03. Juni 2003

DBV: Koexistenz bei Grüner Gentechnik sicherstellen

Themen: Gentechnik,Umwelt,Verbände — info @ 13:06

Bauernverband fordert verbindliche Regelungen auf EU-Ebene und Modellerprobung

Berlin (agrar.de) – Es müssen verbindliche Rahmenbedingungen für alle Wirtschaftsbeteiligten auf EU-Ebene für das Neben- und Miteinander der Landwirtschaft mit oder ohne Verwendung von Gentechnik geschaffen werden. Zu diesem Schluss kam das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) auf der heutigen Sitzung in Bonn, das angesichts der möglichen Aufhebung des Moratoriums und der internationalen Handelsverflechtungen, der anstehenden Zulassung von GVO-Sorten (Gentechnisch veränderte Organismen) und der Freilandversuche Grundforderungen zur Koexistenz bei der Grünen Gentechnik formulierte. Nur eine klare und praktikable Regelung der Koexistenz, die das möglichst konfliktfreie Nebeneinander verschiedener Produktionsformen beschreibt, ohne dass die eine oder andere Form ausgeschlossen wird, gewährleiste letztlich dem Erzeuger und Verbraucher die Wahlfreiheit.

Dringend erforderlich seien einheitliche EU-Vorschriften. Die Bedingungen der Koexistenz dürften angesichts des Binnenmarktes und der grenzüberschreitenden Warenströme nicht den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen werden, forderte das Präsidium. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Anwendung des Subsidiaritätsprinzips sei hier fehl am Platz. Vielmehr müsse die Entscheidung für die Aufhebung des defacto Moratoriums beim Anbau von GV-Pflanzen zwingend durch verbindliche Regelungen für die Wirtschaftsbeteiligten begleitet werden. Zudem seine mögliche Lösungen für Probleme durch Auskreuzung, Vermischung und unbeabsichtigte Verunreinigung zu schaffen. Klar zu regeln sei vor allem auch die finanzielle Verantwortung. Es könne nicht angehen, dass die Kosten für Tests auf das Vorhandensein von GVO von den Landwirten getragen werden müssen, die gar keine genetisch veränderten Pflanzen einsetzen. Gleichzeitig solle das Für und Wider einer Fondslösung zur Entschädigung betroffener Landwirte diskutiert werden. Ebenso eindeutig müsse die EU endlich Kennzeichnungsregeln schaffen, die der erforderlichen Wahlfreiheit gerecht würden.

Als einen gangbaren Kompromiss begrüßte das Präsidium des DBV den derzeit diskutierten Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent für zufällig oder technisch unvermeidbares Vorhandensein von GVO in Lebens- und Futtermitteln. Für GVO-Verunreinigungen in herkömmlichem Saatgut sollte der Schwellenwert allerdings deutlich niedriger liegen, um Gefahren der Anreicherung oder Beimengung im Transport- oder Verarbeitungsprozess Rechnung zu tragen.

Weiterhin forderte der DBV umgehend zwischen Bund und Ländern abgestimmte praktische Versuche zur Erprobung der Koexistenz unter kontrollierten Bedingungen. Verweise auf bisherige Erfahrungen oder Modellrechnungen seien nur unzulänglich und daher strikt abzulehnen. Überdies forderte der DBV einen eindeutigen rechtlichen Rahmen auf EU-Ebene für die Festlegung produktionstechnischer Maßnahmen, um ungewollte Verunreinigungen herkömmlicher Ware mit GVO einzuschränken.

Der DBV befürwortete zudem die Idee der freiwilligen Schaffung von Gebieten, in denen genetisch veränderte Pflanzen nicht angebaut werden. Die Wahlfreiheit der Landwirte für ein Produktionssystem dürfe dadurch aber nicht angetastet werden.

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Verbraucherinitiative für Maßnahmen gegen „mafiöse Praktiken in der Fleischindustrie“

Themen: Archiv — info @ 13:06

Berlin (agrar.de) – Aktuelle Berichte über kriminelle Methoden und Umgehung von Gesetzen bei der Beschäftigung von Leiharbeitern in der Fleischproduktion zeigen, wie wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher Transparenz ist. Gefragt sind dabei nicht nur Informationen über Fleischqualität und Preis, sondern auch über Produktionsverfahren. Sie sind die Voraussetzung dafür, das verantwortungsvolle Verbraucher derartige Praktiken nicht durch den Kauf unterstützen.

