26. Mai 2003

COPA/COGECA: Landwirte und Genossenschaften brauchen klare Orientierung hinsichtlich der Koexistenz

Themen: Archiv — info @ 15:05

Brüssel (agrar.de) – Anlässlich der Agrarratstagung in Brüssel begrüssten COPA-Präsident Peter Gaemelke und COGECA-Präsident Marcus H. Borgstöm, dass die Frage der Koexistenz von genetisch veränderten, konventionellen und Ökokulturen letztendlich angegangen worden ist.

Koexistenz berührt unmittelbar die landwirtschaftliche Tätigkeit und setzt voraus, dass alle Erzeuger frei über ihre Anbauaktivitäten entscheiden können. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass sie weiter in der Lage sind, diese Freiheit in ihren Produktionsentscheidungen tatsächlich wahrzunehmen, sagten die Präsidenten.

Aus der Sicht von COPA und COGECA sollte die Schaffung von ‚GMO‘-Branchen so vor sich gehen, dass die konventionellen und ökologischen Branchen gewahrt bleiben können. (Der Standpunkt von COPA-COGECA zu der Koexistenz von genetisch veränderten, konventionellen und Ökokulturen ist auf gemeinsamen Internet-Seite der Verbände verfügbar)

Die Erzeuger sind bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf Rechtssicherheit angewiesen. Aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses ‚Pflanzen‘ vom 7. März 2001 geht hervor, dass das zufällige Vorhandensein von ‚GMO‘ nicht zu vermeiden ist und dass realistische Grenzwerte festgelegt werden müssen : Es macht keinen Sinn, den Verbrauchern ‚GMO-freie‘ Erzeugnisse versprechen zu wollen. Die Erzeuger sind in der Tat nicht imstande, einer solchen Nachfrage zu begegnen. Dagegen vermögen sie einer Nachfrage nach ’non-GMO‘ Erzeugnissen, die anhand einem Grenzwert für zufälliges Vorhandensein definiert wurden, zu entsprechen. Mehrere Studien haben erwiesen, dass die durch die Produktion nach Branchen hervorgerufenen Mehrkosten unmittelbar in Verbindung mit dem Grenzwertniveau für das zufällige Vorhandensein von GMO’s, das für die Auslösung der Kennzeichnungspflicht angesetzt wurde, stehen. Die wirtschaftliche Lebensfähigkeit einer Branche ist folglich durch das Grenzwertniveau bedingt, das jeweils anzuwenden ist. Bei Festlegung des Grenzwertes auf einem zu niedrigen Niveau wäre der kostenbedingte Ausschluss die Folge, während ein zu hohes Niveau dem Verbrauchervertrauen abträglich ist. Weder das eine noch das andere würde für die Erzeuger und die Verbraucher akzeptabel sein.

Was im besonderen den ökologischen Landbau betrifft, ist es erforderlich, dass Grenzwerte für das zufällige Vorhandensein festgelegt und die nötigen Bestimmungen erlassen werden, um insbesondere die Voraussetzungen für die Saatgutbehandlung, die Ernte, den Transport und die Lagerung von ’non-GMO‘ Erzeugnissen zu schaffen. COPA und COGECA fordern die Kommission mit Nachdruck zu Vorschlägen auf, die optimale Garantien für Öko-Produktionen sichern, betonten die Präsidenten von COPA und COGECA.

Im Falle des zufälligen Vorhandenseins dürfen die Landwirte nicht haftbar gemacht werden und es sind ihnen keine finanziellen Verluste anzulasten, soweit sie sich an die geltende Regelung gehalten haben.

Aus der Sicht von COPA und COGECA obliegt es den EU- und einzelstaatlichen Behörden, die allgemeinen Regeln für den Anbau, die Segregation, die Kennzeichnung, … nach entsprechender Konsultierung der Direktbeteiligten dergestalt zu definieren, dass jedwedes zufälliges Vorhandensein vermieden wird. Die Saatgutproduktionsfirmen sind dafür verantwortlich, die Landwirte zu informieren, wie diese Regeln hinsichtlich des Umgangs mit GMO-Saatgut sowie bei den Vorgängen der Produktion und der Segregation anzuwenden sind.

COPA und COGECA widersetzen sich jedwedem System der verschuldensunabhängigen Haftung für Landwirte, erklärten die Präsidenten von COPA und COGECA.

Ausserdem sind Massnahmen zu etablieren, die auf ein Risikomanagement des zufälligen Vorhandenseins zugeschnitten sind. Massnahmen der landwirtschaftlichen Betriebsführung stellen nur eine Komponente entsprechender Massnahmen dar. Von Nutzen kann auch ein Informationssystem zwischen Landwirten sein, damit sie in Erfahrung bringen können, welche Kulturpflanzen sich in der Umgebung ihrer eigenen Kulturen befinden.

Was das Niveau der zu führenden Aktionen – national oder EU-weit – anbelangt, fordern COPA und COGECA, dass ein Gemeinschaftsrahmen etabliert wird. Dieser muss ausreichend flexibel sein, um den lokalen, stark variierenden Anbaubedingungen in der EU Rechnung zu tragen.

Schliesslich halten COPA und COGECA die Anwendung eines identischen Kennzeichnungs- und Kontrollsystems für alle Erzeugnisse, einschl. der Importprodukte für unverzichtbar. Dieses System muss zuverlässig und wirksam sein, um einen lauteren Wettbewerb zwischen der EU und Drittländern zu gewährleisten.

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