen: Archiv — info @ 10:07

Hannover (agrar.de) – Vor dem Hintergrund einer drohenden Ausbildungsplatzabgabe ruft das Landvolk Niedersachsen die landwirtschaftlichen Ausbildungsbetriebe dazu auf, die für das kommende Ausbildungsjahr noch unbesetzten Ausbildungsplätze auch den örtlichen Arbeitsämtern anzuzeigen. Die über 130 offenen Stellen, die den Landwirtschaftskammern bekannt sind, gehen nach Aussage des Landesarbeitsamtes Niedersachsen nicht in die amtliche Statistik ein.

Trotz des heftigen Widerstandes von Opposition und Wirtschaft schließt die Bundesregierung die Einführung einer Umlage zur Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsplätze nicht mehr aus. Dem zuständigen Bundesbildungsministerium wurde dazu ein Prüfauftrag für eine Abgabenerhebung von Betrieben, die nicht ausbilden, erteilt. Aus den Reihen der SPD wird gefordert, eine derartige Umlage über die für die Ausbildung zuständigen Kammern zu erheben. Konkrete Schritte sollen eingeleitet werden, wenn die Bilanz der Bundesanstalt für Arbeit aus noch nicht vermittelten Ausbildungsbewerbern und offenen Stellen am 30.9.2003 einen deutlichen Lehrstellenmangel ausweist. Derzeit wird damit gerechnet, dass trotz aller Bemühungen der Wirtschaftsverbände und Kammern bis zu 50.000 Ausbildungsplätze fehlen werden.

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Höfken zu EU-Koexistenz-Vorschlägen: Unverbindlich und lückenhaft

Themen: Gentechnik,Umwelt — info @ 10:07

Zu der Debatte über die Sicherung der Koexistenz von Landwirtschaftsformen mit und ohne Gentechnik erklärt Ulrike Höfken, verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen:

‚Die von der EU-Kommission vorgelegten Leitlinien zur Koexistenz sind völlig unzureichend. Sie enthalten nicht viel mehr als leere Worthülsen.

Wir werden uns trotz dieser mangelhaften Vorlage der EU-Kommission für eine konsequente nationale Regelung zur Sicherung der Koexistenz einsetzen. Deutschland kann hier bei der gerade anstehenden Überarbeitung des Gentechnik-Gesetzes mit einem positiven Beispiel vorangehen und – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – das Vorsorgeprinzip festschreiben und die Haftung und Kostenfrage nach dem Verursacherprinzip regeln.

Grundsätzlich kritisieren wir an den Koexistenz-Leitlinien der Kommission: Sie haben keinen EU-weit verbindlichen Charakter, so dass nun jedes EU-Land seine eigenen Koexistenz-Regelungen festlegen muss. Es ist eine Binsenweisheit, dass sich Organismen – auch gentechnisch veränderte Organismen – nicht an Ländergrenzen halten. Langfristig wird ein EU-weites Mosaik der Koexistenz-Regelung zu einer Störung des EU-Binnenmarktes führen – jedes Land macht, was es will.

Selbst als unverbindliche Empfehlungen sind die Leitlinien der Kommission lückenhaft. Sie enthalten zwar einige technische Ratschläge wie Abstandsregelungen, mit denen Fragen der Koexistenz angesprochen werden. Und es gibt vage Formulierungen, mit denen Ländern unter anderem die Möglichkeit eingeräumt werden soll, einzelne Regionen für die gentechnikfreie Produktion ausweisen zu können. Aber schon im nächsten Absatz entzieht sich die Kommission wieder ihrer Verantwortung und verweist darauf, dass diese Regionen nur in begründeten ‚Einzelfällen‘ eingerichtet werden sollten.

Letztlich bleibt die Kommission in ihren Leitlinien die Antwort schuldig auf die wesentlichen Fragen zur Koexistenz: Wer haftet, wenn etwas schief geht? Wer zahlt die Kosten für die Sicherung der Koexistenz? Wie soll ein Monitoring konkret geregelt werden, um den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen vom Saatgut bis zum Teller konkret zurückverfolgen zu können?