‚Wenn die Verbraucher mehr Informationen über die Produktionsbedingungen von Lebensmitteln hätten, würden sie sicher seltener zu den billigsten Angeboten greifen‘, so Volkmar Lübke, Vorstandsmitglied der Verbraucherinitiative. In der gestrigen Sendung von Report/Mainz wurde aufgedeckt, mit welchen Mitteln osteuropäische Billigarbeitskräfte zum Lohndumping in der deutschen Fleischindustrie eingesetzt werden. Über Subunternehmer werden deutsche Arbeitsgesetze umgangen, Leiharbeiter werden zu falschen Angaben bei Behörden gezwungen und Kritiker bekommen schon einmal Besuch von einem Schlägertrupp.

Der eindrucksvolle Bericht zeigte auch, dass personelle Engpässe und inkonsequente Haltungen von Überwachungsbehörden das Problem noch verschärfen: Obwohl die eine Arbeitsamts-Inspektion bereits gegen einen rumänischen Arbeitskräfteverleiher ermittelte, genehmigte die andere noch die gleichen illegalen Werkverträge des gleichen Subunternehmers. Im Ergebnis werden immer häufiger deutsche Facharbeitskräfte arbeitslos und durch Billigarbeitskräfte aus Osteuropa ersetzt, die man leicht unter Druck setzen kann. Dem so produzierten Fleisch, das durchaus auch als Markenfleisch auf den Markt kommen kann, sieht man diese Entstehungsgeschichte natürlich nicht mehr an.

‚Geiz ist kein bisschen geil, wenn er derart menschenverachtende Folgen hat‘ kommentierte Lübke den Fernsehbericht. Es zeigt auch, dass es nicht genügt, wenn das geplante Verbraucherinformationsgesetz nur die Untersuchungsergebnisse der Lebensmittelüberwachung öffentlich macht. Verantwortungsbewusste Verbraucher interessieren sich auch für derartige Ergebnisse der Arbeitsüberwachung, um nicht – ohne es zu wissen – ‚mafiöse Praktiken in der Fleischindustrie zu unterstützen.‘

Links zum Thema Fleischwirtschaft.

Höhn: Geflügelpestgefahr für NRW scheint gebannt – Aufhebung der Restriktionen

Themen: Archiv,Tierseuchen — info @ 09:06

Düsseldorf (agrar.de) – Mehr als zehntausend Landwirte in Nordrhein-Westfalen, deren Existenzgrundlage die Aufzucht und Vermarktung von Geflügel ist, können ab heute wieder ohne Handelsrestriktionen ihrer Arbeit nachgehen. Auf Antrag von Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn hat die Europäische Kommission für alle rechtsrheinischen Gebiete alle Beschränkungen aufgehoben. Für alle linksrheinischen Gebiete gilt, dass mit Genehmigung der zuständigen Behörden der Transport von Schlachtgeflügel, Eintagsküken, Junghennen und Aufzuchtgeflügel innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auch dann möglich ist, wenn in den aufnehmenden Betrieben bereits Geflügel gehalten wird.

‚Damit ist eine deutliche Entspannung der für viele Landwirte und ihre Familien doch sehr belastenden Situation eingetreten,‘ erklärte Höhn gestern in Düsseldorf. ‚Dank des Einsatzes von Hunderten von MitarbeiterInnen und freiwilligen Helfern vor allem in den besonders betroffenen Kreisen Viersen, Heinsberg und Kleve ist es gelungen, die Geflügelpest auf einen einzigen Fall unmittelbar an der deutsch-niederländischen Grenze zu isolieren und ein weiteres Übergreifen auf Nordrhein-Westfalen mit verheerenden Folgen für die Landwirte zu verhindern.‘

Entlang der Grenze zu den Niederlanden mussten knapp 100.000 Tiere wegen der Geflügelpest getötet werden. Die Landwirte, die Beiträge in die Tierseuchenkasse eingezahlt haben, bekommen den Marktwert der Tiere erstattet. Dabei beteiligt sich das Land zur Hälfte an den Entschädigungen. Insgesamt halten rund 14.000 Landwirte in Nordrhein-Westfalen rund 15 Millionen Hühner, Gänse, Enten und Truthühner.

