23. Juni 2003

Stächele: Europaweite Harmonisierung der Lebensmittel- und Futterkontrollen eilt

Themen: Archiv — info @ 12:06

Vollzug der Bundesländer soll im Vordergrund stehen / Absage an ‚überzogene‘ Berichts- und Dokumentationspflichten auf überregionaler Ebene

Freiburg (agrar.de) – Baden-Württembergs Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Willi Stächele MdL, fordert eine schnelle Harmonisierung der Lebensmittelkontrollen auf EU-Ebene. Allerdings dürfe dies nicht zu ‚überzogenen Berichtspflichten und bürokratischer Selbstbeschäftigung führen‘, warnte Stächele. ‚Wir unterstützen die nunmehr europaweiten Beratungen zum Entwurf einer europäischen Verordnung über Lebensmittel- und Futtermittel-Kontrollen‘, sagte der Minister.

‚Sichere Lebensmittel zählen zu den essentiellen Grundbedürfnissen der Menschen, für die der Staat eine Garantiepflicht hat‘ so Stächele heute in Freiburg bei einer europaweiten Fachtagung der Führungskräfte der Lebensmittelüberwachung (FLEP = Food Law Enforcement Practitioners). Die Organisation wurde 1990 als Zusammenschluss von Führungskräften in der Lebensmittelüberwachung der EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Länder gegründet.

Stächele betonte, dass durch die Harmonisierung die Lebensmittelkontrolle in Europa auf ein einheitliches hohes Schutzniveau gebracht werden könne. Es sei aber auch klar zustellen, dass ‚der Vollzug der Lebensmittelüberwachung Kernkompetenz der Länder ist und bleibt‘, so Stächele. Er bekräftigte, beim Bund mit Nachdruck mehr Entscheidungskompetenz für die Länder einzufordern in Bezug auf Bundes- und EU-Regelungen für die Durchführung der Lebensmittelüberwachung, die Schnellwarnung und die Optimierung der Datenübermittlung. Ziel müsse es sein, den Vollzug der Länderbehörden zu stärken. ‚Der Verbraucherschutz lebt von der Überwachung vor Ort und nicht vom Berichtswesen mit überzogenen Papierkreisläufen an Bund und EU. Bürokratieabbau und Subsidiaritätsprinzip dürfen keine hohlen und substanzlosen Schlagwörter sein, sondern vielmehr Handlungsmaximen‘, betonte Stächele.

‚Sichere Lebensmittel zählen zu den essentiellen Grundbedürfnissen der Menschen, für die der Staat eine hohe Verantwortung hat‘, sagte Stächele. ‚Diese Verantwortung wird heute mit äußerst großer Akribie in den EU und EFTA-Staaten wahrgenommen. Noch nie zuvor in der Geschichte waren Lebensmittel so sicher wie heute,’betonte Stächele. ‚Diese Pflicht wird heute mitunglaublicher großer Akribie in den EU und EFTA-Staaten wahrgenommen. Noch nie zuvor in der Geschichte waren Lebensmittel so sicher wie heute,‘ so Stächele.

Durch den großen Fortschritt in der Analytik sind heute viele Rückstände und Verunreinigungen in Lebensmitteln zu finden, die vor 10 oder 20 Jahren nicht nachweisbar gewesen wären. ‚Die analytischen Methoden sind heute so empfindlich, dass man – bildlich gesprochen – metaphorisch gesprochen – einen Zuckerwürfel im Bodensee nachweisen kann‘, erläutertehob Stächele. hervor. ‚Durch die hervorragende Analytik nehmen die Meldungen über unerwünschte oder sogar gefährliche Stoffe in Lebensmitteln zwangsläufig zu. Bei den Verbrauchern kann dadurch der Eindruck entstehen, die Sicherheit der Lebensmittel nehme ab. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Jeder entdeckte Rückstand ist ein Zeichen dafür, dass die Lebensmittelüberwachung funktioniert!‘, betonte der Verbraucherschutzminister in seinem Vortrag. Jüngste Beispiele für die leistungsfähige Analytik seien der Nachweis von Acrylamid in Pommes frites und von 3-MCPD in Brot.

Die Rahmenbedingungen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bezeichnete Stächele allerdings als nicht einfach: ‚Die Globalisierung bringt neue Anforderungen. Rund 200 Länder exportieren Lebensmittel in die EU. Und das führt eben auch zur Globalisierung von Verunreinigungen und Rückständen,‘ wie das Beispiel Dioxin in Schwarzwaldmilch vor einigen Jahren gezeigt hat,‘ führte Stächele aus. Umso wichtiger sei der länderübergreifende Informationsaustausch.

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Sachsen: Tüftler gesucht

Themen: Archiv — info @ 12:06

Dresden (agrar.de) – Das sächsische Staatsministerium Umwelt und Landwirtschaft hat einen Wettbewerb ausgeschrieben, bei dem Technik-Tüftler aus der Landwirtschaft ausgezeichnet werden sollen. Interessenten sollten pfiffige technische Lösungen für Maschinen und Geräte der pflanzlichen Erzeugung und der Tierhaltung einreichen. Die besten Ideen werden zum Landeserntedankfest Anfang Oktober in Großenhain prämiert.