Im Juli verabschiedete das EU-Parlament neue Richtlinien zu Lebens-/Futtermitteln und Rückverfolgbarkeit. Diese enthalten zwar für den Verbraucherschutz wichtige neue Regelungen zur Kennzeichnung. Aber auf die obligatorische Harmonisierung zu EU-weiten Koexistenzregelungen hat das Parlament leider verzichtet. In den neuen Richtlinien ist lediglich festgeschrieben, dass die einzelnen EU-Länder die notwendigen Regelungen zur Koexistenz auf nationaler Ebene verabschieden können. Diese Chance werden wir bei der anstehenden Überarbeitung des Gentechnik-Gesetzes nutzen. Solange wichtige Fragen zur Koexistenz und Haftung noch nicht gelöst sind, dürfen keine gentechnisch veränderten Pflanzen kommerziell angebaut werden.‘

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Schleswig-Holstein: Landwirte gehen mit Optimismus in die Ernte 2003

Themen: Archiv,Pacht&Besitz — info @ 10:07

Erntepressekonferenz der Landwirtschaftskammer

Kiel/Lauenburg (agrar.de) – Unterbrochen von nur wenig Schauern und Gewittern haben die Landwirte zügig die Wintergerstenflächen abgedroschen. Ab Anfang August dürfte dann die Winterweizenernte der Landwirte einsetzen. Es steht eine Getreideernte auf den Feldern, die mengenmäßig deutlich über dem Vorjahr liegt. ‚Die diesjährige Getreideernte wird regional etwas unterschiedlich – insgesamt aber gut ausfallen‘, sagte Peter Knitsch, Staatssekretär im Umwelt- und Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein. ‚Was wir jetzt brauchen, ist eine gleichmäßige Abreife bei sonnigem Wetter, um auch in diesem Jahr bei durchschnittlichen bis guten Ertragserwartungen eine qualitativ gute Getreideernte einbringen zu können‘, betonte Hermann Früchtenicht, Präsident der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, anlässlich der heutigen Erntepressekonferenz im Kreis Herzogtum Lauenburg. Aufgrund der Marktlage erwarten die Landwirte deutlich bessere Marktpreise als im abgelaufenen Jahr. Die schwierige Preisfindungsphase dauert zurzeit noch an.

Zügige Wintergerstenernte

Bis auf Restflächen sind die Wintergerstenbestände abgedroschen.

‚Erste Ertragsmeldungen von den leichtesten Böden der Geest lagen bei 60 bis 70 dt/ha. Von den besseren Standorten (Lehmböden, Marsch) werden Erträge von 80 bis knapp 90 dt/ha genannt. Damit liegen die Ertragserwartungen bisher auf dem Niveau der sechsjährigen Durchschnittserträge von knapp 80 dt/ha und damit wieder erfreulich über dem Niveau des vergangenen, schwierigen Erntejahres‘, betonte der Präsident der Landwirtschaftskammer.

Auch die Berichte über die geerntete Qualität der Wintergerste deuten in vielen Fällen auf eine im Großen und Ganzen problemlose Kornausbildung hin. Die Erntepartien der besseren Böden lagen bei 65 bis 70 kg/hl und lassen damit eine gute Vermarktung der Gerste zu, zumal in den Auswinterungsregionen im übrigen Bundesgebiet Gerste eher knapp wird.

Frühe Winterweizenernte erwartet

Für den Winterweizen ist nach derzeitiger Einschätzung bei anhaltend freundlichem Witterungsverlauf der Erntebeginn, auf den leichten Bodenstandorten, um den 1. August und damit auch verhältnismäßig früh, zu erwarten. Auf den besseren Böden ist derzeit mit einem normalen Erntebeginn um den 15. August zu rechnen. Der Weizen präsentiert sich bisher überwiegend gut und lässt auf eine gute, durchschnittliche Ernte hoffen. Insgesamt liegen die derzeit abschätzbaren Ertragserwartungen für die diesjährigen Winterweizenbestände im Landesdurchschnitt um 5 – 10 Prozent über dem im Vorjahr erreichten Ertrag von nur 82 dt/ha. Die überdurchschnittliche Strahlungsintensität der diesjährigen Vegetationsperiode lässt auch auf gute Proteinwerte und gute Verarbeitungsqualitäten hoffen. ‚Letztendlich lässt sich die Qualität der diesjährigen Weizenernte aber erst im Ernteverlauf sicher bewerten‘, gab Hermann Früchtenicht zu Bedenken.

Große Ertragsunterschiede beim Raps erwartet

Die Anbauflächen von Winterraps wurden gegenüber dem Vorjahr um rund 4 Prozent auf 100.000 ha zurückgenommen. Der Anteil von Non food Raps hat um rund 2.000 ha zugenommen und macht in diesem Jahr mit 25.000 ha rund 25 Prozent der Anbaufläche Schleswig-Holsteins aus. Die Rapsbestände präsentieren sich zur Ernte 2003 in einem sehr unterschiedlichen Zustand. Vor allem in den Kreisen Ostholstein, Herzogtum Lauenburg, aber auch Plön, Stormarn und in der Elbmarsch stehen viele stark ausgedünnte Bestände. Daneben gibt es aber auch viele normal und gut entwickelte Bestände.

