Birther: Agrarreform mit richtigen und wichtigen Weichenstellungen
Potsdam (agrar.de) – Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD) hat begrüßt, dass ‚am Donnerstagmorgen ein Reformkompromiss auf Agrarebene zustande gekommen ist.‘ Damit sei auch eine mögliche Blockade weiterer WTO-Runden vom Tisch. Der Systemwechsel hin zu flächengebundenen Zahlungen werde von Brandenburg grundsätzlich begrüßt. ‚Verglichen mit früheren Vorschlägen, die wir gerade von EU-Kommissar Franz Fischler gehört haben, die auf ein Sonderopfer der ostdeutschen Agrarbetriebe hinausgelaufen wären, ist diese Lösung jedoch auf breiten Schultern angelegt. In den kommenden Tagen muss mit dem spitzen Bleistift gerechnet werden, was das Paket im Einzelnen für unser Land bringt, weil jetzt nationale Ausgestaltungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Konsequenzen für unsere Landwirte bestehen.‘
Die Bindung der Flächenzahlungen an eine Reihe von Tierschutz-, Pflanzenschutz-Umweltkriterien entspricht den Forderungen eines Großteils der europäischen Verbraucher.
Birthler begrüßt grundsätzlich die Einführung einer Flächenprämie: ‚Wichtig ist uns, dass kein von der Fläche losgelöster Prämienhandel dazu führt, dass einzelne Bauern zu Sofa-Bauern werden.‘
Bei der Modulation sei nach erster Auswertung keine Benachteiligung der größeren ostdeutschen Betriebe erkennbar. Ein Schritt in die richtige Richtung ist die von Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast ausgehandelte Regelung zur Umschichtung von 10 Prozent der Modulationsmittel in Roggenregionen. Damit wird Brandenburg als gegenwärtig größter Roggenproduzent innerhalb der EU einen teilweisen Ausgleich für den Wegfall der so genannten Roggenintervention erhalten.
Der Kofinanzierungssatz für Agrarumweltmaßnahmen werde in Ziel 1-Gebieten wie Brandenburg von 75 auf 85 Prozent angehoben.
Birthler. ‚Als positiv sehe ich, dass es bis 2006 keine Degression der Direktzahlungen geben wird und dass nach 2007 die Benachteiligung der ostdeutschen Betriebe vom Tisch ist.‘
Die Möglichkeiten der Rotationsbrache und des Anbaus von nachwachsenden Rohstoffen bleiben erhalten. Ökobetriebe – in Brandenburg bewirtschaften sie rund achteinhalb Prozent der Flächen – werden von der Stilllegungsverpflichtung verschont.
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