Über die Teilnahmebedingungen informieren das Landeskuratorium ländlicher Raum (Tel.: 035796-97125) und das Landwirtschaftsministerium (Tel.: 0351-5646834).

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Maiskomitee: Silomaisanbau ausgeweitet

Themen: Archiv — info @ 11:06

Bonn (agrar.de) – Die Talsohle scheint durchschritten. Nach der mehrere Jahre andauernden rückläufigen Entwicklung hat sich die Anbaufläche von Silomais zur Ernte 2003 in Deutschland offensichtlich ausgeweitet, dies teilt das Deutsche Maiskomitee (DMK) mit.

Die ersten nun veröffentlichen amtlichen Schätzungen wiesen einen überraschend hohen Anstieg um über drei Prozent auf 1.153.200 ha aus. Aufgrund der großen Erntemengen im vergangenen Jahr hatten Experten den Anbauumfang für Silomais in Deutschland zunächst eher zurückhaltend beurteilt. Bis auf Bayern soll die Anbaufläche jedoch in allen Bundesländern ausgedehnt worden sein. Trotz des Rückgangs um 0,4 Prozent in der Anbaufläche bleibt Bayern mit 283.900 ha aber das Bundesland mit der größten Silomaisfläche in Deutschland. Dahinter folgen Niedersachsen mit 234.100 ha und Nordrhein-Westfalen mit 125.700 ha.

Bei der Aussaat gab es witterungsbedingt durch die Vegetationsschäden bei Wintergetreide und Winterraps insgesamt eine Verschiebung hin zum Sommergetreide. Auch der Körnermais hat deswegen deutlich zulegen können, wie das DMK bereits berichtete. Erfahrungsgemäss beinhalteten diese ersten Zahlen noch Unsicherheiten. Nach Angaben des DMK könnte es auch innerhalb der Nutzungsrichtungen noch zu Verschiebungen kommen. Während die Deutschen ihre Körnermaisflächen in diesem Jahr deutlich ausgeweitet hätten, hätten hingegen die französischen Erzeuger den Körnermaisanbau geringfügig zurückgefahren, berichtete das DMK. Der Körnermaisanbau betrage dort 1.793.000 ha. Er lag im Vorjahr noch bei 1.798.000 ha.

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BBV: Stellungnahme zum Beratungsstand des Agrarrates in Luxemburg

Themen: Archiv — info @ 11:06

München (agrar.de) – Der Bayerische Bauernverband (BBV) ist entrüstet, dass beim Agrarrat vor allem Kommissar Fischler bislang keinen Weg eingeschlagen hat, der die Bäuerinnen und Bauern im Wettbewerb stärken und echte Zukunftsperspektiven ermöglichen würde. Gerade in der derzeit sehr angespannten wirtschaftlichen Situation – vor allem aufgrund des Preisdrucks auf den Agrarmärkten und der ständigen Diskussion neuer Belastungen auf bundespolitischer Ebene – hätten unsere Bauernfamilien ein ermutigendes Signal für die bäuerliche Landwirtschaft erwartet. Völlig unverständlich ist, dass Kommissar Fischler bisher die Stellungnahme des Europäischen Parlaments, des von den Bürgern legitimierten EU-Organs, nicht berücksichtigt. Das Europäische Parlament hat aufgrund der konstruktiven politischen Arbeit der europäischen Bauernverbände wesentliche Standpunkte und Anliegen des Berufsstands berücksichtigt.

Die EU-Kommission hat stets betont, eine Agrarreform sei notwendig, um vorhandene Überschüsse abzubauen, die Erzeugung umweltgerechter zu machen und die Qualität der landwirtschaftlichen Produkte zu verbessern. Die bayerischen Bäuerinnen und Bauern können diese Argumentation nicht nachvollziehen. Sie erzeugen hochwertige Nahrungsmittel, wirtschaften nach dem Nachhaltigkeitsprinzip und produzieren für die Märkte entsprechend der Verbrauchernachfrage. Dafür sprechen auch die Fakten. Rund 50 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Bayerns werden freiwillig nach besonderen Umwelt- und Naturschutzkriterien bewirtschaftet. Die hohe Qualität der bayerischen Produkte ist dafür verantwortlich, dass jährlich Käse und Milch im Wert von rund 1,5 Mrd. Euro exportiert werden. In ihren eigenen Marktprognosen bewertet die EU-Kommission die mittelfristigen Aussichten für die meisten landwirtschaftlichen Produkte als weitgehend positiv – also ausgeglichene Märkte und keine gravierenden Überschussprobleme. Die Exporterstattungen wurden in den letzten zehn Jahren von 37 Prozent auf acht Prozent Anteil am EU-Agrarhaushalt zurückgeführt. Dies zeigt auf, dass bereits die bestehenden agrarpolitischen Grundregeln deutlich weniger Unterstützung für die Agrarexporte erfordern.