Durch die ausgeprägte Trockenheit ab Mitte August 2001 lief der Raps in den genannten Regionen sehr schlecht auf. Ab Mitte Februar sind bei Kahlfrösten von bis zu -15°C viele kleine Rapspflanzen erfroren. Es folgte eine weitere ausgeprägte Trockenheit, die von Mitte Februar bis Ende April reichte.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht lag die Schwelle für den Umbruch bei einer Ertragserwartung von 15 – 20 dt/ha. Diese Erträge dürften in vielen Fällen noch erreicht werden, zumal die Verunkrautung der ausgedünnten Bestände nicht so stark ist, wie in anderen vergleichbar schlechten Jahren. Daneben hat es jedoch einige Umbruchflächen gegeben, auf denen Sommerrungen angebaut wurden. Die zu erwartende Ertragsspanne reicht in diesem Jahr von sehr niedrigen Erträgen, die unter 20 dt/ha liegen können, bis hin zu hohen Erträgen von über 40 dt/ha. Der erwartete Durchschnittsertrag dürfte um 10 Prozent unter dem langjährigen Mittel liegen.

Wieder hohe Ertragserwartungen bei der Zuckerrübe

Die Aussaat der Zuckerrüben begann am 15. März und konnte Anfang April bis auf Restflächen ohne Niederschlagsunterbrechung beendet werden.

Im Anbaujahr 2003 ist von einem ähnlich hohen Ertragsniveau wie in 2002 auszugehen. Es wird erwartet, dass, bedingt durch die sehr frühe Aussaat, über 530 dt Rübenertrag/ha erzielt werden können.

Gute Silomaisernte erwartet

‚Selten hat es bisher ein so gleichmäßiges und ungestörtes Wachstum der Silomaisbestände von der Aussaat bis jetzt zum frühen Fahnenschieben der Bestände gegeben wie in diesem Jahr 2003‘, meinte Hermann Früchtenicht. Bereits jetzt, Mitte Juli, sind viele Bestände ertraglich sehr weit entwickelt und lassen eine gute Ernte erwarten. Allerdings brauchen die Maisbestände auf den leichteren Standorten jetzt dringend Niederschläge.

Überdurchschnittliche Kartoffelerträge möglich

Früh gepflanzte Kartoffeln weisen sehr gute Knollenansätze auf, erste Rodungen zeigen hier sowohl gute Qualitäten wie auch überdurchschnittliche Erträge.

Der Start in die Speisekartoffelsaison begann mit anfangs hohen Frühkartoffelpreisen, die sich mittlerweile auf durchschnittlichem, stabilem Niveau eingependelt haben. Anders als in den vorhergehenden Jahren erlebt auch die Warenterminbörse einen erfreulichen Boom, der auf gute Chancen im Kartoffelabsatz hinweist.

Die Kartoffelvermehrungsfläche hat sich mit ca. 1.700 ha gegenüber dem Vorjahr, in dem erstmalig seit Jahren ein Rückgang festgestellt werden musste, wieder stabilisiert.

Ökobetriebe hoffen auf eine überdurchschnittliche Ernte

‚Auf die im ökologischen Anbau bewirtschafteten Flächen wirkte sich der Witterungsverlauf ab September letzten Jahres positiv aus‘, sagte Staatssekretär Peter Knitsch. ‚Das lässt die Öko-Betriebe Schleswig-Holsteins auf eine leicht überdurchschnittliche Ernte der Mähdruschfrüchte hoffen.‘

‚Ob das angelegte Ertragspotenzial letztendlich auch realisiert werden kann, hängt noch vom Witterungsverlauf der nächsten Wochen ab‘, betonte Hermann Früchtenicht.

Entwicklung der Anbauflächen, Ernteprognose

Das Statistische Landesamt informiert pünktlich zur Erntebereisung über Anbauflächen und gibt eine erste Prognose über die zu erwartende Erntemenge.

Auf einer Ackerfläche von 618.000 ha werden nach den vorläufigen Ergebnissen der diesjährigen Bodennutzungserhebung 324.000 ha Getreide, 101.000 ha Ölfrüchte, 18.000 ha Hackfrüchte, 2.500 ha Hülsenfrüchte, 8.000 ha Gemüse und 120.000 ha Fut-terfeldfrüchte angebaut. Die Brachfläche hat einen Umfang von 43.000 ha.

Die Getreideanbaufläche hat einen Anteil von 52 Prozent an der Ackerfläche, unverändert gegenüber dem Vorjahr. Die Weizenanbaufläche liegt bei 210.000 ha. Weizen nimmt damit landesweit 65 Prozent der Getreidefläche ein.

Die Wintergerstenfläche war zur Ernte 2002 aussaatbedingt deutlich rückläufig, vergrößerte sich jetzt wieder auf 55.000 ha.