Links zum Thema Geflügelpest, Links zum Thema Tiergesundheit.

Thüringen: Milchanlieferung im 1. Quartal 2003 leicht über dem Vorjahresniveau

Themen: Archiv — info @ 09:06

Erfurt (agrar.de) – In den ersten drei Monaten 2003 lieferten die Thüringer Milcherzeuger 224.909 Tonnen Rohmilch zur weiteren Verarbeitung zu Konsummilch, Käse, Quark, Joghurt und anderen Milchprodukten an Molkereien und Milchsammelstellen. Das waren 2.798 Tonnen bzw. 1,3 Prozent mehr als im 1. Quartal 2002.

Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik lieferten die Betriebe 112.417 Tonnen Rohmilch an Molkereien in Thüringen und mit 112.492 Tonnen Liefermengen über die Landesgrenze wurde annähernd die gleiche Milchmenge von Molkereien in acht weiteren Bundesländern verarbeitet.

Die Molkereien in Bayern waren mit 50.688 Tonnen (22,5 Prozent der angelieferten Rohmilch) die größten Aufkäufer. Nach Hessen wurden 17.809 Tonnen und nach Sachsen-Anhalt 16.861 Tonnen geliefert. Molkereien in Sachsen kauften 12.945 Tonnen Rohmilch auf. Weitere Milch wurde an Nordrhein-Westfalen (8.148 Tonnen), Rheinland-Pfalz (3.215 Tonnen), Niedersachsen (1.987 Tonnen) und Brandenburg (839 Tonnen) geliefert.

Im Gegenzug dazu verarbeiteten Thüringer Molkereien 6.583 Tonnen Rohmilch von Erzeugern aus den Bundesländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Thüringer Molkereien verarbeiteten somit im 1. Quartal 2003 insgesamt 119.000 Tonnen Rohmilch.

Im 1. Quartal 2002 wurden 109.370 Tonnen Rohmilch (49 Prozent der Milchanlieferung) an andere Bundesländer geliefert und 6.466 Tonnen wurden von anderen Bundesländern aufgekauft. Insgesamt wurden 119.207 Tonnen von heimischen Molkereien verarbeitet.

Links zum Thema Milchwirtschaft, Links zum Bundesland Thüringen.

02. Juni 2003

Höfken zur Gentechnik in der Landwirtschaft: Fragen zur „Koexistenz“ rechtsverbindlich klären

Themen: Gentechnik,Umwelt — info @ 15:06

Berlin (agrar.de) – Anlässlich der Diskussionen um die Sicherung der Koexistenz von Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik erklärt Ulrike Höfken, verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen:

‚Es ist notwendig, dass sowohl auf nationaler wie auch auf der Ebene der Europäischen Union rechtsverbindliche Regelungen festgelegt werden. Wir erwarten, dass die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des Gentechnikgesetzes hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wird. Eine friedliche Koexistenz der Landwirtschaftsformen mit und ohne Gentechnik und damit auch letztlich die Wahlfreiheit der Verbraucher muss sicher gestellt werden. Über 90 Prozent der europäischen Verbraucher wollen die Freiheit, zwischen Lebensmitteln mit und ohne Gentechnik entscheiden zu können. Die Sicherung der Wahlfreiheit ist von sämtlichen Parteien gewollt und auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Vor wenigen Tagen fand in Brüssel eine Veranstaltung zu dem Thema Koexistenz statt, zu dem unter anderem die Grünen im Europa-Parlament eingeladen hatten. In den vergangenen Monaten ist der Druck auf die Europäische Union, gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zuzulassen, stark gestiegen. Erst vor wenigen Wochen hatten die USA ankündigt, bis spätestens Mitte Juni die Europäische Union – unter anderem wegen des de facto-Moratoriums für Zulassungen von Gentechnikpflanzen und –lebensmitteln – vor der Welthandelsorganisation (WTO) zu verklagen. Die Akzeptanz der Verbraucher lässt sich jedoch nicht mit einer Klage vor der WTO erzwingen.