Die nach dem aktuellen Stand der Verhandlungen im Agrarrat geplante Reform würde für die bayerischen Bauernfamilien rund 350 Mio. Euro Einkommenseinbußen pro Jahr bedeuten. Darüber hinaus würden Modulation, Cross-Compliance und das diskutierte Entkoppelungssystem die Bauernfamilien mit einer neuen Welle von Bürokratie belasten. Davon betroffen sind gleichermaßen herkömmlich und ökologisch wirtschaftende Betriebe.

Die von der EU-Kommission selbst propagierten Ziele für eine Agrarreform – Stärkung bäuerlicher Betriebe, weniger Bürokratie, mehr Umwelt- und Tierschutz – werden mit dem vorgeschlagenen Konzept keinesfalls erreicht. Gleichzeitig wird für die WTO-Verhandlungen jegliche Grundlage zur Sicherung der multifunktionalen bäuerlichen Landwirtschaft in der EU verlassen. Die Hauptkontrahenten der EU bei den WTO-Verhandlungen würden diese offensichtliche Schwäche der EU zu weiteren Angriffen auf die europäische Landwirtschaft nutzen. Dies ohne Not, weil grundsätzlich mit der Agenda 2000 die Verhandlungsgrundlage für die laufende WTO-Runde geschaffen wurde.

Viele bäuerliche Unternehmerfamilien, besonders in den benachteiligten Gebieten, wären damit in ihrer Existenz gefährdet. Damit stehen nicht nur Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und im gesamten ländlichen Raum auf dem Spiel, sondern auch die heimische Nahrungsmittelerzeugung. Die Land- und Forstwirtschaft und ihre vor- und nachgelagerten Bereiche stellen in Bayern über 700.000 Arbeitsplät-ze. Auch die attraktive Kulturlandschaft Bayerns wird nur bestehen bleiben, wenn eine flächendeckende Landbewirtschaftung aufrechterhalten werden kann.

Zu den speziellen Bereichen der Agrarratsverhandlungen stellt der Bayerische Bauernverband Folgendes fest:

Gewaltiger Preisdruck durch Eingriffe bei Milch und Getreide

Bei der Milch würden nach wie vor die geplanten früheren und stärkeren Preissenkungen und das Festhalten an der bereits beschlossenen Quotenaufstockung im Jahr 2005 einen starken, zusätzlichen Preisdruck erzeugen. Die Folgen wären dramatisch: Die 55.000 bayerischen Milchviehbetriebe würden durch diesen Vorschlag in der Endstufe ab 2008 rund eine Viertel Milliarde Euro pro Jahr zusätzliche Einkommensverluste haben. Faktisch würde die Milch von der Politik endgültig zum reinen Discountprodukt degradiert. Unter den geplanten politischen Vorgaben würde vor allem in benachteiligten Gebieten wie Mittelgebirgen und Voral-pen sowie bei kleinen und mittleren Betrieben der Erlös nicht einmal mehr die Produktionskosten decken. Bereits aktuell ist für die Milchbetriebe aufgrund der ohnehin schon niedrigen Milchpreise die wirtschaftliche Situation sehr angespannt. Mit den in Luxemburg diskutierten Vorhaben steht auch die mit der Milchviehhaltung verbundene Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft sowie die Zukunft der Molkereien auf dem Spiel.

Der Bauernverband hat von der EU-Kommission und den EU-Agrarministern ein echtes Bekenntnis zur Fortführung der Milchmarktordnung über 2008 hinaus ge-fordert, so dass sie für die melkenden Betriebe einen Nutzen hat: Aussetzung des bestehenden Agenda-2000-Beschlusses zur Aufstockung der Milchmenge, flexiblere Mengensteuerung nach Marktlage, volle Kompensation von politischen Preissenkungen und wirksamer Außenschutz. Der aktuelle Beratungsstand berücksichtigt diese Anliegen für eine echte Perspektive der Milchbetriebe, die überwiegen auch das Grünland bewirtschaften, völlig unzureichend.

Bereits zur Ernte 2002 haben die Getreidepreise ein Niveau erreicht, dass ein Bauer sich aus seinem Erlös für 50 Kilogramm Getreide nur mehr 25 Semmeln leisten kann, wohingegen aus dieser Menge 1.100 Semmeln gebacken werden. Vor zehn Jahren konnte sich der Bauer aus dem Getreideerlös noch über 50 Semmeln kaufen. Nach wie vor erwartet der Bauernverband deshalb von den Agrarratsberatungen, dass es letztlich zu keinen weiteren Preissenkungen für Getreide kommen darf. Auch die internationale Marktlage rechtfertigt keine zusätzlichen Preiseingriffe.