Der Roggenanbau erreichte nur noch einen Anbauumfang von 16.000 ha und hat damit gegenüber dem Vorjahr (23.000 ha) weiter deutlich an Fläche verloren. Der Anbau von Triticale erreichte 16.000 ha und damit auch knapp 3.000 ha weniger als im Vorjahr. Der Sommergetreideanbau ging jahresbedingt gegenüber dem Vorjahr von 32.000 ha wieder auf 26.000 ha zurück. Auf gut 16 Prozent der Ackerfläche werden Ölfrüchte angebaut. Der Flächenanteil für Raps (einschl. Anbau als nachwachsender Rohstoff) liegt in 2003 bei 100.000 ha. Der Gemüseanbau blieb mit 8.000 ha im Anbauumfang gegenüber dem Vorjahr unverändert. Rückläufig waren die Anbauflächen bei Kartoffeln (5.400 ha) und Zuckerrüben (12.300 ha). Nach den Schätzungen der amtlichen Ernteberichterstatter von Ende Juni erwartet die Landwirtschaftskammer eine Getreideernte von knapp 2,7 Mio. Tonnen. Dies wären 12 Prozent oder 280.000 Tonnen mehr als im Vorjahr.

Die zu erwartende Rapsernte wird auf 350.000 Tonnen geschätzt. Aufgrund einer leichten Anbaueinschränkung auf 100.000 ha und zum Teil erheblicher Auswinterungsschäden wird die Erntemenge nur leicht über dem sehr niedrigen Niveau des Vorjahres erwartet.

Gerstenpreise lassen kaum Intervention zu

Erste Preisnennungen liegen mit 88 bis 95 Euro/t frei Erfassungslager über dem Vorjah-resniveau. Hierzulande laufen die ersten Preisnennungen auf ein Niveau um die 85 bis 90 Euro/t hinaus.

‚Sollten sich die überregional enttäuschenden Ernteergebnisse aus den Auswinterungs- und Trockengebieten Deutschlands weiter fortsetzen und die zu erwartende Erntemenge weiter zurückpendeln, so dürften sich stabile bis feste Preistendenzen am Markt durchsetzen‘, prognostizierten Staatssekretär Knitsch und der Präsident der Landwirtschaftkammer, Hermann Früchtenicht.

Brotroggen heiß umkämpft

In Schleswig-Holstein stehen 16.000 ha zur Ernte an, das sind rund 1/3 weniger als im Vorjahr und sogar nur die Hälfte des langjährigen Mittels.

Für Brotroggen wird ein höherer Preis als im Vorjahr erwartet, überregional wird bereits über Preise knapp unter dem Brotweizenniveau diskutiert.

Weizenmarkt mit freundlicher Tendenz

Für das Bundesgebiet wird eine Ernte von 21 Mio. t erwartet, was in etwa der Vorjahresernte entspricht.

Für die EU werden rund 90 Mio. t gegenüber 93,7 Mio. t (Ernte 2002) Weizen erwartet. Für die Importregion Nordafrika werden höhere Ernten erwartet, was den Einfuhrbedarf leicht schmälern dürfte.

‚Ein weiterer wichtiger Faktor auf dem Weizenmarkt sind die Ernten in den osteuropäischen Staaten und hier insbesondere in der Ukraine und auch in Russland. Zum einen haben diese Länder umfangreiche Exporte Richtung EU insbesondere Deutschland getätigt und damit die Absatzlage hiesigen Weizen innerhalb der EU erschwert, zum anderen traten diese Länder als Konkurrenten in der traditionellen Exportregion Nordafrika auf‘, erläuterte der Kammerpräsident.

In diesem Jahr werden in Russland und der Ukraine deutlich niedrigere Ernten erwartet. Mit einer Ernteerwartung von rund 8 Mio. t geht man für die Ukraine, die im Vorjahr 19,8 Mio. t geerntet hat, davon aus, dass sie zum Nettoimporteur werden könnte. Auch andere osteuropäische Staaten dürften auswinterungs- und trockenheitsbedingt wesentlich weniger ernten, so dass von dieser Seite der Importdruck kleiner ausfallen wird.

Der Brotweizenpreis wird erheblich von den Exportmöglichkeiten bestimmt. Zur Zeit wird der Export durch den starken Euro erschwert, was unseren hiesigen Brotweizen im Ausland verteuert. Andere Herkünfte, beispielsweise aus den USA, sind entsprechend günstiger und kommen daher eher zum Zug.