Bisher liegen von der EU-Kommission nur unzureichende Vorschläge für die Sicherung der Koexistenz vor. Heftig umstritten ist ein Papier, das im März der EU-Agrarkommissar Franz Fischler vorlegte. Er schlägt darin unter anderem vor, dass nicht die Verursacher, also die Gentechnik-Betreiber, sondern Landwirte und Züchter dafür zahlen sollen, wenn sie ihre Produkte gentechnikfrei halten wollen. Dieser Vorschlag ist nicht akzeptabel. Wer die Kosten verursacht, die für den Schutz ökologischer und konventioneller Landwirtschaft notwendig sind, muss zahlen. Deshalb setzen wir uns für eine strikte Anwendung des Verursacherprinzips ein.

Seit 1998 sind keine neuen gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU für den kommerziellen Anbau und Vermarktung zugelassen worden. Dieses de facto Moratorium soll erst aufgehoben werden, wenn es neue gesetzliche Regelungen für die Zulassung von GVO gibt. Über wichtige Fragen zur Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln wird das EU-Parlament Anfang Juli abstimmen. Ungeklärt ist auch noch, wie hoch Saatgut als erstes Glied in der Nahrungskette gentechnisch verunreinigt sein darf, ohne dass es gekennzeichnet werden muss. Während Umwelt-, Verbraucher- und Landwirtschaftsverbände hier eine ‚Null-Toleranz‘ fordern, sieht die EU-Kommission Grenzwerte zwischen 0,3 bis 0,7 Prozent vor. Eine Berechnung der Zukunftsstiftung Landwirtschaft ergab, dass bei diesen Grenzwerten in den Ländern der EU jährlich rund 7 Milliarden gentechnisch veränderte Mais- und Rapspflanzen ohne Genehmigung und Kontrolle angebaut werden dürften. Wir meinen: Je weniger Kontamination im Saatgut zugelassen ist, desto weniger Probleme bei der Weiterverbreitung und im Endprodukt. Deshalb setzen wir uns für einen möglichst geringen Grenzwert ein.

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AbL: Vorliegender Altschulden-Gesetzentwurf ist unannehmbar

Themen: Archiv — info @ 15:06

Berlin (agrar.de) – In einem Brief an Bundesministerin Renate Künast bezeichnet der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur abschließenden Regelung der Altschulden von LPG-Nachfolgebetrieben als unannehmbar.

Die AbL meint, dass die Lösung des Altschuldenproblems nicht zu Milliarden Subventionen für 1.500 Großbetriebe und damit zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten der ganz überwiegenden Mehrheit der Betriebe führen darf.

Die AbL fordert, dass ein auch teilweiser Erlass der Altschulden auch den ehemaligen LPG-Mitgliedern zu Gute kommen muss.

Der Gesetzentwurf sei unannehmbar, weil er für die meisten Betriebe mit Altschulden eine Überkompensation dieser Schulden durch Schuldentilgung, steuerliche Vergünstigungen und verminderte Abfindungen an ehemalige LPG-Mitglieder bedeute.

Um einer Regelung näher zu kommen, die diesem Sachverhalt angemessen Rechnung trägt, und um eine Gerechtigkeitslücke zu schließen, schlägt die AbL vor, dass den Betrieben 80 Prozent der Altschulden erlassen werden und 20 Prozent zukünftig zu tilgen und zu bedienen sind. Dieser Anteil liege an der unteren Grenze dessen, was eine Studie von Mitarbeitern der FAL Braunschweig und der Humboldt-Universität Berlin zur Werthaltigkeit der Altschulden ermittelt habe.

Die steuerlichen Vergünstigungen durch die Altschulden sollen im Gegenzug zurückgezahlt werden, so der AbL-Vorschlag. Ebenso sollen die ehemaligen LPG-Mitglieder, die auf Grund der Anrechnung der Altschulden weniger Abfindung erhalten haben, eine dem Erlass der Altschulden entsprechend höhere Abfindungsnachzahlung erhalten.