Modulation – Kürzung und Umschichtung zu Lasten wirtschaftender Betrie-be

Die Modulation ist kein geeignetes Instrument, um wirtschaftende Betriebe besser zu stellen. Die aktuell ab 2005 diskutierten Kürzungen würden rasch ansteigen und ab 2007 in Bayern über 40 Prozent der bayerischen Betriebe mit Direktzahlungen – bäuerliche Familienbetriebe – betreffen. Diese Kürzung der Preisausgleichszahlungen würde für unsere Bauernfamilien einen deutlichen zusätzlichen Einkommensdruck bedeuten. Ein Ausbau der Förderung des ländlichen Raums (‚zweite Säule‘ der EU-Agrarpolitik) darf nicht zu Lasten wirtschaftender Familienbetriebe erfolgen.

Cross-Compliance – Gefahr von Wettbewerbsnachteilen

Trotz einer zwischenzeitlich reduzierten Vorschriftenliste können von der Verknüpfung der Direktzahlungen mit zusätzlichen Auflagen im Bereich Umwelt-, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit (Cross-Compliance) erhebliche Probleme ausgehen. Wenn Auflagen, die bisher über Agrarumweltprogramme (KULAP) abgegolten wurden (z.B. Umbruchverbot Grünland) zur Vorbedingung für die Direktzahlungen erhoben werden, kann dies das Aus für bedeutende Programmbereiche nach sich ziehen. Außerdem werden bestehende Wettbewerbsnachteile für Länder mit hohen Standards, wie z.B. Deutschland, zementiert, wenn die Direktzahlungen nicht an einheitliche europäische Kriterien, sondern an die nationale Umsetzung von EU-Bestimmungen gebunden werden.

Bürokratie ohne Ende

Der aktuelle Beratungsstand des Agrarrates zur Entkoppelung, zu Cross-Compliance und zur Modulation läuft auf eine bisher nicht gekannte bürokratische Belastung der Bauernfamilien, aber auch der Behörden von Bund und Ländern hinaus. In der Diskussion der Entkoppelung soll neben dem bisherigen System der gekoppelten Direktzahlungen gleichzeitig das System von entkoppelten Direktzahlungen auf jeden einzelnen Betrieb angewandt werden. Anstatt dem Vorschlag des Bauernverbandes nach Vereinheitlichung und weiterer Pauschalierung im Sinne von Bürokratieabbau und Vereinfachung zu folgen, ist jetzt ein irrsinnig kompliziertes Verfahren mit einem ‚alten‘ und einem ’neuen‘ System Diskussionsstand. Und das vor dem Hintergrund, wo sich Kommission und die beteiligten Agrarminister die Entbürokritisierung groß auf die Fahnen schreiben. Hier scheint man zum Leidwesen der Bäuerinnen und Bauern gänzlich den Blick für die Praxis verloren zu haben.

Verwerfungen durch Entkoppelung

Die im Moment vorgesehene anteilige Entkoppelung der Direktzahlungen – ein gewisser Teil soll bleiben wie bisher – und Cross-Compliance würden nach wie vor in einer völlig undurchsichtigen, behördlichen Zwangswirtschaft enden. Ferner würde der jetzige Diskussionstand zur Entkoppelung zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen führen, da für einzelne Staaten erhebliche Ausnahmen in einzelnen Produktbereichen (z.B. Rindfleisch) zugestanden werden und auch noch nationale Sonderwege ermöglicht werden sollen. Zudem sind durch die vorgeschlagene Entkoppelung massive Verwerfungen innerhalb der europäischen, nationalen und regionalen Landwirtschaft zu befürchten. Auch zu einer höheren gesellschaftlichen Akzeptanz der Direktzahlungen würde die entkoppelte Betriebsbeihilfe nicht beitragen, da sie keinen Bezug zur landwirtschaftlichen Erzeugung hätte.

Stilllegung – Perspektive für nachwachsende Rohstoffe

Bislang ist die Kommission einzig bei der Stilllegung den Sachargumenten des Bauernverbandes voll gefolgt. Sie will nun entgegen ihres Vorschlags von Januar wieder die Rotationsstilllegung für alle Betriebe und den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen weiterhin zulassen.

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WLV: Direktzahlungen sind unverzichtbarer Einkommensbestandteil

Themen: Archiv — info @ 11:06

Münster (agrar.de) – ‚Die Direktzahlungen als Teilausgleich für die drastisch gesenkten Marktpreise müssen erhalten bleiben. Sie sind unverzichtbarer Einkommensbestandteil und erhalten die multifunktionale, flächendeckende und umweltgerechte Landwirtschaft.‘ Dies betont Franz-Josef Möllers, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), angesichts der am späten Abend des 19. Juni ohne Ergebnis abgebrochenen Sitzung des EU-Agrarrates in Luxemburg. Die Sitzung soll am kommenden Mittwoch in Luxemburg fortgesetzt werden.

Gegenstand der Verhandlungen am 19. Juni war ein sogenanntes drittes Kompromisspapier von Agrarkommissar Fischler. Inhaltlich wäre der Vorschlag für die Landwirtschaft ein Fiasko gewesen, so Möllers, da dieser u.a. eine umfassende Entkoppelung von der tierischen und pflanzlichen Produktion beinhaltet. Zudem war den Mitgliedsstaaten viel Flexibilität zur Umverteilung der Direktzahlungen eingeräumt worden (Möllers: ‚Was bleibt dann noch von einer ‚Gemeinsamen EU-Agrarpolitik‘ übrig?‘), die auch eine Differenzierung zwischen Ackerland und Grünland sowie eine vorzeitige Einbeziehung der Ausgleichszahlungen für Milchpreissenkungen in die Entkoppelung ermöglicht.

