01. Mai 2003

Scheele: Gentechnik-Verbraucherschutz ohne Einbeziehung der Landwirtschaft undenkbar

Themen: Archiv — info @ 09:05

Wien/Luxemburg (agrar.de) – Die Frage der Koexistenz von gentechnik-freier und Gen-Landwirtschaft bleibt ein wichtiges Thema in der europäischen Verbraucherschutz-Debatte: Dies wurde bei den derzeitigen Beratungen zur ‚Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel‘ im Europäischen Parlament deutlich.

‚Ich habe im zuständigen Verbraucherschutz-Ausschuss nachdrücklich darauf hingewiesen, dass ich in dieser Frage eine europaweite Lösung für notwendig erachte, erklärte Karin Scheele, SPÖ-Europaabgeordnete und Gentechnik-Berichterstatterin im Europäischen Parlament. Hier wird derzeit in 2. Lesung der ‚gemeinsame Standpunkt‘ des Ministerrats diskutiert. ‚Eine europäische Regelung zur Koexistenz muss einheitlich sein, aber dennoch genügend Flexibilität für regionale Besonderheiten bieten.‘ Es sei zwar erfreulich, dass der ‚gemeinsame Standpunkt‘ sehr stark die Handschrift des EP trage, aber in der Frage der Koexistenz ‚hat der Ministerrat unsere Änderungsanträge nicht angenommen‘, stellt Scheele fest.

Die Argumente von Gegnern einer europäischen Regelung sind aus Scheeles Sicht nicht stichhaltig: ‚Es stimmt zwar, dass es bei der Frage der Koexistenz primär um Landwirtschaft und nicht um Verbraucherschutz geht, beide Bereiche sind aber eng miteinander verzahnt.‘ So hatte etwa EU-Landwirtschaftskommissar Fischler erst vor kurzem betont, dass die Landwirte die ersten in der Kette seien, um die Wahlfreiheit der Konsumenten zu gewährleisten. Scheele: ‚Und echte Wahlfreiheit kann es nur geben, wenn die landwirtschaftliche Produktion so geregelt ist, dass der Konsument weiß, woran er ist.‘

‚Schwer ausrottbare Missverständnisse‘ ortet Scheele in einem anderen Bereich: ‚Bei der Frage des Grenzwertes für eine technisch nicht vermeidbare und zufällige Kontaminierung von Lebens- und Futtermitteln gibt es offenbar noch immer Unklarheiten. Deshalb kann es nicht oft genug wiederholt werden, dass es bei den derzeit diskutierten 0,9 Prozent nicht um die absichtliche und bewusste Verwendung genetisch veränderter Zutaten geht. Vielmehr handelt es sich um einen Grenzwert für unbeabsichtigte Verschmutzungen.‘

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