‚Diese Regelung begünstigt zwar in hohem Maße die Altschuldenbetriebe, schließt aber eine Gerechtigkeitslücke für die ehemaligen LPG-Mitglieder‘, so Dr. Jörg Gerke, AbL-Landesvorsitzender in Mecklenburg-Vorpommern. Die Bundesregierung habe es jetzt in der Hand, statt der bisher vorgesehenen Umverteilung von unten nach oben eine sozial gerechtere Lösung des Altschuldenproblems vorzulegen.

Links zum Thema Verbände.

Hessen: Mehr landwirtschaftliche Grundstücke veräußert

Themen: Hessen,Statistik — info @ 15:06

Durchschnittlicher Kaufwert gesunken

Wiesbaden (agrar.de) – Im Jahr 2002 wurden in Hessen 2627 landwirtschaftliche Grundstücke zu einem durchschnittlichen Kaufwert von 12.500 Euro je Hektar landwirtschaftlicher Fläche veräußert. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, wurden damit knapp 300 Grundstücke mehr gehandelt als im Vorjahr. Der durchschnittliche Kaufwert sank gegenüber dem Jahr 2001 um knapp 1.000 Euro je Hektar und gegenüber 2000 um 1.100 Euro.

Die höchsten Kaufwerte wurden in der Stadt Offenbach am Main mit 72.500 Euro je Hektar ermittelt, gefolgt vom Main-Taunus-Kreis mit 52.700 Euro je Hektar. Demgegenüber wurden die geringsten Kaufwerte mit 6.400 Euro je Hektar im Vogelsbergkreis erzielt, im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und im Werra-Meißner-Kreis waren es jeweils 7.700 Euro je Hektar.

Insgesamt wurden 2.350 Hektar Fläche veräußert, was einer durchschnittlichen Fläche von 0,89 Hektar je Veräußerungsfall entsprach. Die mittlere Ertragsmesszahl betrug dabei — wie im Vorjahr — 47 Punkte.

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Pröll: US-Gentech-Junktim bei AIDS-Hilfe für Afrika ist unmoralisch

Themen: Archiv — info @ 15:06

Entscheidung des US-Kongresses muss klar zurückgewiesen werden

Wien (agrar.de) – Als ‚unmoralisch‘ bezeichnete Östereichs Umwelt- und Landwirtschaftsminister Josef Pröll eine Entscheidung des US Kongresses vergangene Woche, die Implementierung eines 15 Milliarden Doller AIDS Hilfepakets für Afrika an die Bereitschaft der Empfängerländer zu knüpfen, Lebensmittellieferungen mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln zu akzeptieren. Zwar habe dieses Junktim keinen rechtlich bindenden Charakter, dennoch sei klar, dass damit ein immenser Druck auf die afrikanischen Länder ausgeübt werde. ‚Ein solches Politikverständnis ist mehr als befremdlich. Hier wird Handelspolitik auf dem Rücken der Ärmsten gemacht und das ist aus meiner Sicht unmoralisch und absolut abzulehnen‘, so der Minister.

Diese Entscheidung, AIDS-Hilfe an die Bereitschaft Genfood zu akzeptieren zu knüpfen, hat deutlich gemacht, dass die US-Administration in ihrer humanitären Politik von den Geschäftsinteressen der amerikanischen Biotech- und Agro-Industrie geleitet wird, so Pröll weiters. In den vergangenen Jahrzehnten seien in den USA mehrere Milliarden Dollar in die Entwicklung gentechnisch veränderter Sorten gesteckt worden und nun sollen die Märkte mit der Brechstange erschlossen werden. Humanitäre Hilfe könne jedoch nur dann effektiv sein, wenn sie nicht Geschäftsinteressen untergeordnet werde, so Pröll.

Links zum Thema Biotechnologie, Links zum Thema Landwirtschaft international.

BfN veröffentlicht Kurzfassungen der aktuellen Agrarumweltprogramme

Themen: Archiv — info @ 14:06

Bonn (agrar.de) – Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens ‚Analyse der Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen‘ von allen aktuellen kofinanzierten Agrarumweltprogrammen der Bundesländer Kurzfassungen erarbeiten lassen.