Scharfe Kritik an den Vorschlägen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik kam insbesondere aus Frankreich. Der französische Staatspräsident Chirac brachte sich persönlich in die Diskussion ein und stoppte die Verhandlungen mit seinem Veto, wobei er ‚lebenswichtige nationale Interessen‘ geltend machte. Weitere Kritiker der Vorschläge waren insbesondere Portugal, Spanien, Italien, Irland und Finnland, während Deutschland die Vorschläge ganz offensichtlich für akzeptabel hielt. ‚Staatspräsident Chirac gebührt Dank für sein Veto, der damit auch die politischen Pläne von Bundesministerin Künast durchkreuzte‘, so Möllers.

‚Wettbewerbsverzerrungen zwischen Betrieben und Produktionsrichtungen müssen bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik unbedingt vermieden werden: Es darf zu keiner Umschichtung der Direktzahlungen innerhalb der Landwirtschaft kommen‘, so der WLV-Präsident. Die Reform dürfe nicht dazu führen, dass die Axt an die Ausgleichszahlungen, die die Landwirte für niedrige Preise erhalten, gelegt wird. Diese Gefahr drohe vor allem dann, wenn Fischlers Ideen einer vollständigen Entkoppelung der Zahlungen greifen. ‚Wenn bei den Tierprämien entkoppelt wird, dann würde die Bullenmast, so wie sie in Westfalen-Lippe betrieben wird, drastisch erschwert. Wird die Bullenprämie von der Produktion entkoppelt und in andere Kanäle umgeleitet, ist die Bullenmast nicht einmal mehr kostendeckend möglich!‘.

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Brandenburg: 2.566 Verkäufe landwirtschaftlicher Grundstücke im Jahr 2002

Themen: Archiv — info @ 11:06

Potsdam (agrar.de) – Wie der Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik mitteilt, wurden im Jahr 2002 insgesamt 2.566 Veräußerungsfälle für landwirtschaftliche Grundstücke mit einer umgesetzten Fläche von 12.309 Hektar registriert. Es wurde ein durchschnittlicher Kaufwert von 2 729 Euro je Hektar ermittelt.

95 Prozent der umgesetzten Gesamtfläche war landwirtschaftliche Nutzfläche, für die ein Kaufwert von 2.871 Euro je Hektar ermittelt wurde. Im Durchschnitt wurden 4,6 Hektar landwirtschaftlicher Fläche je Verkaufsfall veräußert. Wie in den Vorjahren wechselten überwiegend Grundstücke ohne Gebäude und Inventar den Eigentümer.

In der territorialen Betrachtung nach Landkreisen zeichnet sich weiterhin eine differenzierte Entwicklung der erzielten Kaufwerte ab. Überdurchschnittliche Veräußerungswerte wurden insbesondere in den Landkreisen Uckermark und Märkisch-Oderland ermittelt. Weit unter dem Landesdurchschnitt lagen die erzielten Kaufwerte in den Landkreisen Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster sowie Ostprignitz-Ruppin.

Durch die Bodenverwertungs und -verwaltungs GmbH (BVVG) wurden 240 begünstigte Verkäufe von landwirtschaftlichen Flächen ohne Gebäude und Inventar im Jahr 2002 getätigt. 11.696 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche mit einem Kaufwert von 1.426 Euro je Hektar wurden veräußert.

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Sachsen-Anhalt: Aeikens gegen Überregulierung bei Tierhaltung

Themen: Archiv — info @ 09:06

Haldensleben (agrar.de) – Der Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Hermann Onko Aeikens, hat deutlich vereinfachte Antragsverfahren für die Tierhaltung in Deutschland gefordert. ‚Plant ein Investor den Bau eines Schweinestalles, hat er schnell mehr als zehn verschiedene Gesetze und zudem einen ganzen Wust an Verordnungen, Richtlinien, Erlassen und Normen zu beachten. Das ist Überregulierung pur. Das fördert nicht die Investitionsbereitschaft, das behindert und verhindert letztlich Arbeitsplätze‘, sagte der Staatssekretär am Donnerstag auf einer Fachtagung zur artgerechten Tierhaltung in Haldensleben.

