SPD: Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht konsequent verfolgen und hart bestrafen
Berlin (agrar.de) – Zu den erneuten, zum Teil schwerwiegenden Verstößen gegen das Pflanzenschutzrecht im Alten Land erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gustav Herzog:
‘Mit viel Aufwand wird den speziellen Bedingungen des auch kulturell wertvollen Obstanbaugebietes Nachsicht gezollt. Das sonst geltende hohe Maß an Sicherheitsauflagen wird in der Sondergebietsregelung Altes Land durch verstärkte Kontroll- und Beratungstätigkeit abgemildert und somit die weitere Obstproduktion in der Region ermöglicht. Die unter anderem sehr kostspieligen Kontrollen bringen nun auch im zweiten Kontrollbericht eklatante Missstände zu Tage.
Wir honorieren die Einsicht der Notwendigkeit der Auflagen und die sehr gute Kooperation sehr vieler Betriebe dieser Obstbauregion. Dies zeigt, dass wir mit der Sondergebietsregelung auf dem richtigen Weg sind. Die Aufrüstung mit moderner Pflanzenschutztechnik und der Verzicht auf bestimmte Pflanzenschutzmittel ist ein starker Einschnitt in die betrieblichen Abläufe, die nur mit Verständnis des Betriebsleiters durchgesetzt werden können.
Unverständlich und durch den exemplarischen Charakter auch besorgniserregend ist aber auch, wie viele Betriebsleiter das große Entgegenkommen der Behörden missbraucht haben. Wenn in diesem bekannterweise dichten Kontrollnetz so viele Verstöße gegen geltendes Recht erfolgen, muss man sich fragen, wie es im übrigen Land aussieht. Und wenn der Vorstand der Erzeugergemeinschaft Elbe-Obst, Heinrich Völkers laut taz vom 2. April 2003 die Aussage tätigt ‘Viel wichtiger ist doch, dass die Früchte keine Rückstände haben’, muss man spätestens feststellen, dass eine wichtige Botschaft noch nicht durchgedrungen ist. Der vorbeugende Verbraucherschutz ist prioritär, doch im selben Atemzug ist der vorbeugende Anwender-, Tier- und Umweltschutz zu nennen.
Heute tagt der federführende Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und berät unter anderem zu diesem Thema. Neben den Vertretern der beteiligten Behörden wird auch Gerd Beckmann, Vorsitzender der Fachgruppe Obstbau des Stader Landvolks als Vertreter der Obstbaupraxis im Alten Land angehört, der die vielen Betriebe verteidigt, die sich an die Auflagen halten und die unter denjenigen zu leiden haben, die nicht mit den Behörden kooperieren.
Neben den eingeleiteten Verfahren und dem Ausschöpfen des Bußgeldkatalogs steht eine Zurücknahme der gültigen Allgemeinverfügung zur Sondergebietsregelung Altes Land auf dem Spiel. Dieses käme einem Anbauverbot für den Großteil der gesamten Region nahezu gleich und das ist nicht das, was angestrebt wird. Um die Spreu vom Weizen wirkungsvoll zu trennen, könnte es jedoch es notwendig werden, die aktuelle Gebietsregelung in eine Einzelfallgenehmigung umzuwandeln. Das würde weiteren Aufwand bedeuten, doch letztlich könnte es die Betriebe schützen, die ordentlich wirtschaften.’
Links zum Thema Pflanzenschutz&, Links zum Thema Politik.