‚Durch Agrarumweltprogramme werden ökologische Leistungen der Land- und Forstwirtschaft honoriert. Mit dem BfN-Veröffentlichung liegen nun Kurzfassungen der aktuellen Agrarumweltmaßnahmen vor,‘ sagte Prof. Dr. Hartmut Vogtmann, Präsident des BfN, Das Skript gibt einen benutzerfreundlichen Überblick darüber, welche Maßnahmen angeboten werden und mit welchen Auflagen deren Förderung verbunden ist. Dies ist eine wichtige Arbeitsgrundlage für alle, die sich mit Agrarumweltprogrammen und deren Weiterentwicklung beschäftigen‘.

Sämtliche Richtlinien der Länder wurden anhand folgender Punkte strukturiert:

• Was wird gefördert (einzelne Maßnahmen)? • Ziele • Wer wird gefördert? • Allgemeine Voraussetzungen • Antragsannahme, Bewilligung, Kontrolle

Die Agrarumweltprogramme bilden eine wichtige Grundlage zur Förderung einer natur- und umweltgerechten Land- und Forstwirtschaft. Die Ziele der Agrarumweltprogramme reichen über die Reduzierung der negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft hinaus. Entsprechende Agrarumweltmaßnahmen der Bundesländer werden von der EU im Rahmen der Verordnung ‚Ländlicher Raum‘ genehmigt und mitfinanziert. Die Maßnahmen in den Programmen der 16 Bundesländer unterscheiden sich jedoch beträchtlich voneinander.

Die Ergebnisse des F+E–Vorhabens sind in gedruckter Form beim BfN (als BfN–Skript 87) erhältlich und auch von der Homepage des BfN abrufbar.

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Niedersachsen/Bayern: Agrarminister wollen eng zusammen arbeiten

Themen: Archiv — info @ 14:06

München (agrar.de) – Bayern und Niedersachsen wollen in der Agrarpolitik künftig eng zusammen arbeiten und ihre Interessen auf Bundes- und EU-Ebene gemeinsam durchsetzen. Das haben Bayerns Landwirtschaftsminister Josef Miller und sein niedersächsischer Kollege Hans-Heinrich Ehlen am Freitag bei einem ersten Arbeitstreffen in München vereinbart.

Heftige Kritik übten beide Minister an Bundesagrarministerin Renate Künast. Mit ihrer einseitig ideologisch ausgerichteten Politik und ihren nationalen Alleingängen habe sie der Landwirtschaft in Deutschland großen Schaden zugefügt. ‚Anstatt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Bauern durch immer neue Vorschriften wie eine vorgezogene nationale Modulation zu verschlechtern, sollte sich Künast endlich auf EU-Ebene für eine Gleichschaltung der Produktionsstandards einsetzen‘, so Ehlen. Nur so könne die Benachteiligung der deutschen Landwirtschaft gegenüber den europäischen Konkurrenten beseitigt werden.

Die beiden Minister fordern verlässliche Rahmenbedingungen in der Agrarpolitik: ‚Eine langfristige Perspektive ist für die positive Entwicklung der Betriebe unerlässlich.‘ Bayern und Niedersachsen lehnen daher eine vorgezogene Reform der EU-Agrarpolitik ab. Die Bauern müssten sich auf die bis 2006 geltenden Beschlüsse der AGENDA 2000 verlassen können. Von der Bundesregierung erwarten sich Miller und Ehlen auch ein klares Bekenntnis zu einer funktionierenden Milchmarktordnung Einig sind sich die beiden Länder im Widerstand gegen eine EU-weite obligatorische Modulation, denn: ‚Damit soll das Geld der Bauern in enorm komplizierte, bürokratische Förderprogramme mit großem Rückforderungsrisiko umgeschichtet werden.‘

Miller und Ehlen sprachen sich außerdem für die Bindung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen an die Bewirtschaftung der Fläche und die gezielte Förderung Nachwachsender Rohstoffe aus.

Links zum Thema Agrarpolitik, Links zum den Bundesländern Bayern und Niedersachsen.

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