31. Juli 2003

Schweiz: Volle Transparenz für Futtermittel

Themen: Archiv,Schweiz — info @ 13:07

Bern (agrar.de) – Ab 2004 müssen die Futtermittelhersteller alle Ausgangsprodukte in Mischfuttermitteln deklarieren. So will es die EU-Gesetzgebung, die nach Information des Bundesamt für Landwirtschaft (BWL) auch für die Schweiz verbindlich wird. Bisher mussten lediglich die Ausgangsprodukte in vorgeschriebenen Kategorien deklariert werden.

Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere Posieux (RAP) als Futtermittelkontrollbehörde wird die Einhaltung dieser neuen Vorschrift überwachen. Es geht dabei um die Überprüfung sämtlicher Komponenten sowie deren mengenmässigen Anteile. Die Deklaration erlaubt eine Rückverfolgung von allfällig kontaminiertem Material. In diesem Sinn ist die neue Vorschrift durchaus positiv zu werten.

In der Futtermittelbuch-Verordnung sind die zugelassenen Ausgangsprodukte für Mischfuttermittel aufgelistet. Es handelt sich zum grossen Teil um bekannte Produkte wie Körner und Samen von Pflanzen sowie um Pflanzenteile wie Wurzeln, Knollen, Früchte und Stängel. Dazu kommen weniger bekannte Nebenprodukte, die nach der Gewinnung verschiedener Lebensmittel anfallen und häufig ihres Nährwertes wegen als Komponenten in Futtermitteln eingesetzt werden. Beispiele sind: Maiskleber und Kartoffeleiweiss als Nebenprodukte der Stärkegewinnung, Extraktionsschrote (Nebenprodukte der Ölgewinnung), Zuckerrübenschnitzel (Zuckergewinnung), Weizenkleie (Mehlherstellung), Obst- und Zitrustrester (Saftgewinnung) sowie Biertreber (Brauerei). Auch Zutaten nicht pflanzlichen Ursprungs ergänzen die Rezeptur von Mischfuttermitteln. Molkeneiweisspulver, Hefen und Fischmehl sind wichtige Eiweissquellen; Muschelschalen dienen als Kalziumquellen im Hühnerfutter. Besonderes Augenmerk schenken die Mikroskopikerinnen und Mikroskopiker den verbotenen Substanzen. Dazu gehören insbesondere Fleisch-, Knochen- und Blutmehl sowie das giftige Mutterkorn.

Dank dem mikroskopischen Know-how ist die RAP in der Lage, die umfassende qualitative und quantitative Futtermittelanalyse sicherzustellen. Die Zukunft wird zeigen, ob mit der aufwändigen Mikroskopie auch ein vermehrter Probenanfall speditiv genug bewältigt werden kann. An neuen Methoden der Komponentenverifizierung, zum Beipiel der Nah-Infra-Rot-Spektroskopie, wird geforscht. Mit dieser Technik erhält man nach geeigneter Kalibrierung in wenigen Sekunden ein Spektrum sämtlicher Komponenten.

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