Aeikens betonte: ‚Es geht nicht um eine Aufweichung vernünftiger Tierschutz-, Umwelt- und Verbraucherschutzrechte. Wir wollen schnelle Genehmigungsverfahren und wir wollen Ergebnisse, die rechtlich unangreifbar sind. Das stärkt die Investitionsbereitschaft. Das stärkt aber auch den verbraucher-, Tier- und Umweltschutz.‘

Aeikens kritisierte ebenso die in der Praxis gängige Mehrfacherhebung von Daten. Er plädierte dafür, dass Daten, die im Rahmen von betrieblichen Auditierungen zum Umwelt- und Qualitätsmanagement erhoben wurden und damit ohnehin vorliegen, auch ohne weiteres für offizielle Antragsverfahren genutzt werden können. Damit werde das Verfahren gestrafft. Zudem gebe es den ‚positiven Effekt‘ der besseren Vergleichbarkeit. ‚Wir können dann alles aus einem Guss bewerten.‘

Sachsen-Anhalt verfügt über eine insgesamt sehr geringe Viehdichte. In gut 3.300 zumeist kleinen und mittleren Betreiben werden insgesamt rund 392.000 Rinder und knapp 138.000 Schafe gehalten. Allein der Schweinebestand ist mit rund 842.000 Tieren der größte in den neuen Ländern.

In 2003 stehen trotz angespannter Haushaltslage knapp 20 Millionen Euro in den Landesprogrammen zur Förderung einer umwelt- und tiergerechten Rinder- und Schweinehaltung sowie im Agrarinvestitionsförderungsprogramm bereit.

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21. Juni 2003

Mecklenburg-Vorpommern: Höhere Kaufpreise für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke

Themen: Archiv — info @ 11:06

Schwerin (agrar.de) – Nach Information des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2002 in Mecklenburg-Vorpom-mern in 2.388 Fällen landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ohne Gebäude und ohne Inventar mit einem Flächenumfang von 20.436 Hektar veräußert. Das waren 22 Prozent Fläche weniger als im Jahr 2001. Hierbei konnte im Durchschnitt ein Kaufpreis je Hektar von 4.264 Euro realisiert werden. Dies ist der höchste Wert seit 1991.

Auf der Basis des Entschädigungs- und Ausgleichsgesetzes (EALG) kam es 2002 zu 265 Veräußerungsfällen mit 19.108 Hektar bei einem durchschnittlichen Kaufwert von 2.099 Euro je Hektar.

Die Zahl der Verkaufsfälle von landwirtschaftlichen Grundstücken ohne Gebäude und ohne Inventar war im Vergleich zum Vorjahr in Mecklenburg-Vorpommern weiter rückläufig. Gab es im Jahr 2001 2.921 Veräußerungsfälle, so waren es 2002 nur noch 2.388 Fälle (- 18 Prozent). Etwa die Hälfte der Veräußerungsfälle ging von natürlichen Personen an natürliche Personen (2002: 1.192 Fälle mit 10.939 Hektar).

20.436 Hektar Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung wechselten im Jahr 2002 ihren Eigentümer. Im Vorjahr waren es 26.202 Hektar (- 22 Prozent). Der Verkauf erbrachte einen Gesamtwert von 87,1 Millionen Euro. Das ist ein Minus von 15 Prozent gegenüber 2001 (2001: 102,7 Millionen EUR). Der gemittelte Kaufwert belief sich 2002 auf 4.264 Euro je Hektar.

Die durchschnittliche Ertragsmesszahl in 100 je Hektar Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung lag in Mecklenburg-Vorpommern bei 38. Neben der Bodenqualität wirken sich auch Größe, Lage, Nähe zu Verkehrswegen, Angebot und Nachfrage auf den Preis aus. So wurde 2002 im Landkreis Müritz mit ertragsschwächeren Böden durchschnittlich ein höherer Kaufwert (4.012 Euro) erreicht als im Landkreis Demmin mit besseren Böden (3.635 Euro).

Wie in den Vorjahren gab es auch 2002 bei den Kaufwerten regional große Unterschiede. Der höchste Kaufwert wurde mit 7.372 Euro je Hektar Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung im Landkreis Nordwestmecklenburg erreicht. In den Landkreisen Bad Doberan, Güstrow, Müritz, Nordvorpommern und Rügen lagen die durchschnittlichen Kaufwerte über 4.000 Euro. Für den Landkreis Uecker-Randow ergab sich mit 2.634 Euro der niedrigste Kaufwert.

Neben den Veräußerungen zum Verkehrswert wurden ehemals volkseigene Landwirtschaftsflächen preisbegünstigt auf der Grundlage des Entschädigungs- und Ausgleichsgesetzes (EALG) sowie der für die Durchführung dieser Verkäufe erlassenen Flächenerwerbsverordnung verkauft. Bei 265 Veräußerungsfällen im Jahr 2002 wurden insgesamt 19.108 Hektar Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung privatisiert. Der durchschnittliche Kaufwert je Hektar betrug hier 2.099 Euro (2001: 1.922 Euro). Je Veräußerungsfall betrug die Fläche bei den preisbegünstigten (EALG-) Verkäufen 72,1 Hektar.