Um konkurrenzfähig zu sein, sind Exporterstattungen erforderlich, und damit hängt der Preis in einem größeren Maße von den Entscheidungen in Brüssel ab. Um einen hohen Einsatz von Getreide im Mischfutter weiterhin zu gewährleisten, wird die EU an mög-lichst niedrigen Preisen interessiert sein. Es wird daher eine verhaltene Bereitschaft zur Zahlung von Exporterstattungen zu erwarten sein. Zu Zeit wird an der Warenterminbörse Hannover ein Preis von 119,70 Euro/t für den Monat September notiert. Davon dürften sich Erzeugerpreise von 95 bis knapp 100 Euro/t ableiten lassen. Entscheidend für die Preisbildung dürfte die geerntete Qualität sein. Denn nur Qualitätsware lässt sich auch entsprechend vermarkten.

Raps nur begrenzt verfügbar

Angesichts des begrenzten Angebotes in Deutschland und auch in der EU sind die Preisaussichten vielversprechend. Zwar wird auf dem Weltmarkt mit einem größeren Ernteaufkommen aus Kanada (6 bis 6,5 Mio. t) und Australien (1,3 Mio. t) und damit einem höheren Exportvolumen aus diesen Ländern gerechnet, aber in anderen Länder wie beispielsweise Polen, Tschechien und Slowakei stehen durch Auswinterungsschäden wesentlich weniger Rapssaaten zur Verfügung. Das Weltaufkommen an Rapssaaten wird daher ungefähr auf Vorjahresniveau geschätzt.

Insbesondere die Verwendung als Biodiesel sorgt für große Nachfrage, so wird mittlerweile knapp 1/5 der EU-Rapsernte in diesem Bereich verarbeitet, wobei mit der Zunahme der Veresterungsanlagen eine steigende Nachfrage verbunden ist. Für die weitere Preisentwicklung wird in den nächsten Monaten von einem freundlichen Markt ausgegangen. Sollten die Ernten niedriger ausfallen, als bisher geschätzt, sind weitere Preissteigerungen zu erwarten.

Gewinneinbruch bei den Ackerbaubetrieben

Die mittleren Ackerbaubetriebe haben in den Wirtschaftsjahren 1999/2000 bis 2001/2002 eine stetige Gewinnsteigerung erreicht. Der wirtschaftliche Erfolg in den Ackerbaubetrieben wird wesentlich durch die Größe des Unternehmens geprägt, die Finanzierungsstruktur im Unternehmen, die Höhe der Arbeitserledigungskosten und die gezahlten Pachtpreise. Bei der Analyse aller Ackerbaubetriebe fällt auf, dass die Gewinne in starkem Maße von staatlichen Transferzahlungen geprägt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die produktbezogenen Direktzahlungen, die im mittleren Ackerbaubetrieb immerhin 90 Prozent des Gewinnes bestimmen. In den erfolgreichen Betrieben sind es 65 Prozent. Für die weitere Einkommenssituation der Ackerbaubetriebe wird von entscheidender Bedeutung sein, wie die Beschlüsse des EU-Agrarrates in Deutschland bzw. Schleswig-Holstein ausgestaltet werden.

‚Im Agrarrat wurden im Juni meiner Meinung nach die Weichen für eine nachhaltige Landwirtschaftliche Produktion in Europa gestellt‘, sagte Peter Knitsch. ‚Die Brüsseler Beschlüsse eröffnen den Mitgliedstaaten einen zusätzlichen Handlungsspielraum, den wir kreativ nutzen wollen. Die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion ist eingeleitet, eine umweltgerechtere Landwirtschaft wird durch die Mittelumschichtung im Rahmen der Modulation und die Bindung der Direktzahlungen an die Einhaltung von Umwelt- und Tierschutzstandards (‚Cross Compliance‘) gestärkt.‘ Welchen Weg Schleswig-Holstein zukünftig beschreiten werde, könne er noch nicht verkünden. ‚Im Prinzip wollen wir so viel Geld wie möglich aus Brüssel für uns in Schleswig-Holstein sichern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand gering halten.‘ Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium wolle die kommenden Wochen nutzen, um die Möglichkeiten im Dialog mit dem Bauernverband, der Landwirtschaftskammer und anderen Institutionen zu diskutieren.

‚Für die Einkommenssituation der Ackerbaubetriebe im gerade abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2002/2003 liegen noch keine Buchabschlüsse vor. Prognosen aus dem Frühjahr 2003 lassen aber erwarten, dass auf Grund der witterungsbedingten desolaten Ertragssituation im letzten Sommer und der niedrigeren Preise für Getreide sowie der weiter leicht angestiegenen Aufwendungen, die Gewinne in den Ackerbaubetrieben um bis zu 50 Prozent gegenüber 2001/2002 zurückgehen könnten. Die Ackerbaubetriebe haben daher eine gute Getreide- und Rapsernte bitter nötig‘, betonte Hermann Früchtenicht abschließend.

