Sommer: EU-Rat hat rot-grünen GVO-Blütenträumen die Flügel gestutzt
Brüssel (agrar.de) – In der Debatte um die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung Genetisch Veränderter Organismen (GVO) sowie Genetisch Veränderter Futtermittel hat die CDU-Europaabgeordnete und EVP-ED-Schattenberichterstatterin Renate Sommer eine durchwachsene Zwischenbilanz gezogen. So sei es grundsätzlich positiv zu bewerten, daß inzwischen auch die Sozialisten von ihrer Forderung nach einem Schwellenwert von 0,5 Prozent für die verpflichtende GVO-Kennzeichnung abgerückt seien. Wie von der EVP bereits in der ersten Lesung gefordert, habe sich der Rat mit einem nun im Gemeinsamen Standpunkt einstimmig festgelegten Schwellenwert von 0,9 Prozent pro Lebensmittelbestandteil dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag von 1 Prozent ebenfalls angenähert.
Auch bei den GVO, die bereits wissenschaftlich positiv beurteit und damit als zulassungsreif eingestuft wurden, komme die vom Rat favorisierte Zulassungsschwelle von 0,5 Prozent den Vorstellungen der EVP-ED-Fraktion wesentlich mehr entgegen als die von Rot-Grün in der ersten Lesung des Parlaments durchgedrückte Nulltoleranz. Die geplante Einführung einer Übergangsfrist von maximal drei Jahren für eine endgültige Zulassung solcher GVO bezeichnete Renate Sommer angesichts des hohen Verwaltungsaufwands allerdings als unrealistisch. Die CDU-Europaabgeordnete kritisierte zudem die erneuten Änderungsanträge der sozialistischen Berichterstatterin im Hinblick auf die sogenannte Koexistenz konventioneller bzw. alternativer Anbaumethoden auf der einen und genetisch veränderter Pflanzen auf der anderen Seite: ‘Die Frage der Koexistenz muß an anderer Stelle diskutiert werden. Mit den Verordnungsentwürfen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln hat dies nichts zu tun. Bei der Koexistenz geht es um die wirtschaftlichen Konsequenzen für die Landwirte im Falle einer zufälligen Vermischung von GVO, konventionellen Produkten und Ökoprodukten. Es ist grundsätzlich zu bezweifeln, daß EU-Regelungen bei den völlig unterschiedlichen regionalen Klima- und Anbaumethoden überhaupt sinnvoll sind’.
Die EVP-Umweltpolitikerin lehnt zudem das Festhalten des Rates an der prozessbasierten Kennzeichnung auf Basis der reinen Rückverfolgbarkeit von GVO klar ab, denn diese sei ohne Zweifel der falsche Weg, der sich als nicht machbar erweisen werde. Sinnvoll sei statt dessen nur eine produktbasierte Kennzeichnung auf Grundlage der tatsächlichen wissenschaftlichen Nachweisbarkeit, zumal es sich in der Praxis klar erwiesen habe, daß es zum Beispiel bei Schüttgütern oder durch Winde zur unbeabsichtigten Übertragung von GVO kommen könne. ‘Die Existenz genetisch veränderter Substanzen in der Landwitrtschaft und bei der Lebensmittelproduktion ist längst eine Tatsache und kann nicht mehr wegdiskutiert werden. Dem sollte das Europäische Parlament durch realistische Forderungen ohne ideologische Scheuklappen Rechnung tragen’, unterstrich Renate Sommer abschließend.
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