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DBV: Einkommenseinbußen und Re-Nationalisierung der Agrarpolitik drohen

Themen: Archiv — info @ 09:06

Harte Kritik am Verhandlungsverlauf von Fischler durch Bauernpräsident Sonnleitner

Berlin (agrar.de) – Mit scharfen Worten hat der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, vor der Bundespressekonferenz in Berlin den Verhandlungsverlauf über eine Reform der EU-Agrar-Politik in Luxemburg kritisiert. Die Vertagung der Verhandlungen zum dritten Mal und der Widerstand von neun EU-Ländern sei im Wesentlichen auf die fehlende Kompromissfähigkeit von EU-Agrarkommissar Fischler zurückzuführen, der seine ursprünglichen Vorschläge offenbar mit kleinen Abstrichen durchboxen wolle. Als schlimm bewerte es Sonnleitner, dass Fischler die Beschlüsse des Europäischen Parlaments mit seinen demokratisch gewählten Volksvertretern überhaupt nicht berücksichtigt habe, auf deren Basis längst ein Beschluss der Agrarminister möglich gewesen wäre.

‚Für die deutschen Bauern sind die derzeit vorliegenden Kommissionsvorschläge kein Zukunftsmodell‘, stellte der Bauernpräsident fest. Wenn diese Vorschläge realisiert würden, hätte dies Einkommenseinbußen in Milliardenhöhe, ein Zementieren der augenblicklichen Strukturen und fehlende Perspektiven gerade für die jungen Landwirte zur Folge. Der derzeitige Verhandlungsstand bedeute keine politische Langzeitperspektive für eine nachhaltige Landwirtschaft, die nach Worten des Agrarkommissars das Ziel der Reform sei. ‚Was derzeit auf dem Verhandlungstisch liegt, würde einer Re-Nationalisierung der EU-Agrarpolitik Tür und Tor öffnen‘, analysierte Sonnleitner.

Zum zentralen Streitpunkt des Agrarrates, der Entkopplung, habe der DBV ein klares und pragmatisches Konzept auf der Basis einer sektoralen Entkopplung, also einer Unterscheidung zwischen Ackerbau, Rinderhaltung und Milcherzeugung, erarbeitet. Nach derzeitigem Verhandlungsstand mit einer vertikalen Entkopplung würde dagegen auf die Landwirtschaft ‚Bürokratie pur‘ zukommen. ‚Mit dem Fischler-Vorschlag zur Teilentkopplung droht ein bürokratischer Super-Gau für unsere kleinbäuerlichen und mittelständischen Betriebe‘, betonte Sonnleitner. Zudem würde kein Landwirt in der EU erkennen, mit welchen Direktzahlungen er noch rechnen könne. Die Mitgliedstaaten könnten den einzelnen Bauern praktisch ohne Begrenzung alle jetzigen Direktzahlungen entziehen und sie völlig neu verteilen, ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation der Betriebe. Ein solches System lehne der Bauernverband strikt ab.

Durch die so genannte Modulation und Degression werde die Agrarpolitik für die Landwirte völlig unberechenbar. So sollten Direktzahlungen ab 2007 zur Deckung aktueller Lücken im EU-Agrarhaushalt herangezogen werden. Damit könne kein Landwirt mehr kalkulieren, wie hoch die Ausgleichszahlungen für seinen Betrieb sein werden. Außerdem bedeuteten die Vorschläge für eine 5-prozentige Kürzung der Direktzahlungen (Modulation), dass den deutschen Bauern faktisch zweieinhalb Prozent ihres Einkommens verloren gehen.

Sonnleitner machte auf der Pressekonferenz nachdrücklich auf die schwierige existenzbedrohende Lage der Milcherzeuger aufmerksam. Die 125.000 Milchbauern in Deutschland mit einem Durchschnittseinkommen von 19.000 Euro und sinkenden Einkommensperspektiven im laufenden Jahr könnten die von Fischler vorgeschlagenen Milchpreissenkungen und Milchquotenerhöhungen nicht mehr verkraften. Eine Senkung der Interventionspreise für Butter um 28 Prozent bzw. für Magermilchpulver in Höhe von 15 Prozent sei deshalb nicht zustimmungsfähig. Diese Preissenkungen würden für einen durchschnittlichen Milchviehbetrieb in Deutschland mit ca. 30 Kühen einen Einkommensverlust von jährlich rund 10.000 Euro bedeuten. Dagegen würden die vorgeschlagenen Ausgleichszahlungen würden die Verluste nur zur Hälfte kompensieren. Die vorgeschlagene zusätzliche Aufstockung der Milchquoten um 1,5 Prozent und die zusätzlichen Mengen für einige Länder in Südeuropa lehnt der DBV kategorisch ab, da dann wieder die Milchseen der 80iger Jahre drohten. Eine solche Politik gefährde nicht nur Tausende bäuerliche Existenzen inklusive der vor- und nachgelagerten Bereiche, sondern sei gegen die Erhaltung der Kulturlandschaft, insbesondere der Grünlandstandorte ausgerichtet.

