DBV: Koexistenz bei Grüner Gentechnik sicherstellen
Bauernverband fordert verbindliche Regelungen auf EU-Ebene und Modellerprobung
Berlin (agrar.de) – Es müssen verbindliche Rahmenbedingungen für alle Wirtschaftsbeteiligten auf EU-Ebene für das Neben- und Miteinander der Landwirtschaft mit oder ohne Verwendung von Gentechnik geschaffen werden. Zu diesem Schluss kam das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) auf der heutigen Sitzung in Bonn, das angesichts der möglichen Aufhebung des Moratoriums und der internationalen Handelsverflechtungen, der anstehenden Zulassung von GVO-Sorten (Gentechnisch veränderte Organismen) und der Freilandversuche Grundforderungen zur Koexistenz bei der Grünen Gentechnik formulierte. Nur eine klare und praktikable Regelung der Koexistenz, die das möglichst konfliktfreie Nebeneinander verschiedener Produktionsformen beschreibt, ohne dass die eine oder andere Form ausgeschlossen wird, gewährleiste letztlich dem Erzeuger und Verbraucher die Wahlfreiheit.
Dringend erforderlich seien einheitliche EU-Vorschriften. Die Bedingungen der Koexistenz dürften angesichts des Binnenmarktes und der grenzüberschreitenden Warenströme nicht den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen werden, forderte das Präsidium. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Anwendung des Subsidiaritätsprinzips sei hier fehl am Platz. Vielmehr müsse die Entscheidung für die Aufhebung des defacto Moratoriums beim Anbau von GV-Pflanzen zwingend durch verbindliche Regelungen für die Wirtschaftsbeteiligten begleitet werden. Zudem seine mögliche Lösungen für Probleme durch Auskreuzung, Vermischung und unbeabsichtigte Verunreinigung zu schaffen. Klar zu regeln sei vor allem auch die finanzielle Verantwortung. Es könne nicht angehen, dass die Kosten für Tests auf das Vorhandensein von GVO von den Landwirten getragen werden müssen, die gar keine genetisch veränderten Pflanzen einsetzen. Gleichzeitig solle das Für und Wider einer Fondslösung zur Entschädigung betroffener Landwirte diskutiert werden. Ebenso eindeutig müsse die EU endlich Kennzeichnungsregeln schaffen, die der erforderlichen Wahlfreiheit gerecht würden.
Als einen gangbaren Kompromiss begrüßte das Präsidium des DBV den derzeit diskutierten Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent für zufällig oder technisch unvermeidbares Vorhandensein von GVO in Lebens- und Futtermitteln. Für GVO-Verunreinigungen in herkömmlichem Saatgut sollte der Schwellenwert allerdings deutlich niedriger liegen, um Gefahren der Anreicherung oder Beimengung im Transport- oder Verarbeitungsprozess Rechnung zu tragen.
Weiterhin forderte der DBV umgehend zwischen Bund und Ländern abgestimmte praktische Versuche zur Erprobung der Koexistenz unter kontrollierten Bedingungen. Verweise auf bisherige Erfahrungen oder Modellrechnungen seien nur unzulänglich und daher strikt abzulehnen. Überdies forderte der DBV einen eindeutigen rechtlichen Rahmen auf EU-Ebene für die Festlegung produktionstechnischer Maßnahmen, um ungewollte Verunreinigungen herkömmlicher Ware mit GVO einzuschränken.
Der DBV befürwortete zudem die Idee der freiwilligen Schaffung von Gebieten, in denen genetisch veränderte Pflanzen nicht angebaut werden. Die Wahlfreiheit der Landwirte für ein Produktionssystem dürfe dadurch aber nicht angetastet werden.
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