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Bayern: Anbau auf dem Ackerland weiter rückläufig

Themen: Archiv — info @ 09:07

Anbauausweitung bei Sommergetreidearten überwiegend witterungsbedingt

München (agrar.de) – Der Anbau auf dem Ackerland wurde von den landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns in diesem Jahr gegenüber 2002 flächenmäßig um 0,4 Prozent auf 2,074 Millionen Hektar reduziert. Flächenabnahmen beim Getreide (- 1,1 Prozent), bei Futterpflanzen (- 0,4 Prozent), Handelsgewächsen (- 1,5 Prozent) und Hackfrüchten (- 2,5 Prozent) standen Flächenausweitungen lediglich im Bereich der Hülsenfrüchte (+ 3,3 Prozent) und der Stilllegungsflächen (+ 11,2 Prozent) gegenüber. Innerhalb der wichtigsten Fruchtartgruppe, dem Getreide, waren als Folge der ungünstigen Witterungsbedingungen im Herbst 2002 ausgeprägte Anbauverschiebungen hin zu den Sommergetreidearten zu verzeichnen.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitteilt, verringerten sich nach dem vorläufigen Ergebnis der Agrarstrukturerhebung 2003 die Flächen für den Anbau auf dem Ackerland auf 2,074 Millionen Hektar (ha). Gegenüber 2002 bedeutet dies eine Flächenabnahme um rund 7.900 ha oder 0,4 Prozent.

Wichtigste Fruchtartgruppe stellt mit einem Anteil von 57,7 Prozent am gesamten Ackerland das Getreide dar. Hier ist gegenüber dem Vorjahresergebnis ein Rückgang von 1,1 Prozent auf 1,196 Mill. ha zu verzeichnen. Durch die im vergangenen Herbst sehr ausgeprägten Niederschläge, die den Anbau von Wintergetreide stark beeinträchtigten, ist im Vorjahresvergleich zudem eine deutliche Verschiebung vom Anbau von Wintergetreidearten zu den Sommergetreidearten erkennbar. Während Wintergerste im Herbst 2002 noch unter vergleichsweise günstigen Bedingungen ausgesät werden konnte, fiel die Aussaat der übrigen Wintergetreidearten zum Teil buchstäblich ins Wasser. Im Einzelnen verringerte sich die Wintergerstenfläche um 7,9 Prozent auf 279.600 ha, die von Roggen um 26,6 Prozent auf 31.100 ha, von Triticale um 16,4 Prozent auf 69.200 ha und die von Winterweizen um 12,4 Prozent auf 402.300 ha. Dem stehen bei den Sommergetreidearten Flächenzunahmen gegenüber. Bei Sommerweizen nahm die Anbaufläche um 292,2 Prozent auf 32.200 ha zu, bei Sommergerste wurde sie um 26,8 Prozent auf 187.100 ha und bei Hafer um 11,7 Prozent auf 57.400 ha erhöht. Die Körnermaisfläche nahm um 19,7 Prozent auf 117.200 ha zu.

Bei den anderen Fruchtartgruppen gibt es – mit Ausnahme der Hülsenfrüchte – ebenfalls Anbaurückgänge zu vermelden. Die Futterpflanzen weisen einen Flächenrückgang von 0,4 Prozent auf 400.200 ha auf, die Anbaufläche bei den Handelsgewächsen liegt mit 189.200 ha um 1,5 Prozent und die bei Hackfrüchten mit 124.100 ha gar um 2,5 Prozent unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang bei den Handelsgewächsen ist vor allem durch den Anbaurückgang beim Winterraps zu erklären, wo der Anbau um 2,9 Prozent auf 161.500 ha verringert wurde. Im Bereich der Hackfrüchte verringerte sich die Fläche bei Zuckerrüben um 3,2 und bei Kartoffeln um 1,2 Prozent. Entgegen dem allgemeinen Trend entwickelte sich die Anbaufläche für Hülsenfrüchte, dort nahm die Fläche um 3,3 Prozent auf 18.600 ha zu. Ein erheblicher Anstieg ist bei der Brache zu verzeichnen: mit 130.500 ha sind um 13.200 ha oder 11,2 Prozent mehr stillgelegt als im Jahr zuvor.

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Rheinland-Pfalz: Dürreschäden noch nicht absehbar

Themen: Archiv,Banken,Förderung — info @ 09:07

Mainz (agrar.de) – Die Getreideernte im Land ist noch im Gange, die endgültigen amtlichen Ergebnisse werden erst in einigen Wochen vorliegen. Auf Grund der regional sehr unterschiedlichen Witterungsbedingungen und der sehr unterschiedlichen Bodenverhältnisse lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Beurteilung über das tatsächliche Ausmaß von Trockenschäden im Ackerbau ziehen. Das hat Jörg Wagner, Sprecher des rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministeriums, mitgeteilt.

