24. Mai 2003

Rheinland-Pfalz: Aufbringung von Bioabfällen ist meldepflichtig

Themen: Archiv — info @ 13:05

Mainz (agrar.de) – Das rheinlandpfälzische Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die Bewirtschafter landwirtschaftlich, weinbaulich und gärtnerisch genutzter Flächen oder ein beauftragter Dritter verpflichtet sind, der jeweiligen Struktur- und Genehmigungsdirektion innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Aufbringung von behandelten Bioabfällen oder Gemischen die Ausbringungs­flächen anzugeben. Die Struktur- und Genehmigungsdirektionen teilen der zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde die Flächen mit. Dies ist erforderlich, um zu einem späteren Zeitpunkt das Aufbringen der entsprechen­den Materialien nachvollziehen zu können.

Ansprechpartner sind:

• Herr Georg Rech bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-1202592

• Frau Gerlinde Albrecht bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt a.d.W., Tel.: 06321-992462

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