Es sei fatal, dass Agrarrat und EU-Kommission den Beschluss des Europaparlamentes ignorierten, welches die dramatischen Einschnitte in der Milchmarktpolitik abgelehnt habe. Auch Ministerin Künast setze sich über den Beschluss ihrer eigenen grünen Fraktion hinweg, auf weitere Preissenkung im Milchbereich wie auf eine Erhöhung der Milchquoten zu verzichten. Wer etwas für die Milcherzeuger tun wolle, so Sonnleitner, müsse sich über eine Erhöhung des Milchpreises bzw. eine Senkung der Milchquote einsetzen.

Agrarkommissar Franz Fischler wie Ministerin Künast hätten in den vergangenen Jahren immer wieder betont, Qualität müsse auch bei Nahrungsmitteln ihren Preis haben. Ohne Not werde jetzt durch die Reformvorschläge zur Gemeinsamen Agrarpolitik zusätzlicher Preisdruck auf den Märkten für Milch, aber auch Getreide ausgelöst. Dies sei ein völlig falsches Signal sowohl für die Verbraucher als auch für die nachhaltig produzierenden Bauern.

Mit den derzeitigen Vorschlägen werde auch der Verhandlungsspielraum der EU bei der anstehenden WTO-Runde ohne Not verschenkt, was ein völlig falsches Signal zum falschen Zeitpunkt an Nord- und Südamerika, Australien und Neuseeland bedeute, die den Freihandel über den Natur- und Tierschutz stellen. Die EU habe in den Verhandlungen erhebliche Zugeständnisse gemacht, diese Länder jedoch bisher noch keine.

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20. Juni 2003

US-Studie: Gentechnik-Versuche außer Kontrolle?

Themen: Gentechnik,Mais — info @ 16:06

New York (agrar.de) – 15.461 Freisetzungen von gentechnisch-veränderten Organismen (GVO) wurden von 1987 bis 2002 durch das US-Landwirtschaftsministerium authorisiert. Eine aktuelle Studie der United States Public Interest Research Group ermittelte, daß in 39.660 Feldversuchen – allein in den vergangenen zwei Jahren waren es mehr als 10.000 – Experimente auf einer Fläche von mehr als 195.100 Hektar durchgeführt wurden.

Das USDA bewilligte insgesamt 333 Feldversuche mit gentechnisch-verändertem Weizen und 344 Feldversuche, in denen veränderte Pflanzen freigesetzt wurden, die Medikamente, Industrie-Chemikalien oder andere ‚Bio-Pharma-Produkte‘ produzieren sollen. GVO-Weizen gilt als äußerst umstritten, zumal selbst US-amerikanische und kanadische Weizenhändler ihn als ’nicht zu vermarkten‘ ablehnen.

Der Prozentsatz der Feldversuche, bei denen die gentechnische Veränderung nicht veröffentlicht wurde – also als ‚vertrauliche Unternehmens-Information‘ behandelt wurde – stieg von null Prozent (1987) auf 69 Prozent (2002). Nur etwa 3,5 Prozent der seit 1987 beantragten Freisetzungen wurden nicht genehmigt, vorwiegend wegen Formfehlern in der Antragstellung.

Schwerpunkte der Feldversuche waren die Staaten und Territorien Hawaii (4.566), Illinois (4.104), Iowa (3.831), Puerto Rico (2.957), Californien (1.709), Nebraska (1.699), Pennsylvania (1.672), Minnesota (1.414), Indiana (1.256), Idaho (1.170), Texas (1.125), und Wisconsin (1.121). Wenige oder keine Versuche gabe es in New Mexico (25), Massachusetts (22), Utah (19), West Virginia (13), Alaska (8), Rhode Island (6), Virgin Islands (4), Nevada (0), New Hampshire (0) und Vermont (0).

Die Universitäten mit den meisten Anträgen auf Freisetzungsversuche waren Iowa State (103), University of Idaho (98), Rutgers (92), Stanford (62), University of Kentucky (62), University of Florida (57), Oregon State (56), Michigan State (53), North Carolina State (45), Cornell (35) und Purdue (35).

Allein das Unternehmen Monsanto beantragte 3.309 Freisetzungen, mehr als fünf mal soviel wie jedes andere Unternehmen. Von zehn Unternehmen, die im Jahr 1995 Anträge auf Feldversuche stellten in den Bereich Biotechnologie investierten gehören mittlerweile sieben zu den zwei größten Unternehmen der Branche: Monsanto und DuPont.

Eine weitere Studie, herausgegeben vom %url3%Center for Science in the Public Interest%/%, ermittelte aus Daten des National Agricultural Statistics Service (NASS), dass im Jahr 2002 rund 10.000 Farmen (19 Prozent) in Iowa, Minnesota, und Nebraska beim Anbau von BT-Mais die Sicherheitsbestimmungen der Environmental Protection Agency (EPA) nicht einhielten.

Beanstandet wurden in erster Linie mangelnde Sicherheitsabstände und der fehlende Anbau von vorgeschriebenen nicht-GVO-Mais. Erhebungen der Industrie ermittelten dagegen 14 Prozent von Farmern, die die Vorgaben nicht einhielten. Dies liege daran, daß die Industrie nur die Daten von Großbetrieben berücksichtigt habe, so die Autoren der Studie.

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