Eine erste Bewertung zeige aber, dass Rheinland-Pfalz längst nicht so stark betroffen sei, wie Gebiete im Osten und im Süden der Republik. Aber auch innerhalb des Landes zeigten die ersten Vorschätzungen ein sehr unterschied­liches Bild je nach Kulturart und Region. Unterm Strich sei der Süden stärker von der Trockenheit berührt als der Norden.

Deswegen sei es auch viel zu früh, über mögliche Hilfen für Bauern zu diskutieren. Die Landwirtschaft habe ihre Werkstatt unter freiem Himmel und müsse naturgemäß mit anderen Risiken rechnen, als andere Zweige in der Wirtschaft, so der Sprecher. Wagner erinnerte an das Sonderkreditprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank für dürregeschädigte Betriebe mit Darlehen zu drei Prozent Nominalzins. (unsere Meldung)

Sollte sich herausstellen, dass auch Rheinland-Pfalz in besonderem Maße geschädigt sei, werde die vorzeitige Auszahlung von Geldern geprüft, um Liquiditätsengpässe in den Betrieben zu überwinden. Dazu kämen beispiels­weise das Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL), Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete oder bestimmte Programme der EU-Marktordnung in Frage.

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22. Juli 2003

LBV Brandenburg: Antrittsbesuch und Rettungsversuch

Themen: Archiv — info @ 16:07

Potsdam (agrar.de) – Eigentlich war es als lang vorher geplanter Antrittsbesuch des neuen Vorstandes bei Ministerpräsident Mathias Platzeck gedacht, jedoch machte die aktuelle Dürresituation in der Brandenburger Landwirtschaft daraus in diesem Jahr wieder einen vollgestopften Arbeitstermin. Schon im letzten Jahr war aus dem jährlichen Treffen wegen des Hochwassers eine ‚Katastrophenbesprechung‘ geworden.

Der Vorstand des LBV-Brandenburg traf sich heute mit Ministerpräsident Mathias Platzeck, Landwirtschaftsstaatssekretär Dietmar Schulze und weiteren Mitarbeitern, um über die Katastrophe auf Brandenburgs Feldern, die allgemein schwierige Haushaltslage und die EU-Agrarpolitik zu reden.

Der Landesbauernverband schätzt in Brandenburg einen Ernteverlust durch Dürre in Höhe von etwa 225 Mill. Euro. (Das entspricht umgerechnet auf die Anzahl aller in der Landwirtschaft Brandenburgs Beschäftigten rund 6.220 Euro je Arbeitskraft) Schon frühzeitig hatte der Berufsstand auf die Katastrophe aufmerksam gemacht und Hilfsmaßnahmen (z.B. Bund-Länder Hilfsprogramm, Freigabe der Stilllegungsflächen und Vorziehen der regulären Ausgleichs- und Prämienzahlungen an die Landwirte) gefordert.

Sowohl Ministerpräsident Platzeck, als auch das MLUR setzen sich gemeinsam mit dem Berufsstand für ein Bund-Länder Hilfsprogramm, evtl. mit EU-Beihilfen, ein. Ministerpräsident Platzeck betonte, wenn vom Bund Geld kommt, wolle er versuchen keinen landwirtschaftlichen Betrieb wegen der Dürre in die Insolvenz gehen zu lassen.

Positiv bewertete der Vorstand die bisher angelaufenen Hilfsmaßnahmen, die jedoch nur ein Anfang und bisher nur ‚ein Tropfen auf den heißen Stein‘ sein können. So werden u.a. KULAP-Zahlungen (Pflegegelder des Kulturlandschaftsprogrammes) und Abschläge bei den Tierprämien vorgezogen. LBV-Präsident Udo Folgart betonte: ‚Das sind aber keine zusätzlichen Gelder, sondern nur vorgezogene reguläre Direktzahlungen.‘

Brandenburgs leere Kassen führen ab dem kommenden Kalenderjahr dazu, so informierte Ministerpräsident Platzeck, jedes Förderprogramm in Brandenburg auf den Prüfstand zu stellen. Einsicht herrsche jedoch darin, dass gerade die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete in Brandenburg existentiell ist und erhalten werden muss.

Konsens herrschte im Zusammenhang mit den Finanznöten des Landes auch in Naturschutzfragen. ‚Es kann nur soviel Naturschutz geben, wie mach- und finanzierbar ist.‘

Besonders positiv bewertete LBV-Präsident Folgart die Absicht, den Bereich Bildung von Kürzungen weitestgehend zu verschonen.

Nach den Entscheidungen von Luxemburg über die weitere EU-Agrarpolitik muss im Lande erst einmal viel gerechnet werden. Fakt sei jedoch, so Udo Folgert: ‚uns drückt weiterhin die Streichung der Roggenintervention. Auch gerade deshalb muss ein nationaler Ansatz konsequent vertreten werden.‘

Links zum Thema Verbände.

Goldmann: Soforthilfeprogramm von Ländern, Bund und EU-Kommission ist notwendig

Themen: Archiv — info @ 16:07

Berlin (agrar.de) – Zu den Dürreschäden in der Landwirtschaft und den notwendigen Hilfsmaßnahmen erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann:

‚Die Dürre hat die Ernten in weiten Teilen Deutschlands vernichtet oder stark geschädigt. Die betroffenen Landwirte kämpfen um ihre Existenzen. Deshalb sind schnelle und unbürokratische Hilfen notwendig. Dazu ist ein koordiniertes Vorgehen von Ländern, Bund und EU-Kommission erforderlich. Die Ankündigung von Ministerin Künast, die Landwirte könnten in einigen Wochen auf staatliche Hilfe hoffen, ist der schwierigen Lage völlig unangemessen. Vor dem Hintergrund der aktuellen ‚bauerfeindlichen‘ Agrarpolitik der Bundesregierung klingt das wenig hoffnungsvoll und eher als Drohung.

Ein Soforthilfeprogramm muss folgende Punkte umfassen:

1. Die Direktbeihilfen für die Landwirte müssen nun endlich vorgezogen werden. Ein Vorziehen ist sinnvoll, um die Liquidität der Betriebe in der jetzigen Notsituation zu erhöhen.

2. Länder, Bund und EU-Kommission müssen schnellstens ein umfassendes ‚Nothilfepaket‘ schnüren, um den in Not geratenen Betrieben zu helfen. Die notwendigen Hilfen für die Landwirte dürfen jetzt keinesfalls durch ein unwürdiges ‚Schwarzer-Peter-Spiel‘ zwischen Ländern, Bund und EU-Kommission zerredet werden. In dieser überaus schwierigen Lage sind alle Verantwortlichen gefordert, ihren Beitrag zu leisten. Auch wenn die genaue Höhe der Schäden heute noch nicht auf die letzte Kommastelle zu beziffern ist, muss bereits jetzt eine überregionale Betroffenheit im dreistelligen Millionenbereich festgestellt werden. Trotz der finanziell angespannten Lage, darf sich die Bundesregierung nicht aus ihrer Verantwortung stehlen.

Nachdem ich in der vergangenen Woche Betriebe in Bayern und Baden-Württemberg besucht habe, werde ich mich in dieser Woche in den neuen Ländern vor Ort über das Ausmaß der Dürreschäden informieren.‘

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Künast erwägt Notfallprogramme für dürregeplagte Bauern

Themen: Archiv — info @ 15:07

Berlin (agrar.de) – Verbraucherministerin Künast hat sich nach Informationen des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung für eine finanzielle Hilfe für die von der Dürre betroffene Landwirtschaft ausgesprochen. Deutsche Bauern seien bundesweit durch die diesjährige Dürreperiode mit Ernteeinbußen bis zu 60 Prozent betroffen. Diesem Problem wird sich der Bund nicht entziehen können. Auch auf EU-Ebene sei eine finanzielle Hilfe möglich.

Eine Soforthilfe für die Bauern könnte in verbilligten Krediten über die Rentenkasse bestehen, sagte Bundesverbraucherministerin Renate Künast am 22. Juli 2003. Konkrete Notprogramme könnten erst im Herbst erfolgen, wenn Erntezahlen vorliegen. Dann werden Bund und Länder über finanzielle Beteiligungen an Hilfen für die Bauern verhandeln.

Laut Künast könne sich die Regierung den Anliegen der dürregeplagten Bauern nicht mehr entziehen. Das Problem habe bundesweite Ausmaße angenommen. Allein bei der Getreideernte rechnen die Landwirte in diesem Jahr mit Verlusten bis zu einer Milliarde Euro. Besonders betroffen von der Dürre sind Bauern in Sachsen und Brandenburg. Die ungewöhnliche Trockenheit hatte in den letzten Jahren immer wieder zu Ernteeinbußen geführt.

Auch in Italien und Österreich sind Landwirte von der Dürre betroffen. Auf europäischer Ebene sind Direktbeihilfen für die Bauern möglich. So werden im Winter Prämien aus einem EU- Katastrophenfonds gezahlt. Die betroffenen Staaten setzen sich auf der heutigen EU-Agrartagung in Brüssel für eine vorgezogene Auszahlung der Prämien an die Bauern ein.

Links zumThema Agrarpolitik.

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